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Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Illegales links Abbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern

Details im PARLIS OF_1063-6_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern

Details im PARLIS OM_5796_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern

Details im PARLIS ST_101_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5796 entstanden aus Vorlage: OF 1063/6 vom 15.08.2024

Betreff: Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern
Der Magistrat wird gebeten, auf der Farbenstraße im Bereich zwischen Fußgängerfurt und Huthmacherstraße (vor der Pizzeria Da Renato) eine Leitschwelle mit Minibaken anbringen zu lassen, um das illegale und gefährliche Linksabbiegen von Fahrzeugen in die Westenbergerstraße zu verhindern.

Begründung:

Immer wieder wird beobachtet, dass Kraftfahrzeuge alle Art verkehrswidrig von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße einbiegen und die Fahrzeugfahrer dabei die durchgezogene weiße Linie missachten. Sie gefährden dadurch den Gegenverkehr aus der Sindlinger Bahnstraße, wie auch querende Fußgänger und Radfahrer erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 101
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1