Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen
Details im PARLIS OM_4554_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen
Details im PARLIS OM_4685_2023Antrag Ortsbeirat
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
Details im PARLIS OF_546-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
Details im PARLIS OM_4938_2024Anregung Ortsbeirat
Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen
Details im PARLIS OM_4554_2023Anregung Ortsbeirat
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen
Details im PARLIS OM_4685_2023Antrag Ortsbeirat
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
Details im PARLIS OF_546-11_2024Anregung Ortsbeirat
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
Details im PARLIS OM_4938_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024 Vorgang: OM 4554/23 OBR 7; OM 4685/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden " Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Es müssen Mittel im Haushalt eingestellt werden um Werbung und Programm (z.B. Einkauf von Spielmaterial, Ausleihe von Tischen und Bänken, oder den Einsatz von Spielmobilen) zu ermöglichen.