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Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen

Vorlagentyp: B
610 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Im vorliegenden Bericht wird die Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main thematisch erweitert und detailliert analysiert. Dazu werden die Daten zu Verdachtsmeldungen über strafunmündige Kinder in den Jahren 2024 und 2025 ausgewertet und die Reaktionen der Sozialdienste beschrieben. Ziel ist es, die Erkenntnisse zur Prävention und Intervention bei straffälligen Minderjährigen zu verbessern.

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Bericht

Auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der 16. Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind.

Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals "Jugendgerichtshilfe") zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Beratungsangebote der Sozialdienste sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Die Ergebnisse des mit der Polizei vereinbarten Verfahrens werden in diesem 16. Bericht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 abgebildet.

Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2024 etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Meldungen von 2025 sind im Vergleich zu 2024 und zu den Vorjahren stark zurückgegangen. Dies kann vielfältige Gründe haben und ist damit nicht kausal zu erklären. So hat es im Jahr 2024 nur einen Fall und 2025 gar keine Meldungen bzgl. Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) gegeben.

Die Ergebnisse für die Jahre 2024 und 2025 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern in Frankfurt am Main. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. § 170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt.

In der Statistik werden das Alter und das Geschlecht erfasst. Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch dies wird im folgenden Bericht dargestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014NRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. Juli 2016BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  3. 2. Juli 2018BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  4. 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  5. 29. August 2022BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  6. 1. Juli 2024BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  7. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 610 Wochen
    BB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 31 · 21.09.2026
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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