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Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.09.2021

Auskunftsersuchen

Sanierung der Fläche vor dem Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald

Details im PARLIS V_166_2021
08.12.2023

Stellungnahme des Magistrats

Sanierung der Fläche vor dem Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald

Details im PARLIS ST_2436_2023
22.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!

Details im PARLIS OF_549-11_2024
05.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!

Details im PARLIS OM_5065_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!

Details im PARLIS ST_395_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5065 entstanden aus Vorlage: OF 549/11 vom 22.01.2024

Betreff: Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße wirklich sanieren!
Vorgang: V 166/21 OBR 11; ST 2436/23 Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11, den Platz vor dem Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald zu sanieren. Dieser Platz wird von den Vereinen genutzt, dort findet der Riederwälder Weihnachtsmarkt statt und er dient als Durchgang zum Vereinsheim der SG Riederwald und der im Bunker ansässigen Vereine. Mit der Stellungnahme vom 08.12.2023, ST 2436, teilt der Magistrat mit, dass "zwischenzeitlich partielle Instandsetzungsarbeiten der Asphaltdecke durchgeführt" wurden. Dies ist leider nicht der Fall. Richtig ist, dass einige große Löcher mit Kies aufgefüllt wurden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die gesamte Asphaltdecke des Platzes zu sanieren.

Begründung:

Am Tag der Stellungnahme fand der Weihnachtsmarkt statt und ein Teil der Stände stand im Matsch. Der Ortsbeirat freut sich über positive Reaktionen auf seine Anliegen. Sie müssen allerdings auch mit der Wirklichkeit der durchgeführten Maßnahmen übereinstimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 166 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2436 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 395
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme