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Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen

Vorlagentyp: B
610 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B 185

Betreff: Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5527 - NR 1089/14 CDU und GRÜNE, l. B 214/14 - Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder in den Jahren 2014 und 2015 Einführung Auf Grund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der zehnte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Das mit der Polizei vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem zehnten Bericht über die Kalenderjahre 2014 und 2015. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2014 über dem Niveau von 2013. 2015 war wieder ein deutlicher Rückgang unter das Niveau vor 2014 festzustellen. Die Ergebnisse für die Jahre 2014 und 2015 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es, einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten 2014 sind insgesamt 428, 2015 insgesamt 320 Meldungen über den Verdacht einer durch Kinder begangenen Straftat bei den Sozialdiensten eingegangen. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jungen 368 (68,4%) 380 (67,1%) 457 (69,9%) 340 (69,2%) 268 (59,4%) 248 (66,13%) 311 (72,66%) 239 (74,69%) Mädchen 170 (31,6%) 186 (32,7%) 197 (30,1%) 151 (30,8%) 183 (40,6%) 127 (33,87%) 117 (27,34%) 81 (25,31%) insgesamt 538 566 654 491 451 375 428 320

Die Zahl der Verdachtsmeldungen lag damit 2014 höher als 2013 aber niedriger als 2012. In 2015 lag die Gesamtzahl deutlich niedriger als in den Vergleichsjahren vor 2013. Die Gesamtzahl der Verdachtsmeldungen bei Jungen hat 2014 um 6% und 2015 erneut um 2 % zugenommen. Insgesamt ist seit dem letzten Bericht bei den Jungen eine Zunahme um 8 % und bei den Mädchen ein Rückgang um 8% zu verzeichnen.

; Tab. 2 Altersverteilung in den Jahren 2014 und 2015 Jahrgang Meldungen aus 2014 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 + insgesamt Jungen 7 91 79 63 30 16 15 10 311 Mädchen 2 56 36 14 6 1 1 1 117 insgesamt 9 147 115 77 36 17 16 11 428 Jahrgang Meldungen aus 2015 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 + insgesamt Jungen 4 59 76 48 18 15 11 8 239 Mädchen 1 28 23 13 7 6 1 2 81 insgesamt 5 87 99 61 25 21 12 10 320

Die überwiegende Anzahl der Meldungen entfällt in den Berichtsjahren - wie auch in den gesamten vorherigen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen. Tab. 3 Deliktgruppen 2014 und 2015 2014 m w insgesamt insgesamt Eigentumsdelikte 122 91 213 50% Körperverletzung 87 10 97 23% Sachbeschädigung 50 5 55 13% Sonstiges 52 11 63 15% insgesamt 311 117 428 100%

2015 m w insgesamt insgesamt Eigentumsdelikte 98 56 154 48% Körperverletzung 59 12 71 22% Sachbeschädigung 21 4 25 8% Sonstiges 61 9 70 22% insgesamt 239 81 320 100% Die Deliktgruppen sind an die Erfordernisse der Statistik der Jugendgerichtshilfe angelehnt. Diese sind im einzelnen Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Sonstiges. Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2014: Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (114), schwerer (5) und einfacher (61) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (5), Unterschlagung (20), Hausfriedensbruch (2), räuberische Erpressung/ Raub (3), Erschleichung von Dienstleistungen (2); Körperverletzung: "Einfache" Körperverletzung (33) - davon in Verbindung mit Bedrohung (2), Beleidigung (5) und Nötigung (1), gefährliche und schwere Körperverletzung (64) - davon in Verbindung mit Beleidigung (16) und Nötigung (1); Sachbeschädigung: Sachbeschädigung (55) - davon Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen (6), Sachbeschädigung durch Graffiti (6) und Sachbeschädigung durch Feuer (4); Sonstiges: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (2), Verstoß gegen das Waffengesetz (1), Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung (3), Fahren ohne Fahrerlaubnis (5), diverse einfach erfasste Delikte wie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Vortäuschen einer Straftat, sonstiges polizeiliches Handeln. Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2015: Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (72), schwerer (6) und einfacher (59) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (3), Unterschlagung (5), Hausfriedensbruch (2), räuberische Erpressung/ Raub (7); Körperverletzung: Körperverletzung (34) - davon in Verbindung mit Beleidigung (3) und Nötigung (1), gefährliche und schwere Körperverletzung (37) - davon in Verbindung mit Beleidigung (8), Nötigung (1), Bedrohung (1), Nachstellen (1) und sexueller Nötigung (2); Sachbeschädigung: Sachbeschädigung (25) - davon Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen (1), Sachbeschädigung durch Graffiti (6), Sachbeschädigung durch Feuer (5); Sonstiges: Verstoß gegen das Waffengesetz (3), Missbrauch von Notrufen (4), Fahren ohne Fahrerlaubnis (3), Vortäuschen einer Straftat (2), Hausfriedensbruch (7), Brandstiftung (10), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (3), Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornographischer Bilder (3), diverse einfach erfasste Delikte. Tab. 4 Vergleich 2009 - 2015 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2009 2010 2011

2012 2013

2014 2015 Eigentumsdelikte 193 284 171 129 135 122 98 Körperverletzung 66 64 80 74 68 87 59 Sachbeschädigung 77 56 43 24 31 50 21 Sonstiges 15 14 12 12 14 52 61 insgesamt 380 457 340 268 248 311 239 Tab. 5 Vergleich 2009 - 2015 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2009 2010 2011

2012 2013

2014 2015 Eigentumsdelikte 138 136 171 117 97 91 56 Körperverletzung 24 35 80 11 22 10 12 Sachbeschädigung 9 12 43 11 4 5 4 Sonstiges 15 14 12 12 4 11 9 insgesamt 186 197 340 151 127 117 81 Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich sowohl insgesamt als auch geschlechtsspezifisch die Tendenz, dass Eigentumsdelikte, wie in allen Vergleichsjahren, den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellen, gefolgt von Körperverletzungen und gefährlicher Körperverletzung. Kinder mit Mehrfachmeldungen Tab. 6 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind 2014 Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 26 8 34 drei Meldungen 7 1 8 mehr als drei Meldungen 2 1 3 insgesamt 35 10 45 Anzahl der Meldungen pro Kind 2015 Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 18 5 23 drei Meldungen 5 2 7 mehr als drei Meldungen 4 0 4 insgesamt 27 7 34 Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten Tab. 7 Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes 2014 Jungen Mädchen insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 114 26% 62 14% 176 40% Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 72 17% 15 4% 87 20% Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 125 29% 40 9% 165 39% insgesamt 311 73% 117 27% 428 100% 2015 Jungen Mädchen insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 73 23% 36 11% 109 34% Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 77 24% 17 5% 94 29% Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 89 28% 28 9% 117 36% insgesamt 239 75% 81 25% 320 100% Eingehende Meldungen werden vom Sozialdienst zunächst fachlich dahingehend geprüft, ob es sich um einen "Bagatellfall" handelt, dem nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob ein Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten und Kinder erforderlich ist. Arbeitet der Sozialdienst bereits mit der Familie, so wird die Meldung regelhaft in die laufende Arbeit einbezogen. 2014 wurde in 59% und 2015 in 65% der Fälle nach fachlicher Prüfung ein Beratungsangebot gemacht oder in die laufende Arbeit einbezogen. Der Anteil der Beratungsangebote 2014 ist vergleichbar zum letzten Bericht für das Jahr 2013, in 2015 stieg der Anteil an. Tab. 8 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten 2014

Jungen Mädchen Insgesamt Kooperation im Rahmen der bereits laufenden Arbeit mit der Familie 123 39 162 Annahme des Beratungsangebotes 40 10 50 Fehlende Reaktion oder Ablehnung des Beratungsangebotes 32 5 37 Kein Angebot des KJS*, da Einschätzung als Bagatellfall 114 62 176 *Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst Reaktionen der Sorgeberechtigten 2015

Jungen Mädchen Insgesamt Kooperation im Rahmen der bereits laufenden Arbeit mit der Familie 89 28 117 Annahme des Beratungsangebotes 125 40 165 Fehlende Reaktion oder Ablehnung des Beratungsangebotes 40 5 45 Kein Angebot des KJS, da Einschätzung als Bagatellfall 73 36 109 2014 wurde in 252 von 428 Fällen eine Beratung fachlich für erforderlich gehalten und angeboten. In 37 der 252 Fälle wurde das Beratungsangebot nicht wahrgenommen. Das präventive Beratungsangebot des Jugendamtes hat ca. 85 % der Fälle erreicht. 2015 wurde in 282 von 320 Fällen Beratung fachlich für erforderlich gehalten und angeboten. In 45 der 282 Fälle wurde das Beratungsangebot nicht wahrgenommen. Das präventive Beratungsangebot des Jugendamtes hat ca. 85 % der Fälle erreicht. Da die Annahme des Beratungsangebots in der Regel freiwillig war, wurden vom Sozialdienst bei der Ablehnung des Angebots nur beim Vorliegen von Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung weitere Schritte unternommen. In diesen Fällen hat der Sozialdienst eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. 2014 wurde in elf Fällen eine Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Es handelte sich um sieben Jungen (davon zwei mit Mehrfachmeldungen) und vier Mädchen (davon eines mit Mehrfachmeldungen). 2015 wurde in sechs Fällen eine Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Es handelte sich um vier Jungen und zwei Mädchen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass dieses präventive Beratungsangebot eine sehr hohe Erfolgsquote hat. Durch das seit 2004 in Frankfurt am Main etablierte Verfahren gelingt es sehr gut, die Zielgruppe der nicht strafmündigen Kinder und deren Sorgeberechtigte frühestmöglich und präventiv zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014NRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. Juli 2016Sie sind hier
    BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
    Magistratsbericht
  3. 2. Juli 2018BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  4. 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  5. 29. August 2022BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  6. 1. Juli 2024BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  7. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 610 WochenBB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 6 · 29.08.2016
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 3 · 06.09.2016
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 3 · 08.09.2016
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 3 · 12.09.2016
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 35 · 20.09.2016
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 474,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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