Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Lesezeit: 1 Minuten
Bisheriger Verlauf
19.08.2024
05.09.2024
13.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS OF_461-8_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS OM_5862_2024Stellungnahme des Magistrats
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS ST_78_202519.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS OF_461-8_202405.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS OM_5862_202413.01.2025
Stellungnahme des Magistrats
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Details im PARLIS ST_78_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 461/8 vom 19.08.2024
Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung des Kurvenbereichs Brühlfeld/An der Sandelmühle Richtung Urselbach mit Hilfe von Zick-Zack-Markierunge n zu veranlassen. Begründung:
Der Kurvenbereich wird oft zugeparkt und ist sehr schlecht einsehbar. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch eine freie Sicht kann dies verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-1