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Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
81 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das Verfahren zur Umsetzung von Nachbarschaftsstraßen zu vereinfachen und einen Handlungsleitfaden zu erstellen. Dies soll die Durchführung solcher Projekte erleichtern und die finanzielle Belastung der Stadtteile reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen.

Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden.

Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein Handlungsleitfaden "Nachbarschaftsstraßen" zu erstellen, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer "Nachbarschaftsstraße" gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Es müssen Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um Werbung und Programm (z. B. Einkauf von Spielmaterial, Ausleihe von Tischen und Bänken oder den Einsatz von Spielmobilen) zu ermöglichen.

Begründung

Die Ortsbeiräte 7 (OM 4554) und 3 (OM 4658) haben bereits darauf hingewiesen, dass das Projekt "Nachbarschaftsstraßen" unter den jetzigen Bedingungen in den Stadtteilen organisatorisch und finanziell kaum zu stemmen ist. Dem schließt sich der Ortsbeirat 11 vollumfänglich an.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2023OFOF 545/3Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. September 2023OFOF 338/7Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 10. Oktober 2023OMOM 4554Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenDirektanregung
  4. 19. Oktober 2023OMOM 4685Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenDirektanregung
  5. 2. Januar 2024OFOF 546/11Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
  6. 15. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 4938Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
    Direktanregung
  7. 6. Mai 2024STST 860Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenStellungnahme
  8. 6. Mai 2024STST 900Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenStellungnahme
  9. 3. Juni 2024STST 1106Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Stellungnahme
  10. 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 61Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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