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- Begrünung der Linie U 2 in Bonames MitteOFOB 1023.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2026, OF 78/10 Betreff: Begrünung der Linie U 2 in Bonames Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Gleise an der Haltestelle Bonames Mitte und darüber hinaus begrünt werden können. Begründung: Durch den Klimawandel bedingte Hitzewellen lassen sich mit jedweder Begrünung abmildern. An der Haltestelle Bonames Mitte staut der viele Beton die Hitze. Eine Begrünung der Gleise würde das Umfeld deutlich abkühlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 629 2026 Die Vorlage OF 78/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rasengittersteine auf dem Parkplatz gegenüber der Steffi-Jones-SchuleOFOB 1023.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2026, OF 79/10 Betreff: Rasengittersteine auf dem Parkplatz gegenüber der Steffi-Jones-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, bei der Erneuerung des Parkplatzes gegenüber der Steffi-Jones-Schule nach Beendigung der Bauarbeiten Rasengittersteine legen zu lassen Begründung: Durch den Klimawandel benötigen wir jede Fläche, auf welcher Wasser versickern kann. Ebenso kann weiterhin auf dieser Fläche geparkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 630 2026 Die Vorlage OF 79/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere Entsiegelung des WendelsgartensOFOB 1023.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2026, OF 80/10 Betreff: Weitere Entsiegelung des Wendelsgartens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie man den Wendelsgarten mit Mitteln aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" weiter entsiegeln kann. Durch Verlegen von Rassengittersteinen könnte man zum Beispiel 1. Mehr Regenwasser versickern lassen 2. Hitze verringern durch Verdunstung 3. Die allgemeine Aufenthaltsqualität der Anwohnenden verbessern. 5. Starkregenereignisse abmildern. Begründung: Durch das Aufheizen der Städte in Folge des Klimawandels ist jede abkühlende Maßnahme für das Wohlbefinden der Anwohnenden eine sinnvolle Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 631 2026 Die Vorlage OF 80/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenOFOB 1123.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2026, OF 80/11 Betreff: Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffen Vorgang: OA 9/21 OBR 11; B 339/21; OA 563/25 OBR 11; B 474/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich beim Deutschen Städtetag für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Anwendung von Lärmblitzern einzusetzen. Begründung: Im Ortsbezirk 11 kommt es auf der A66, der Hanauer Landstraße und der Wächtersbacher Straße regelmäßig zu illegalen Autorennen mit getunten Fahrzeugen. Die damit verbundenen Lärmbelastungen beeinträchtigen die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich. Lärmblitzer können die Lärmemissionen von Fahrzeugen messen; bei Überschreitung der für den jeweiligen Fahrzeugtyp geltenden Grenzwerte könnten diese Messwerte als Grundlage für Bußgelder dienen. Derzeit fehlt hierfür noch der rechtliche Rahmen. Zugleich kommen immer mehr Studien zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Lärmblitzern sinnvoll sein kann. Daher fordern wir den Magistrat auf, sich beim Deutschen Städtetag und gegenüber der Bundesregierung für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Lärmblitzern einzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.05.2021, OA 9 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Anregung vom 16.06.2025, OA 563 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 653 2026 Die Vorlage OF 80/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutz an Schulen und KitasOFOB 1023.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2026, OF 89/10 Betreff: Hitzeschutz an Schulen und Kitas Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Hitzeschutzmaßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk derzeit umgesetzt werden und wie diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden. 2. In welchem Umfang im laufenden sowie im vergangenen Schuljahr Schulstunden an den Schulen im Ortsbezirk aufgrund zu hoher Temperaturen (Hitzefrei) ausfallen mussten oder verkürzt wurden. Begründung: Kinder und Jugendliche reagieren besonders sensibel auf hohe Temperaturen. Überhitzte, unzureichend belüftete oder nicht klimatisierte Innenräume beeinträchtigen nicht nur die Konzentrations- und Lernfähigkeit erheblich, sondern stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Wiederkehrender Unterrichtsausfall aufgrund von Hitze verschärft zudem bestehende Bildungsdefizite. Ein wirksamer und überprüfter Hitzeschutz an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist daher zwingend erforderlich, um verlässliche Bildungsangebote und das gesundheitliche Wohl der Kinder sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.09.2026, OF 93/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2026 Anregung an den Magistrat OM 636 2026 1. Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 93/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsplanung für das neue RebstockbadOFOB 222.08.2026 · GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2026, OF 106/2 Betreff: Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad Vorgang: OM 5883/24 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung am neuen Rebstockbad im Hinblick auf die zu erwartenden zahlreichen Besucher des Bades auf selbige Verkehrsströme ausgerichtet ist, insbesondere 1. ob die Radwegführung für die Kreuzung Leonardo-da Vinci Allee, Max-Pruss Straße und Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus, wie im Ortstermin und im Rahmen einer Bürgerfragestunde im Ortsbeirat 2 angekündigt, neu beplant wurde, 2. wenn ja, diese Planung dem Ortsbeirat vorzustellen, bzw. wenn nein, eine solche Planung vorzulegen, 3. die Fußwegeführung entsprechend anzupassen und dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere grlßere Kindergruppen, es ist mit Schulklassen etc. zu rechnen, sicher von der Straßenbahn zum Bad kommen, ohne durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu werden und 4. wie viele Parkplätze für PKW, aber auch, zumindest Haltepositionen für Busse, etwa für Schulbusse, vorgesehen sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Baustelle am Rebstockbad Gestalt annimmt und dass die Eröffnung des Bades näher rückt. Gleichzeitig hat der Ortsbeirat bereits in der OM 5883 vom 09.09.2024 den Magistrat aufgefordert für die oben beschriebene Kreuzung eine Planung vorzunehmen. Die oben beschriebene Kreuzung war aber dann nicht Gegenstand der Vorstellung im Ortsbeirat, dieser Termin beschränkte sich auf den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich eine Radwegeführung fehlt, zahlreiche Radfahrer nutzen (bzw. nutzten bis zur Schließung des alten Rebstockbads) den Fußgängerüberweg vor dem Schwimmbad. Diese Wegeführung ohne Trennung von Fuß- und Radverkehr ist nicht ausreichend für die zu erwartenden Besucherzahlen. Aufgrund der zahlreichen Schulen, die voraussichtlich im Rebstockbad Schwimmunterricht haben werden, ist auch mit einer entsprechenden Anzahl von Bussen zu rechnen, daher, und auch für die Gäste, die mit dem PKW anreisen, ist die Anzahl der Stellplätze von Interesse. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 669 2026 Die Vorlage OF 106/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radweganbindung für das Gymnasium RömerhofOFOB 222.08.2026 · GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2026, OF 107/2 Betreff: Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 5140/24 OBR 2; ST 1094/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie in der ST 1094/2024 angekündigt, die Radweganbindung des Gymnasiums Römerhof an den Alten Rebstockpark zu planen und umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Spatenstich für das Gymnasium Römerhof erfolgt ist und dass endlich eine Planung für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark vorliegt. In der ST 2776 vom 19.12.2022 begründete der Magistrat die Verzögerung mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren. Dieses ist nun augenscheinlich abgeschlossen, der Spatenstich erfolgt. Ein Fahrradweg durch den Park stellt eine wesentlich sicherere Variante für die Schüler dar, als an die Straße Am Römerhof ausweichen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler könnten so von hinten, durch den Park, direkt das Schulgelände erreichen, es wäre zielführend dies bereits bei der Planung etwaiger zusätzlicher Fahrradabstellanlagen einzuplanen, also noch im laufenden Bauprozess. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2026 Die Vorlage OF 107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuerung der Hinweisschilder im Schwanheimer ForstOFOB 622.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2026, OF 129/6 Betreff: Erneuerung der Hinweisschilder im Schwanheimer Forst Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Die Hinweisschilder, die zu verschiedenen Themen im Schwanheimer Wald aufgestellt sind, zu erneuern. Begründung: Sowohl die Hinweisschilder die im Zusammenhang mit der Einführung des Grüngürtels Frankfurt, als auch diejenigen, die mit der Einrichtung des Historischen Wanderpfades eingerichtet sind oder Auskunft über die Pflanzen geben, sind stark verwittert oder fehlen ganz. Siehe Bilddokumentation. Bilddokumentation ((c) Antragsteller): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 607 2026 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Endlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels ergreifenOFOB 622.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2026, OF 151/6 Betreff: Endlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels ergreifen Vorgang: OM 2573/22 OBR 6; ST 84/23 Der Ortsbeirat 6 hat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 beschlossen, den Magistrat aufzufordern in Schwanheim und hier insbesondere in der Eifelstraße Straßenbäume zu pflanzen. Der Magistrat hat in seiner -verspäteten- Stellungnahme vom 13.06.2023 hierzu wie folgt Stellung genommen: "Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und Straßenunterhaltung sukzessive geprüft wird, an welchen Stellen Baumstandorte möglich sind. In der Vorhergehender Eifelstraße sind zurzeit keine Straßenbäume vorhanden. Um hier Baumstandorte zu realisieren, ist es erforderlich, dass PKW-Stellplätze entfallen. Sobald mögliche Baumstandorte identifiziert wurden, werden die entsprechenden Haushaltsmittel für die Planung und den Bau neuer Baumstandorte angemeldet. Eine kurzfristige Umsetzung der Anregung kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden." In dem Koalitionsvertrag der CDU, Grüne und SPD 2026 heißt es: Klimaschutz und Umweltschutz gehören zu einer modernen Stadtpolitik. Frankfurt muss grüner, hitzeresilienter und ressourcenschonender werden. Stadtgrün, saubere Energie, und nachhaltige Infrastruktur verbessern nicht nur die ökologische Bilanz, sondern auch die Lebensqualität in Frankfurt. Zu einem möglichen Wegfall von Parkplätzen, den der Magistrat in seiner o.g. Stellungnahme anspricht, sei folgendes angemerkt: 1. Insbesondere bei der Eifelstraße handelt es sich um eine Straße, deren Anliegergrundstücke ganz überwiegend über Stellplätze und/oder Garagen verfügen. 2. Es ist nicht notwendigerweise erforderlich, dass es durch die Anpflanzung von Bäumen auf der Eifelstraße zu einem Wegfall von Parkplätzen kommt, weil a) die Bäume in dem Bereich von Einmündungen gepflanzt werden könnten, in denen ohnehin nicht geparkt werden darf, b) die Gehwege in der Eifelstraße überwiegend über eine Breite verfügen, die erlauben würde, Bäume so anzupflanzen, dass der Gehweg zumindest teilweise genutzt wird und c) dem unterstellten Parkdruck im Stadtteil dadurch begegnet werden könnten, dass gegen illegale Langzeitparker vorgegangen wird. 3. Im Übrigen kann nach einem weiteren Extremsommer nicht mehr vertreten werden, dass eine ungeschmälerte Bereitstellung von Stellflächen für den Individualverkehr eine Priorität gegenüber einer Verbesserung der Hitzeresilienz hat. In dem Bereich der in Nord-Südrichtung verlaufenden Eifelstraße wurde nach 18:00 Uhr noch Temperaturen von knapp unter 40°C gemessen. Der Ortsbeirat möchte die wichtige Aufgabe der Verbesserung der Hitzeresilienz, deren Mängel lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann, durch einen Beitrag aus seinem Budget unterstützen, wobei die beantragte Unterstützung lediglich ca. 4 Prozent des dem Ortsbeirat für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Budgets ausmacht. Im Übrigen ist die Bezuschussung an die tatsächliche Erledigung der an den Magistrat gerichteten Aufgabe gebunden, womit ein zusätzlicher Anreiz verbunden sein mag. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich die in Aussicht gestellte Pflanzung von Straßenbäumen in Schwanheim, insbesondere in der Eifelstraße vorzunehmen, wobei der Ortsbeirat davon ausgeht, dass die in der ST 84 vom 13.01.2023 erwähnte Planung nach über dreieinhalb Jahren angesichts der Priorisierung einer Verbesserung der Hitzeresilienz abgeschlossen ist. Aus dem Budget des Ortsbeirates 6 die Pflanzung von Straßenbäumen der in der Eifelstraße und in den in die Eifelstraße einmündenden Straßen bis zum Jahre 2029 (einschließlich) mit einem Betrag von EUR 1.000 pro Baum bis zu einem Betrag von EUR 20.000 bezuschusst wird. Der Magistrat wird aufgefordert, demnächst - jedoch spätestens bis Februar 2027 - dem Ortsbeirat 6 ein Konzept zur Begrünung Schwanheims und anderer Stadtteile in dem Bereich des Ortsbeirats 6 vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 31 2026 Die Vorlage OF 151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Akuter Mangel bei der Schulplatzvergabe und Überlastung des StadtschulamtsA21.08.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 21.08.2026, A 26 Betreff: Akuter Mangel bei der Schulplatzvergabe und Überlastung des Stadtschulamts Zum Schuljahr 2026/2027 tritt erstmals der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler in Kraft. Während das Staatliche Schulamt diese Vorgabe formal als erfüllt meldet, offenbart der Blick auf die Praxis eine fortgesetzte, akute Mangelverwaltung an den Frankfurter Schulen. Weil der städtische Baufortschritt mit den seit Jahren steigenden Schülerzahlen nicht Schritt hält, müssen bestehende Einrichtungen im Dauermodus durch provisorische Containerlösungen und temporäre Erweiterungen erfolgen. Gleichzeitig verschärft sich die Situation beim Übergang in die weiterführenden Schulen, insbesondere durch einen drastischen Zuwachs von rund 1.700 Schülern an den Gymnasien. Weil die regulären Kapazitäten fehlen, entscheidet bei Überzeichnungen das Los: 535 Viertklässler (7,5 Prozent) von insgesamt 6.657 Schülern erhielten eine Ablehnung ihrer Wunschschule und wurden behördlich zugewiesen. Die Folge sind eine Welle von 126 Widersprüchen und bereits 13 anhängige Gerichtsverfahren, die die Behörden unter Hochdruck arbeiten lassen. Es ist den Frankfurter Familien nicht länger zuzumuten, dass der berechtigte Wunsch nach verlässlicher Bildung durch Planungsdefizite beim Schulbau, lückenhafte Übergangslösungen und das unberechenbare Prinzip Zufall bei der Platzvergabe blockiert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die rund 6.350 Erstklässler wird laut Staatlichem Schulamt formal erfüllt. Wie viele dieser Plätze mussten jedoch durch provisorische Nachverdichtungen, Containerlösungen oder die Überlastung bestehender Räume geschaffen werden, weil der Baufortschritt mit den Schülerzahlen nicht Schritt hält? 2. Wie viele Erstklässler in Frankfurt haben für das Schuljahr 2026/2027 trotz des gesetzlichen Anspruchs keinen Ganztags- oder Hortplatz an ihrer zuständigen Einzugsschule erhalten und bei wie vielen Kindern musste auf Plätze außerhalb des eigenen Stadtteils oder auf baubedingte Interims- und Containerlösungen ausgewichen werden? 3. Liegen für alle zum Schuljahresbeginn genutzten temporären Containerbauten und Interims-Mensen die erforderlichen finalen Bauabnahmen, Brandschutzgenehmigungen und Betriebserlaubnisse der Bauaufsicht vor oder wurde in wie vielen Fällen mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet? 4. Sind an allen Grundschulstandorten, die den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedienen, die Mensakapazitäten im regulären Betrieb für eine Vollversorgung aller angemeldeten Kinder ausreichend, oder müssen Notlösungen in Anspruch genommen werden? 5. Wie schlüsselt sich die Zahl der über 500 Schüler auf, die keinen Platz an ihrer Wunschschule auf einer weiterführenden Schule erhalten haben, nach Schulformen auf und für wie viele dieser Kinder bedeutet die behördliche Zuweisung einen Schulweg außerhalb des eigenen Ortsbezirks bzw. eine tägliche einfache Fahrtzeit mit dem ÖPNV von über 45 Minuten? 6. An welchen Frankfurter Schulstandorten konnte die im Aufnahmeverfahren übliche Bevorzugung von Kindern mit dort bereits beschulten Geschwistern nicht umgesetzt werden, und wie viele Ablehnungsbescheide wurden in diesen Fällen ausgestellt? 7. Wie stellt der Magistrat sicher, dass auf die personelle und administrative Überlastung des städtischen Stadtschulamts im Zuge des aktuellen Vergabeverfahrens reagiert wird und in welchem Umfang wurde das dortige Personal im Bereich der Schulplatzvergabe seit Januar 2026 aufgestockt bzw. wurden neue Stellen geschaffen? 8. Das Staatliche Schulamt registriert bereits 126 Widersprüche und 13 laufende Gerichtsverfahren wegen der Schulplatzvergabe. Wie viele dieser Verfahren und Widersprüche begründen sich direkt auf Kapazitätsengpässe, die in den Verantwortungsbereich des städtischen Schulbaus fallen und wie hat der Magistrat betroffenen Familien einen Schulstart dargestellt? 9. Wie viele Widersprüche, gerichtliche Eilverfahren sowie noch offene Aufnahmeanträge (z. B. durch Zuzüge) im Rahmen der Schulplatzvergabe für das Schuljahr 2026/2027 sind per Datenstichtag dieser Anfrage im Stadtschulamt noch unbearbeitet? 10. Wurden alle Erziehungsberechtigten der diesjährigen Schulstarter (sowohl für die 1. Klassenstufe als auch für den Übergang in die weiterführenden Schulen) verbindlich und vollumfänglich über ihren finalen Schul- oder Betreuungsplatz informiert und mit welchem zeitlichen Vorlauf vor dem ersten Schultag erfolgte diese Benachrichtigung im Regelfall? 11. Wie viele Frankfurter Schüler haben sich für das Schuljahr 2026/2027 nachweislich an privaten oder freien Schulen angemeldet, weil ihnen kein adäquater oder rechtzeitiger Platz an einer staatlichen Wunschschule angeboten werden konnte und welche Auswirkungen hat diese Abwanderung auf die Zuweisung von Landesmitteln für das städtische Schulwesen? 12. Bis zum Jahr 2029 plant die Stadt Frankfurt 25 neue Schulen. Bei wie vielen dieser 25 Schulbauprojekte gibt es aktuell konkrete zeitliche Verzögerungen, und wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der dadurch notwendigen interimistischen Erweiterungen bestehender Schulen? 13. Beim Übergang in die 5. Klasse konnten 535 von 6.657 Viertklässlern (7,5 Prozent) nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden. Welche Stadtteile und welche konkreten Schulen verzeichneten die höchsten Anmeldeüberhänge und wie begründet der Magistrat diese strukturelle Fehlplanung angesichts des bekannten Zuwachses von rund 1.700 Schülern an den Gymnasien? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 26.08.