Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.06.2014, B 214
Betreff: Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385 - NR 1580/04 CDU, A 534/04 CDU, l. B 369/13 - Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166. Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315. Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2013 Einführung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 (§ 8385) wird der neunte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Das mit der Polizei vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem neunten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2013. Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind inzwischen stabil. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen liegt erneut unter dem Niveau der Vorjahre. Angesichts der Priorität der Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen, deren Überprüfung durch den Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst keinen Aufschub duldet, und zahlreiche Überprüfungen durch das Hessische Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, ist die Rücklaufquote aus den Sozialrathäusern jährlich neu zu beurteilen. Die Ergebnisse für das Jahr 2013 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten Im Laufe des Jahres 2013 sind insgesamt 375 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jungen 368 (68,4%) 380 (67,1%) 457 (69,9%) 340 (69,2%) 268 (59,4%) 248 (66,13%) Mädchen 170 (31,6%) 186 (32,7%) 197 (30,1%) 151 (30,8%) 183 (40,6%) 127 (33,87%) insgesamt 538 566 654 491 451 375 Die Zahl der Verdachtsmeldungen liegt damit 2013 wieder niedriger als in den vorausgegangenen Vergleichsjahren. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt eine leichte Veränderung gegenüber dem Vorjahr: zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen. Tab. 2 Altersverteilung im Jahr 2013 Jahrgang 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 und jünger insgesamt Jungen 2 53 79 38 34 19 12 11 248 Mädchen 4 33 55 15 8 4 3 5 127 insgesamt 6 86 134 53 42 23 15 16 375 Die überwiegende Anzahl der Meldungen entfällt - wie auch in den gesamten vorherigen Erhebungsjahren - auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen (72,8%). Tab. 3 Deliktgruppen 2013 Deliktgruppe Jungen Mädchen insgesamt Eigentumsdelikte 135 97 232 61,9% Körperverletzung 68 22 90 24 % Sachbeschädigung 31 4 35 9,3% Sonstiges 14 4 18 4,8% insgesamt 249 127 375 100%
Die bisherigen Tatgruppen wurden für den Bericht neu sortiert: angelehnt an die Erfordernisse der Statistik der Jugendgerichtshilfe nach Deliktgruppen. Dies sind im einzelnen Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Sonstiges. In der Deliktgruppe - Eigentumsdelikt ist z.B. enthalten: Ladendiebstahl (146), schwerer (3) und einfacher (68) Diebstahl, Kfz-/Fahrraddiebstahl (10), Hehlerei, Unterschlagung, Hausfriedensbruch, räuberische Erpressung/ Raub (3); - Körperverletzung sind Delikte gegen die Person und das Leben subsumiert wie "einfache" Körperverletzung (37), davon die Hälfte in Verbindung mit Beleidigung und/oder Bedrohung, gefährliche (33) und schwere Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung (17), Sexualdelikte (3); - Sachbeschädigung ist u.a. enthalten: Sachbeschädigung an Kfz (14) sowie durch Graffiti (12) - "Sonstiges" (18x) sind folgende Vergehen subsumiert: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (2), Verstoß gegen das Waffengesetz (1), Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütung, Schulschwänzer, Fahren ohne Fahrerlaubnis (12), Unfallflucht, schwere Brandstiftung (1x gemeinschaftlich: 4 Personen), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (5x). Genannte Delikte der Vorjahre wie BtmG, Erwerb von BtM, unterlassene Hilfeleistung wurden gar nicht gemeldet, häusliche Gewalt, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Unterschlagung nur vereinzelt und den entsprechenden Deliktgruppen zugeordnet. Bei der Erfassung der Delikte zeigt sich, dass Eigentumsdelikte wie in allen Vergleichsjahren mit Ladendiebstahl (146) und Diebstahl (71) den größten Anteil (gesamt 217) der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen (36) und gefährlicher Körperverletzung (37) (hierin sind drei Vorwürfe "sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, räuberische Erpressung", "schwerer sexueller Missbrauch von Kindern", "Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Beleidigung" durch Jungen enthalten). Die Entwicklung von 2009 bis 2013 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet, die neu gebildeten Deliktgruppen sind fett gedruckt: Tab. 4 Vergleich 2009 - 2013 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2009 2010 2011 2012 2013 Eigentumsdelikte 193 50,4% 284 61,2% 171 50,5% 129 48,2% 135 54,4% davon Diebstahl 175 46,1% 242 53,0% 163 47,9% 128 47,8% 119 47,9% davon Raub 18 4,3% 42 9,2% 8 2,6% 1 0,4% 2 1,5 % Körperverletzung 66 17,4% 64 14 % 80 23,5% 74 27,6% 68 27,4% Sachbeschädigung 77 20,3% 56 12,3% 43 12,6% 24 9% 31 12,5% Sonstiges 2009-2012 (u.a. Betrug und Bedrohung/Beleidigung) 15 8,1% 14 7,1% 12 7,9% 12 6,6% 12 (Beleidigung Bedrohung, Nötigung) Sonstiges (neu)
