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Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.11.2023

Antrag Ortsbeirat

Ankauf der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße

Details im PARLIS OF_639-9_2023
30.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

Details im PARLIS OM_4842_2023
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?

Details im PARLIS ST_48_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 639/9 vom 15.11.2023

Betreff: Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße? Der Magistrat wird gebeten, für die ursprünglich für die Anlage eines "Iranischen Gartens" vorgesehene Fläche zwischen der Platenstraße und der Raimundstraße von der Islamischen Republik Iran eine Enteignung zu prüfen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat zwar beschlossen, die Verhandlungen über einen Tausch des besagten Grundstücks gegen eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Fläche unmittelbar hinter dem Iranischen Generalkonsulat zu beenden, dies steht der Abgabe eines Kaufangebots ohne gleichzeitige Hergabe eines städtischen Grundstücks aber nicht entgegen. Wie sich anlässlich eines Ortstermins zur Frage der Nutzung und Integration des städtischen Grundstücks in das Projekt Grünes Ypsilon gezeigt hat, kann dieses allein nur unter Inkaufnahme erheblicher Einschränkungen entwickelt werden. Die für den Garten vorgesehene Fläche verbliebe dauerhaft als Fremdkörper in dem gesamten Projekt. Dem stehen deutlich bessere Nutzungsoptionen gegenüber, wenn die Gesamtfläche verfügbar wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 48
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10