Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Verfahren zur Umsetzung von Nachbarschaftsstraßen zu vereinfachen, um freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen. Dies soll durch die Übernahme von Auflagen und die Bereitstellung von Materialien durch die Stadtverwaltung geschehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen.
Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden.
Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden "Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss.
Der Ortsbeirat unterstützt weiterhin die bereits beschlossene Nachbarschaftsstraße in der Martin - Luther-Straße, sofern die Initiatorin zukünftig eine solche organisieren möchte.
Begründung
Um es deutlich zu sagen: Das Ordnungsamt ist bei der Planung und Genehmigung von Straßenfesten und Ähnlichem ausgesprochen bürgerfreundlich und hilfsbereit. Es sollen also keine falschen Schuldzuweisungen stattfinden. Dennoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die vom Ortsbeirat 3 unterstützte Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (welche am 4. Juni 2023 geplant war) aufgrund des Fehlens einer formalen Anforderung leider nicht genehmigt werden konnte (Vorlage des Verkehrszeichenplans). Dies lässt sich für die Zukunft verbessern, indem die zuständigen Stellen noch mehr als bisher die geltenden Vorgaben selbst übernehmen und so die ausführenden Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung einer Nachbarschaftsstraße entlasten. Dazu gehören u. a. die Erstellung eines Verkehrszeichenplans (was ohne nähere Fachkenntnisse kaum machbar ist) und die Anlieferung und Aufstellung von Schildern und Absperrungen, die ansonsten selbst in Höchst abgeholt werden müssten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2023OFOF 545/3Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. September 2023OFOF 338/7Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023OMOM 4554Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenDirektanregung
- 19. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4685Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenDirektanregung
- 2. Januar 2024OFOF 546/11Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 15. Januar 2024OMOM 4938Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Direktanregung
- 6. Mai 2024STST 900Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenStellungnahme
- 6. Mai 2024STST 860Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenStellungnahme
- 3. Juni 2024STST 1106Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Stellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 61Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1