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Bericht "Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen" thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen

Vorlagentyp: B
610 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt am Main und analysiert die Verdachtsmeldungen der Jahre 2020 und 2021. Ziel ist es, die Datenlage zu verbessern und die Reaktionen der Sozialdienste zu evaluieren, um präventive Maßnahmen zu optimieren.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder in den Jahren 2020 und 2021

Einführung: Auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385 vom 16.12.2004 und § 5527 vom 29.01.2015) wird der vierzehnte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, zu denen dem Magistrat, hier: dem Jugend- und Sozialamt, Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind.

Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Magistrat, hier: dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Beratungsangebote der Sozialdienste, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Die Ergebnisse des mit der Polizei vereinbarten Verfahrens wird in diesem 14. Bericht für die Kalenderjahre 2020 und 2021 abgebildet.

Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen lag 2020 deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Die Meldungen 2020 sind vermutlich pandemiebedingt deutlich zurückgegangen, während die Verdachtsmeldungen 2021 wieder über dem Niveau von 2019 lagen. Die Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Es ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. § 170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes aufgrund der Strafunmündigkeit der Kinder in den meisten Fällen unterbleibt.

Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es, einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.

Daten und Fakten

2020 sind insgesamt 303, 2021 insgesamt 494 Meldungen über den Verdacht einer durch strafunmündige Kinder begangenen Straftat bei den Sozialdiensten eingegangen.

Tab 1 - Gesamtzahl Verdachtsmeldungen

201020112012201320142015201620172018201920202021
Jungen457 70%340 70%286 60%248 66%311 73%239 75%291 75%332 69%297 67%327 74%224 74%382 77%
Mädchen197 30%151 30%183 40%127 34%117 27%81 25%97 25%150 31%144 33%115 26%79 26%112 23%
insgesamt654491469375428320388482441442303494

Die Zahl der Verdachtsmeldungen lag damit 2020 niedriger als die Jahre davor und ist vergleichbar mit 2015. In 2021 stieg die Gesamtzahl um 191 Fälle an und ist somit vergleichbar mit 2011. Trotz der stetig wachsenden und gestiegenen Bevölkerungszahlen, haben sich demnach die Verdachtsmeldungen während der letzten 10 Jahre nicht erhöht.

Insgesamt ist seit dem letzten Bericht bei den Jungen anteilig ein Anstieg festzustellen und bei den Mädchen ein anteiliger Rückgang um 3 % verzeichnen.

Tab 2 - Altersverteilung in den Jahren 2020 und 2021

Jahrgang Meldungen aus 2020

Geburts-jahrgang2002200620072008200920102011201220132015insgesamt
Jungen067784010108551224
Mädchen1192613106130079
Gesamt1861045320169851303

Jahrgang Meldungen aus 2021

Geburts-jahrgang200720082009201020112012201320142017insgesamt
Jungen931714446116830382
Mädchen3436141754011112
Gesamt12720758631610841494

Die überwiegende Anzahl der Meldungen entfällt in dem Berichtsjahr - in allen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12-13-Jährigen.

Tab 3 - Deliktgruppen 2020 und 2021

2020JungenMädchenGesamtGesamt
% Eigentumsdelikt955314849%
Körperverletzung55116622%
Sachbeschädigung195248%
sonstiges55106521%
Gesamt:22479303100%
2021JungenMädchenGesamtGesamt
% Eigentumsdelikt1277520241%
Körperverletzung1081111924%
Sachbeschädigung261275%
sonstiges1212514630%
Gesamt:382112494100%

Diese Deliktgruppen sind an die Erfordernisse der Statistik der Jugendgerichtshilfe angelehnt. Diese sind im einzelnen Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Sonstiges.

Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2020 (Einfachnennungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt): An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben kann und diese ebenfalls in die Berechnungen mit einfließen.

Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (87), schwerer (15) und einfacher (85) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (6), Unterschlagung (33), Hausfriedensbruch (4), Raub (4)

Körperverletzung: Einfache Körperverletzung (37), in Verbindung mit Beleidigung (2), gefährliche und schwere Körperverletzung (41), in Verbindung mit Bedrohung (3)

Sachbeschädigung: Sachbeschädigung (25), Sachbeschädigung an Fahrzeugen (1)

Sonstiges: Bedrohung (7), Beleidigung (5), Fahren ohne Führerschein (1), Missbrauch von Notrufnummern (4), Verbreitung pornografischer Schriften und Bilder (3), Verstoß gegen das BTMG (1), sonstige Straftaten (16) und Verstoß gegen das WaffenG (1)

Auswertung innerhalb der Deliktgruppen 2021 (Einfachrechnungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt): An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Kind auch Mehrfachdelikte begangen haben kann und diese ebenfalls in die Berechnungen mit einfließen.

Eigentumsdelikte: Ladendiebstahl (120), schwerer (10) und einfacher (113) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (9), Unterschlagung (32), Hausfriedensbruch (6), Räuberische Erpressung (13) und Raub (11)

Körperverletzung : Einfache Körperverletzung (69) in Verbindung mit Beleidigung (18) und Nötigung (1) und Bedrohung (6), gefährliche und schwere Körperverletzung (81) in Verbindung mit Beleidigung (8), Bedrohung (11) und Nötigung (1)

Sachbeschädigung : Sachbeschädigung (41), davon Sachbeschädigung an Fahrzeugen (6)

Sonstiges: Bedrohung (9), Beleidigung (23), Fahren ohne Führerschein (9), Nötigung (2), Verbreitung pornografischer Schriften, Bilder und Videos (2), Missbrauch von Notrufnummern (9), sexuelle Übergriffe (4), Verstoß gegen das WaffenG (3) sonstige Straftaten (23)

Tab 4 - Vergleich 2011 - 2021 Tatvorwürfe gegen Jungen

Hinweis: Die Tatvorwürfe können mehrere Delikte umfassen.

