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Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, die Halteverbotsfläche am Brühlfeld/An der Sandelmühle entsprechend der Anregung zu kennzeichnen. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschte Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2024OFOF 461/8Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. September 2024OMOM 5862Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleDirektanregung
  3. 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 78Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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