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum MietspiegelB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 251 Betreff: Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 Ziffer 2. - NR 1207/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 53/26 - Der Frankfurter Mietspiegel 2026 wurde am 25.06.2026 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 226, von der Gemeinde anerkannt und sodann im Internet veröffentlicht. I. Im Vorfeld dessen hat sich der Magistrat - wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6240 vom 05.06.2025 bzw. im Antrag NR 1207 vom 22.04.2025 gefordert - im Rahmen der Mietspiegel-Erstellung in den zuständigen Gremien aktiv dafür eingesetzt, dass der energetische Zustand der vermieteten Gebäude bzw. Wohnungen in Frankfurt noch systematischer bei der Erhebung zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt erfasst und damit im finalen Mietspiegel-Modell abgebildet werden konnte. Das Ziel konnte - wie im Folgenden dargestellt - erreicht werden. Wie im Bericht des Magistrats vom 20.10.2025, B 390, dargelegt, waren zum Zeitpunkt des Beschlusses § 6240 vom 05.06.2025 schon wesentliche Vorgaben für die Mietspiegel-Erstellung festgelegt worden, die jedoch bereits im Sinne des Antrags waren. Ob und inwieweit bzw. welche energetischen Merkmale in den finalen Mietspiegel Eingang finden, kann nicht im Vorfeld festgelegt werden. Vielmehr mussten verschiedene Kriterien erfüllt werden (ausreichende Fallzahl, statistisch nachweisbarer Preiseinfluss, sachlogische Plausibilität). Was der Magistrat beeinflussen konnte, waren jedoch die wesentlichen Voraussetzungen für eine sachgerechte Abbildung energetischer Merkmale im Mietspiegel, konkret die Fragen in den Fragebögen sowie ein guter Rücklauf. Auf Basis dessen konnten im Rahmen der Mietspiegel-Erstellung folgende Merkmale mit Bezug zum energetischen Zustand von Gebäuden dahingehend geprüft werden, ob diese Merkmale statistisch signifikante Mietpreisunterschiede erklären können: Heizung & Wärmeerzeugung · Art der Beheizung (z. B. Fernwärme, Zentralheizung, Etagenheizung, Einzelöfen) · Art der Wärmeerzeugung (z. B. Kessel/Therme, Wärmepumpe, BHKW etc.) · Brennstoff der Heizung (z. B. Gas, Öl, Holzpellets) · Art der Heizgeräte bei dezentraler Beheizung · Eigentum/Bereitstellung der Heizungsanlage · Brennwerttechnik (ja/nein) · Details zu Wärmepumpen (Wärmequelle, Betriebsweise) Warmwasserbereitung · System der Warmwasserbereitung (zentral/dezentral) · Art der Wärmeerzeugung für Warmwasser (z. B. Kessel, Wärmepumpe) · Geräte bei dezentraler Warmwasserbereitung (z. B. Durchlauferhitzer) Erneuerbare Energien · Vorhandensein einer thermischen Solaranlage · Vorhandensein einer Photovoltaik-Anlage · Nutzung des erzeugten PV-Stroms (z. B. Heizung, Mieterstrom) Wärmedämmung & Gebäudehülle · Dämmung der Außenwände (ja/nein, Anteil) · Zeitpunkt und Dicke der Fassadendämmung · Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke · Zeitpunkt, Lage und Dicke der Dachdämmung · Dämmung von Kellerdecke/Bodenplatte · Zeitpunkt und Dicke dieser Dämmung Fenster & Verglasung · Einbaujahr der Fenster (Gebäude und Wohnung) · Anzahl der Glasscheiben (z. B. Einfach-/Doppel-/Dreifachverglasung) Lüftung & Kühlung · Vorhandensein von Lüftungsanlagen (mit/ohne Wärmerückgewinnung) · Vorhandensein einer Abluftanlage · Vorhandensein einer fest installierten Klimaanlage Energetische Kennwerte & Gebäudezustand · Energieausweis (ja/nein) · Energiekennwerte aus dem Energieausweis (Endenergiebedarf/-verbrauch, Primärenergiebedarf/-verbrauch) · Einstufung als Passivhaus Energetische Modernisierungen · Durchführung energetisch relevanter Modernisierungen (z. B. Heizungsleitungen, Heizkörper, Steigleitungen) · Zeitpunkt von Modernisierungsmaßnahmen (im Vermieter:innen-Fragebogen detailliert) Es haben sich mehrere Merkmale als signifikant erwiesen. Für detailliertere Ergebnisse verweist der Magistrat auf Kapitel 6.5 der öffentlich verfügbaren Dokumentation des Frankfurter Mietspiegels 2026. Folgende Merkmale erfüllten die Kriterien für die Aufnahme in den Mietspiegel und sind mit entsprechenden Zu- und Abschlägen in das Modell eingeflossen: Gedämmtes Dach oder Baualter ab 1978 Eines der Kriterien muss erfüllt sein: o In Gebäuden mit Baujahr 1977 oder früher weist die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoss-Decke eine Dämmstoff-Dicke von mindestens 5 cm auf. o Das Gebäude ist 1978 oder später fertiggestellt (Hinweis: In Gebäuden mit Baujahr 1978 oder später sind entsprechende Wärmeschutz-Niveaus in den Baustandards vorgeschrieben.) Gedämmte Außenwand Mindestens ⅔ der Außenwandfläche des Gebäudes sind mit mindestens 18 cm Wärme-Dämmung ausgestattet. Wärmeschutz-Verglasung Eines der Kriterien muss erfüllt sein: o Über 50 % der Fenster der Wohnung verfügen über 3-Scheiben-Verglasung. o Über 50 % der Fenster der Wohnung verfügen über 2-Scheiben-Verglasung und wurden 1995 oder später eingebaut (entspricht einer Wärmeschutz-Verglasung). Erneuerung der Steigleitungen In dem Gebäude wurden die Steigleitungen (Kaltwasser-, Warmwasser-, Stromleitungen) nach Fertigstellung des Gebäudes erneuert. Einfacher Heizungsstandard Eines der Kriterien muss erfüllt sein: o Die betreffende Wohnung wird überwiegend mit Elektro-Einzelöfen beheizt. Hierzu zählen zum Beispiel Elektro-Heizgeräte/-Öfen, Heizstrahler und Nachtspeicheröfen/-heizungen. Elektro-Flächenheizsysteme (elektrisch direkt erwärmte Fußboden-, Wand-, Deckenflächen) sowie raumweise elektrische Wärmepumpen (zum Beispiel Split-Wärmepumpen) zählen nicht dazu. o Die betreffende Wohnung wird überwiegend mit Einzelöfen mit manueller Brennstoffzufuhr beheizt (Holz, Kohle, Öl oder Gasflaschen). o Die betreffende Wohnung hat keine von den Vermieter:innen oder Dritten gestellte Heizung. Nicht beheizbare Räume Mindestens ein Raum (Küche, Bad oder Wohn-/Schlafraum) hat keine von den Vermieter:innen gestellte Beheizungsmöglichkeit. Ist der Küchenbereich kein separater Küchenraum, sondern Teil eines beheizten Wohnraumes oder Flures, zählt ein Küchenbereich als beheizt. Das Merkmal ist nicht mit dem Merkmal "Einfacher Heizungsstandard" kombinierbar, wenn die betreffende Wohnung keine von den Vermieter:innen oder Dritten gestellte Heizung hat. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Mietspiegelerhebung weitere statistische Erkenntnisse zum energetischen Zustand des Wohngebäudebestands in Frankfurt am Main gewonnen werden. Die dazu notwendige Auswertung erfolgt derzeit. II. Im Vortrag des Magistrats zur Mietspiegel-Veröffentlichung vom 26.05.2026, M 76, ist der Magistrat entsprechend dem Antrag NR 1207/2025 unter der Überschrift "VI. Prüfung der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit" dezidiert auf die Prüfung der Merkmale aus der Gruppe der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit eingegangen. Zugleich wurde in der Broschüre des Frankfurter Mietspiegels 2026 unter der Überschrift "Informationen zu Merkmalen der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit" auf Seite 9 nutzer:innen-zentriert auf ebendiese Aspekte eingegangen. Ferner wurde in der Dokumentation des Frankfurter Mietspiegels 2026 in Kapitel 6.5 ausführlich auf den Themenkomplex eingegangen. Im Anhang der Dokumentation finden sich außerdem die Fragebögen, die die umfangreichen Abfragen in diesem Bereich belegen. III. Schließlich sind für die Zeit nach den hessischen Sommerferien mehrere Veranstaltungen geplant bzw. in Planung, bei denen die Prüfergebnisse zu energetischen Merkmalen der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit vorgestellt werden und selbstverständlich auch die Möglichkeit für Diskussion besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1207 Bericht des Magistrats vom 09.02.2026, B 53 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 251 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und GrüngürtelB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 252 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 89 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, B 138/26 - Zwischenbericht: Auf erneute Anfrage des Magistrats hat die Insolvenzverwalterin mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Bis zum Jahresende wird der Abschluss angestrebt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 138 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 252 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!B21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 253 Betreff: Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 34 - OA 105/21 OBR 1, B 22/26 - Die Landstromversorgung für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Die Planung der Landstromversorgung beinhaltet den Bau von zunächst drei oberirdischen Anschlusskästen für Schiffe sowie einer neuen Umspannanlage. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit Netzdienste Rhein-Main (NRM), Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer an zunächst drei Liegeplätzen, um bis zu drei Flusskreuzfahrt- oder Hotelschiffe gleichzeitig mit Landstrom versorgen zu können. Parallel wird eine Stromabnahmepflicht ab einer bestimmten Liegedauer vertraglich festgelegt werden. Der Zeitplan der Maßnahme, die von der HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH umgesetzt wird, sieht vor, dass die Arbeiten im Herbst 2027 abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2021, OA 105 Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 22 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 254 Betreff: Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5104 - l. B 259/24 - Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder in den Jahren 2024 und 2025 Einführung Auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der 16. Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals "Jugendgerichtshilfe") zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Beratungsangebote der Sozialdienste sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Die Ergebnisse des mit der Polizei vereinbarten Verfahrens werden in diesem 16. Bericht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 abgebildet. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2024 etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Meldungen von 2025 sind im Vergleich zu 2024 und zu den Vorjahren stark zurückgegangen. Dies kann vielfältige Gründe haben und ist damit nicht kausal zu erklären. So hat es im Jahr 2024 nur einen Fall und 2025 gar keine Meldungen bzgl. Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) gegeben. Die Ergebnisse für die Jahre 2024 und 2025 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern in Frankfurt am Main. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. § 170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt. In der Statistik werden das Alter und das Geschlecht erfasst. Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch dies wird im folgenden Bericht dargestellt. Daten und Fakten 2024 sind insgesamt 347, 2025 insgesamt 235 Meldungen (Rückgang: 112 Meldungen zum Vorjahr) über den Verdacht einer durch strafunmündige Kinder begangenen Straftat bei den Sozialdiensten eingegangen. Tab 1 - Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jungen 311 73% 239 75% 291 75% 332 69% 297 67% 327 74% 224 74% 382 77% 216 67% 222 65% 263 76% 173 74% Mädchen 117 27% 81 25% 97 25% 150 31% 144 33% 115 26% 79 26% 112 23% 108 33% 121 35% 83 24% 62 26% insgesamt 428 320 388 482 441 442 303 494 324 343 347 235 Grafik 1: Gesamtzahl Verdachtsmeldungen Veränderungen der Verdachtsfälle der männlichen Frankfurter Kinder: Ø 2024 sind die Fälle zum Vorjahr 2023 um 41 angestiegen (Anstieg von 18,5%) Ø 2025 sind die Fälle im Vergleich zum Vorjahr 2024 stark gesunken (Rückgang von 34%) Veränderungen der Verdachtsfälle der weiblichen Frankfurter Jugendlichen: Ø für 2024 + 2025 ist ein stetiger Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen Ø 2025 sind die Fallzahlen zu 2023 um 50% gesunken Tab 2 - Altersverteilung in den Jahren 2024 und 2025 Jahrgang Meldungen aus 2024 Geburts-jahrgang 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 insgesamt Jungen 149 61 22 16 5 2 7 0 1 263 Mädchen 51 13 7 6 4 2 0 1 0 83 Gesamt 200 74 29 22 9 4 7 1 1 347 Jahrgang Meldungen aus 2025 Geburts-jahrgang 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 insgesamt Jungen 94 43 13 11 7 2 2 1 173 Mädchen 36 18 5 0 2 0 0 1 62 Gesamt 130 61 18 11 9 2 2 2 235 Die überwiegende Anzahl der Meldungen entfällt in den Berichtsjahren - wie in allen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen. Mit steigendem Alter nehmen auch die Straftaten zu. Dies ist u.a. der steigenden Autonomie junger Menschen und entwicklungspsychologischer Veränderungen mit neuen sozialen Anforderungen in der Pubertät zuzuordnen. Tab 3 - Deliktgruppen 2024 und 2025 2024 Jungen Mädchen Fälle gesamt Prozentualer Anteil der Deliktgruppen Vergleich der Deliktgruppen zum Vorjahr Eigentumsdelikt 96 58 154 44% +1% Körperverletzung 97 19 116 33% -2% Sachbeschädigung 12 1 13 4% +1% sonstiges 58 6 64 19% +2% Gesamt: 263 84 347 100% 2025 Jungen Mädchen Fälle gesamt Prozentualer Anteil der Deliktgruppen Vergleich der Deliktgruppen zum Vorjahr Eigentumsdelikt 43 36 79 34% -10% Körperverletzung 61 17 78 33% +/-0% Sachbeschädigung 18 1 19 8% +4% sonstiges 51 8 59 25% +6% Gesamt: 173 62 235 100% Die Deliktgruppen orientieren sich an den statistischen Anforderungen der Jugendhilfe im Strafverfahren. Im Einzelnen umfassen sie Eigentumsdelikte, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen sowie sonstige Straftraten. Die Grafiken 2 bis 5 zeigen die geschlechtsspezifische Entwicklung innerhalb dieser Kategorien. Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2024 (Einfachnennungen sind zum Zweck der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben, welche ebenfalls in die Auswertung mit einfließen.) Eigentumsdelikte: · Einfacher Diebstahl (86) · Ladendiebstahl (48) · Unterschlagung (24) · Erpressung / räuberische Erpressung (21) · Raub/schwerer Raub (2) Körperverletzung: · Einfache Körperverletzung (78), · in Verbindung mit Beleidigung (19), · in Verbindung mit Bedrohung (11), · in Verbindung mit Nötigung (1) gefährliche und schwere Körperverletzung (42) · in Verbindung mit Beleidigung (18) · in Verbindung mit Bedrohung (3) Sachbeschädigung: · Sachbeschädigung (28) · Sachbeschädigung an Fahrzeugen (3) Sonstiges: · Bedrohung (34) · Beleidigung (22) · Missbrauch von Notrufnummern (19) · sonstige Straftaten (17) · Hausfriedensbuch (9) · Nötigung (8) · gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (5) · Verstoß gegen das Waffengesetz (4) · Verdacht Sexualdelikt (3) · Verbreitung pornografischer Erzeugnisse (3) · Fahren ohne Führerschein (2) · Verstoß gegen Kunsturhebergesetz (1) · Betrug (1) · Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (1) · Häusliche Gewalt (1) · Sexualdelikt (1) Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2025 (Einfachrechnungen sind zum Zweck der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben kann, welche ebenfalls in die Auswertung mit einfließen.) Eigentumsdelikte: · einfacher Diebstahl (42) · Ladendiebstahl (40) · Unterschlagung (2) · Raub (2) · Schwerer Diebstahl (2) · Kraftfahrzeug-/Fahrraddiebstahl (1) Körperverletzung: · Einfache Körperverletzung (47) · in Verbindung mit Beleidigung (8) · und Bedrohung (2) · und Nötigung (1) · gefährliche und schwere Körperverletzung (17) · in Verbindung mit Beleidigung (2) · und Bedrohung (2) Sachbeschädigung: · Sachbeschädigung (17) · davon Sachbeschädigung an Fahrzeugen (2) Sonstiges: · Bedrohung (26) · Beleidigung (12) · und sonstige Straftaten (9) · Verbreitung, Erwerb, Besitz Kinderpornografische Inhalte (8), Verdacht (1) · Verstoß gegen Kunsturhebergesetz (6) · Missbrauch von Notrufnummern (4) · Hausfriedensbruch (2) · Fahren ohne Führerschein (2) · Sexuelle Belästigung (2) · Verstoß gegen das Waffengesetz (1) · Verbreitung pornografischer Schriften, Bilder und Videos (1) · Nötigung (1) Tab 4 - Vergleich 2015 - 2025 Tatvorwürfe gegen Jungen Hinweis: Die Tatvorwürfe können mehrere Delikte umfassen. Jungen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Eigentumsdelikte 98 132 205 183 176 95 127 85 91 96 43 Körperverletzung 59 80 65 47 87 55 108 53 76 97 61 Sachbeschädigung 21 32 11 19 19 19 26 28 12 12 18 Sonstiges 61 47 51 48 45 55 121 50 43 58 51 Gesamt 239 291 332 297 327 224 382 216 222 263 173 Tab 5 - Vergleich 2015 - 2025 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Eigentumsdelikte 56 65 112 108 88 53 75 59 56 58 36 Körperverletzung 12 14 18 16 20 11 11 25 44 19 17 Sachbeschädigung 4 3 3 6 1 5 1 7 4 1 1 Sonstiges 9 15 17 14 6 10 25 17 17 6 8 Gesamt 81 97 150 144 115 79 112 108 121 84 62 Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich sowohl insgesamt als auch geschlechtsspezifisch die Tendenz, dass Eigentumsdelikte - wie in allen Vergleichsjahren - den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellen, gefolgt von Körperverletzung und sonstigen Straftaten. Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung seit 2015 in den einzelnen Deliktgruppen. Grafik 2: Eigentumsdelikte Während in den zurückliegenden Jahren (2022 - 2024) die Eigentumsdelikte stagniert sind, ist für 2025 ein deutlicher Rückgang auf über die Hälfte zu verzeichnen. Grafik 3: Körperverletzung Die Fälle der Körperverletzungen haben sich bei Jungen um etwa ein Drittel reduziert. Bei Mädchen sind die Fälle ungefähr gleichgeblieben. Grafik 4: Sachbeschädigung Sachbeschädigungen verbleiben insgesamt auf einen niedrigen Stand, wobei die Jahre 2023 und 2024 auffallend geringere Zahlen verzeichneten. Im Jahr 2025 stiegen die Delikte bei Jungen jedoch wieder an und erreichten das Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie. Grafik 5: Sonstige Delikte Bei den sonstigen Delikten (z. B. Beleidigung und Bedrohung) ist ein gleichbleibendes Niveau festzustellen. Tab 6 - Kinder mit Mehrfachmeldung Anzahl der Meldungen pro Kind 2024 Jungen Mädchen Gesamt zwei Meldungen 23 5 28 drei Meldungen 3 0 3 mehr als drei Meldungen 5 0 5 Gesamt 31 5 36 Anzahl der Meldungen pro Kind 2025 Jungen Mädchen Gesamt zwei Meldungen 13 3 16 drei Meldungen 2 0 2 mehr als drei Meldungen 3 1 4 Gesamt 18 4 22 2024 fiel ein 12-jähriger Junge auf, der in min. 13 Fällen verdächtigt wurde, den Notruf missbraucht sowie andere Straftaten begangen zu haben. Im Gegensatz zum leichten Anstieg im Jahr 2024 (3 Fälle) sank die Zahl der Mehrfachmeldungen im Jahr 2025 drastisch um 13 Fälle bzw. 42%. Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten Der Sozialdienst prüft jede eingehende Meldung fachlich auf den notwendigen Handlungsbedarf. Arbeitet das Jugendamt bereits mit der betroffenen Familie, fließt die Meldung in den laufenden Prozess mit ein. Handelt es sich um einen sogenannten "Bagatellfall", wie beispielsweise den Diebstahl geringwertiger Sachen (z. B. Süßwaren oder Kosmetikartikeln), wird der Meldung nicht weiter nachgegangen. Ein Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten und Kinder ist in diesen Fällen nicht erforderlich, außer es handelt sich um Wiederholungstatverdächtige. In allen anderen Fällen erhalten die Familien ein Beratungsangebot. Tab 7 - Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes 2024 m m w w insgesamt insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 92 27% 45 13% 137 40% Beratungsangebot an Sorgeberechtigte 64 18% 20 6% 84 24% Einbezug in die laufende Arbeit 107 31% 19 5% 126 36% Gesamt 263 76% 84 24% 347 100% 2025 m m w w insgesamt insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 69 29% 32 14% 101 43% Beratungsangebot an Sorgeberechtigte 58 25% 6 2% 64 27% Einbezug in die laufende Arbeit 46 20% 24 10% 70 30% Gesamt 173 74% 62 26% 235 100% Es wird deutlich, dass sowohl die Bagatellfälle, als auch Meldungen, die in die laufende Arbeit einbezogen werden, den größten Anteil der Meldungen ausmachen. Tab 8 - Reaktionen der Sorgeberechtigten In der folgenden Tabelle wird zusammenfassend dargestellt, wie die Sozialrathäuser mit den Meldungen umgegangen sind und ob die Sorgeberechtigten das Beratungsangebot angenommen haben. 2024 m w insgesamt Bagatellfall (kein Beratungsangebot) 92 45 137 Beratung erfolgte in laufender Arbeit 107 19 126 Beratungsangebot 64 20 84 davon angenommen 25 13 38 davon nicht angenommen 39 7 46 Fälle insgesamt 347 Von den insgesamt 347 Fällen im Jahr 2024 wurden 137 Fälle als Bagatellfälle eingestuft, bei denen kein Beratungsangebot erfolgte. In 84 Fällen wurde eine Beratung aktiv angeboten: Diese wurde 38-mal angenommen und in 46 Fällen abgelehnt. Bei den verbleibenden 126 Fällen wurde die Beratung direkt im Rahmen der bereits laufenden Fallbearbeitung geleistet. Dies entspricht einer Beratungsquote von 78%: 2024 haben die Eltern 5% weniger Beratung in Anspruch genommen zu 2023. Strafunmündige Kinder sind in diesem Zusammenhang einerseits aktiv Täter:innen verschiedener Delikte, sie sind jedoch andererseits als Minderjährige besonders schutzbedürftig und haben ein Recht auf Unterstützung und Fürsorge. Im Jahr 2024 wurde in 7 Fällen eine Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII vorgenommen. Dies entspricht einem Rückgang der Kindeswohlüberprüfungen um 50 % im Vergleich zum Jahr 2025. 2025 m w insgesamt Bagatellfall (kein Beratungsangebot) 69 32 101 Beratung erfolgte in laufender Arbeit 46 24 70 Beratungsangebot 58 6 64 davon angenommen 36 2 38 davon nicht angenommen 22 4 26 Fall insgesamt 235 Von den insgesamt 235 Fällen im Jahr 2025 wurden 101 Fälle als Bagatellfälle eingestuft, bei denen kein Beratungsangebot erfolgte. In 64 Fällen wurde eine Beratung aktiv angeboten: Diese wurde 38-mal angenommen und in 26 Fällen abgelehnt. Bei den verbleibenden 70 Fällen wurde die Beratung direkt im Rahmen der bereits laufenden Fallbearbeitung geleistet. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 81%, hier gab es einen leichten Anstieg um 3% zum Vorjahr. 2025 wurde in 2 Fällen eine Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls vorgenommen, was einem Rückgang von insgesamt 5 Fällen entspricht. Zusammenfassend lässt sich für den Berichtszeitrum 2024/2025 festhalten, dass die Tatverdachtsmeldungen im Jahr 2025 signifikant um knapp ein Drittel, nämlich um 31,5% gesunken sind und somit einen historisch niedrigen Stand erreicht haben. Die hohe Inanspruchnahme der Beratungsangebote (78% im Jahr 2024 und 81% im Jahr 2025) belegt zudem die Effektivität der präventiven Arbeit der Sozialdienste in Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2014, NR 1089 Bericht des Magistrats vom 01.07.2024, B 259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.09.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis.