Jungen20112012201320142015201620172018201920202021
Eigentumsdelikte1711291351229813220518317695127
Körperverletzung80746887598065478755108
Sachbeschädigung4324315021321119191926
Sonstiges12121452614751484555121
Gesamt306239248311239291332297327224382

Tab 5 - Vergleich 2011 - 2021 Tatvorwürfe gegen Mädchen

Mädchen20112012201320142015201620172018201920202021
Eigentumsdelikte17111797915665112108885375
Körperverletzung8011221012141816201111
Sachbeschädigung4311454336151
Sonstiges1212411915171461025
Gesamt306151127117819715014411579112

Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich sowohl insgesamt als auch geschlechtsspezifisch die Tendenz, dass Eigentumsdelikte - wie in allen Vergleichsjahren - den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellen, gefolgt von sonstigen Delikten und Körperverletzung.

Tab 6 - Kinder mit Mehrfachmeldung

Anzahl der Meldungen pro Kind 2020JungenMädchenGesamt
zwei Meldungen171229
drei Meldungen606
mehr als drei Meldungen404
Gesamt271239
Anzahl der Meldungen pro Kind 2021JungenMädchenGesamt
zwei Meldungen291241
drei Meldungen11516
mehr als drei Meldungen17118
Gesamt571875

Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten

Tab 7 - Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes

2020mmwwinsgesamtinsgesamt
Einschätzung als Bagatellfall7224%3612%10836%
Beratungsangebot an Sorgeberechtigte4013%186%5819%
Einbezug in die laufende Arbeit11237%258%13745%
Gesamt22474%7926%303100%
2021mmwwinsgesamtinsgesamt
Einschätzung als Bagatellfall9820%469%14429%
Beratungsangebot an Sorgeberechtigte9920%235%12225%
Einbezug in die laufende Arbeit18537%439%22846%
Gesamt38277%11223%494100%

Eingehende Meldungen werden vom Sozialdienst zunächst fachlich dahingehend geprüft, ob es sich um einen "Bagatellfall" handelt, dem dann nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob ein Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten und Kinder erforderlich ist.

Arbeitet der Sozialdienst bereits mit der Familie, so wird die Meldung regelhaft in die laufende Arbeit einbezogen.

Tab 8 - Reaktionen der Sorgeberechtigten

2020mwinsgesamt
Bagatellfall (kein Beratungsangebot)7236108
Beratung erfolgte in laufender Arbeit11225137
Beratungsangebot401858
davon angenommen191029
davon nicht angenommen21829
Fall insgesamt303

2020 wurden von den 303 Fällen 108 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, in denen kein Beratungsangebot gemacht wurde. In den verbliebenen 195 Fällen wurde das Angebot einer Beratung unterbreitet. Bei 137 Fällen hiervon wurde die Beratung im laufenden Fall geleistet. In den 58 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot gemacht - davon fand in 29 Fällen eine Beratung und in 29 Fällen keine solche statt.

Insgesamt fand in den 195 nicht als Bagatellfälle eingestuften Fällen in 137 Fällen eine Beratung statt. Das entspricht einer Erfolgsquote von 82%.

In 2020 wurden zudem 9 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen.

2021mwinsgesamt
Bagatellfall (kein Beratungsangebot)9846144
Beratung erfolgte in laufender Arbeit18543228
Beratungsangebot9923122
davon angenommen491059
davon nicht angenommen501363
Fall insgesamt494

2021 wurden von den 494 Fällen 144 Fälle als Bagatellfall eingeschätzt, wie zuvor bereits beschrieben, findet somit kein Beratungsangebot statt. In den verbliebenen 350 Fällen ist ein Beratungsangebot entsprechend übermittelt worden. In 228 Fällen wurden Beratungen im laufenden Fall geleistet. In den 122 verbliebenen und nicht laufenden Fällen wurde ein Beratungsangebot gemacht, welches in 59 Fällen angenommen wurde. In 63 Fällen fand hingegen keine Beratung statt.

Insgesamt fand in den 350 nicht als Bagatellfälle eingestuften Fällen in 287 Fällen eine Beratung statt. Das entspricht einer Erfolgsquote von 82%.

Die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen in 2021 entspricht exakt der Anzahl des Vorjahres und ist somit mit insgesamt 9 Überprüfungen konstant geblieben.

Nach dem Rückgang der Fallzahlen in 2018 und 2019 ist auch ein Rückgang der Fallzahlen in 2020 erkennbar. 2021 hingegen sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr um fast 1/4 wieder angestiegen.

Zusammenfassend bleibt für den Berichtszeitraum 2020 - 2021 festzustellen, dass der Rückgang der Meldungen in 2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den pandemiebedingten Lockdown zurückzuführen ist. Die Quote für die Annahme des präventiven Beratungsangebots hingegen bleibt konstant bei 80%.

In den kommenden Jahren muss beobachtet werden, ob nach einem Abklingen möglicher Pandemieeffekte eine Vergleichbarkeit zu der Berichterstattung von 2004 vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014NRNR 1089Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. Juli 2016BB 185Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  3. 2. Juli 2018BB 195Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  4. 8. Juni 2020BB 267Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  5. 29. August 2022Sie sind hier
    BB 323Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machen
    Magistratsbericht
  6. 1. Juli 2024BB 259Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht
  7. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 610 WochenBB 254Bericht „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräftiger machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 72 · 04.10.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 323 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 11 · 06.10.2022
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 323 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)AfD (Kenntnis)Volt (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 11 · 17.10.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 323 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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