Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Halteverbotsfläche am Brühlfeld/An der Sandelmühle entsprechend der Anregung zu kennzeichnen. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschte Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2024OFOF 461/8Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2024OMOM 5862Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 78Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab