Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat hat einen Handlungsleitfaden für die Unterstützung von Nachbarschaftsstraßen ab 2024 entwickelt. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die Initiativen durch kostenfreie Dienstleistungen zu unterstützen. Es wurden jedoch keine Anträge für Nachbarschaftsstraßen im aktuellen Zeitraum eingereicht.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es wurde seitens des Magistrats ein Handlungsleitfaden entwickelt und den Ortsbeiräten zur Kenntnis übersandt. Nach diesem Handlungsleitfaden ist zu verfahren. An diesem Verfahren wird festgehalten. Die Verkehrszeichenpläne werden zukünftig von einer Fachfirma erstellt und den Antragsteller:innen zur Verfügung gestellt. Eine für die Initiativen kostenfreie Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Schilder und des Absperrmaterials war für den diesjährigen Zeitraum vorgesehen. Die Ortsbeiräte wurden entsprechend informiert. Für den diesjährigen Zeitraum (nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien) sind keine Anträge auf Nachbarschaftsstraßen eingegangen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2023OMOM 4554Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenDirektanregung
- 19. Oktober 2023OMOM 4685Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenDirektanregung
- 2. Januar 2024OFOF 546/11Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 15. Januar 2024OMOM 4938Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Direktanregung
- 3. Juni 2024STST 1106Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Stellungnahme
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 61Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab