Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, das Verfahren zur Umsetzung von Nachbarschaftsstraßen zu vereinfachen, um freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen. Dies soll durch die Übernahme von Auflagen durch das zuständige Amt und die Erstellung eines Handlungsleitfadens geschehen. Ziel ist es, die Bürger*innen bei der Organisation von Nachbarschaftsstraßen zu entlasten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten Wege zu finden, das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen), die durch Beschluss des Ortsbeirats unterstützt werden, zu vereinfachen.
Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden.
Es sollte weiterhin aufgezeigt werden, wie Nachbarschaften und Initiativen auch ohne vorherigem Beschluss des Ortsbeirats Nachbarschaftsstraßen organisieren können, ohne einen formalen und verkehrstechnischen Aufwand betreiben zu müssen, wie er etwa für die Organisation von Straßenfesten gilt. Denn schließlich kommen Nachbarschaftsstraßen ohne große Aufbauten aus. Meist geht es ja um einen einfaches Freihalten der Straße.
Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden "Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürger*innen einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss.
Der Ortsbeirat unterstützt weiterhin die bereits beschlossene Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße, sofern die Initiatorin zukünftig eine solche organisieren möchte.
Begründung
Um es deutlich zu sagen: Das Ordnungsamt ist bei der Planung und Genehmigung von Straßenfesten und ähnlichem ausgesprochen bürgerfreundlich und hilfsbereit. Es sollten also keine falschen Schuldweisungen stattfinden. Dennoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die vom OBR3 unterstützte Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (war geplant am 4. Juni 2023) aufgrund Fehlens einer formalen Anforderung leider nicht genehmigt werden konnte (Vorlage Verkehrszeichenplan). Dies lässt sich für die Zukunft verbessern, indem die zuständigen Stellen noch mehr als bisher die geltenden Vorgaben selbst übernehmen und so die ausführenden Bürger*innen bei der Durchführung einer Nachbarschaftsstraße entlasten. Dazu gehören u.a. die Erstellung eines Verkehrszeichenplans (was ohne nähere Fachkenntnisse kaum machbar ist) und die Anlieferung und Aufstellung von Schildern und Absperrungen, die ansonsten selbst in Höchst abgeholt werden müssten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2023Sie sind hierOFOF 545/3Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023OMOM 4554Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhenDirektanregung
- 19. Oktober 2023OMOM 4685Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenDirektanregung
- 2. Januar 2024OFOF 546/11Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 15. Januar 2024OMOM 4938Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024Direktanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 900Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für NachbarschaftsstraßenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)