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Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

Details im PARLIS OF_1243-5_2024
08.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

Details im PARLIS OM_6120_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

Details im PARLIS ST_369_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120 entstanden aus Vorlage: OF 1243/5 vom 17.10.2024

Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Tempo-30-Zone in der Balduinstraße zu ergreifen. Als erste Ad-hoc-Maßnahmen sollen das abgenutzte Tempo-30-Piktogramm auf der Straße erneuert und das derzeitige Tempo-30-Schild von der rechten Seite der Offenbacher Landstraße weiter in die Balduinstraße versetzt werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

Begründung:

Die Balduinstraße ist seit drei Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Insbesondere am Vormittag und am Abend wird die Straße häufig mit bis zu 50 km/h durchfahren. Da immer mehr Familien in die Balduinstraße und die umliegenden Gebiete ziehen und sich in unmittelbarer Nähe ein Kinderhort befindet, zu dem viele Kinder zu Fuß unterwegs sind, entsteht eine zunehmende Gefährdungssituation, und mit dem möglichen Umzug der Gruneliusschule in die Nähe der Balduinstraße wird die Problematik zusätzlich verschärft und stellt ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Kinder dar. Es wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Balduinstraße zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369
Beratung im Ortsbeirat: 5