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der UBahnStationen im Ortsbezirk 2 und im StadtgebietB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 255 Betreff: Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 2 und im Stadtgebiet Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 27 - EA 115/24 OBR 2 - Zwischenbericht: Zuletzt wurde berichtet, dass eine Ausschreibung für eine stadtweiten Kampagne vorbereitet wird. Die finanziellen Mittel für diese Kampagne wurden jedoch nicht in dieses Jahr übertragen, so dass sie nicht zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung wurde daher nicht weiterverfolgt. Der Magistrat berät, inwieweit die Kampagne zukünftig umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 115 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mülltrennung – Welche Schuhe trägt der Schuster?B21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 256 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 90 - A 332/25 BFF-BIG, B 139/26 - Zu den Fragen 1 bis 5: Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, unterliegen den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Anders, als der Name vermuten lässt, gilt diese somit auch für städtische Ämter, Betriebe und städtische Gesellschaften. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Regelungen der GewAbfV ist gemäß § 19 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz das Regierungspräsidium. Nach den Regelungen der GewAbfV haben Besitzer:innen von gewerblichen Siedlungsabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen: 1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, 2. Glas, 3. Kunststoffe, 4. Metalle, 5. Holz, 6. Textilien, 7. Bioabfälle Das Umweltamt hat zur Information und Sensibilisierung der städtischen Ämter und städtischen Gesellschaften den Magistratsbeschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 über die verpflichtende getrennte Sammlung von Abfällen herbeigeführt und in den Nachrichten für die Stadtverwaltung (NaSt) Ausgabe 01/2021, S. 96, Nr. 15 veröffentlicht. Alle Ämter, Betriebe und städtische Gesellschaften wurden hierin aufgefordert, ihre Entsorgungssituation, sowie der der Außenstellen zu überprüfen und so anzupassen, dass die Abfallfraktionen Papier/Pappe/Kartonage, Glas, Kunststoffe, Bioabfälle und - sofern diese anfallen - auch Metalle, Holz sowie Textilien bereits am Entstehungsort sortenrein erfasst werden. Anlässlich der vorliegenden Anfrage A 322 hat das Umweltamt die aktuellen abfallrechtlichen Sammlungs- und Überlassungsmodalitäten aller Ämter und städtischer Gesellschaften abgefragt. Hierbei liegen trotz mehrfacher Erinnerung nur Rückmeldungen von 39 % der angefragten Stellen vor (62 Rückmeldungen, 97 Rückmeldungen fehlen). Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass je nach Fragestellung nur zwischen 52 und 58 Rückmeldungen eingegangen bzw. auswertbar waren. Insbesondere diejenigen Ämter oder städtischen Gesellschaften, die nicht das vorgefertigte Rückmeldeformular genutzt haben, sind nicht vollumfänglich auswertbar, da die relevanten Fragen nicht aussagekräftig beantwortet wurden. Für eine vollständige Bewertung sowie ein repräsentatives Gesamtbild der bestehenden Abfalltrennung innerhalb der Stadtverwaltung wäre eine höhere Rücklaufquote notwendig gewesen. Die Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen ergab folgendes: Getrennte Sammlung gemäß § 3 Abs. 1 GewAbfV: 95 % von 58 Rückmeldungen sammeln Papier, Pappe, Karton (kein Hygienepapier) getrennt. 70 % von 57 Rückmeldungen sammeln Kunststoffe getrennt. 40 % von 58 Rückmeldungen sammeln Bioabfälle getrennt. Trennmöglichkeiten im Büro: 73 % von 56 Rückmeldungen haben einen separaten Mülleimer für Papier im Büro. 49 % von 55 Rückmeldungen haben einen separaten Mülleimer für Restmüll im Büro. Trennmöglichkeiten in der Teeküche: 88 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Restmüll an. 65 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Kunststoffe an. 23 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Papier an. 27 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Restabfall, Kunststoff und Bioabfall an. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt, dass die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Karton bereits sehr gut etabliert ist. Mit einer Quote von 95 % wird dieser Wert als insgesamt positiv bewertet und verdeutlicht, dass die Papiertrennung bereits fester Bestandteil der Abfallentsorgung in der Stadtverwaltung ist. Bei der getrennten Erfassung von Kunststoffen liegt die Quote mit 70 % jedoch deutlich darunter. Dies lässt darauf schließen, dass entweder keine geeigneten Sammelmöglichkeiten vorhanden sind oder die bestehenden Entsorgungsstrukturen eine getrennte Erfassung bislang nicht ermöglichen. Hier besteht Optimierungspotenzial durch die Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter. Den größten Handlungsbedarf bzw. das größte Entwicklungspotenzial zeigt sich bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen. Lediglich 40 % der antwortenden Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften erfassen Bioabfälle separat. Als häufigster Grund für den Verzicht auf eine getrennte Sammlung wurde das geringe Aufkommen an Bioabfällen genannt. Hier muss überprüft werden, in welchen Bereichen eine getrennte Bioabfallsammlung in der Zukunft sinnvoll und praktikabel umgesetzt werden kann. Während 73 % über einen separaten Papierbehälter im Büro verfügen, geben lediglich 49 % an, einen separaten Restmüllbehälter direkt am Arbeitsplatz bereitzustellen. Im Hinblick darauf, dass in Büroräumen hauptsächlich Papier anfällt und für weitere Abfälle Behälter in den Teeküchen bereitstehen, ist diese einzige Trennmöglichkeit als ausreichend anzusehen. Trotzdem muss auch hier überprüft werden, ob weitere Trennmöglichkeiten sinnvoll umgesetzt werden können. In den Teeküchen sind Restmüllbehälter nahezu flächendeckend vorhanden (88 %), während Sammelmöglichkeiten für Kunststoffe (65 %) und insbesondere für Papier (23 %) deutlich seltener angeboten werden. Anfallender Papiermüll kann, sofern im Büro Papierbehälter zur Verfügung stehen, allerdings dort problemlos getrennt werden. Nur 27 % verfügen über eine vollständige Trennmöglichkeit für die Fraktionen Restmüll, Kunststoffe und Bioabfälle in den Teeküchen. Hier besteht Potenzial, die Sammelsysteme zu vereinheitlichen und die Abfallfraktionen anzupassen, um insbesondere auch Bioabfälle getrennt erfassen zu können. Nach GewAbfV entfällt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen, wenn diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung beispielsweise dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeuger:innen befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch die Besitzer:innen nicht gewährleistet werden kann. Inwieweit dies für die oben aufgeführten Quoten ausschlaggebend ist, kann auf Basis der vorliegenden Daten leider nicht beurteilt werden. Zu den Fragen 6 und 7: Die Aufstellung von Wertstofftonnen (Papier, Bio, Leichtverpackungen/gelbe Tonne) wird bei vielen Liegenschaften durch unterschiedliche Standortfaktoren beeinflusst. Grundsätzlich versucht das Umweltamt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, eine Ausstattung mit allen erforderlichen Abfallbehältern durchzusetzen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Der Anschlussgrad wohngenutzter Liegenschaften an die kommunale Bioabfallsammlung liegt bei etwa 85%, was ein üblicher Wert für Großstädte ist. Sofern Liegenschaften nicht über eine Biotonne verfügen - und die Liegenschaften der ABG stellen hier keine Ausnahme dar - kann es verschiedene Gründe geben: · Platzmangel spielt in den wenigsten Fällen eine entscheidende Rolle. Sind die Verhältnisse so beengt, dass nicht alle vier Abfalltonnen aufgestellt werden können, drängt das Umweltamt vorrangig auf Abzug der freiwilligen gelben Tonne. · Gelegentlich kommt es vor, dass Biotonnen zwar vorhanden sind, aus vorgeblich hygienischen Gründen aber nicht genutzt und in Abstellräumen gelagert werden. Zur richtigen Nutzung der Biotonne und zur Vermeidung von Gerüchen und Madenbefall stellt die FES GmbH allerdings Informationsmaterialien zur Verfügung und bietet kostenpflichtige Tonnenreinigungen an. · Gerade in großen Wohnanlagen besteht die Situation, dass Biotonnen in der Vergangenheit häufig mit anderen Abfällen vermüllt wurden und dann als Restabfall geleert werden mussten. Wenn sich auch nach mehreren Interventionen und Aufklärungsmaßnahmen keine Besserung ergeben hat, wurden die Biotonnen in der Regel abgezogen. Gerade im Zusammenhang mit den verschärften Anforderungen der Bioabfallverordnung muss verhindert werden, dass durch vermüllte Biotonnen einzelner Liegenschaften die gesamte Ladung eines Abfallsammelfahrzeugs verunreinigt wird. Konkret hat die ABG aktuell rund 30 Liegenschaften, die nicht mit Wertstoffanschlüssen ausgestattet sind, sondern nur mit Restabfallbehältern. Allerdings können die Anwohner:innen in einigen Fällen über Nutzungsgemeinschaften die Wertstoffbehälter benachbarter Liegenschaften mitnutzen, wodurch eine korrekte Abfalltrennung ermöglicht wird. Im Zuge der laufenden Zero-Waste-Werbekampagne klären Umweltamt und FES auch über eine korrekte Mülltrennung und deren Sinn und Zweck auf. Es ist vorgesehen, durch unterstützende Kommunikationsmaßnahmen auch den Anschlussgrad an die Biotonne weiter zu erhöhen. Zur Frage 8 bzw. Schlussfolgerung: Auf Grundlage der Ergebnisse sowie der zum Großteil fehlenden Rückmeldungen werden alle Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften hinsichtlich ihrer bestehenden Abfalltrennsysteme erneut über die NaSt sensibilisiert und informiert. Dabei erfolgt die Empfehlung, möglichst viele Abfallfraktionen getrennt zu sammeln. Zudem wird eine einheitliche Ausstattungsempfehlung für die Abfalltrennung in Büros und Teeküchen zentral für die Stadt Frankfurt definiert, an der sich die genannten Stellen orientieren können. Hierzu gehören insbesondere ausreichend gekennzeichnete Sammelbehälter für Restmüll, Kunststoffe, Papier sowie Bioabfälle. Seitens des Umweltamtes wird grundsätzlich empfohlen in den Büros zumindest eine Trennmöglichkeit für Papier anzubieten. Zusätzlich sollten die Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften in den Teeküchen Trennmöglichkeiten für Restmüll, Leichtverpackungen sowie auch Bioabfall anbieten. Somit wäre eine vollständige Trennung der täglich anfallenden Abfälle möglich. Eine getrennte Erfassung von Leichtverpackungen und Bioabfällen trägt dazu bei, das Restmüllaufkommen erheblich zu reduzieren und eine Verwertung der Abfälle zu ermöglichen. Insbesondere an Standorten mit Teeküchen oder Aufenthaltsbereichen, in denen regelmäßig organische Abfälle anfallen, kann eine getrennte Sammlung von Biomüll einen besonders sinnvollen Beitrag zu einem nachhaltigen Abfallwirtschaftskreislauf leisten. Alle rückmeldenden städtischen Stellen gaben an, dass die Reinigungsverträge die getrennte Sammlung der Abfallfraktionen vorsehen. Somit ist die Grundlage für eine optimale Abfalltrennung innerhalb der gesamten Stadtverwaltung gegeben. Als weiteren Schritt müssen die dezentralen Verwaltungen ihre Abfallentsorgung fortwährend überprüfen und Optimierungspotenziale, sofern diese organisatorisch sowie entsorgungstechnisch möglich sind, umsetzen. Ergänzend werden alle Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften darauf hingewiesen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die korrekte Abfalltrennung zu informieren bzw. sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 139 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Realisierung der Landstromversorgung für MainschiffeB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 257 Betreff: Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6605 - NR 1322/25 CDU, B 23/26 - Die Landstromversorgung für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Die Planung der Landstromversorgung beinhaltet den Bau von zunächst drei oberirdischen Anschlusskästen für Schiffe sowie einer neuen Umspannanlage. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit Netzdienste Rhein-Main (NRM), Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer an zunächst drei Liegeplätzen, um bis zu drei Flusskreuzfahrt- oder Hotelschiffe gleichzeitig mit Landstrom versorgen zu können. Parallel wird eine Stromabnahmepflicht ab einer bestimmten Liegedauer vertraglich festgelegt werden. Der Zeitplan der Maßnahme, die von der HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH umgesetzt wird, sieht vor, dass die Arbeiten im Herbst 2027 abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1322 Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1B21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 258 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 45 - E 104/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 361/23 OBR 1, B 38/26 - Wie im Bericht des Magistrats B 38 berichtet, hat das beauftrage Ingenieurbüro die Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Inzwischen sind auch die Dokumente seitens der Projektbeteiligten final abgestimmt und mit den neuesten Entwicklungen ergänzt worden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird mit diesem Bericht der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Nutzung von vollständig gereinigtem Abwasser (sogenanntem Klarwasser) insbesondere im Winter aufgrund des höheren Temperaturniveaus (11 - 23 °C) für die Fernwärmeerzeugung deutlich effizienter ist als die Nutzung von Flusswasserwärme. Zwar bleibt die Nutzung von Flusswasserwärme eine bedeutende Option, insbesondere dann, wenn sich andere Abwärmequellen als weniger praktikabel erweisen, jedoch wird zunächst die Abwärmequelle Klarwasser fokussiert betrachtet. Um die Abwärme des Klarwassers in das Fernwärmenetz einspeisen zu können, sind Großwärmepumpen notwendig. Diese heben mit Hilfe von Strom die Abwärme auf das für die Fernwärme benötigte Temperaturniveau an. Ausgehend von der Menge der nutzbaren Abwärme, den Platzverhältnissen und den aktuellen sowie zukünftigen Wärmebedarfen im Fernwärmenetz wurde die Machbarkeit eines Systems mit einer thermischen Leistung zwischen 30 und 60 Megawatt thermisch (MWth) betrachtet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden erste Konzepte für die Eignung des Aufstellorts für die Großwärmepumpen, die technische Machbarkeit der Entnahme und Rückleitung des Klarwassers, genehmigungsrechtliche Fragestellungen sowie die Einspeisung der erzeugten Wärme in das Fernwärmenetz erarbeitet. Die Ergebnisse werden in der weiteren Planung aufgegriffen und in den kommenden Monaten gemeinsam mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) konkretisiert. Die Stromversorgung der geplanten Großwärmepumpen ist ein zentraler Aspekt. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Machbarkeitsstudie stand noch keine gesicherte und ausreichende Stromversorgung zur Verfügung. Das hat sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise geändert und es liegt nun eine Stromzusage vor. Das Projekt wurde und wird weiterhin proaktiv vorangetrieben. Mainova führt die Planungsleistungen fort, sodass die weiteren Schritte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung planmäßig umgesetzt werden können. Parallel dazu werden die Fördermittel beantragt und die erforderlichen Beschlüsse eingeholt. Ziel ist eine mögliche Inbetriebnahme der Klarwasser-Großwärmepumpe im Jahr 2030. Anlage _WPARA-MS_Veroeffentlichung (ca. 966 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 104 Anregung vom 06.06.2023, OA 361 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 258 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Beschleunigung der Sanierung von IndustriestraßenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 259 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7230 - NR 1168/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 550/25 OBR 11, B 464/25 - Zu 1. Vordringlich und für eine Verfahrensbeschleunigung ist maßgeblich eine Erweiterung der Bearbeitungskapazitäten des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) im Bereich Planung/Straßenentwurf. Hierfür konnte im Rahmen der dynamischen Stellenbewirtschaftung eine unbefristete Stelle geschaffen werden, die seit Anfang März 2026 besetzt ist. Zu 2. Die grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Franziusstraße befindet sich im Bau. Für das nach der Franziusstraße zur Umsetzung anstehende "Paket 2" ist die Planung mit Besetzung der oben genannten Stelle mit Nachdruck wieder aufgenommen worden. Zu 3. Der Maßgabe wird entsprochen, sobald die Bearbeitung des Maßnahmenpakets einen erörterungsfähigen Stand erreicht hat und dieses somit zielführend erscheint. Zu 4. Die Umsetzung eines neu aufzusetzenden Maßnahmenpakets 3 kann nicht zeitgleich mit den genannten Maßnahmen erfolgen, die planerisch bereits weit vorbereitet sind, teilweise bereits begonnen haben oder unmittelbar zur Ausführung anstehen. Förderlich wäre darüber hinaus die Schaffung und Besetzung weiterer, im Stellenplan derzeit nicht enthaltener Stellen. Zu 5. Die im B 342/2017 dargestellte Übersicht grundhaft sanierungsbedürftiger Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten enthält keine Priorisierung. Diesbezüglich ergibt sich somit auch kein Überarbeitungsbedarf. Ungeachtet dessen befindet sich der Magistrat in kontinuierlicher Abstimmung mit der Mainova/NRM zur Konzeption der Energiewendeviertel und ist dabei bestrebt, die Erneuerung/Ergänzung der Versorgungsinfrastruktur mit funktionalen und gestalterischen Aufwertungen der hiervon betroffenen Straßen zu verbinden. Voraussetzung ist, dass die nötigen Kapazitäten bereitstehen, die nötigen Vorläufe für planerische Vorbereitungen gewährt und die Ausführungszeiträume aufeinander abgestimmt werden können. Die Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße sind bereits Teil des Industriestraßenprogramms (vgl. B 342/ 2017). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 260 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2102 - NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 463/24 - Im Rahmen des P+R Konzepts Frankfurt am Main (2025) wurden alle Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV im Frankfurter Stadtgebiet systematisch einbezogen und damit eine erneute gesamtstädtische Prüfung möglicher P+R Potenziale durchgeführt. Betrachtet wurden Räume an bestehenden und geplanten Stationen außerhalb des erweiterten Innenstadtbereichs. Als Orientierungsrahmen berücksichtigt das Konzept · Schienenausbauvorhaben mit Umsetzungshorizont bis 2035, · darüber hinaus langfristig relevante Standorte, · ergänzend auch temporäre Kooperationen, etwa durch die Nutzung vorhandener Kapazitäten auf privaten Stellplätzen, · und die Kombination von P+R mit anderen Nutzungen wie dem Veranstaltungsparken im Umfeld der Multifunktionsarena und am Standort Gateway Gardens. Bei allen weiteren Prüfungen sind Beeinträchtigungen von Wohngebieten soweit wie möglich auszuschließen. Neue oder erweiterte P+R Angebote werden daher vorrangig dort weiterverfolgt, wo sie leistungsfähig an die Schiene angebunden, gut über das übergeordnete Straßennetz erreichbar und flächen- sowie umweltverträglich realisierbar sind. Die Ergebnisse der Standortprüfung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen sind im P+R Konzept dokumentiert und werden der Beantwortung als Anlage beigefügt. Aus der aktuellen Untersuchung ergeben sich insbesondere Standorte, bei denen entweder bereits ein relevantes P+R Angebot besteht, das weiterentwickelt werden kann, oder bei denen aufgrund der Lage im Netz ein hohes Potenzial gesehen wird. Dazu zählen insbesondere Borsigallee, Kalbach, Frankfurter Berg, Römerhof und Taunusblick. Die in NR 450/2017 ausdrücklich geforderte Einbeziehung einer Erweiterung des P+R Parkhauses Borsigallee ist Bestandteil der weiteren Betrachtung. Weitere Details zu den einzelnen Standorten sind dem P+R Konzept in der Anlage zu entnehmen. Das aktuelle P+R-Konzept zeigt, dass Frankfurt mit der gesamtstädtischen Untersuchung einen wichtigen ersten Schritt gemacht hat, P+R aber nicht als isolierte Aufgabe innerhalb der Frankfurter Stadtgrenze gelöst werden kann. Da die Nachfrage wesentlich aus regionalen Pendlerverflechtungen entsteht, sind im nächsten Schritt eine enge Abstimmung und konkrete Folgeaktivitäten mit dem RMV, dem Regionalverband FrankfurtRheinMain, den Umlandkommunen und weiteren regionalen Partnern erforderlich. Diese regionale Dimension wurde im Projekt berücksichtigt und zuletzt bei der Veranstaltung "Regionalparken - Park und Ride und mehr" im Mai 2026 beim Regionalverband FrankfurtRheinMain im regionalen Austausch diskutiert, was unterstreicht, dass tragfähige Lösungen nur als Teil einer abgestimmten regionalen Mobilitätsstrategie entwickelt werden können. Welche im Bericht B 287/2010 als geeignet bewerteten Standorte weiterentwickelt wurden und aus welchen Gründen dies gegebenenfalls nicht erfolgt ist, lässt sich zusammenfassend wie folgt beantworten: · Am Standort Kaiserlei steht die betrachtete Fläche im Zusammenhang mit dem Bau einer neuen Bahnbrücke als Ausweichfläche für Sportplätze nicht für eine P+R-Entwicklung zur Verfügung. · Der Standort Neu-Isenburg ist zwar verkehrlich grundsätzlich geeignet, ein größerer Ausbau ist jedoch aufgrund der Lage im Wald sowie der damit verbundenen forst- und naturschutzrechtlichen Restriktionen stark begrenzt. Auch eine mehrstöckige Lösung wäre nur unter erheblichen Eingriffen bzw. mit deutlicher Rücksichtnahme auf den Baumbestand denkbar. Unter Berücksichtigung der veränderten Anforderungen an die Größe der Anlage wird daher kein weiterer Ausbau empfohlen. · In Fechenheim ist P+R mit der Planung der nordmainischen S-Bahn bzw. dem Bebauungsplanverfahren B 895 verknüpft. Im Rahmen dessen ist zu prüfen, ob Flächen für ein P+R-Angebot ausgewiesen werden können. · Beim Standort Mertonviertel bestehen eigentumsrechtliche und nutzungsbezogene Einschränkungen, insbesondere aufgrund privater Eigentumsverhältnisse und bestehender Nutzungsrechte Dritter. Die Möglichkeiten einer privaten Kooperation werden gerade geprüft. · Am Rebstockbad sehen die bestehenden Bebauungspläne für die in Betracht kommenden Flächen höherwertige Nutzungen vor. Die Aussichten auf eine Umsetzung einer größeren P+R-Anlage werden deshalb als gering bewertet. · Der Standort Tank- und Rastanlage Taunusblick wird weiterhin als grundsätzlich relevanter Suchraum betrachtet. Eine Konkretisierung ist jedoch an eine belastbare ÖPNV-Anbindung sowie an die Klärung von Flächen- und Umweltbelangen geknüpft und kann deshalb nur im Rahmen vertiefender Prüfungen weiterverfolgt werden. · In Unterliederbach ist eine Erweiterung des bestehenden Angebots nicht möglich, weil Teile der Fläche wiederkehrend von der Hessischen Landesbahn als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden. · Der Standort Eschborn-Süd liegt außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets auf der Gemarkung Eschborn. Eine Weiterentwicklung kann daher nur in interkommunaler Abstimmung erfolgen und wurde im Rahmen des Frankfurter Konzeptes nicht als eigenständige Frankfurter Umsetzungsmaßnahme priorisiert. Auch die in der damaligen Standortuntersuchung zunächst verworfenen bzw. von der Stadtverordnetenversammlung nicht weiter zur Untersuchung vorgesehenen Standorte wurden vor dem Hintergrund des Stadtwachstums und veränderter Rahmenbedingungen erneut eingeordnet: · An der Friedberger Landstraße dürfte eine dauerhafte Nutzung der Fläche für eine P+R-Anlage ebenfalls nicht möglich sein, da sich dort mehrere Planungsabsichten bzw. mögliche Bauvorhaben überlagern. Der Bereich ist Teil der möglichen Stadtentwicklungsmaßnahme 3, Teil des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 914 "Quartier östlich Bodenweg", wird voraussichtlich eine Autobahnauffahrt in südliche Richtung erhalten und liegt zugleich im Umfeld der möglichen Überdeckelung der A 661. Zudem befindet sich die Fläche am Rand der A 661 und damit in der Bauverbotszone der Autobahn. · Am Standort Eschersheim sind die in Betracht kommenden Flächen planungsrechtlich überwiegend als Kleingarten- bzw. gartenbauwirtschaftliche Flächen gesichert und stehen daher nicht für P+R zur Verfügung. · Für Frankfurt-Rödelheim ist festzuhalten, dass die damals untersuchte Fläche nördlich der Bushaltestelle mittlerweile entwickelt wurde und nicht mehr zur Verfügung steht. Weitere geeignete Flächen in für P+R geeigneter fußläufiger Erreichbarkeit der Haltestelle stehen dort nicht zur Verfügung. · Am Standort Preungesheim eignet sich die seinerzeit untersuchte Fläche auf der Verkehrsinsel nicht für einen mehrstöckigen Ausbau. Die Entwicklung der Flächen westlich der U-Bahnstation wurde im aktuellen P+R-Konzept nicht weiterverfolgt, weil die Fläche aufgrund vorhandener Leitungstrassen, ihrer Gehölzstrukturen sowie ihrer städtebaulichen Ausgleichsfunktion nicht für eine mehrgeschossige P+R-Anlage geeignet ist. Hinweis: Das P+R Konzept Frankfurt am Main findet man online unter: https://frankfurt.de/themen/verkehr/auto/ruhender-verkehr/pundr Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2026, OF 85/11 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 463 Antrag vom 09.09.2026, OF 85/11 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 657 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sauberkeit und Vermüllung im öffentlichen RaumB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 261 Betreff: Sauberkeit und Vermüllung im öffentlichen Raum Vorgang: A 5/26 CDU Zu 1. Das Ordnungsamt hat in den Jahren 2021 bis 2025 folgende Ermittlungen im Bereich des Abfallrechts durchgeführt: 2021 2022 2023 2024 2025 Abfallermittlungen 1.818 1.746 2.077 2.202 1.850 Eine belastbare Auswertung der über den Mängelmelder eingegangenen Meldungen ist erst ab dem Jahr 2025 möglich. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 15.271 Meldungen zum Thema "Müll" erfasst. Bis zum 30. Juni 2026 lagen bereits 10.938 entsprechende Meldungen vor. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Meldungen in dieser Kategorie im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr weiter ansteigen wird. Auch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) verzeichnete eine steigende Zahl von Beschwerden. Die erfassten Beschwerdeeingänge entwickelten sich wie folgt: 2021 2022 2023 2024 2025 Beschwerdeeingänge 1.242 1.259 1.908 2.833 2.824 Darüber hinaus hat die FES GmbH in den Jahren 2021 bis 2025 folgende Anzahl wilder Ablagerungen mit einem Volumen von mehr als einem Kubikmeter im öffentlichen Raum beseitigt: 2021 2022 2023 2024 2025 Beseitigte wilde Ablagerungen 3.720 3.263 4.095 4.828 4.997 Die Entwicklung zeigt insbesondere seit 2023 einen deutlichen Anstieg der beseitigten größeren wilden Ablagerungen. Zu 2. Für illegale Plakatierungen besteht im Mängelmelder keine eigene Kategorie. Entsprechende Hinweise werden zur Bearbeitung an den Bereich "Sondernutzungen" des Amts für Straßenbau und Erschließung weitergeleitet. Dort wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Meldungen zu illegalen Plakatierungen erfasst: 2021 2022 2023 2024 2025 Illegale Plakatierungen 7 27 97 21 19 Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass der aktuelle städtische Vertragspartner im Rahmen des städtischen Werberechtsvertrags mit der laufenden Kontrolle und Beseitigung unerlaubter Wildwerbung beauftragt ist. Für diese Maßnahmen liegen keine gesonderten Zahlen vor. Seit dem vierten Quartal 2024 ist darüber hinaus ein Dienstleister mit der Beseitigung unerlaubter Wahlplakate vor beziehungsweise nach dem jeweiligen Wahlzeitraum beauftragt. Zu 3. Im Ordnungsamt wird im Rahmen des laufenden Neuorganisationskonzepts eine Optimierung der Aufgabenwahrnehmung in der zuständigen Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht" angestrebt. Die vorhandenen personellen Ressourcen sind derzeit stark beansprucht beziehungsweise ausgelastet. Aus Sicht des Ordnungsamts wären sowohl eine personelle Verstärkung als auch eine Verbesserung der digitalen Ausstattung sinnvoll und geeignet, die Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Zudem arbeitet der Magistrat kontinuierlich an der weiteren Optimierung der Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen. Dazu gehören auch Schnittstellen verschiedener Meldestellen und Datengrundlagen. Die FES GmbH plant und koordiniert ihre personellen Kapazitäten für die satzungsgemäße Straßenreinigung auf Grundlage des mit dem Umweltamt vereinbarten Festpreises. Ein zusätzlicher Personalaufwand ist daher mit den finanziellen Möglichkeiten des Abfallgebührenhaushalts des Umweltamts abzustimmen und zu vereinbaren. Im Bereich der Sondernutzung im Amt für Straßenbau und Erschließung ist derzeit eine Person für den Bereich Werbung zuständig, die das gesamte Stadtgebiet betreut. Zu 4. Das Ordnungsamt hat aufgrund von Vermüllungen in den Jahren 2021 bis 2025 folgende Buß- und Verwarngeldverfahren eingeleitet: Eingeleitete Buß- und Verwarngeldverfahren 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 721 668 684 529 448 Kleinabfälle 448 433 460 303 258 Sperrmüll 146 93 90 84 73 Sonstige Abfälle 127 142 134 142 117 Die Zahl der eingeleiteten Verfahren ist damit im Betrachtungszeitraum rückläufig. Für illegale Plakatierungen besteht kein eigenständiger Ordnungswidrigkeitstatbestand. Entsprechende Verstöße werden als Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung angezeigt. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht. Zu 5. Zum 1. Oktober 2025 wurden die Regelgeldbußen für die illegale Entsorgung von Abfällen wie folgt festgesetzt: Kleinabfälle 120€ Wilde Müllablagerungen 1.000€ plus 100€ pro weiteren Kubikmeter Sperrmüll zu früh vor dem Termin 250€ pauschal Sperrmüll ohne Termin 1.000€ plus 100€ pro weiteren Kubikmeter Eine Auswertung der tatsächlich festgesetzten beziehungsweise vollstreckten Bußgelder kann durch das Ordnungsamt derzeit nicht unmittelbar erstellt werden. Zu 6. Für eine möglichst schnelle Beseitigung illegaler Müllablagerungen ist entscheidend, dass diese der FES GmbH bekannt werden. Neben den Kontrollen durch das Umweltamt, das Ordnungsamt und die FES GmbH leisten insbesondere Meldungen von Bürger:innen über den Mängelmelder oder eine direkte Meldung an die FES GmbH einen wichtigen Beitrag. Wilde Sperrmüllablagerungen mit einem Volumen von mehr als einem Kubikmeter werden nach Bekanntwerden in der Regel innerhalb von spätestens vier Werktagen durch die FES GmbH entfernt. Um den Eindruck einer Vermüllung im Stadtgebiet möglichst zu vermeiden, wurde die Abfuhr wilder Ablagerungen durch die FES GmbH auf fünf Tage pro Woche ausgeweitet. Darüber hinaus werden insbesondere im Frankfurter Westen und im Bahnhofsviertel Sperrmüllfahrzeuge auch unabhängig von konkreten Meldungen eingesetzt. Auf diese Weise werden bekannte Problembereiche täglich angefahren und längere Liegezeiten vermieden. Wilde Ablagerungen mit einem Volumen von weniger als einem Kubikmeter werden grundsätzlich im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung, mindestens einmal wöchentlich, aufgenommen. Damit ist auch die regelmäßige Beseitigung kleinerer Ablagerungen im öffentlichen Straßenraum gewährleistet. Zu 7. Beim Servicecenter 115 eingehende Meldungen werden in der Regel noch am selben Tag, spätestens jedoch innerhalb der folgenden Werktage, an die jeweils zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung und Beseitigung des gemeldeten Mangels sowie die Rückmeldung an die Bürger:innen erfolgt durch die jeweils zuständigen Stellen und ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Meldungen über Müll im öffentlichen Raum werden in der Regel innerhalb einer Woche bearbeitet. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer jedoch deutlich länger sein, insbesondere wenn aufgrund der Art des Mangels weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise bei Müllablagerungen auf privaten Grundstücken. Zu 8. Das Umweltamt überprüft ganzjährig täglich mit vier Mitarbeitenden die Sauberkeitssituation im gesamten Stadtgebiet. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sowie eingehende Beschwerden werden regelmäßig ausgewertet und fließen in Abstimmung mit der FES GmbH in die Weiterentwicklung der Reinigungsleistungen ein. Zuletzt wurden zum 1. Januar 2026 die Reinigungsleistungen in 100 Straßenabschnitten erhöht. Darüber hinaus wurden im Stadtgebiet zahlreiche neue "Dinova"-Papierkörbe mit größeren Einwurfschächten aufgestellt, unter anderem in der Berger Straße und der Königsteiner Straße, um dem gestiegenen Müllaufkommen Rechnung zu tragen. In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit umgesetzt. Hierzu zählen neben den satzungsgemäßen Reinigungsleistungen insbesondere zusätzliche Bedarfs- und Nassreinigungen, der Einsatz weiterer Reinigungsteams, Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie der Ausbau des Papierkorbangebots einschließlich zusätzlicher Leerungstouren. Eine weitere wichtige Maßnahme stellt zudem das Projekt "Stadtsauberkeit Plus" dar. Durch die tägliche Aufnahme illegaler Ablagerungen in der Innenstadt, im Bahnhofsviertel und im Frankfurter Westen sollen die Liegezeiten von Abfällen verkürzt und die Sauberkeit in besonders stark belasteten Bereichen verbessert werden. Der ordnungsrechtliche Aspekt wird durch schwerpunktmäßige Kontrollen der Stadtpolizei abgedeckt. Bei der Festlegung der Kontrollschwerpunkte werden insbesondere Bereiche berücksichtigt, die von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt oder der FES GmbH als sogenannte Hotspots eingestuft werden. Ordnungsrechtliche Sanktionen können jedoch grundsätzlich nur dann verhängt werden, wenn ein konkreter Verursacher ermittelt werden kann. Fazit Der Magistrat nimmt die Entwicklung der Vermüllung und der wilden Ablagerungen im öffentlichen Raum aufmerksam wahr. Die vorliegenden Zahlen zeigen insbesondere bei den größeren wilden Ablagerungen und den über die verschiedenen Meldewege erfassten Beschwerden eine teilweise deutliche Belastung. Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche organisatorische, operative und ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, um die Stadtsauberkeit zu verbessern. Wo Handlungsbedarf festgestellt wird, reagiert der Magistrat sowohl mit kurzfristigen operativen Maßnahmen als auch mit konzeptionellen Weiterentwicklungen. Die Erfahrungen aus der täglichen Arbeit und die Entwicklung der Beschwerdelagen werden dabei fortlaufend berücksichtigt. Eine dauerhaft vollständige Sauberkeit in sämtlichen stark frequentierten Bereichen kann aufgrund der Größe und dynamischen Entwicklung der Stadt sowie der hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen nicht gewährleistet werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen hängt daher neben den Leistungen der Stadt und der FES GmbH wesentlich auch vom verantwortungsbewussten Verhalten der Bürger:innen im öffentlichen Raum ab. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt dieses Ziel insbesondere durch die Sauberkeitskampagne #cleanffm. Der Magistrat wird die Entwicklung der Stadtsauberkeit und die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen weiterhin beobachten und erforderlichenfalls Anpassungen vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.05.2026, A 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitale HaltestellenaushängeB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 262 Betreff: Digitale Haltestellenaushänge Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7019 - NR 1445/25 CDU, B 147/26 - Die im Zwischenbericht dargestellten Prüfungen zur Einführung digitaler Aushänge an ÖPNV-Haltestellen wurden seitdem weitergeführt. Ziel bleibt es, Fahrgastinformationen künftig stärker zu digitalisieren und insbesondere dynamische Informationen, etwa zu Baustellen, Störungen oder Ersatzverkehren, zeitnah und zentral an Haltestellen bereitzustellen. Das Ziel dabei soll sein, eine technisch, organisatorisch und wirtschaftlich tragfähige Gesamtlösung zu entwickeln. Bereits im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Projekts "Digitale Haltestelle" an der Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße E-Paper-Anzeiger als Alternative zu klassischen Papieraushängen erprobt. Darüber hinaus stehen seit dem Fahrplanwechsel 2024/2025 an sämtlichen Haltestellen QR-Codes zur Verfügung, über die Fahrgäste eine digitale Abfahrtstafel mit aktuellen Abfahrtsinformationen abrufen können. Seit Mai 2026 wird außerdem an der Haltestelle Zuckschwerdtstraße ein weiterer E-Paper-Anzeiger im Regelbetrieb getestet. Bei den Medien der Fahrgastinformation an Haltestellen muss grundsätzlich zwischen statischen und dynamischen Fahrgastinformationen unterschieden werden. Die Prozesse, über welche diese Informationen erzeugt, verteilt und wiedergegeben werden, sind grundlegend unterschiedlich: · Statische Informationen, wie Aushangfahrpläne, Liniennetzpläne, Tarifinformationen oder Hinweise zu geplanten Baumaßnahmen, werden derzeit entweder manuell erstellt oder direkt aus dem Fahrplanungssystem erzeugt, anschließend als PDF-Dateien ausgegeben, gedruckt und an den Haltestellen angebracht. Ein zentrales Content-Management-System zur automatisierten Erstellung, Verwaltung und Ausspielung dieser Inhalte auf digitalen Anzeigen steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Ein entsprechendes Beschaffungsvorhaben wird gemeinsam von traffiQ und VGF vorbereitet. Erst mit einem solchen System können statische Informationen effizient und wirtschaftlich auf E-Paper-Displays bereitgestellt werden. · Dynamische Echtzeitinformationen werden bereits heute über die bestehenden digitalen Fahrgastinformationssysteme (DFI) ausgegeben. In Frankfurt existieren dafür derzeit zwei Systeme: ITCS-Anzeiger an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, die lediglich einen Abfahrts-Countdown für die nächsten Abfahrten sowie Lauftexte darstellen können sowie DyFIS-Anzeiger im U-Bahn-Bereich, die zusätzlich Traktionsstärke und Zwischenhalte darstellen können. Im Rahmen laufender Projekte arbeiten VGF und traffiQ bereits an neuen technischen Lösungen zur Fahrgastinformation, die über die bestehenden Systeme hinausgehen und Fahrgastinformationen an weiteren Stellen im Stadtgebiet möglich machen werden. Über die im Rahmen des Projektes Digital Information Broker (DIB) beschaffte VGF-eigene Datendrehscheibe besteht großes Potenzial zu neuen dynamischen Echtzeitanzeiger-Angeboten. Die Versorgung der Geräte mit statischen Informationen würde bis zur Beschaffung eines Content Management Systems für weitere Anzeiger-Bauformen jedoch zunächst händisch erfolgen. Ein über die bisherigen Piloten hinausgehender Testlauf ist daher zurzeit nicht zielführend. Selbstverständlich wird jedoch eine Evaluation des neuen Testanzeigers an der Haltestelle Zuckschwerdtstraße erfolgen, um wesentliche Erkenntnisse insbesondere zur Ausgestaltung der Inhalte auf E-Paper-Anzeigern gewinnen zu können. Parallel wird die Verbesserung der Hintergrundsysteme vorangetrieben, um so die Voraussetzungen für einen perspektivischen Roll-out weiterer E-Paper-Anzeiger zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2025, NR 1445 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von FahrgastströmenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 263 Betreff: Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von Fahrgastströmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7027 - NR 1492/25 IBF - Bodenmarkierungen an den Einstiegsbereichen stellen einen guten Ansatz dar, um den Fahrgastwechsel zu beschleunigen. