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Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen

Vorlagentyp: B
610 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.07.2018, B 195

Betreff: Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5527 - NR 1089/14 CDU und GRÜNE, l. B 185/16 - Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder in den Jahren 2016 und 2017 Einführung Aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der zwölfte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Das mit der Polizei vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem zwölften Bericht über die Kalenderjahre 2016 und 2017. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2016 über dem Niveau von 2015. 2017 stieg sie weiter an. Die Ergebnisse für die Jahre 2016 und 2017 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es, einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten 2016 sind insgesamt 387, 2017 insgesamt 481 Meldungen über den Verdacht einer durch Kinder begangenen Straftat bei den Sozialdiensten eingegangen. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jungen 368 68% 380 67% 457 70% 340 70% 268 60% 248 66% 311 73% 239 75% 291 75% 332 69% Mädchen 170 32% 186 33% 197 30% 151 30% 183 40% 127 34% 117 27% 81 25% 97 25% 150 31% insgesamt 538 566 654 491 451 375 428 320 388 482 Die Zahl der Verdachtsmeldungen lag damit 2016 höher als 2015 und ist vergleichbar mit 2013. In 2017 stieg die Gesamtzahl weiter an und ist vergleichbar mit 2011. Der Anteil der Verdachtsmeldungen bei Jungen blieb 2016 zu 2015 unverändert und sank 2017 um 6%. Insgesamt ist seit dem letzten Bericht bei den Jungen anteilig ein leichter Rückgang festzustellen und bei den Mädchen ein anteiliger Zuwachs von 6% zu verzeichnen. Insgesamt ist hierbei zu berücksichtigen, dass Frankfurt eine wachsende Stadt ist und sich auch die Zahl der Jugendeinwohner erhöht. Tab. 2 Altersverteilung in den Jahren 2016 und 2017 Jahrgang Meldungen aus 2016 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 insgesamt m 88 87 59 18 18 10 5 4 1 1 291 w 31 33 16 12 4 1 - - - - 97 insgesamt 119 120 75 30 22 11 5 4 1 1 388

Jahrgang Meldungen aus 2017 2017 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2014 insgesamt m 112 105 64 22 12 9 1 6 1

332 w 44 42 29 19 8 2 1 2 2 1 150 insgesamt 156 147 93 41 20 11 2 8 3 1 482

Die überwiegende Anzahl der Meldungen entfällt in dem Berichtsjahr - wie auch in den gesamten vorherigen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen. Tab. 3 Deliktgruppen 2016 und 2017 2016 m w insgesamt insgesamt Eigentumsdelikt 132 65 197 51% Körperverletzung 80 14 94 24% Sachbeschädigung 32 3 35 9% sonstiges 47 15 62 16% insgesamt 291 97 388 100% 2017 m w insgesamt insgesamt Eigentumsdelikt 205 112 317 66% Körperverletzung 65 18 83 17% Sachbeschädigung 11 3 14 3% sonstiges 51 17 68 14% insgesamt 332 150 482 100% Die Deliktgruppen sind an die Erfordernisse der Statistik der Jugendgerichtshilfe angelehnt. Diese sind im einzelnen Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Sonstiges. Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2016 (Einfachnennungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt): Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (104), schwerer (13) und einfacher (59) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (7), Unterschlagung (14) Körperverletzung: Einfache Körperverletzung (48) - davon in Verbindung mit Bedrohung (3), Nötigung (2), gefährliche und schwere Körperverletzung (45) - davon in Verbindung mit Beleidigung (5) und Nötigung (3) Sachbeschädigung: Sachbeschädigung (27) - davon Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen (2), und Sachbeschädigung durch Feuer (8) Sonstiges: Verstoß gegen das Waffengesetz (3), Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung (8), Fahren ohne Fahrerlaubnis (4), diverse einfach erfasste Delikte (36) wie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (17), Vortäuschen einer Straftat (2), sonstiges polizeiliches Handeln (17), Hausfriedensbruch (4), Brandstiftung (2), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (4), Verbreitung kinderpornographischer Bilder (2) Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2017 (Einfachnennungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt): Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (172), schwerer (11) und einfacher (103) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (12), Hausfriedensbruch (8), räuberische Erpressung/ Raub (7), Erschleichung von Dienstleistungen (2) Körperverletzung: Körperverletzung (37) - davon in Verbindung mit Bedrohung (3), Beleidigung (10), gefährliche und schwere Körperverletzung (46) - davon in Verbindung mit Beleidigung (10), Nötigung (4) Sachbeschädigung: Sachbeschädigung (14) - davon Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen (5) Sonstiges: Verstoß gegen das Waffengesetz (4), Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung (2), Fahren ohne Fahrerlaubnis (5), diverse einfach erfasste Delikte (36) wie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (14), sonstiges polizeiliches Handeln (22), Hausfriedensbruch (16), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (5) Tab. 4 Vergleich 2009 - 2017 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Eigentumsdelikte 193 284 171 129 135 122 98 132 205 Körperverletzung 66 64 80 74 68 87 59 80 65 Sachbeschädigung 77 56 43 24 31 50 21 32 11 Sonstiges 15 14 12 12 14 52 61 47 51 insgesamt 380 457 340 268 248 311 239 291 332 Tab. 5 Vergleich 2009 - 2017 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Eigentumsdelikte 138 136 171 117 97 91 56 65 112 Körperverletzung 24 35 80 11 22 10 12 14 18 Sachbeschädigung 9 12 43 11 4 5 4 3 3 Sonstiges 15 14 12 12 4 11 9 15 17 insgesamt 186 197 340 151 127 117 81 97 150

Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich sowohl insgesamt als auch geschlechtsspezifisch die Tendenz, dass Eigentumsdelikte - wie in allen Vergleichsjahren - den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellen, gefolgt von Körperverletzungen und gefährlicher Körperverletzung. Kinder mit Mehrfachmeldungen Tab. 6 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind 2016 Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 43 6 49 drei Meldungen 13 1 14 mehr als drei Meldungen 3 1 4 insgesamt 59 8 67

Anzahl der Meldungen pro Kind 2017 Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 29 15 44 drei Meldungen 9 5 14 mehr als drei Meldungen 11 2 13 insgesamt 49 22 71

Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten Tab. 7 Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes 2016 m m w w insges. insges. Einschätzung als Bagatellfall 95 24% 41 11% 136 35% Beratungsangebot an Sorgeberechtigte 79 20% 23 6% 102 26% Einbezug in die laufende Arbeit 117 30% 33 9% 150 39% insgesamt 291 74% 97 26% 388 100%

2017 m m w w insges. insges. Einschätzung als Bagatellfall 109 23% 72 15% 181 38% Beratungsangebot an Sorgeberechtigte 89 18% 28 6% 117 24% Einbezug in die laufende Arbeit 134 28% 50 10% 184 38% insgesamt 332 69% 150 31% 482 100%

Eingehende Meldungen werden vom Sozialdienst zunächst fachlich dahingehend geprüft, ob es sich um einen "Bagatellfall" handelt, dem nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob ein Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten und Kinder erforderlich ist. Arbeitet der Sozialdienst bereits mit der Familie, so wird die Meldung regelhaft in die laufende Arbeit einbezogen. Tab. 8 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten 2016 m w insgesamt Bagatellfall (kein Beratungsangebot) 95 41 136 Beratung erfolgte in laufender Arbeit 117 33 150 Beratungsangebot 79 23 102 davon angenommen 52 20 72 davon nicht angenommen 27 3 30 Fälle insgesamt 388

2016 wurden von den 388 Fällen 136 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, in denen kein Beratungsangebot gemacht wurde. In den verbliebenen 252 Fällen wurde ein Beratungsangebot angeboten. In 150 Fällen davon wurde die Beratung im laufenden Fall geleistet. In den 102 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot gemacht. Davon fand in 72 Fällen eine Beratung und in 30 Fällen keine Beratung statt. Insgesamt fand in den 252 nicht als Bagatellfällen eingestuften Fällen in 222 Fällen eine Beratung statt. Das entspricht einer Erfolgsquote von 88%. Da die Annahme des Beratungsangebots in der Regel freiwillig war, wurden vom Sozialdienst bei der Ablehnung des Beratungsangebots nur beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung weitere Schritte unternommen. In 2016 hat der Sozialdienst eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vorgenommen. Aber auch wenn Beratung stattfand, kam es 2016 zu Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII. 2016 wurden insgesamt 8 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen. 2017 m w insgesamt Bagatellfall (kein Beratungsangebot) 109 72 181 Beratung erfolgte in laufender Arbeit 134 50 184 Beratungsangebot 89 28 117 davon angenommen 53 14 67 davon nicht angenommen 36 14 50 Fälle insgesamt 482

2017 wurden von den 482 Fällen 181 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, in denen kein Beratungsangebot gemacht wurde. In den verbliebenen 301 Fällen wurde ein Beratungsangebot angeboten. In 184 Fällen davon wurde Beratung im laufenden Fall geleistet. In den 117 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot gemacht. Davon fand in 67 Fällen eine Beratung und in 50 Fällen keine Beratung statt. Insgesamt fand in den 301 nicht als Bagatellfällen eingestuften Fällen in 251 Fällen eine Beratung statt. Das entspricht einer Erfolgsquote von 83%. Da die Annahme des Beratungsangebots in der Regel freiwillig war, wurden vom Sozialdienst bei der Ablehnung des Beratungsangebots nur beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung weitere Schritte unternommen. In 2017 hat der Sozialdienst in elf Fällen Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII vorgenommen. Aber auch wenn Beratung stattfand, kam es 2017 zu Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII: 2017 wurden insgesamt 25 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen. Zusammenfassend bleibt auch für den Berichtszeitraum 2016 - 2017 festzustellen, dass dieses präventive Beratungsangebot eine sehr hohe Erfolgsquote hat. Durch das seit 2004 in Frankfurt am Main etablierte Verfahren gelingt es dem Jugend- und Sozialamt sehr gut, den Großteil der Zielgruppe der nicht strafmündigen Kinder und deren Sorgeberechtigte frühestmöglich und präventiv zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014NRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. Juli 2016BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  3. 2. Juli 2018Sie sind hier
    BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
    Magistratsbericht
  4. 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  5. 29. August 2022BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  6. 1. Juli 2024BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  7. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 610 WochenBB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 23 · 14.08.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 23 · 16.08.2018
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 23 · 20.08.2018
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 48 · 30.08.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 2936,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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