Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Einführung von Straßennamenschildern für sehbehinderte Menschen diskutiert, sieht jedoch aufgrund der Schwierigkeiten bei der Auffindbarkeit und der begrenzten Ressourcen von einer Umsetzung ab. Es wird auf die Nutzung digitaler Hilfsmittel verwiesen, die in Zukunft zunehmen könnte.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Realisierbarkeit der Anregung ämterübergreifend diskutiert. Generell haben Beispiele in anderen Städten gezeigt, dass die Schilder für blinde oder sehbehinderte Menschen gut zu lesen sind. Aus Sicht des Hessischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BSBH) ist es allerdings schwierig, die Schilder aufzufinden. Blinde oder sehbehinderte Menschen müssen mit dem Langstock den gesamten Gehweg nach Schildermasten absuchen. Durch die Vielzahl von Schilderpfosten im öffentlichen Raum müsste daher ein zusätzliches Leitsystem aus Bodenindikatoren gezielt an diese Art der Straßenbeschilderung heranführen. Zusätzliche Bodenindikatoren zu den bestehenden, zumeist an Querungsstellen vorhandenen, können jedoch auch verwirrend wirken.
Aus Sicht des Magistrats wäre zudem die gesamte Stadt bei einem solchen Projekt zu betrachten.
Der Magistrat geht allerdings davon aus, dass bereits großteils digitale Hilfsmittel zur Orientierung im öffentlichen Straßenraum genutzt werden und dass die Nutzung in den kommenden Jahren weiter zunimmt.
Aufgrund dieser Überlegungen und der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen, verzichtet der Magistrat auf die Umsetzung der Anregung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2024OFOF 664/9Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2024OMOM 5035Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenDirektanregung
- 27. Mai 2024STST 1015Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenStellungnahme
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 50Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab