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Verkehrsberuhigung Franz-Werfel-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Thematik ist bekannt und war bereits mehrfach Gegenstand von Ortsbeiratsanregungen und Ortsterminen. Aufgrund der untergeordneten Netzbedeutung der Straße, in der ausschließlich Quell- und Zielverkehre in geringen Mengen stattfinden, sowie der Tatsache, dass von 2016 bis 2023 in der Franz-Werfel-Straße nur ein einziger Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde, sind keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen notwendig. Für die Franz-Werfel-Straße ist nur eine Geschwindigkeitskontrolle aktenkundig. Diese erfolgte am 24.07.2023. Im Zeitraum von 1 Stunde 42 Minuten wurden lediglich 28 Fahrzeuge gemessen, wovon nur 2 geblitzt wurden. Die Quote ist mit 7,1 % vergleichsweise niedrig, weshalb auch keine weiteren Kontrollen durchgeführt wurden. Die aktuelle Anregung wurde zum Anlass einer erneuten Geschwindigkeitskontrolle genommen. Das Ergebnis (1 Stunde 14 Minuten, 41 gemessene Fahrzeuge, 0 Fahrzeuge geblitzt) rechtfertigt keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen.

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