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Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen

Vorlagentyp: B
610 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht befasst sich mit der Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main und zeigt die Entwicklung der Verdachtsmeldungen über strafbare Handlungen auf. Ziel ist es, die Situation der strafunmündigen Kinder zu analysieren und gegebenenfalls präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder in den Jahren 2022 und 2023

Einführung: Auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der 15. Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind.

Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Beratungsangebote der Sozialdienste, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Die Ergebnisse des mit der Polizei vereinbarten Verfahrens werden in diesem 15. Bericht für die Kalenderjahre 2022 und 2023 abgebildet.

Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2022 etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Meldungen 2022 und 2023 sind im Vergleich zu 2021 zurückgegangen.

Die Ergebnisse für die Jahre 2022 und 2023 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. § 170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt.

In der Statistik werden das Alter und Geschlecht erfasst, nicht aber die Nationalität der Kinder und deren Familien.

Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch dies wird im folgenden Bericht dargestellt.

Daten und Fakten

2022 sind insgesamt 324, 2023 insgesamt 343 Meldungen über den Verdacht einer durch strafunmündige Kinder begangenen Straftat bei den Sozialdiensten eingegangen.

Tab 1 - Gesamtzahl Verdachtsmeldungen

201220132014201520162017201820192020202120222023
Jungen286 60%248 66%311 73%239 75%291 75%332 69%297 67%327 74%224 74%382 77%216 67%222 65%
Mädchen183 40%127 34%117 27%81 25%97 25%150 31%144 33%115 26%79 26%112 23%108 33%121 35%
insgesamt469375428320388482441442303494324343

Grafik 1: Gesamtzahl Verdachtsmeldungen

Festzuhalten ist, dass in den Jahren 2022 und 2023 die niedrigsten Werte seit 14 Jahren (ausgenommen 2020/2021; bis 07.04.2022 galten Einschränkungen aufgrund der Corona Pandemie) ausgewertet werden konnten. Die Verdachtsmeldungen bei den Jungen sind leicht rückläufig, während bei den Mädchen ein Anstieg registriert wurde.

Tab 2 - Altersverteilung in den Jahren 2022 und 2023

Jahrgang Meldungen aus 2022

Geburts-jahrgang20082009201020112012201320142015201620172019insgesamt
Jungen8251352611411131216
Mädchen433013104511010108
Gesamt12581483615922141324

Jahrgang Meldungen aus 2023

Geburts-jahrgang200920102011201220132014201520162017insgesamt
Jungen71783612137113382
Mädchen444617630401112
Gesamt1151245318167514343

Betrachtet man nur die Zahlen strafunmündiger junger Menschen, entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen in dem Berichtsjahr - wie in allen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12-13-Jährigen.

Tab 3 - Deliktgruppen 2022 und 2023

2022JungenMädchenGesamtGesamt %
Eigentumsdelikt855914444%
Körperverletzung53257824%
Sachbeschädigung2873511%
sonstiges50176721%
Gesamt:216108324100%
2023JungenMädchenGesamtGesamt %
Eigentumsdelikt915614743%
Körperverletzung764412035%
Sachbeschädigung124165%
sonstiges43176017%
Gesamt:222121343100%

Diese Deliktgruppen sind an die Erfordernisse der Statistik der Jugendgerichtshilfe angelehnt. Diese stellen im einzelnen Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Sonstiges dar.

Auf die Entwicklung innerhalb der Deliktgruppen wird in den Grafiken 2 bis 3 näher eingegangen.

Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2022: An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben kann und diese ebenfalls in die Auswertung mit einfließen.

Eigentumsdelikte: - Ladendiebstahl (95)

- Einfacher Diebstahl (60)

- Unterschlagung (22)

- Kfz-/Fahrraddiebstahl (21)

- Schwerer Diebstahl (8)

- Raub/schwerer Raub (4)

Körperverletzung: - Einfache Körperverletzung (42),

- in Verbindung mit Beleidigung (5),

- in Verbindung mit Bedrohung (3),

- gefährliche und schwere Körperverletzung (32)

- in Verbindung mit Bedrohung (7)

- in Verbindung mit Beleidigung (3)

Sachbeschädigung: - Sachbeschädigung (33)

- Sachbeschädigung an Fahrzeugen (2)

Sonstiges: - sonstige Straftaten (18)

- Beleidigung (13)

- Bedrohung (12)

- Verstoß gegen das WaffenG (7)

- Hausfriedensbuch (5)

- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (4)

- Fahren ohne Führerschein (2)

- Verstoß gegen KunsturheberG (2)

- sexueller Missbrauch (2)

- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (2),

- Betrug (2)

- Verstoß gegen das BTMG (1)

Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2023: An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben kann und diese ebenfalls in die Auswertung mit einfließen.

