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Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

Details im PARLIS OF_461-8_2024
05.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

Details im PARLIS OM_5862_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle

Details im PARLIS ST_78_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 461/8 vom 19.08.2024

Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung des Kurvenbereichs Brühlfeld/An der Sandelmühle Richtung Urselbach mit Hilfe von Zick-Zack-Markierunge n zu veranlassen.

Begründung:

Der Kurvenbereich wird oft zugeparkt und ist sehr schlecht einsehbar. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch eine freie Sicht kann dies verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-1