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass eine Umsetzung aufgrund des heutigen Fuhrparks in Frankfurt am Main nicht praktikabel ist. Hintergrund ist, dass die verschiedenen Fahrzeugtypen im Frankfurter U-Bahn-Fuhrpark unterschiedliche Türabstände aufweisen. Zudem werden die Fahrzeuge nicht typenrein auf den jeweiligen Strecken eingesetzt. Somit ist eine standardisierte, dauerhaft gültige Positionierung von Bodenmarkierungen an den Bahnsteigen nicht möglich. Eine einfache Beklebung des Bodens würde weder eine verlässliche Orientierung bieten, noch den gewünschten Effekt zur Beschleunigung des Fahrgastwechsels erzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, NR 1492 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erde auf der Baustelle für „Am Erlenbruch“B21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 264 Betreff: Erde auf der Baustelle für "Am Erlenbruch" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 29 - A 377/25 Linke, B 14/26 - Der Magistrat hat zu den Fragen 1. bis 5. eine Stellungnahme der Autobahn GmbH eingeholt. Diese teilt mit: Zu 1. Beim Aushub von Auffüllungen wurden Stoffe wie Mineralölkohlenwasserstoffe/Öle (MKW), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle festgestellt. Zu 2. Der Abschlussbericht für die Maßnahme ist noch nicht fertiggestellt. Die Frage kann daher noch nicht valide beantwortet werden. Zu 3. Der angefallene Aushub wurde zu einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb gebracht. Zu 4. Die Wahl des fachgerechten Verfahrens obliegt dem Entsorgungsbetrieb. Zu 5. Das allgemeine Vorgehen bezüglich der Bodenverunreinigungen nach dem hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) im Bereich von Baumaßnahmen der Autobahn GmbH sowie der daran beteiligten unabhängigen Organisationseinheiten verläuft wie folgt: Erste Informationen auf das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen sind dem Altlastenkataster zu entnehmen, welches vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt geführt wird. Es folgt eine Beprobung des Baufeldes auf Schadstoffe. Es wird ein Konzept zum Aushub des Bodens erstellt und der zuständigen Genehmigungsbehörde (RP Darmstadt) vorgelegt. Auf der Basis des vom RP Darmstadt genehmigten Konzepts erfolgt der Aushub des Bodens unter fachgutachterlicher Begleitung sowie der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Entsprechend den Festlegungen des genehmigten Konzeptes sowie der festgestellten Bodenbelastung erfolgt die weitere Verwendung des Aushubes beziehungsweise der Transport in einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb. Zu 6. Der Magistrat verweist auf Frage 5: Die rechtliche Zuständigkeit für die Vergabe eines solchen unabhängigen Gutachtens liegt nicht bei der Stadt Frankfurt am Main. 7. Die Stadt Frankfurt am Main bringt sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange ein, um den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung im Riederwald vor potenziellen Gefährdungen sicherzustellen. Zudem werden die Anfragen des Ortsbeirats stets transparent und unter Einbindung aller relevanten Fachämter beantwortet. Weitere darüberhinausgehende Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.10.2025, A 377 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, Linke und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht); CDU und AfD (=Enthaltung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 265 Betreff: Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage 8 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, B 344/25 - Zu 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2024/2025/Investitionsprogramm 2024 bis 2027, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen sowie die damit zusammenhängenden ergebniswirksamen Sachverhalte abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010-94 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130-94 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmenbezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2015 Die beiden letzten Abschlussbescheide aus diesem Gesamtpaket liegen seit Ende 2024 vor, die Maßnahme ist abgeschlossen. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2016, Paket D Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 (Paket D) wurde Ende 2021 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber 2023 vorgelegt. Der Abschlussbescheid steht noch aus. Barrierefreier Ausbau von 11 Haltestellen im Stadtgebiet Frankfurt am Main - Ausbauprogramm E3/2016 - Teil 1 Der barrierefreie Umbau von 11 Bushaltestellen soll 2026 beginnen. Der Zuwendungsbescheid wurde Ende 2025 erteilt. Die Fertigstellung ist für Ende 2027 geplant. Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellen im Stadtgebiet Frankfurt am Main - Ausbauprogramm E3/2016 - Teil 2 Der barrierefreie Umbau von 6 Bushaltestellen soll 2027 beginnen. Der Zuwendungsbescheid ist für Ende 2026 anvisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2027 geplant. Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellen im Stadtgebiet Frankfurt am Main - Ausbauprogramm E3/2016 - Teil 3 Der Zuwendungsantrag für den barrierefreien Umbau von 6 weiteren Bushaltestellen ist noch offen. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linie 32 Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen der Linie 32 wurde im Jahr 2019 begonnen. Anfang 2022 erfolgte die Fertigstellung. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Anfang 2023 vorgelegt. Der Abschlussbescheid vom 16.07.2025 liegt vor, die Maßnahme ist abgeschlossen. "Lokalbahnhof", barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle - Buslinie 36, Los 1 Mit dem barrierefreien Ausbau wurde Ende 2023 begonnen. Die Fertigstellung erfolgte 05/2025. Der Verwendungsnachweis ist in Arbeit. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2019 Block 1: 11 Haltestellen à Leistungsphase 2 ist abgenommen // aktuell Bearbeitung Leistungsphase 3 Block 2: 4 Haltestellen à Abnahme Leistungsphase 2 anstehend Block 3: 5 Haltestellen à Abnahme Leistungsphase 2 anstehend, jedoch fehlt für eine Haltestelle noch die finale Planung und damit auch der KGV- und OBR-Beschluss. (Hintergrund: Die traffiQ hatte die freigegebene Planung wieder zurückgezogen und neue Anforderungen eingebracht) Block 4: 2 Haltestellen à aktuell Planung Leistungsphase 1 Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 12 "Hugo-Junkers-Straße-Schleife" Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgte Mitte 2020. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Mitte 2021 vorgelegt. Der Abschlussbescheid vom 24.11.2025 liegt vor, die Maßnahme ist abgeschlossen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Niederrad) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2019, die Fertigstellung erfolgte im Juli 2024. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber im Juli 2025 vorgelegt, der Abschlussbescheid steht noch aus. Eine Wartehalle wird 2026 gebaut. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Offenbach) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2020, die Fertigstellung soll Mitte 2026 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 14 "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Anfang 2019, die Fertigstellung erfolgte November 2025. Der Verwendungsnachweis ist in Arbeit. Straßenbahnhaltestelle Heiliger Geist Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2023. Die Fertigstellung erfolgte im Juli 2024, die Inbetriebnahme 2025. Der Verwendungsnachweis ist in Arbeit. Nachrüstung von Aufzügen - Niddapark und Römerstadt Die Nachrüstung der Aufzüge soll 2026 beginnen. Infrastrukturanpassung T40 2026: Fertigstellung für Linie 11 2027: Fertigstellung für Linie 16 Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2023. Die Fertigstellung erfolgte im Juli 2024. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber im Juli 2025 vorgelegt, der Abschlussbescheid steht aus. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2021. Die Nachrüstung der Aufzüge soll 2026 beginnen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2023. Die Fertigstellung ist für Ende 2026 (Linie 11) bzw. Ende 2027 (Linie 16) avisiert. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung wurde im August 2025 eingereicht. Die Programmzusage für 2026 ist erfolgt. Zu 2. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu 3. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan bereitgestellt, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Die Maßnahmen, die noch nach GVFG-Richtlinien bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verwendung der Stellplatzablösemittel 2025B21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 266 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6420 - NR 592/02 GRÜNE, l. B 187/25 - Zugänge und Abgänge Die Rücklagensituation der Stellplatzablösemittel im Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar: Rücklage Jahresbeginn 30.484.349 € Zugänge 1) 979.000 € Abgänge -1.264.410 € Rücklage Jahresende 30.198.939 € 1) Saldo aus Beitragseinzahlungen und Rückzahlungen von Stellplatzablösemitteln. Verwendung der Mittel Im Jahr 2025 entfielen auf die jeweiligen Fördertatbestände folgende Summen: Investitionen Parken - € Unterhaltung Parken - € Investitionen ÖPNV - 907.430 € Investitionen Radverkehr - 356.980 € Insgesamt - 1.264.410 € Nach Auszahlungen für geförderte Maßnahmen in Höhe von insgesamt 1.264.410 € belief sich die Rücklage zum 31.12.2025 auf 30.198.939 €. Prozentuale Verteilung auf die einzelnen Förderbereiche Aufgeteilt nach Förderbereichen ergibt sich folgende prozentuale Verteilung: Die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) machten im Jahr 2025 mit rund 72 % den größten Anteil der Förderung aus. Gefördert wurden folgende Maßnahmen: - Stadtbahnanbindung Europaviertel - Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnstation Harthweg - Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite, Bushaltestelle Der Radverkehr wurde mit über 28 % der Mittel gefördert. Zu den geförderten Maßnahmen zählten unter anderem: - Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Im Jahr 2025 wurden von den bewilligten Stellplatzablösemitteln für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs keine Mittel ausgezahlt. Dies ergibt sich aus den Planungs- und Umsetzungsprozessen. Eine Übersicht der Maßnahmen, die im Jahr 2025 aus Stellplatzablösemitteln (mit-) finanziert wurden, sowie deren aktueller Finanzierungsstatus ist der Anlage zu entnehmen. Der oben ausgewiesene Rücklagenbestand ist größtenteils durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für folgende Vorhaben: - Stadtbahnanbindung Europaviertel - Lückenschlussprogramm Radroutennetz - B+R-Anlagen - Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Anlagen für den ruhenden Verkehr Anlage _Massnahmenliste (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.04.2002, NR 592 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 187 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen RaumB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 267 Betreff: Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6778 - NR 1348/25 CDU, B 34/26 - Zwischenbericht: Der Magistrat verfolgt prinzipiell das Ziel, die Öffentlichkeit (Anwohnende, Gewerbetreibende, zuständige Ortsbeiräten u.a.) transparent über Art, Umfang und Dauer einer Baumaßnahme zu informieren und verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht B 475/2025. Da ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird, ist der Magistrat bei der Baustellenkommunikation auf die Unterstützung der Baustellenbetreiber angewiesen. Generell stimmt sich der Magistrat derzeit zur stadtweiten Baustellenkommunikation ab und wird berichten, welche Möglichkeiten im Sinne des Antrags bestehen und wie er diese umsetzen möchte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1348 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 34 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 268 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6660 - A 276/73 FDP, A 602/74 FDP, B 260/25 - Bericht über die Arbeitsergebnisse der Unfallkommission (UKO) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2025 Der Jahresbericht der Unfallkommission beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung von Unfallhäufungsstellen. Unfallhäufungsstellen sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von Unfallhäufungsstellen erfolgt mittels Grenzwerten, z.B.: 5 Verkehrsunfälle in 12 Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke). Unfallhäufungsstellen (UHS) in der Stadt Frankfurt am Main Im Jahr 2025 diskutierte, bewertete und beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beseitigung von Verkehrsunfällen an insgesamt 36 Unfallhäufungsstellen (UHS), die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main im Jahr 2025 gemeldet wurden sowie 11 Gefahrenstellen. Die beschlossenen Maßnahmen zu den 36 Unfallhäufungsstellen sind alle noch in der Planungsphase, in der Umsetzungsphase oder nach Abschluss der Maßnahmen in der Bewertungsphase. Bewertungsphase: Nach einer Eingewöhnungszeit und einem fest bemessenen Beobachtungszeitraum werden Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. Dieser Beobachtungszeitraum ist abhängig von der Schwere der Unfälle an der Unfallhäufungsstelle. So ist für Unfallhäufungsstellen mit Sachschaden ein Zeitraum von 12 Monaten und für Unfallhäufungsstellen mit Personenschaden ein Zeitraum von 36 Monaten anzusetzen. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten, um eine optimale Vergleichbarkeit der Vorher-/Nachher-Situation zu gewährleisten. Daher liegen für die Unfallhäufungsstellen aus dem Jahr 2025 noch keine Ergebnisse vor. Für die zurückliegenden Jahre konnte an 8 Unfallhäufungsstellen, die ursprünglich aus den Jahren 2022 bis 2024 datieren, eine Wirksamkeitsanalyse durchgeführt werden. (s. u.: Alle UHS mit Wirksamkeitsanalyse). Die geringe Anzahl der abgeschlossenen UHS hat folgende Gründe: Die Corona-Pandemie hat sich in den Jahren 2019 bis 2021 auch bei der Unfallkommission stark bemerkbar gemacht. So wurden in den 3 Jahren von 2019 bis 2021 lediglich insgesamt 38 UHS von der Polizei aufgrund der allgemeinen und personellen Lage gemeldet. Da sich viele in dieser Zeit der gemeldeten UHS im 3-Jahreskarten-Beobachtungszeitraum befinden, sind diese noch nicht abschließend bewertbar. Auch sind hier einige Lichtzeichenanlagen betroffen, deren Maßnahmenumsetzung erfahrungsgemäß länger dauert als bei anderen UHS. Die Zusammenfassung der statistischen Daten: Unfallhäufungs-stellen Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Verletzte Personen Unfallkosten pro Jahr (€) vorher 53 0 5 58 63 1.476.000€ nachher 30 0 3 14 17 901.0000€ Zu-/Abnahme -43% 0 -40% -76% 73% -575.000€ Tabelle 1: Auswertung der 8 Unfallhäufungsstellen mit Wirksamkeitsüberprüfung Resümee: Die Zahl der Verkehrsunfälle an den ausgewerteten Unfallhäufungsstellen sank um 43%, was für eine gute Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen spricht. Die jährlichen Unfallkosten verringerten sich um mehr als eine halbe Mio. Euro. Die Unfallkosten werden mit Hilfe der Software "Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) standardisiert ermittelt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten, humanitäre Kosten, StaUKOsten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im Vorher-Nachher-Vergleich gegenüber Berichten der Unfallkommission aus früheren Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume und den angepassten neu berechneten Kostenfaktoren zurückzuführen. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im Jahr 2025 Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen ist von 13 (Jahr 2024) auf 11 im Jahr 2025 gesunken. Es handelt sich hierbei um: 1 Elektro-Kleinrad-Fahrer:innen 4 Pkw-Mitfahrer:innen 3 Fahrer Krad-Fahrer:innen 3 Fußgänger:innen 0 Radfahrer:innen Alle Verkehrsunfälle mit tödlich Verunglückten wurden in der Unfallkommission behandelt: lfd. Nr. Unfallort Datum Anzahl Getötete Bemerkung 1 Theodor-Heuss-Allee 70 28.01.2025 1 Krad-Fahrer fuhr in die Theodor-Heuss-Allee ein (über einen mittels Hochbordsteinen abgetrennten Straßenteil!) ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten und fuhr auf den linken von zwei Fahrstreifen. Pkw wich vom linken Fahrstreifen auf den rechten aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Krad-Fahrer wechselte ebenfalls vom linken auf den rechten Fahrstreifen und es kam zum Zusammenstoß. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 2 Espenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main 24.02.2025 1 Fußgänger betrat bei Rot zeigender Lichtsignalanlage die Fahrbahn und wurde von einem kreuzenden Pkw angefahren. Der Fußgänger wurde schwer verletzt und verstarb im Nachgang im Krankenhaus (19.05). Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 3 B43 stadteinwärts Höhe Oberforsthauskreisel 24.04.2025 2 Pkw-Führerin verlor vermutlich aufgrund unangepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Dieses geriet ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Fahrerin und Mitfahrer wurden hierbei tödlich verletzt. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 4 Offenbacher Landstraße 185, 60599 Frankfurt am Main 27.04.2025 1 Pkw-Führer verlor vermutlich aufgrund unangepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses drehte sich und prallte gegen zwei Laternen. Hierbei wurde die Beifahrerin aus dem Fahrzeug geschleudert und tödlich verletzt. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 5 Schaumainkai 1, 60594 Frankfurt am Main 12.05.2025 1 Fußgänger querte die Fahrbahn ohne auf den Verkehr zu achten und wurde von einem Pkw angefahren. Er verstarb im Nachgang im Krankenhaus. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 6 Untermainkai 13, 60311 Frankfurt am Main 23.05.2025 1 Krad-Fahrer kam nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Grünstreifenbegrenzung. Hierbei wurde er schwer verletzt und verstarb in Nachgang im Krankenhaus (29.05). Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. (7) Mainzer Landstraße 108, 60327 Frankfurt am Main 06.07.2025 2 Zwei E-Scooter befuhren die Mainzer Landstraße auf dem Radfahrschutzstreifen. Der Pkw befuhr ebenfalls die Mainzer Landstraße. Mit überhöhter Geschwindigkeit kam der Pkw auf den Radfahrstreifen und fuhr den E-Scooter, welcher von zwei Personen befahren wurde, an. Der Fahrer des E-Scooter wurde tödlich verletzt und der Mitfahrer verstarb im Krankenhaus. Anschließend fuhr der Pkw-Fahrer auch den zweiten E-Scooter an. Der Fahrer dieses E-Scooters wurde von dem Pkw 150m mitgeschliffen und schwer verletzt. Nachtrag: Entfällt aus der Statistik, da die Kriminalpolizei wegen absichtlicher Verursachung (Mord) ermittelt. 7 Kreisstraße 824, Frankfurt am Main Nieder Eschbach 19.08.2025 1 Die Kradfahrerin verlor in der langgezogenen Linkskurve die Kontrolle über ihr Krad, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen den Bordstein und anschließend gegen einen Baum. Dabei wurde sie tödlich verletzt und verstarb wenig später im Krankenhaus. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 8 U-Bahnstation Bonames Mitte, Schwertmannstraße - Homburger Hohl 30.08.2025 1 Die Fahrerin befuhr mit ihrem E-Scooter den unbeschrankten Bahnübergang bei vermutlich rot zeigender Lichtsignalanlage für den Fußverkehr und wurde hierbei von einer kreuzenden U-Bahn erfasst und tödlich verletzt. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 9 Miquelallee / Ditmarstraße 08.10.2025 1 Die Pkw-Fahrerin verwechselte Gas- mit Bremspedal und fuhr dem Pkw-Fahrer ungebremst auf, dieser wurde in den Kreuzungsbereich und auf ein Pkw geschoben. Der Pkw-Fahrer wurde tödlich verletzt. Es erfolgten keine Maßnahmen der UKO. 10 Waldschulstraße 17a/ Kreuzungs-bereich Waldschulstr./Espenstraße, 65933 Frankfurt am Main 01.12.2025 1 Fußgänger kreuzte abseitig des Fußgänger-Furt die Straße und wurde von abbiegenden Pkw angefahren und verstarb später im Krankenhaus. Es erfolgte keinen Maßnahmen der UKO. Im Jahr 2025 wurden noch 8 weitere tödlich verunglückte Personen erfasst, die allerdings nicht in die Verkehrsunfallstatistik der Unfallkommission einfließen und nicht von der Unfallkommission behandelt wurden. Es handelt sich hierbei um Unfälle bei denen als Ursache Suizid (5), absichtliche Verursachung (2) oder Erkrankung des Fahrzeugführenden (1) festgestellt wurde. Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen: Erläuterungen: Der Unfalltyp (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 7) beschreibt die Entstehung eines Verkehrsunfalls (z.B. Abbiege-Unfall). Die Unfallart (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 10) kennzeichnet die Art des Zusammenstoßes (z.B. Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das abbiegt). Ein Unfallhergang zu jedem einzelnen Unfall ist immer individuell und nur im Unfallbericht der Polizei vermerkt. Es wird nicht unterschieden, ob bei Unfällen explizit nur Radfahrer:innen verletzt werden. Detaillierte Informationen zu Verkehrsbeteiligungen und Unfallursachen von Verkehrsunfällen finden sich im jährlichen Verkehrsbericht der Polizei (siehe z.B. im Verkehrsbericht 2025, Statistischer Teil der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, Punkt 2.7.1 Fußgänger, S.61f.). Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach UKO-Beschluss 2022 1 UHS 22-1-1 Kurmainzer Straße/Billtalstraße Beteiligung Radfahrer:innen nein Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2018 01.06.2022 Zeitraum Ende 31.10.2021 31.05.2025 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 5 1 -4 80% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 0 - Anzahl Leichtverletzte 6 1 -5 Unfallkosten pro Jahr 76.000 € 19.0000 € -57.000€ Maßnahmen VZ 206 StVO (STOP), Haltlinie, Rotmarkierung und Piktogramme 2 UHS 22-1-2 Leverkuser Straße/Brüningstraße Beteiligung Radfahrer:innen nein Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2018 01.09.2022 Zeitraum Ende 31.10.2021 31.08.2025 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 3 1 -2 67% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 1 +1 Anzahl Leichtverletzte 3 0 -3 Unfallkosten pro Jahr 44.000 € 184.000€ +140.000€ Maßnahmen VZ 206 StVO (STOP) versetzen, neue Markierung 3 UHS 22-1-3 Carl-Benz-Straße/Robert-Bosch-Straße Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2018 01.12.2022 Zeitraum Ende 31.10.2021 30.11.2024 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 3 1 -2 67% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 1 1 0 Anzahl Leichtverletzte 2 0 -2 Unfallkosten pro Jahr 185.000 € 184.000 € -1.000€ Maßnahmen Neue Beschilderung (STOP) und Markierung 4 UHS 22-1-4 Ursinusstraße/Bruno-Poelke-Straße Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.12.2018 01.07.2022 Zeitraum Ende 30.11.2021 30.06.2025 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 18 24 +6 -33% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 0 -1 Anzahl Leichtverletzte 24 11 -2 Unfallkosten pro Jahr 246.000 € 296.000€ -50.0000 € Maßnahmen Beidseitig Ortstafeln, Rückbau Schutzplanke, neue Schraffe NEUE UHS für 2026! 5 UHS 22-1-7 Hanauer Landstraße 523/Fa. Bauhaus Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.12.2018 01.10.2022 Zeitraum Ende 30.11.2021 30.09.2025 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 1 -5 83% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 1 1 0 Anzahl Leichtverletzte 9 0 -9 Unfallkosten pro Jahr 230.000 € 184.000€ -46.0000 € Maßnahmen Neue Werbeanlagen, neue Markierungen Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach UKO-Beschluss 2023 6 UHS 23-4-6 Dillenburger Straße/Hessestraße Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 2 (Unfall beim Abbiegen) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.08.2020 01.09.2024 Zeitraum Ende 31.07.2023 31.08.2025 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 2 -4 67% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 1 0 -1 Anzahl Leichtverletzte 5 2 -3 Unfallkosten pro Jahr 248.000 € 34.000€ -214.0000 € Maßnahmen Neuer Schutzblinker (DN300) an Lichtzeichenanlage 7 UHS 23-4-7 Varrentrappstraße/Theodor-Heuss-Straße Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.08.2020 01.07.2024 Zeitraum Ende 31.07.2023 30.06.2025 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 4 0 -4 100% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 0 0 - Anzahl Leichtverletzte 3 0 -3 Unfallkosten pro Jahr 50.000 € 0€ -50.0000 € Maßnahmen Rotmarkierung mit Piktogrammen, Leitlinie Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach UKO-Beschluss 2024 8 UHS 24-1-8 Emser Brücke/Varrentrappstraße Beteiligung Radfahrer:innen ja Kennziffer Unfalltyp 2 (Unfall beim Abbiegen) Kennziffer Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.12.2018 01.07.2022 Zeitraum Ende 30.11.2021 30.06.2025 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 8 0 -8 100% Anzahl Tote 0 0 - Anzahl Schwerverletzte 2 0 -2 Anzahl Leichtverletzte 6 0 -6 Unfallkosten pro Jahr 397.000 € 0€ -397.0000 € Maßnahmen Neue Steuerung Lichtzeichenanlage (getrennter Linksabbieger) Gesamtstädtisches Unfallgeschehen im Jahr 2025 Im Vergleich zu den von der Unfallkommission behandelten Verkehrsunfällen (bzw. Unfallhäufungsstellen) ist das gesamtstädtische Unfallgeschehen des vergangenen Jahres aus dem "Verkehrsbericht 2025" des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. unter Verkehrsunfallstatistik 2025 des Polizeipräsidiums Frankfurt zu entnehmen. Weitere Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung der UKO sind unter Unfallkommission | Stadt Frankfurt am Main zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 260 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 8, 10, 11, 15 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verschmutzungen U-Bahn-Stationen – „Bußgelder“ einführenB21.08.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 269 Betreff: Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - "Bußgelder" einführen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.05.2026, § 74 - NR 1435/25 CDU, B 97/26 - Zwischenbericht: Die Prüfungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Von den im B 97/2026 beschriebenen Handlungsoptionen konnte in Abstimmung mit dem RMV eine Erweiterung der RMV-Beförderungsbedingungen jedoch bereits ausgeschlossen werden. Sobald alle Informationen zu den übrigen beiden Handlungsoptionen vorliegen und die Abstimmungen mit den zu beteiligenden Stellen abgeschlossen werden konnten, wird der Magistrat erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1435 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 269 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände P9 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2026 nach § 100 HGOM21.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 120 Betreff: Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände P9 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2026 nach § 100 HGO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5778 (M 9) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 27.02.2025, § 5778 (M 9), zugestimmt hat, dass in den Haushaltsplan 2025ff zusätzliche Mittel i.H.v. 3 Mio. € in der PG 21.15 in der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" für die städtische Beteiligungsgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) eingestellt werden sollen. II. Es dient zur Kenntnis, dass mit Rechtskraft der Nachtragssatzung 2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6393 (M 98, Anlage 4)) der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025 die SSF eine erste Zuzahlung in die Kapitaleinlage der Gesellschaft in Höhe von 1,77 Mio. € erhalten hat. Hierbei wurde, entgegen des Beschlusses § 5778, die Maßnahme investiv eingeplant und ausgezahlt vorgenommen. III. Um die Fortführung des Projektes Multifunktionsarena sicherzustellen, ist die noch ausstehende Summe in Höhe von 1,23 Mio. € aus dem Beschluss § 5778 vom 27.02.2025 in Form einer weiteren Kapitaleinlage an die Gesellschaft zu leisten. Die Liquidität der Gesellschaft ist sicherzustellen. Daher soll die Deckung der Differenz der Summe aus dem Beschluss § 5778 vom 27.02.2025 sichergestellt werden. IV. Für die Kapitaleinlage an die SSF GmbH werden Mittel in Höhe von 3,00 Mio. € bewilligt und freigegeben, wovon 1,77 Mio. € bereits geleistet wurden. Die Deckung der benötigten Mittel in Höhe von 1,23 Mio. € erfolgt aus vorhandenen Mitteln i. H. v. 230 T€ aus der Produktgruppe 98.03, Projekt 5.010684 und i. H. v. 1,00 Mio. € aus der Produktgruppe 98.03, Projekt 5.010685. Die Abwicklung erfolgt über das Projekt 5.010775 "Kapitaleinlage SSF GmbH". Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Grundsatzbeschluss § 5778 vom 27.02.2025 (M 9) den Magistrat beauftragt, die Planung zur Errichtung einer Multifunktionsarena auf der Fläche P9 auf dem Stadiongelände an der Mörfelder Landstraße 362 in Frankfurt am Main, fortzuführen. Mittels Gesellschafterbeschluss hat der Magistrat die Steuerung der erforderlichen Maßnahmen auf die städtische Beteiligungsgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe, wurde durch die SSF bereits notwendiges zusätzliches Personal eingestellt sowie die Projektsteuerung in einem europaweiten Vergabeverfahren beauftragt. Im Frühjahr 2026 wurde zudem ein weiteres europaweites Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Generalplanung durchgeführt, für welches die Zuschlagserteilung für Ende Juli 2026 vorgesehen ist. Zur Weiterführung der Planung der Multifunktionsarena und Erfüllung ihrer Verpflichtungen, sind der SSF die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. B. Alternativen Die Planung einer Multifunktionsarena auf dem Parkplatz P9 des Stadiongeländes an der Mörfelder Landstraße 362 kann ohne ausreichende finanzielle Ausstattung nicht fortgeführt werden. C. Lösung Die noch ausstehende Summe in Höhe von 1,23 Mio. € aus dem Beschluss § 5778 vom 27.02.2025 wird in Form einer weiteren Kapitaleinlage an die Gesellschaft geleistet. Die Liquidität der Gesellschaft wird sichergestellt. D. Kosten Die Bereitstellung der 1,23 Mio. € ist zwingend erforderlich und kann nicht auf das nächste Haushaltsjahr geschoben werden Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neufassung der TheaterförderrichtlinienM21.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 121 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neufassung der Theaterförderrichtlinien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6980 (M 155) Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 21.08.2026 1) Es dient als grundsätzliche Hintergrundinformation zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste bzw. der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt wurde, bezogen auf die Förderdauer von nunmehr jeweils 3 Jahren (gegenüber vorher 2 oder 4 Jahren) mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert wurde und dass mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024, § 4881 (M 56) die Optimierung der Mehrjahresförderung in getrennten Verfahren als Ensemble- und Spielstättenförderung ab dem Förderzeitraum 2027 beschlossen wurde. Der aktuelle Förderzeitraum 2024 - 2026 wird in der Vorlage § 3824 (M 100) vom 28.09.2023 dokumentiert. 2) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Optimierung der Mehrjahresförderung einen sehr aufwändigen Prozess darstellt. Aufgrund der Anpassungen im Bereich der Ensembleförderung, die durch die Trennung von der Förderverfahren erforderlich wurden, sowie durch die notwendige und gewünschte partizipatorische Beteiligung geförderter Akteure und deren Verbände, durch die erheblichen Veränderungen im Zuge der Antragstellung, des veränderten und neu zu implementierenden Beratungs- und Entscheidungsverfahrens sowie der zeitlichen Abläufe hinsichtlich der Beschlussfassung konnte dieser Prozess nicht bis zum Beginn des Förderzeitraumes ab 2027 umgesetzt werden. Die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main wurde auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12. 2025, § 6980 (M 155), im Rahmen der aktuellen Ausschreibung mit dem Hinweis versehen, dass ab dem Jahr 2028 die in Erarbeitung befindliche neue Fördersystematik der Mehrjahresförderung zum Zuge kommen wird und dass somit die Laufzeit dieser Förderperiode ab 2027 voraussichtlich nur ein Jahr betragen wird. 3) Die in der Anlage befindliche Neufassung der Theaterförderrichtlinie auf Basis der jeweils beiliegenden Neukonzeptionen "Dreijahresförderung für künstlerische Vorhaben und Ensembles der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main" und der "Dreijahresförderung für Spielstätten und Infrastrukturen der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main" beinhaltet das Ergebnis des vorgenannten partizipativen Prozesses, dient ebenfalls zur Kenntnis und wird für zukünftige Förderverfahren zur konkreten Umsetzung ab dem 01.01.2028 (Förderperiode 2028 - 2030 und ff.) beschlossen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien und dem neu gestalteten Förderverfahren im Bereich der Darstellenden Künste in Frankfurt am Main durchzuführen. Begründung: A. Zielsetzung Die bisherige Mehrjahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien umfasst sowohl Spielstätten oder als Probenraum dienende Theaterorte und Infrastrukturen als auch künstlerisch produzierende und aufführende Ensembles. Um den vorgenannten Theaterbetriebsformen im Frankfurter Fördermodell besser gerecht zu werden und eine angemessene Weiterentwicklung des Fördersystems auf sich verändernde Begebenheiten und Entwicklungen zu gewährleisten, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, § 4881 (M 56), der Magistrat mit der Entwicklung eines neuen Fördermodells für die Spielstätten- bzw. Infrastrukturförderung beauftragt. Der möglichst passgenauen Änderung der Fördersystematik an die Bedarfe der freien Szene / der Zuwendungsnehmer ging ein intensiver partizipatorischer Prozess vorweg, an welchem Frankfurter Akteure u.a. aus dem Feld der freien Spielstätten und der Verbände der freien darstellenden Künste (Theaterallianz, LaProf, Paradiesvogel, ID_Frankfurt) beteiligt waren. Insbesondere in der Ensembleförderung haben sich weitere notwendige Anpassungsbedarfe ergeben. Die jetzt vorliegende Konzeption stellt aus fachlicher Sicht eine erhebliche Verbesserung dar. Sie sieht die Trennung der Förderverfahren von einerseits Spielstätten bzw. Infrastruktur und anderer-seits künstlerischen Vorhaben und Ensembles vor. Man trennt somit Spielstätten-/Infrastrukturförderung von Ensemble- und Produktionsförderung, weil sie unterschiedliche Zielrichtungen und Ausgangsvoraussetzungen haben. Infrastruktur sichert Räume, Betrieb und Technik (Miete, Personal) und braucht hieran orientierte Fördermodalitäten. Künstlerische Förderung finanziert in erster Linie Künstlerinnen und Künstler unmittelbar sowie Inhalte, Produktionen und künstlerische Entwicklung. Die Trennung sorgt für Transparenz, faire Vergleichbarkeit (Orte mit Orten, Kunst mit Kunst), Planungssicherheit auf beiden Ebenen und ermöglicht eine gezieltere kulturpolitische Steuerung der Theaterszene/-landschaft. Gleichzeitig bleiben Synergien möglich: Ensembles nutzen geförderte Spielstätten, jedoch mit klar zugeordneten Fördermitteln. B. Alternativen Fortführung des aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Verfahrens zur Vergabe der bisherigen Mehrjahresförderung um weitere drei Jahre ab 2027 für den gesamten Zeitraum 2027 - 2029. C. Lösung Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die freien Darstellenden Künste in Frankfurt am Main gewährleisten zu können, wurden die mit dieser Vorlage neu gefassten Theaterförderricht-linien erarbeitet und sollen zukünftig zur Anwendung gebracht werden. Damit die Umsetzung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien und dem neu gestalteten Förder-verfahren im Bereich der Darstellenden Künste ab dem 01.01.2028 erfolgen kann, müssen die jeweiligen Ausschreibungen aufgrund der Verfahrensdauer bereits im September 2026 mit Bewerbungsfrist zum 15.11.2026 erfolgen. Eine Beschlussfassung der Vorlage noch vor den Sommerferien 2026 ist daher dringend erforderlich. D. Kosten Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung. In dieser Vorlage steht ausschließlich der Vergabemodus im engeren Sinne zur Beschlussfassung an, die hierfür erforderlichen (Sach-)Mittel sind im Kulturetat vorhanden. Anlage 1_Foerderrichtlinien_Darst_Kunst (ca. 471 KB) Anlage 2_Foerderm_Freie_Spielstaetten (ca. 403 KB) Anlage 3_Foerderm_Ensembles (ca. 209 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2014, M 66 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 170 Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 100 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 56 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2025, M 155 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 121 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 121 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), FDP (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 121 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), FDP (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 378, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Konzept zum Umgang mit Fund- und VerwahrtierenM21.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 122 Betreff: Konzept zum Umgang mit Fund- und Verwahrtieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) - E 41/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - I. Das vorliegende Fundtierkonzept wird zur Kenntnis genommen. II. Es wird zugestimmt, dass die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Fundtieren gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen auf Grundlage des Fundtierkonzeptes dauerhaft sichergestellt wird. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden Einrichtungen wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt, einschließlich des Abschlusses weiterer Rahmenvereinbarungen sowie der schrittweisen Umstellung auf ein transparentes System aus Grund- und Leistungspauschalen. Für 2026 gelten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fort. Ab 2027 wird von einer jährlichen Finanzierung in Höhe von 1,50 Euro je Einwohner ausgegangen. Der Finanzierungsbedarf beträgt voraussichtlich jährlich 1.200 T€. III. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz hat jüngst klargestellt, dass Kommunen für die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung aller Fundtiere - einschließlich verwilderter oder freilebender Haustiere - verantwortlich sind. Damit besteht eine eindeutige Pflicht zur Übernahme der entstehenden Kosten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die derzeitige Fundtierpauschale die tatsächlichen Aufwendungen der Tierheime vielfach nicht abbildet. Weiterhin ist festzustellen, dass auf Grundlage der bisherigen Vertragsstrukturen keine einheitliche und sachgerechte Kostenübernahme erfolgt. Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ist eine transparente Darstellung der aktuellen Kostenstruktur erforderlich. Ziel dieser Vorlage ist es daher, die bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen aufzubereiten und Optionen für eine zukünftige, rechtssichere und auskömmliche Ausgestaltung der Fundtierpauschale darzustellen. B. Alternativen Fortführung des bestehenden Systems. C. Lösung Es wird vorgeschlagen, das bestehende System bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Derzeit bedient sich die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlicher Partner, um ihrer Verpflichtung zur Verwahrung von Fundtieren bzw. von Tieren, die aus anderen Rechtsgründen (z.B. aus Tierschutzgründen) untergebracht werden müssen, nachzukommen. Teilweise erfolgt die Unterbringung auf vertraglicher Grundlage, teils ohne förmliche Rechtsgrundlage und einzelfall- bzw. anlassbezogen. Es besteht weder ein garantiertes Kontingent an Tierheimplätzen, die von der Stadt Frankfurt am Main belegt werden können, noch eine einheitliche Finanzierungsgrundlage. Das bestehende System ist historisch gewachsen. In einer Stadt mit wachsender Bevölkerungszahl ist von einem mehr oder weniger parallel verlaufenden Zuwachs an Tieren auszugehen, die als Fundtiere, aus Tierschutzgründen oder aus anderen Gründen untergebracht werden müssen. Dies sollte auf gesicherter und planbarer Basis geschehen, und zwar sowohl hinsichtlich der Anzahl verfügbarer Plätze, als auch hinsichtlich der dafür aufzuwendenden Haushaltsmittel. Dies kann dadurch gelingen, dass - alle Unterbringungen möglichst einheitlich vertraglich geregelt werden, - weitere Partner (Tierheime) integriert werden, um die Anzahl verfügbarer Plätze zu erhöhen - und eine einheitliche Finanzierung für alle Vertragspartner angewandt wird. Vorgeschlagen wird, die Finanzierung künftig zweiteilig zu gestalten, nämlich einerseits in Form einer Grundpauschale für die Bereithaltung von Plätzen und andererseits durch eine aufwandsbezogene Vergütung für deren tatsächliche Inanspruchnahme. Für weitere Einzelheiten wird auf das Konzept (Anlage) verwiesen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil zunächst individuelle Gespräche mit den derzeitigen (Vertrags-)Partnern geführt werden. E. Kosten Für das Haushaltsjahr 2026 soll weiterhin das alte System auf Basis der bestehenden Verträge gelten. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Aufwendungen wurden Mittel entsprechend dem aktuellen Sachstand eingestellt. Für die Folgejahre ab 2027 sind die Mittel entsprechend der weiteren Ausgestaltung des Konzepts einzuplanen. Als Orientierungsgröße ist dabei von mindestens 1,50 Euro je Einwohner(in) und Jahr auszugehen. Auf Basis dieser Berechnungsgrundlage müssten im Haushalt 2027 ff. unter der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 60, 61, 67 - 69 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen 1.200 T€ pro Jahr veranschlagt werden. Anlage _Konzept_mit_Kostenaufstellung (ca. 155 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Etatantrag vom 06.06.2024, E 41 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 11 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 122 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 122 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung) 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad Antrag auf Fällung von 4 Bäumen auf dem BruchfeldplatzM21.08.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 123 Betreff: Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad Antrag auf Fällung von 4 Bäumen auf dem Bruchfeldplatz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7350 (M 24 ) 1. In Ergänzung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7350 (M 24)/2026 dient es zur Kenntnis, dass auf dem Bruchfeldplatz zur Umgestaltung des Platzes von den 47 Bestandsbäumen 17 nicht mehr vitale, abgängige Bäume gerodet werden sollen. Es handelt sich um folgende Bäume: Baum Gattung/Art Kronendurchm. [m] Ø Stammdm. [cm] Stamm-umfang [cm] 5 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 7 23 72 6 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 8 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 2 11 35 9 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 14 44 10 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 11 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 17 53 12 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 13 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 2 11 35 14 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 5 16 50 15 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 18 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 19 Acer platanoides 'Globosum', Kugel-Ahorn 3 11 35 21 Prunus species, Kirsche 5 16 50 62 Prunus cerasifera 'Atropurpurea', Kirschpflaume 6 25 79 63 Prunus cerasifera 'Atropurpurea', Kirschpflaume 7 28 88 64 Prunus cerasifera 'Atropurpurea', Kirschpflaume 5 21 66 65 Prunus cerasifera 'Atropurpurea', Kirschpflaume 4 14 44 Die Laubbäume Nr. 5, 62, 63, und 64 haben einen Stammumfang von mehr als 60 cm. Für die Fällung dieser vier Bäume ist somit ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Die übrigen Bäume weisen geringere Stammumfänge auf. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die Bäume in keinem guten Zustand befinden. Sie weisen diverse Defekte wie Teilausbrüche der Krone oder Pilzbefall auf und stagnieren im Wachstum. 3. Der Fällung der genannten Bäume (Nr. 5, 62, 63, und 64) wird zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass für die Fällungen als Ausgleich 20 neue klimaresiliente Laubbäume auf dem Bruchfeldplatz gepflanzt werden. Begründung: Gemäß der Zielsetzung aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7350 (M 24)/2026 wird im Zuge der geplanten Umgestaltung des Bruchfeldplatzes zu einer attraktiven, generationenübergreifend nutzbaren Stadtteilmitte die Fällung von 17 nicht mehr vitalen Bäumen erforderlich. Diese Maßnahme basiert auf folgenden fachlichen und rechtlichen Erwägungen: Die betroffenen Bäume - zwölf Kugel-Ahorne (Nr. 5, 7-15, 18, 19), eine Zier-Kirsche (Nr. 21) sowie vier Kirschpflaumen (Nr. 62-65) - weisen aufgrund ihres Alters und Zustands erhebliche Vitalitätsdefizite auf. Sie wurden zwischen Anfang und Ende der 1990er Jahre gepflanzt und stagnieren seit Jahren in ihrem Wachstum. Sie haben ihre natürliche Lebenserwartung erreicht. Als Ausgleich werden 20 neue, hitze- und trockenheitstolerante Bäume gepflanzt (u.a. Linden, Gleditschie, Französischer Ahorn, Zürgelbaum). Diese Arten sind an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst und tragen langfristig zur Verbesserung des Mikroklimas, der Artenvielfalt und der Aufenthaltsqualität bei. Die Artenauswahl der Neupflanzungen erfolgt unter Berücksichtigung der Frankfurter Baumliste. Die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes verfolgt das Ziel, eine zeitgemäße, inklusive und lebendige Stadtteilmitte zu schaffen. Die Fällung der nicht mehr vitalen Bäume ist eine notwendige Voraussetzung für die Realisierung dieses Konzepts, das die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigt und die Lebensqualität im Quartier nachhaltig verbessert. Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 489 KB) Anlage 2_Eingriffsplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellenOAOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2026, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 144/5 vom 01.08.2026 Betreff: Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat 5 entzogenen bzw. eingezogenen Mittel aus dem Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) wieder vollständig bereitzustellen und dem Ortsbeirat zur eigenverantwortlichen Verwendung entsprechend den geltenden Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) ist ein bewährtes Instrument der dezentralen kommunalen Selbstverwaltung. Es ermöglicht den Ortsbeiräten, kleinere Investitionsmaßnahmen im Stadtteil unbürokratisch, zielgerichtet und bürgernah zu realisieren. Gerade Maßnahmen mit hoher Bedeutung für die Lebensqualität vor Ort - beispielsweise im Bereich von Spielplätzen, Grünanlagen, Schulhöfen, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - können häufig nur durch den Einsatz von OIB-Mitteln zeitnah umgesetzt werden. Die Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden OIB-Mittel schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats erheblich ein. Sie entzieht dem Gremium die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe und Anregungen aus der Bürgerschaft flexibel zu reagieren und notwendige Investitionen eigenständig anzustoßen. Damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder ebenso geschwächt wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteils. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig, die vorhandenen Mittel dort einzusetzen, wo sie eine unmittelbare Wirkung entfalten. Die Ortsbeiräte kennen die Bedürfnisse ihrer Stadtteile aus der täglichen Arbeit und dem engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Ortsbeirats-Investitionsbudget ist daher ein unverzichtbares Instrument, um lokale Prioritäten schnell und effizient umzusetzen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte sowie die bürgernahe Stadtteilpolitik nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 30 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 5Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!OAOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2026, OA 31 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 29.07.2026 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat 5 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 5 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 5 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 5 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 5 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 31 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Buchstaben a), b) und d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Buchstabe c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 5Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichernOAOB 1221.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2026, OA 32 entstanden aus Vorlage: OF 30/12 vom 05.08.2026 Betreff: Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 - finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichern Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass ohne Vorankündigung in 2026 zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes die Ortsbeiratsrücklagen für 2024 und 2025 gestrichen werden sollen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies durch Beschluss entschieden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen und zur alten Beschlusslage zurückzukehren. Diese ergibt sich auch aus dem Handbuch der Stadtverordnetenversammlung für die XIX. Wahlperiode 2021-2026 unter dem Stichpunkt "Ortsbeiratsbudget-Beschluss" (OIB). 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Ortsbeiräte zukünftig frühzeitig, transparent und umfassend zu beteiligen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten oder die Verwendung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel wesentlich einschränken oder verändern. 3. Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiratsmittel ab 2027 auf einen Euro pro Einwohner erhöht. Begründung: Der Ortsbeirat 12 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgetreste von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Der Ortsbeirat konnte nach bisheriger Praxis darauf vertrauen, dass ihm einmal zugewiesene Haushaltsmittel auch in späteren Haushaltsjahren weiterhin zur Verfügung stehen. Dieses Vertrauen bildet die Grundlage einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltsführung in den Ortsbeiräten. Eine nachträgliche Einziehung bereits bewilligter Mittel erschwert langfristige Planungen erheblich und beeinträchtigt die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen. Die notwendige Planungssicherheit der Ortsbeiräte geht verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 32 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 12Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters und der Chanukka-Feier 2026 auf dem WestendplatzOFOB 221.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 102/2 Betreff: Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters und der Chanukka-Feier 2026 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat 2 möge beschließen, Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget für das Aufstellen des Chanukka-Leuchters sowie für die Durchführung der Chanukka-Feier 2026 auf dem Westendplatz einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. bereit. Begründung: Seit vielen Jahren gehört der Chanukka-Leuchter auf dem Westendplatz zum sichtbaren jüdischen Leben im Westend. Die öffentliche Entzündung der Chanukkia durch Chabad Frankfurt ist zu einer festen Tradition im Stadtteil geworden und lädt neben der jüdischen Gemeinschaft ausdrücklich auch Nachbarn und interessierte Bürger zur Begegnung ein. Der Ortsbeirat 2 unterstützt diese Tradition seit 2023 finanziell und hat damit dazu beigetragen, die Chanukka-Feier dauerhaft zu etablieren. Diese Unterstützung soll auch 2026 fortgesetzt werden. Chanukka steht für Licht, Zuversicht und die Bewahrung jüdischer Identität. Gerade vor dem Hintergrund des weiterhin deutlich wahrnehmbaren Antisemitismus ist die selbstverständliche Sichtbarkeit jüdischen Lebens im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung. Der Chanukka-Leuchter auf dem Westendplatz ist deshalb weit mehr als eine festliche Beleuchtung. Er ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass jüdisches Leben selbstverständlich zu Frankfurt und ganz besonders zum Westend gehört. Mit der erneuten Kofinanzierung setzt der Ortsbeirat eine inzwischen gewachsene Tradition fort und stärkt zugleich Begegnung, Sichtbarkeit und Zusammenhalt im Stadtteil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 35 2026 Die Vorlage OF 102/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weniger Müll am Hessenplatz lockt weniger Ratten anOFOB 221.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 112/2 Betreff: Weniger Müll am Hessenplatz lockt weniger Ratten an Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Hessenplatz 1. zusätzliche bzw. größere Abfallbehälter (z.B. Müllgaragen) aufzustellen und die Reinigungsintervalle zu erhöhen. 2. Hinweisschilder auf dem Spielplatz anzubringen, die dazu motivieren, Essensreste besser nicht auf dem Spielplatz, sondern zu Hause zu entsorgen, um keine Ratten anzulocken. 3. zu prüfen und berichten, ob auch selbstschließende Abfallbehälter, die für Ratten unzugänglich sind, aufgestellt werden können. Begründung: Aktuell werden Ratten im Sandkasten des Spielplatzes bekämpft und dieser dafür für 6 Wochen gesperrt. Da der Spielplatz stark frequentiert wird, ist auch das Müllaufkommen hoch. Die bestehenden Müllbehälter sind regelmäßig überfüllt, sodass Müll und auch Essensreste auf dem Boden herumliegen. Offene Abfälle, insbesondere Essensreste, bieten Ratten eine leicht zugängliche Nahrungsquelle und fördert ihre Vermehrung, da sie in der Nähe von Nahrung nisten. Mülleimer mit Öffnungen bieten gegen Ratten keinen ausreichenden Schutz, da diese selbst durch kleine Spalte an den Müll kommen. Besonders, wenn der Müll Essensreste enthält, werden sie angelockt und finden einen Weg hinein. Wichtig ist es daher, dass die Mülleimer regelmäßig geleert und sauber gehalten werden, um Gerüche zu minimieren, die Ratten anlocken. Damit grundsätzlich wenig Essensreste auf dem Spielplatz entsorgt werden, kann auch an das Verhalten der Nutzenden und deren Eltern appelliert werden. Sehr effektiv helfen würden geschlossene Mülleimer, die verhindern, dass Ratten den Müll erreichen und sich daran bedienen können. Allerdings sind diese weniger leicht "zu bedienen" was, wiederum dazu führen könnte, dass Müll offen auf dem Boden landet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 112/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumnachpflanzungen auf privaten Grundstücken durch Hitze und Trockenheit bringenOFOB 221.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 115/2 Betreff: Baumnachpflanzungen auf privaten Grundstücken durch Hitze und Trockenheit bringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, wie aktuell nachverfolgt wird, ob Ersatzpflanzungen (als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen einer Baumfällgenehmigung) auf privaten Flächen tatsächlich hinreichend intensiv und lange bewässert und gepflegt werden, damit sie in den ersten Jahren lange Phasen von Hitze und Trockenheit im Sommer überleben, bis sie die teils immer weiter absinkenden Grundwasserspiegel erreichen (nach ca. 7 Jahren). 2. stärker auf Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere Wohnungsunternehmen mit größeren Grünflächenbeständen um Miethäuser herum, einzuwirken, damit neu oder ersatzweise gepflanzte Bäume tatsächlich entsprechend bewässert und gepflegt werden. 3. zu prüfen und berichten, ob der Nachweis der ausreichenden Pflege und Bewässerung von Ersatzpflanzungen zur Bedingung für eine Fällgenehmigung gemacht werden kann und wie ein solcher verlässlich nachgeprüft werden kann. Begründung: Die Grünflächen um die Mietshäuser der Vonovia in der Kuhwaldsiedlung weisen einige neu gepflanzte Bäume auf, die in diesem Sommer aufgrund von Trockenheit und offensichtlich mangelnder Pflege und Bewässerung abgestorben sind. Auch Anwohnende berichten hierzu im Zeitraum seit den Ersatzpflanzungen keinerlei Pflege oder Bewässerung wahrgenommen zu haben. Es handelt es sich hierbei vorrangig um Ersatzpflanzungen, die die Vonovia zur Genehmigung von Baumfällungen im selben Gebiet hatte durchführen müssen. Das ist ein fataler Umgang mit dem für die Klimaanpassung so wichtigen Baumbestand, da einerseits große Bäume gefällt werden, andererseits aber die Ersatzpflanzungen so niemals die Klimawirkung der früheren Bäume erreichen und sogar absterben, bevor sie überhaupt merkbar zu einem besseren Mikroklima beitragen können. Dies ist ein örtliches Beispiel eines großen privaten Wohnungsunternehmens. Es steht aber zu befürchten, dass dieses Problem andernorts ebenfalls auftritt. Die Lebensqualität und die mikroklimatischen Bedingungen in einer sich weiter verdichtenden und aufheizenden Stadt wie Frankfurt entscheiden sich nicht nur im öffentlichen Raum, sondern zum Großteil auch auf privaten Flächen. Hier sind private Grundstückseigentümer*innen, insbesondere große Wohnungsunternehmen wie die Vonovia, gefordert ihren Beitrag zu leisten und mindestens die für die Fällung eines Baumes notwendige Ersatzpflanzung so zu pflegen, zu bewässern, und über heiße und trockene Sommer lebensfähig zu erhalten, dass diese dieselbe klimatische Wirkung entfalten können, wie die gefällten Bäume. Gleichwohl wäre es Aufgabe der Kommune und der Genehmigungsbehörde hierüber die Aufsicht zu haben und Vorgaben zu kontrollieren und durchzusetzen. Andere Wohnungsunternehmen agieren hier deutlich besser. So macht der Baumbestand des Frankfurter Eisenbahnsiedlungsvereins eG in der Kuhwaldsiedlung, also in unmittelbarer Nähe, einen deutlich vitaleren Eindruck. Es ist also bei weitem nicht überall ein Einschreiten nötig. Im Zuge der nötigen Klimaanpassung geht es jedoch um jeden einzelnen Baum. Alle Bilder zeigen Ersatzpflanzungen der Vonovia in der Kuhwaldsiedlung Mitte August 2026. Der Baum links ist offensichtlich mangels Bewässerung vertrocknet. Der mittlere ist erst neu gepflanzt worden und zeigt auch bereits deutliche Anzeichen für Vertrocknung. Die Ersatzpflanzung rechts entwickelt sich gut, da sich Anwohner*innen selbständig um diese kümmern. Quelle: Die*der Fotograf*in ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 115/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringenOFOB 221.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 116/2 Betreff: Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, a) wie viele Bäume im Ortsbezirk aufgrund der diesjährigen Trockenheit und Hitze geschädigt / abgestorben sind. Zwischen jungen, nicht aktiv bewässerten Bäumen (bis 7 Jahre) und älteren Bäumen soll dabei unterschieden werden. b) welche Bereiche im Ortsbezirk hiervon besonders betroffen sind. 2. Bäume, insbesondere Neupflanzungen und junge Bäume, besser vor dem Austrocknen im Sommer zu schützen und hierzu a) zu prüfen und berichten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat das vermehrte Absterben von Bäumen, insbesondere von Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenraum künftig zu verhindern gedenkt. b) das potenzielle Engagement von Anwohner*innen anzusprechen, indem jeder neu gepflanzte Baum im Straßenraum und in Grünanlagen in Wohngebieten mit einem Hinweisschild/einer Plakette/etc. versehen wird, um zum aktiven Bewässern zu animieren ("Gieß mich!" o.ä.). Darauf soll ein Hinweis zur Häufigkeit und Menge (z.B. "1x pro Woche 70 - 100 L"), sowie der Hinweis auf Gieß- und Beetpatenschaften inklusive der entsprechenden Kontaktdaten (z.B. über eine QR-Code) gut sichtbar aufgebracht werden. c) Baumpatenschaften darüber hinaus deutlich stärker aktiv (über Plakate, Zeitungen, soziale Medien etc.) zu bewerben und auch die niedrigschwellige Möglichkeit einer Gießpatenschaft (ohne gärtnerische Pflege der Baumscheibe) mit einer kleinen Plakette am Baum zu würdigen. d) verstärkt Wassersäcke einzusetzen, um eine größere Wassermenge an neu gepflanzte Bäume bringen zu können, ohne die Intervalle der aktiven Bewässerung verkürzen zu müssen. 