Eigentumsdelikte: - einfacher Diebstahl (102)

- Ladendiebstahl (52)

- Unterschlagung (42)

- Hausfriedensbruch (12)

- Räuberische Erpressung (8)

- Raub (4)

- Hehlerei (3)

- Schwerer Diebstahl (2)

- Kfz-/Fahrraddiebstahl (2)

Körperverletzung: - Einfache Körperverletzung (95)

- in Verbindung mit Beleidigung (16)

- und Bedrohung (9)

- und Nötigung (2)

- gefährliche und schwere Körperverletzung (43)

- in Verbindung mit Beleidigung (14)

- und Bedrohung (15)

Sachbeschädigung: - Sachbeschädigung (32)

- davon Sachbeschädigung an Fahrzeugen (3)

Sonstiges: - Beleidigung (24)

- Bedrohung (23)

- und sonstige Straftaten (10)

- Nötigung (8)

- Verstoß gegen das BTMG (5)

- Fahren ohne Führerschein (4)

- sexuelle Übergriffe (3)

- Verstoß gegen das WaffenG (3)

- Missbrauch von Notrufnummern (2)

- Verbreitung pornografischer Schriften, Bilder und Videos (1)

Tab 4 - Vergleich 2013 - 2023 Tatvorwürfe gegen Jungen

Hinweis: Die Tatvorwürfe können mehrere Delikte umfassen.

Jungen20132014201520162017201820192020202120222023
Eigentumsdelikte13512298132205183176951278591
Körperverletzung68875980654787551085376
Sachbeschädigung3150213211191919262812
Sonstiges14526147514845551215043
Gesamt248311239291332297327224382216222

Tab 5 - Vergleich 2013 - 2023 Tatvorwürfe gegen Mädchen

Mädchen20132014201520162017201820192020202120222023
Eigentumsdelikte979156651121088853755956
Körperverletzung2210121418162011112544
Sachbeschädigung45433615174
Sonstiges4119151714610251717
Gesamt127117819715014411579112108121

Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich sowohl insgesamt als auch geschlechtsspezifisch die Tendenz, dass Eigentumsdelikte - wie in allen Vergleichsjahren - den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellen, gefolgt von Körperverletzung und sonstigen Delikten.

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung seit 2009 in den einzelnen Deliktgruppen.

Grafik 2: Eigentumsdelikte

Bei den Eigentumsdelikten ist insgesamt ein deutlicher Rückgang erkennbar und scheint in den Jahren 2022 und 2023 zu stagnieren.

Grafik 3: Körperverletzung

Im Bereich der Körperverletzung ist bei den Mädchen ein Anstieg zu verzeichnen. Ob dies ein Trend ist, kann derzeit noch nicht beantwortet werden und gilt es zu beobachten.

Grafik 4: Sachbeschädigung

Die Sachbeschädigungen befinden sich auf einem insgesamt bleibend niedrigen Niveau. Insbesondere das Jahr 2023 ist auffallend niedrig.

Grafik 5: Sonstige Delikte

Bei den sonstigen Delikten ist, mit Ausnahme des Jahres 2021, ein gleichbleibendes Niveau festzustellen.

Tab 6 - Kinder mit Mehrfachmeldung

Anzahl der Meldungen pro Kind 2022JungenMädchenGesamt
zwei Meldungen14822
drei Meldungen314
mehr als drei Meldungen718
Gesamt241034
Anzahl der Meldungen pro Kind 2023JungenMädchenGesamt
zwei Meldungen151025
drei Meldungen426
mehr als drei Meldungen9312
Gesamt281543

Im Vergleich zum Jahr 2021 ist bei den Mehrfachmeldungen im Jahr 2022 ein starker Rückgang zu verzeichnen; insgesamt 54,7%. Im Jahr 2023 gab es einen Anstieg von 26,5% (9 Meldungen) zum Vorjahr.

Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten

Eingehende Meldungen werden vom Sozialdienst zunächst fachlich dahingehend geprüft, welcher Handlungsbedarf besteht. Arbeitet der Sozialdienst bereits mit der Familie, so wird die Meldung regelhaft in die laufende Arbeit einbezogen.

Handelt es sich um einen sogenannten "Bagatellfall", z. B. Diebstahl von geringwertigen Sachen (Sachen von unbedeutendem Wert wie beispielsweise Kaugummi, Schminke, etc.), wird dem nicht weiter nachgegangen. Ein Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten und Kinder ist nicht erforderlich.

In allen anderen Fällen erhalten die Familien ein Beratungsangebot.

Tab 7 - Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes

2022mMwWinsgesamtinsgesamt
Einschätzung als Bagatellfall8226%3912%12138%
Beratungsangebot an Sorgeberechtigte4614%278%7322%
Einbezug in die laufende Arbeit8827%4213%13040%
Gesamt21667%10833%324100%
2023mmwwinsgesamtinsgesamt
Einschätzung als Bagatellfall9728%5316%15044%
Beratungsangebot an Sorgeberechtigte3510%226%5716%
Einbezug in die laufende Arbeit9026%4614%13640%
Gesamt22264%12136%343100%

Es wird deutlich, dass sowohl die Bagatellfälle, als auch Meldungen, die in die laufende Arbeit einbezogen werden, den überwiegenden Teil darstellen.

Tab 8 - Reaktionen der Sorgeberechtigten

In der folgenden Tabelle wird zusammenfassend dargestellt, wie die Sozialrathäuser mit den Meldungen umgegangen sind und ob die Sorgeberechtigten das Beratungsangebot angenommen haben.

2022mwinsgesamt
Bagatellfall (kein Beratungsangebot)8239121
Beratung erfolgte in laufender Arbeit8842130
Beratungsangebot343973
davon angenommen222446
davon nicht angenommen121527
Fälle insgesamt324

2022 wurden von den 324 Fällen 121 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, in denen kein Beratungsangebot gemacht wurde. In den verbliebenen 203 Fällen wurde eine Beratung angeboten - 176 Mal wurden diese angenommen. In 130 Fällen davon wurde die Beratung im laufenden Fall geleistet. In den 73 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot unterbreitet. Von 46 Familien wurde die Beratung angenommen, von 27 Familien nicht.

Dies entspricht einer Erfolgsquote von 87% und bedeutet somit eine Steigerung um 5% zu den Vorjahren 2020 und 2021.

Strafunmündige Kinder und Jugendliche sind einerseits Akteur:innen von verschiedenen Delikten. Anderseits sind sie auch Betroffene, die Unterstützung, Schutzes und Fürsorge bedürfen. So wurde 2022 in 14 Fällen eine Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls vorgenommen. Das sind 5 Gefährdungseinschätzungen mehr als in den beiden Vorjahren.

2023mwinsgesamt
Bagatellfall (kein Beratungsangebot)9753150
Beratung erfolgte in laufender Arbeit9046136
Beratungsangebot352257
davon angenommen151025
davon nicht angenommen201232
Fall insgesamt343

2023 wurden von den 343 Fällen 150 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, in denen kein Beratungsangebot gemacht wurde. In den verbliebenen 193 Fällen wurde eine Beratung angeboten - in 136 Fällen davon wurde die Beratung im laufenden Fall geleistet. In den 57 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot unterbreitet. Von 25 Familien wurde die Beratung angenommen, von 32 Familien nicht.

Dies entspricht einer Erfolgsquote von 84%, hier gab es einen leichten Rückgang um 3% zum Vorjahr.

In 2023 wurde in 20 Fällen eine Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls vorgenommen. Dies führt zu einem nochmaligen Anstieg von 6 Fällen. Somit ergibt sich in den Jahren 2022 und 2023 eine Erhöhung von insgesamt 11 Fällen im Vergleich zu 2020 und 2021.

Fazit: Zusammenfassend bleibt für den Berichtszeitraum 2022 - 2023 festzustellen, dass trotz der angespannten Personalsituation in den Sozialdiensten, der Kinderschutz oberste Priorität hatte und die Meldungen vermehrt zu Überprüfungen des Kindeswohls stattgefunden haben.

Der vermutlich pandemiebedingte Anstieg der Verdachtsmeldungen von Kindern im Jahr 2021 (494 gemeldete Fälle) ist in den letzten beiden Jahren auf den niedrigsten Wert seit 2009 gesunken. Im Jahr 2022 waren es 170 Meldungen (34,4%) im Vergleich zu 2021. Im Jahr 2023 gab es in Frankfurt am Main einen geringen Anstieg von 19 Meldungen (6%) im Vergleich zu

2022.

In der im März 2024 vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik gab es bundesweit einen Zuwachs von 12% in der Kinder- und Jugendkriminalität. Entgegen der bundesweiten Entwicklung in der von 2019 bis 2023 ein Anstieg von 43% der Tatverdächtigen Kinder registriert wurde, gab es in Frankfurt einen Rückgang in Höhe von 22,4% im oben genannten Zeitraum.

Angesichts der Erfolgsquoten 2022 von 87 % und 2023 von 84%, in denen die Beratungsangebote der Sozialdienste angenommen wurden, scheint das präventive Beratungsangebot in Frankfurt am Main effektiv zu greifen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014NRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. Juli 2016BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  3. 2. Juli 2018BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  4. 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  5. 29. August 2022BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  6. 1. Juli 2024Sie sind hier
    BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
    Magistratsbericht
  7. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 610 WochenBB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 29 · 05.09.2024
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 29 · 16.09.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 19 · 16.09.2024
TO I, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5104,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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