Wann handelt das Jugend- und Sozialamt endlich bei jungen Straftätern?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Sozialamt endlich bei jungen Straftätern? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft, ein Konzept vorzulegen, wie zukünftig 1. die eingehenden Mitteilungen der Polizei ausgewertet werden, 2. das Jugend- und Sozialamt seinem präventiven Auftrag gerecht werden kann, 3. auf Eltern eingewirkt werden kann, die ihrem Erziehungsauftrag nicht oder nur ungenügend nachkommen. Künftig ist, in Ergänzung des Berichts der Jugendgerichtshilfe, dem Stadtparlament jährlich ein Bericht, vorzulegen in dem folgende Punkte enthalten sind:
- Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, über die Mitteilungen durch die Polizei eingegangen sind.
- Zahlen sind aufzubereiten nach Geschlecht, Alter und Delikt, 3. wie vielen Fällen Eltern Hilfen des Jugendamtes ablehnten und wie mit diesen Fällen umgegangen wurde. Begründung: Die Polizei ist aufgrund einer Polizeidienstvorschrift (PDV) verpflichtet, bei Verstößen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gegen strafrechtliche Vorschriften, Mitteilung an das Jugendamt zu machen. Dieser Pflicht kommt die Polizei weitestgehend nach. Das Jugendamt soll diese Mitteilungen der Polizei verwenden, um zum Zwecke der Prävention den Vorfall zu bewerten und um gegebenenfalls zum Wohle des Kindes aktiv zu werden. Ausweislich der B 486 wird beim Jugend- und Sozialamt nur die Jugend- und Gerichtshilfe aufgrund von Mitteilungen der Staatsanwaltschaft aktiv. Bei dem durch die Jugend- und Gerichtshilfe erreichten Klientel handelt es sich um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Da jedoch regelhaft die Verfahren gegen Ersttäter von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, erreicht die Jugendgerichtshilfe, mit Ausnahme von besonders schweren Straftaten, nur Mehrfachtäter. Ausweislich der B 486 erfolgen keinerlei Aktivitäten des Jugend- und Sozialamtes bei unter 14-Jährigen sowie bei jugendlichen und heranwachsenden Ersttätern. Frankfurt am Main ist mit dieser Verfahrensweise nicht allein, auch eine Studie, die den Umgang des Berliner Jugendamtes mit Mitteilungen der Berliner Polizei untersuchte, kam zu dem gleichen Ergebnis. Gleichwohl ist es geradezu fahrlässig, wenn Mitteilungen der Polizei über strafbares Verhalten zu keinen Aktivitäten des Jugend- und Sozialamtes führen. Es wird so die Chance vergeben, mit relativ einfachen Jugendhilfemaßnahmen sich abzeichnenden kriminellen und sozial schädlichen Entwicklungen entgegen zu wirken.
Inhalt
Antrag vom 26.10.2004, NR 1580
Betreff: Wann handelt das Jugend- und Sozialamt endlich bei jungen Straftätern? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft, ein Konzept vorzulegen, wie zukünftig 1. die eingehenden Mitteilungen der Polizei ausgewertet werden, 2. das Jugend- und Sozialamt seinem präventiven Auftrag gerecht werden kann, 3. auf Eltern eingewirkt werden kann, die ihrem Erziehungsauftrag nicht oder nur ungenügend nachkommen. Künftig ist, in Ergänzung des Berichts der Jugendgerichtshilfe, dem Stadtparlament jährlich ein Bericht, vorzulegen in dem folgende Punkte enthalten sind:
- Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, über die Mitteilungen durch die Polizei eingegangen sind.
- Zahlen sind aufzubereiten nach Geschlecht, Alter und Delikt, 3. wie vielen Fällen Eltern Hilfen des Jugendamtes ablehnten und wie mit diesen Fällen umgegangen wurde. Begründung: Die Polizei ist aufgrund einer Polizeidienstvorschrift (PDV) verpflichtet, bei Verstößen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gegen strafrechtliche Vorschriften, Mitteilung an das Jugendamt zu machen. Dieser Pflicht kommt die Polizei weitestgehend nach. Das Jugendamt soll diese Mitteilungen der Polizei verwenden, um zum Zwecke der Prävention den Vorfall zu bewerten und um gegebenenfalls zum Wohle des Kindes aktiv zu werden. Ausweislich der B 486 wird beim Jugend- und Sozialamt nur die Jugend- und Gerichtshilfe aufgrund von Mitteilungen der Staatsanwaltschaft aktiv. Bei dem durch die Jugend- und Gerichtshilfe erreichten Klientel handelt es sich um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Da jedoch regelhaft die Verfahren gegen Ersttäter von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, erreicht die Jugendgerichtshilfe, mit Ausnahme von besonders schweren Straftaten, nur Mehrfachtäter. Ausweislich der B 486 erfolgen keinerlei Aktivitäten des Jugend- und Sozialamtes bei unter 14-Jährigen sowie bei jugendlichen und heranwachsenden Ersttätern. Frankfurt am Main ist mit dieser Verfahrensweise nicht allein, auch eine Studie, die den Umgang des Berliner Jugendamtes mit Mitteilungen der Berliner Polizei untersuchte, kam zu dem gleichen Ergebnis. Gleichwohl ist es geradezu fahrlässig, wenn Mitteilungen der Polizei über strafbares Verhalten zu keinen Aktivitäten des Jugend- und Sozialamtes führen. Es wird so die Chance vergeben, mit relativ einfachen Jugendhilfemaßnahmen sich abzeichnenden kriminellen und sozial schädlichen Entwicklungen entgegen zu wirken.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.07.2004, B 486
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2004 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2004 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 28. Februar 2005 mit dem Bericht B 166. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 18 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 315 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 466 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 797 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 402 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 582 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 507 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 300 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 257 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 369 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
- BFolgeB 214 — Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen · Magistratsbericht
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 486 = Kenntnis, NR 1580 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Ablehnung) E.L. (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 486 = Kenntnis, NR 1580 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Annahme) REP (B486 = Kenntnis, NR 1580 = Annahme) FAG und REP (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und PDS gegen ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)