3. insgesamt den Bereich der Baumpflege personell und finanziell deutlich stärker aufzustellen, um auf die künftig längeren und intensiveren Hitze- und Trockenperioden vorbereitet zu sein. Begründung: Der diesjährige Sommer hat mit seinen sehr langen und heißen Trockenphasen dem städtischen Baumbestand extrem geschadet. Vermehrt sterben Bäume ab, müssen nachgepflanzt werden. Nachpflanzungen müssen inzwischen 7 Jahre oder länger aktiv bewässert werden, bis sie die teils immer weiter absinkenden Grundwasserspiegel erreichen. Die jungen Bäume überstehen oftmals die Zeit der Hitze und Trockenheit nicht, weil keine hinreichende aktive Bewässerung sichergestellt wird. Personalengpässe wirken sich hier langfristig gravierend auf das städtische Mikroklima aus, wenn hierdurch der Bestand an großen Bäumen sinkt und Nachpflanzungen schlicht vertrocknen. Hier ist eine deutliche stärkere Prioritätensetzung des Magistrats auf den Erhalt, die Pflege und letztlich deutliche Vergrößerung des Baumbestandes gefordert. Das muss sich künftig in der Bereitstellung des finanziellen und personellen Budgets widerspiegeln. Neben dem städtischen Engagement der zuständigen Ämter sollte aber auch das Potenzial des Engagements der Bewohner*innen Frankfurts stärker angesprochen werden. Viel zu wenige Menschen wissen überhaupt um die Möglichkeit einer Baumpatenschaft (Gieß- oder Beetpatenschaft), bei der man sich wahlweise entweder "nur" um die Bewässerung eines Baumes oder auch zusätzlich der Pflege von dessen Baumscheibe kümmert. Das schließt das regelmäßige Bewässern als auch die gärtnerische Pflege, also das Anlegen von kleinen Beeten um den Baum herum, ein. Das Erspart dem Grünflächenamt potenziell immense Arbeit und Personalaufwand. Zweiteres wird aktuell mit einer Plakette am Baum, sowie finanzieller Förderung beispielsweise für Saatgut, Substrate, Werkzeuge oder Pflanzmaterialien, gewürdigt. Aber auch Gießpatenschaften erbringen für die Stadt und die Bewohner*innen schon einen sehr wichtigen Dienst, der ebenfalls eine Würdigung durch eine Plakette verdient. Diese Städtische Neupflanzung am Dammgraben ist offensichtlich bereits vertrocknet und abgestorben. Quelle: Die Fotografin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 672 2026 Die Vorlage OF 116/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 17OFOB 221.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 123/2 Betreff: Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 17 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Feldbergstraße 15 und 17 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Die zusätzlichen Fahrradbügel sollen auf der dort vorhandenen erhöhten Fläche im Bereich der bereits bestehenden Fahrradabstellanlage beziehungsweise entlang der Bordsteinkante angeordnet werden. Nach den örtlichen Gegebenheiten steht hierfür ausreichend Platz zur Verfügung. Für die Einrichtung der zusätzlichen Fahrradabstellplätze dürfen keine vorhandenen Kfz-Stellplätze entfallen. Begründung: Die vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten in diesem Bereich reichen nicht aus. Regelmäßig werden Fahrräder außerhalb der bestehenden Abstellanlage an Laternen, Pfosten oder anderen Stellen angeschlossen. Gleichzeitig wird die freie Fläche neben den vorhandenen Fahrradbügeln immer wieder zum Abstellen unterschiedlicher Gegenstände genutzt, derzeit beziehungsweise wiederholt auch im Zusammenhang mit angrenzenden Baustellen. Mit wenigen zusätzlichen Fahrradbügeln kann die vorhandene Fläche sinnvoll genutzt, das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern reduziert und zugleich verhindert werden, dass dieser Bereich anderweitig zugestellt wird. Da ausreichend Platz auf der erhöhten Fläche vorhanden ist, lässt sich die Maßnahme ohne Eingriff in den vorhandenen Parkraum umsetzen. Foto der Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 673 2026 Die Vorlage OF 123/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Illegale Sperrmüllablagerungen am Beispiel Coventrystraße 37 und 55OFOB 621.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 127/6 Betreff: Nied: Illegale Sperrmüllablagerungen am Beispiel Coventrystraße 37 und 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit den jeweiligen Eigentümern (Verwaltungen) und Wohnungsbaugesellschaften der betroffenen Liegenschaften Maßnahmen zu ergreifen, 1. und einen gesicherten Platz für Sperrmüll für die dort Wohnenden einzurichten und 2. das Abladen von wildem Sperrmüll durch den Umbau der betroffenen Flächen und/oder Begrünungsmaßnahmen zu unterbinden und gegebenenfalls mit Bänken, darunter einer Seniorenbank, zu möblieren. Begründung: Sperrmüllhaufen, die lange im öffentlich zugänglichen Bereich liegen, sind ein unschöner Anblick und werden zu Abladeflächen, die durch illegal dazugestellte Müllberge sich zu einem großen Ärgernis erweitern. Das Wohnumfeld wirkt irgendwann vernachlässigt und wie eine Müllhalde. Diese negative Entwicklung verstärkt sich in den letzten Jahren immer mehr und erzeugt schwindenden Respekt gegenüber dem Mitmenschen und dem Gemeinwohl. Die Ordnungs- und Reinigungskräfte kommen dem Beseitigen illegaler Ablagerungen und Aufräumen nicht mehr hinterher, so dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, die solche Plätze durch andere bauliche Maßnahmen drastisch reduzieren und Sperrmüllabladeflächen für die Anwohner in speziellen und für die Müllabfuhr erreichbaren - nicht öffentlich zugänglichen Bereichen - eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 606 2026 Die Vorlage OF 127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtung in der SavignystraßeOFOB 221.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 128/2 Betreff: Beleuchtung in der Savignystraße Der Ortsbeirat 2 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirates 2 einen Ortstermin bei Dämmerung beziehungsweise Dunkelheit in der Savignystraße durchzuführen, insbesondere in dem Abschnitt ab dem Kreuzungsbereich Arndtstraße/Savignystraße in Fahrtrichtung Jüdische Gemeinde, um die dortige Beleuchtungssituation zu überprüfen; 2. im Rahmen dieses Ortstermins insbesondere die Ausleuchtung der Gehwege und des Straßenraums zu bewerten und festzustellen, ob die vorhandene Straßenbeleuchtung hinsichtlich Beleuchtungsstärke, Dimmung, Anzahl und Standort der Leuchten ausreichend ist; 3. zu prüfen, aus welchem Grund die Straßenbeleuchtung in dem genannten Abschnitt gedimmt ist und ob die Beleuchtungsstärke kurzfristig angepasst werden kann; 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche weiteren kurzfristigen Verbesserungsmaßnahmen gegebenenfalls bereits vor einer vollständigen Erneuerung beziehungsweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung möglich sind; 5. zu prüfen, ob die für das Westend vorgesehene schrittweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Bereich der Savignystraße sowie in weiteren nachweislich unzureichend ausgeleuchteten Bereichen des Ortsbezirks 2 vorgezogen beziehungsweise beschleunigt werden kann; 6. dem Ortsbeirat den derzeit vorgesehenen Zeitplan für die Erneuerung beziehungsweise LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Savignystraße mitzuteilen. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wird seit längerem auf eine unzureichende Beleuchtung in Teilen der Savignystraße hingewiesen. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich Arndtstraße/Savignystraße voll funktionsfähig ist. Der als unzureichend wahrgenommene Bereich beginnt vielmehr ab diesem Kreuzungspunkt in Fahrtrichtung Jüdische Gemeinde. Dort ist die Straßenbeleuchtung gedimmt, wodurch insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten Teile des Gehwegs und des Straßenraums als deutlich zu dunkel wahrgenommen werden. Der Ortsbeirat 2 hat sich bereits mehrfach mit der Beleuchtungssituation im Westend befasst, unter anderem im Umfeld der Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde. In bisherigen Stellungnahmen des Magistrats wurde darauf verwiesen, dass die Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung schrittweise erfolgt. Vor diesem Hintergrund erscheint ein gemeinsamer Ortstermin bei tatsächlicher Dunkelheit sinnvoll, um die konkrete Situation vor Ort realistisch bewerten zu können. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob die derzeitige Dimmung in diesem Straßenabschnitt sachlich erforderlich ist oder ob eine kurzfristige Anpassung der Beleuchtungsstärke möglich wäre. Sollte sich eine unzureichende Ausleuchtung bestätigen, sollte geprüft werden, ob der betreffende Abschnitt innerhalb des bereits vorgesehenen Erneuerungsprogramms priorisiert werden kann. Ziel sollte es sein, erkennbare Defizite nicht erst im regulären Turnus, sondern möglichst frühzeitig zu beheben. Eine ausreichende Straßenbeleuchtung dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum. Insbesondere Gehwege und mögliche Hindernisse müssen auch in der dunklen Jahreszeit gut erkennbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 676 2026 Die Vorlage OF 128/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim: Radverbindung An der Westerbachstraße Höhe A648 verbessernOFOB 621.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 133/6 Betreff: Sossenheim: Radverbindung An der Westerbachstraße Höhe A648 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie der Zustand der Fuß- und Radwegverbindung auf der südlichen Seite der Westerbachstraße in Höhe der Anschlussstelle der A648 für zu Fuß Gehende und Radfahrende verbessert werden kann. Begründung: Momentan endet der Bürgersteig direkt an der Autobahnauffahrt und der Radweg ist in diesem Bereich erst gar nicht vorhanden, es entstehen immer wieder gefährliche Situationen durch auf- und abfahrende Kraftfahrzeuge, deshalb sollte hier die Verkehrsführung grundlegend überdacht und verbessert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 135 2026 Die Vorlage OF 133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-StraßeOFOB 621.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 140/6 Betreff: Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße, die sich auf dem noch geschlossenen Industrieparkgelände (heute Frankfurt Westside) befindet, zu verbinden: 1. Die Verbindung sollte dahingehend geprüft werden, dass auf jeden Fall eine sichere Wegeverbindung für Zufußgehende und Radfahrende möglich gemacht wird. 2. Auch die Prüfung für den Individualverkehr ist durchzuführen, um neben der Stroofstraße verbindend ein weiteres Angebot für den Individualverkehr und gegebenenfalls ÖPNV durch das Gewerbegebiet und Alt Griesheim zu haben. Begründung: Die Autogenstraße endet kurz vor dem Gelände des ehemaligen Industrieparkgeländes. Künftig wird das Gelände nicht mehr eingezäunt und zugänglich für Alle sein. Mit der Anbindung der Autogenstraße an die Ludwig-Baist-Straße wäre der Stadtteil mit dem Gelände Frankfurt Westside auch in der Wegebeziehung verbunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 615 2026 Die Vorlage OF 140/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Regeln einhalten, Kinder schützen – Verkehrssicherheit in der Oskar-Sommer-StraßeOFOB 521.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 156/5 Betreff: Regeln einhalten, Kinder schützen - Verkehrssicherheit in der Oskar-Sommer-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. in der Oskar-Sommer-Straße eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung einschließlich der Nachtstunden durchzuführen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzulegen, 2. gegenüber den zuständigen Verkehrsunternehmen und Kontrollinstanzen darauf hinzuwirken, dass das Fahrpersonal der Linien 61, X61, X77, 80, 78 sowie der Nachtbuslinien die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einhält, 3. die Umsetzbarkeit baulicher Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen. 4. zu berichten, welche flankierenden Schutzmaßnahmen für die verlängerte Umleitungsdauer bis 2029 vorgesehen sind und ob die verkehrsrechtliche Anordnung fortgeschrieben werden kann. Begründung: Durch die Vollsperrung der Mörfelder Landstraße hat sich der Busverkehr in der Oskar-Sommer-Straße erheblich verstärkt. Nach der aktuellen Baustellenauskunft wird die Sperrung voraussichtlich bis 2029 andauern. Ab 2027 sind zudem weitere Kanalbauarbeiten in der Holbeinstraße vorgesehen. Damit ist von einer mehrjährigen erheblichen Zusatzbelastung der Oskar-Sommer-Straße auszugehen. In der bestehenden Tempo-30-Zone wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig deutlich überschritten, auch durch Linien- und Nachtbusse. Von Anwohnenden wurde zudem erschreckend häufig beobachtet, dass Fahrzeuge andere, die zulässige Geschwindigkeit einhaltende Verkehrsteilnehmer innerhalb der Tempo-30-Zone überholten. Die Oskar-Sommer-Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs der Holbeinschule. Darüber hinaus überqueren zahlreiche Schülerinnen und Schüler der Carl-Schurz-Schule und der Alexander-Puschkin-Schule die Straße auf ihrem Weg von der S-Bahn-Station Stresemannallee. An deren südlichem Ende befindet sich zudem die Kita Wolkentanz. Angesichts der mehrjährigen Dauer der Umleitungs- und Baustellensituation sind neben einer verstärkten Kontrolle auch dauerhafte bzw. baulich wirksame Maßnahmen erforderlich, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicherzustellen und insbesondere Schüler*innen, Kinder sowie Anwohnende zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.06.2026, OF 43/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 43/5 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 472 2026 Anregung an den Magistrat OM 473 2026 1. Beschluss: Ziffer 1: Die Ziffer 1 der Vorlage OF 43/5 wird abgelehnt. Ziffer 2: Die Ziffer 2 der Vorlage OF 43/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 156/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Punkt des Tenors das Wort "verdeckte" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Zu Ziffer 1: SPD, CDU, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) Zu Ziffer 2: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, und Linke gegen AfD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Situation der E-Ladeinfrastruktur in HarheimOFOB 1421.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 34/14 Betreff: Situation der E-Ladeinfrastruktur in Harheim Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: 1. Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation und den aktuellen und zukünftigen Bedarf im Ortsbezirk 14? 2. Zu welchem Ergebnis hinsichtlich Harheim führte die Auswertung der EcoLibro Studie "Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main"? 3. Wie erfolgreich war bisher das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Entstehung von öffentlichen E-Ladestationen der Standorte in den Stadtteilen am Stadtrand insbesondere Harheim, in denen offensichtlich immer noch keine öffentliche Ladeinfrastruktur besteht? 4. Wie viele AC/DC E-Ladestationen sollen durch das IBV in Harheim errichtet werden, wo und bis wann? 5. In welcher Form wird der Ortsbeirat 14 dabei eingebunden? Begründung: Es gibt in Harheim von den seit 2019 prognostizierten Ladestationen bis jetzt noch keine einzige. Bekannt ist, dass es eine Umsetzung am Friedhof geben soll. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bis heute nicht genannt. Der Ortsbezirk 14 benötigt dringend E-Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 21.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2026 Die Vorlage OF 34/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutzkonzept für den Ortsbezirk 14 HarheimOFOB 1421.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2026, OF 35/14 Betreff: Hitzeschutzkonzept für den Ortsbezirk 14 Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: 1. Welche Hitzeschutzmaßnahmen in Harheim geplant sind, um vulnerable Gruppen vor den vermehrt auftretenden Hitzewellen zu schützen und die zu erwartenden Hitzesommer für die Bevölkerung insgesamt erträglicher zu machen? 2. Welche Bereiche und Maßnahmen in Harheim priorisiert sind? 3. Welcher Zeitraum für die Umsetzungen vorgesehen ist? Begründung: Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind in Deutschland in diesem Jahr bis zur Kalenderwoche 34 ca. 16.300 Menschen hitzebedingt gestorben. Quelle: https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellscha ft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html In Frankfurt hat sich die Zahl der Einsätze der Rettungsdienste während der Hochphase, als Temperaturen um die 40°C gemessen wurden, verdreifacht; die Zahl der Notfall-Türöffnungen sogar verfünffacht. Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/frankfurter-fe uerwehr-chef-die-hitzewelle-bringt-das-system-an-seine-grenzen-v1,hitzeeinsaetze -rettungsdienst-100.html Zudem gibt es im ganzen Ortsbezirk z.B. keine Trinkwasserbrunnen und es fehlen öffentlich zugängliche Räume, in denen sich besonders hitzebetroffene Einwohner:innen wenigstens zeitweise abkühlen können. Es gibt z.B. nur einen ausgewiesenen kühlen Ort in Harheim - die Kirche St. Jakobus. Quelle: https://frankfurt.de/themen/gesundheit/hitze/kuehle-or te Da derartige Hitzewellen in Folge des Klimawandels häufiger und mit noch höheren Temperaturen einhergehen werden, sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 21.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE gegen 1 SPD (= Annahme); CDU, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Stadtteilfestes im Lyoner QuartierOIBOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.08.2026, OIB 27 entstanden aus Vorlage: OF 95/5 vom 07.08.2026 Betreff: Unterstützung des Stadtteilfestes im Lyoner Quartier Der Magistrat wird gebeten, die Caritas als Trägerin des Quartiersmanagements bei der Durchführung des Stadtteilfestes "Wir für unser Quartier - gemeinsam schaffen wir ein sauberes Lyoner Quartier" am 19. September auf dem Spielplatz in der Herriotstraße finanziell zu unterstützen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag von 1.500 Euro zu finanzieren. Begründung: Das Quartiersmanagement der Caritas plant mit Unterstützung des Regionalrats und von cleanffm ein Stadtteilfest am 19. September auf dem Spielplatz in der Herriotstraße. Stadtteilfeste fördern den nachbarschaftlichen Zusammenhalt, schaffen Begegnungsmöglichkeiten und stärken die Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quartier. Das geplante Fest verbindet diese Ziele mit Angeboten zu den Themen Mülltrennung und Müllvermeidung und sensibilisiert die Teilnehmenden für ein sauberes und nachhaltiges Lyoner Quartier. Die beantragten Mittel sollen für die Durchführung der Workshops sowie für das Catering verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Radar-Geschwindigkeitsanzeigen aus dem OrtsbeiratsbudgetOIBOB 521.08.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.08.2026, OIB 28 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 30.07.2026 Betreff: Radar-Geschwindigkeitsanzeigen aus dem Ortsbeiratsbudget Der Magistrat wird gebeten, eine Radar-Geschwindigkeitsanzeige mit Speicherfunktion anzuschaffen und diese künftig in Absprache mit dem Ortsbeirat 5 einzusetzen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten immer wieder über Geschwindigkeitsverstöße, insbesondere in Tempo 30-Zonen. Um diesen zu begegnen und zugleich etwaige Verstöße zu qualifizieren, möchte der Ortsbeirat 5 eine Radar Geschwindigkeitsanzeige aus dem Ortsbeiratsbudget anschaffen. Diese soll sodann durch den Magistrat in Absprache mit dem Ortsbeirat eingesetzt werden. Der Ortsbeirat 5 verspricht sich hierdurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine bürgernahe Begegnung etwaiger Geschwindigkeitsverstöße und hierdurch die Stärkung der Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen. Eine erste Einsatzstelle wäre der Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita. Foto: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/product-viewer/gr33s-c Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege.