Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einführung von Straßennamenschildern für Sehbehinderte begrüßt und prüft derzeit die Realisierbarkeit. Eine abschließende Stellungnahme kann jedoch noch nicht abgegeben werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat begrüßt die Anregung und diskutiert deren Realisierbarkeit derzeit noch ämterübergreifend. Der Magistrat bedauert daher, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2024OFOF 664/9Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2024OMOM 5035Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenDirektanregung
- 27. Mai 2024Sie sind hierSTST 1015Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenStellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 50Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab