Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat einen Handlungsleitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen in Nachbarschaftsstraßen entwickelt, um den Prozess zu vereinfachen und die Unterstützung durch die Stadt zu erhöhen. Die Genehmigungsverfahren bleiben jedoch umfangreich, da gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Es wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt. Dieser steht online zur Verfügung und wurde den Ortsbeiräten zur Kenntnis übersandt. Nach diesem Handlungsleitfaden war bislang zu verfahren. An diesem Verfahren wird festgehalten. Das Genehmigungsverfahren auf Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum verläuft bei jeder Veranstaltung über den vom Service-Center-Veranstaltungen (SCV) bereitgestellten Antrag. Der Antrag ist sowohl bei Nachbarschaftsstraßen als auch bei Straßenfesten zu verwenden. Der Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung beziehungsweise Nachbarschaftsstraße wird durch die Initiativen beim SCV eingereicht. Die Prüfung, ob der gewählte Straßenabschnitt als Nachbarschaftsstraße geeignet ist, erfolgt bereits im Vorfeld durch das Straßenverkehrsamt. Der Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung ist zweifelsohne umfangreich, da mit dem Antrag sämtliche Genehmigungen beantragt werden können, welche im Rahmen einer Veranstaltung notwendig sein können. Für die Genehmigung von Nachbarschaftsstraßen sind regelmäßig lediglich die vier Seiten (Seite 5 - 8) des Antragssatzes notwendig. Diese Information wurde den Initiativen mitgeteilt und auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main unter der Rubrik "Nachbarschaftsstraßen" veröffentlicht. Link: https://frankfurt.de/themen/verkehr/fussgaenger/nachbarschaftsstraßen Zu 2: Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist der Genehmigungsbehörde eine unterschriebene Veranstaltererklärung vorzulegen. Inhalt der Veranstaltererklärung ist, dass die Veranstaltenden für Schäden, welche durch die Veranstaltung entstehen, haftbar und dafür im Besitz einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sind. Diese Vorgaben sowie die Inhalte der Veranstaltererklärung sind gesetzlich vorgeschrieben (Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung), weshalb hier dem SCV keine Vereinfachung möglich ist. Die Regelung ist für alle Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum einheitlich. Zu 3: Die Verkehrszeichenpläne werden zukünftig von einer Fachfirma erstellt und den Antragsteller:innen zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Schilder und des Absperrmaterials kann aus Ressourcengründen nicht erfolgen. Eine entsprechende externe Vergabe wird derzeit geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2023OFOF 338/7Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023OMOM 4554Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenDirektanregung
- 19. Oktober 2023OMOM 4685Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenDirektanregung
- 2. Januar 2024OFOF 546/11Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 15. Januar 2024OMOM 4938Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Direktanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 860Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab