Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, in Abänderung des Beschlusses § 8385 aus dem Jahr 2004 den Magistrat zu bitten, künftig in Ergänzung des Berichts der Jugendgerichtshilfe der Stadtverordnetenversammlung statt wie bisher jährlich, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem folgende Punkte enthalten sind:
- Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, über die Mitteilungen durch die Polizei eingegangen sind.
- Zahlen sind aufzubereiten nach Geschlecht, Alter und Delikt,
- In wie vielen Fällen Erziehungsberechtigte die Hilfe des Jugendamts angenommen haben. 4. in wie vielen Fällen Erziehungsberechtigte Hilfen des Jugendamtes ablehnten und wie mit diesen Fällen umgegangen wurde. Begründung: Der Magistrat berichtet zur Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen seit 2006 (B 315/06) jährlich der Stadtverordnetenversammlung; der letzte Bericht erfolgte im Juni 2014 (B 214/14). Der Inhalt der jährlichen Berichte weicht nur geringfügig voneinander ab. Deshalb erscheint es sinnvoll, auch vor dem Hintergrund einer Entlastung des Magistrats, den Bericht zukünftig nur noch alle zwei Jahre vorzulegen und thematisch zu ergänzen.
Inhalt
Antrag vom 11.12.2014, NR 1089
Betreff: Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, in Abänderung des Beschlusses § 8385 aus dem Jahr 2004 den Magistrat zu bitten, künftig in Ergänzung des Berichts der Jugendgerichtshilfe der Stadtverordnetenversammlung statt wie bisher jährlich, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem folgende Punkte enthalten sind:
- Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, über die Mitteilungen durch die Polizei eingegangen sind.
- Zahlen sind aufzubereiten nach Geschlecht, Alter und Delikt,
- In wie vielen Fällen Erziehungsberechtigte die Hilfe des Jugendamts angenommen haben. 4. in wie vielen Fällen Erziehungsberechtigte Hilfen des Jugendamtes ablehnten und wie mit diesen Fällen umgegangen wurde. Begründung: Der Magistrat berichtet zur Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen seit 2006 (B 315/06) jährlich der Stadtverordnetenversammlung; der letzte Bericht erfolgte im Juni 2014 (B 214/14). Der Inhalt der jährlichen Berichte weicht nur geringfügig voneinander ab. Deshalb erscheint es sinnvoll, auch vor dem Hintergrund einer Entlastung des Magistrats, den Bericht zukünftig nur noch alle zwei Jahre vorzulegen und thematisch zu ergänzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2014Sie sind hierNRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 25. Juli 2016BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
- 2. Juli 2018BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
- 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
- 29. August 2022BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
- 1. Juli 2024BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 610 WochenBB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) RÖMER und Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen SPD, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.