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Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aus politischen Gründen hat der Magistrat Abstand von den Verhandlungen mit dem Iranischen Generalkonsulat und damit von der Islamischen Republik Iran genommen. Dies schließt auch Ankaufsverhandlungen mit Kaufpreiszahlungen ein. Die Enteignung eines Grundstücks setzt jedoch voraus, dass dem betroffenen Grundstückseigentümer zuvor ein angemessenes Ankaufsangebot unterbreitet und dies abgelehnt wurde. Da ein solches Angebot fehlt, bestehen keine Erfolgsaussichten in einem Enteignungsverfahren.

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