14 5,7% insgesamt 380 457 340 268 248 100%
Tab. 5 Vergleich 2009 - 2013 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2009 2010 2011 2012 2013 Eigentumsdelikte 138 74,2% 136 69,1% 117 77,5% 135 73,8% 97 76,4% davon Diebstahl 137 73,7% 129 65,5% 116 76,8% 135 73,8% 96 75,6% davon Raub 1 0,5% 7 3,6% 1 0,7% 0
Körperverletzung 24 12,9% 35 17,8% 11 7,3% 30 16,4% 22 17,3% Sachbeschädigung 9 4,8 % 12 6,1% 11 7,3% 6 3,3% 4 3,15% Sonstiges 2009 - 2012 (u.a. Betrug und Bedrohung/Beleidigung) 15 8,1% 14 7,1% 12 7,9% 12 6,6% 4: Beleidigung Sonstiges (ab 2013)
4 3,15% insgesamt 186 197 151 183 127 100%
Durch die Neuzuordnung von Beleidigung, Bedrohung, Nötigung zum Delikt Körperverletzung (als Delikte gegen die Person und das Leben) verringern sich die Zahlen von "Sonstiges" zugunsten der Körperverletzung. Es zeigt sich bei beiden Geschlechtern ein unverändert hoher Anteil an Eigentumsdelikten. Ladendiebstähle sind mit knapp zwei Dritteln der höchste Anteil davon, jedoch ist die Zahl der Meldung von Diebstählen insgesamt geringer als im Vorjahr. Sie werden je zur Hälfte Mädchen und Jungen zur Last gelegt, dies ist ebenfalls eine Verringerung zugunsten der Mädchen gegenüber dem Vorjahr. Bei den Mädchen steigt der Vorwurf der Körperverletzungen prozentual, absolut sind jedoch weniger Meldungen als im Vorjahr zu verzeichnen. Reaktionen von Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst und Sorgeberechtigten Bei der Bewertung der Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfen wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen. Tab. 6 Reaktionen des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes 2013 Reaktionen des Sozialen Dienstes Jungen Mädchen insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 82 33,1% 43 33,9% 125 33,3% Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 66 26,6% 28 22% 94 25,1% Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 97 39,1% 54 42,5% 151 40,3% Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 3 1,2% 2 1,6% 5 1,3% insgesamt 248 100% 127 100 375 100% In knapp zwei Drittel aller Fälle wurde ein Beratungsangebot gemacht oder der Vorfall in die schon bestehenden Kontakte mit der Familie einbezogen. Das entspricht einer Erhöhung um 8,2 % gegenüber dem Vorjahr. Von den 94 Beratungsangeboten wurden 58 angenommen (m 40, w 18) = 62 %. Tab. 7 Reaktionen der Sorgeberechtigten 2013 Reaktionen der Sorgeberechtigten Jungen Mädchen Insgesamt Kooperation im Rahmen der bereits laufenden Arbeit mit der Familie 85 42 127 Annahme des Beratungsangebotes 40 18 58 Fehlende Reaktion oder Ablehnung des Beratungsangebotes 22 19 32 Kein Angebot des KJS, da Einschätzung als Bagatellfall 54 26 80 Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 2 0 2 Im Jahr 2013 sind gegenüber dem Vorjahr mehr Beratungsangebote von sorgeberechtigten Eltern angenommen worden (15,5% gegenüber 13 % im Vorjahr). In Folge dessen und vor allem im Rahmen der bereits bestehenden Kooperation mit der Familie waren in 22 Fällen weitergehende Maßnahmen zur Überprüfung des Kindeswohls notwendig. Es handelte sich allerdings insgesamt um sechs Jungen und fünf Mädchen, zu vier der Kinder waren Mehrfachmeldungen eingegangen. Kinder mit Mehrfachmeldungen 2013 Insgesamt 212 Jungen und 101 Mädchen waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2013 betroffen. Für 280 Kinder (191 Jungen und 89 Mädchen) lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 95 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 21 Jungen und 12 Mädchen. Tab. 8 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind Jungen Mädchen insgesamt Straftatverdacht gesamt zwei Meldungen 14 8 22 44 drei Meldungen 5 0 5 15 mehr als drei Meldungen je 1x 9, 8, 6, 5, 2x4 2 4 6 36 21 12 33 95
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juni 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ELF Piraten (= Kenntnis)