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Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main plant, die Anbieter von E-Scootern erneut auf die Regelungen bezüglich des Befahrens von Fußgängerzonen hinzuweisen. Ziel ist es, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit dem Jahr 2022 gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Nach den Auflagen der Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter ist das Befahren von Fußgängerzonen grundsätzlich nicht erlaubt. Darunter fällt auch der Gravensteiner-Platz.

Der Magistrat wird die Anbieter daher nochmals kontaktieren und auf die Problematik hinweisen. Auch die Ordnungsbehörden werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten kontrollieren. Ob darüber hinaus das Aufstellen von Verbotsschildern zielführend ist, wird der Magistrat fortwährend prüfen.

Der Eingriff der Anbieter in den Fahrbetrieb durch automatisches Anhalten oder Abbremsen wiederum ist derzeit juristisch noch sehr umstritten und könnte daher zum jetzigen Stand nicht rechtssicher umgesetzt werden. Der Magistrat wird die rechtlichen Möglichkeiten weiterhin im Auge behalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2024OFOF 869/10Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. September 2024OMOM 5893Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-PlatzDirektanregung
  3. 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 54Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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