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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166

Betreff:

Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385

- NR 1580 CDU, B 486/04 -

Zu III.1

In Absprache mit den Polizeibehörden werden seit dem 01.01.05 die polizeilichen Mitteilungen über die Straffälligkeit von Kinder- und Jugendlichen per Boten in die Geschäftsstelle der Jugendgerichtshilfe im Jugend- und Sozialamt gebracht.

Dort erfolgt die Registrierung und die Weitergabe an die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe, sofern es sich um Jugendliche oder junge Heranwachsende handelt bzw. an den Allgemeines Sozialdienst in den Sozialrathäusern, sofern es sich um strafunmündige Kinder unter 14 Jahren handelt. Die Polizeibehörden erhalten zeitgleich eine Mitteilung, wohin die Meldungen innerhalb des Jugend- und Sozialamtes geleitet wurden.

Die registrierende Stelle in der Jugendgerichtshilfe erhält von den zuständigen Sachbearbeiter/innen eine Mitteilung, wie die Meldungen bearbeitet wurden, so dass eine jährliche Auswertung ermöglicht wird.

Zu III.2

Die Jugendhilfe in Frankfurt am Main verfügt über ein umfangreiches Netz von präventiven Maßnahmen, die durch eigene Fachstellen des Jugend- und Sozialamtes, der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt und von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten werden. Durch das Jugend- und Sozialamt erfolgt die fachliche und konzeptionelle Beratung, die finanzielle Förderung und die Steuerung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Neben den Beratungen von jungen Menschen, Eltern und Familien durch den Allgemeinen Sozialdienst gibt es in den Stadtteilen spezialisierte präventiv tätige Einrichtungen. Dies sind insbesondere Familienbildungsstätten, Erziehungsberatungsstellen, aufsuchende Jugendarbeit und offene Kinder- und Jugendhäuser.

Unter der Federführung des Sozialdezernenten werden in dem Arbeitskreis Jugend und Prävention Fragestellungen aus dem präventiven Bereich aufgegriffen und Konzepte aufeinander abgestimmt. Im Arbeitskreis Jugend und Prävention sind vertreten: Die Staatsanwaltschaft, das Jugendgericht, die Jugendkoordinatoren der Frankfurter Polizei, die Liga der Wohlfahrtsverbände, der Frankfurter Jugendring, das Staatliche Schulamt, das Stadtschulamt, das AMKA, das Drogenreferat, das Stadtgesundheitsamt, die KAV, der Präventionsrat, die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt, das Kinderbüro und die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes. Darüber hinaus ist das Jugend- und Sozialamt in den lokalen Präventionsräten und unterschiedlichen Fachgremien vertreten. Mit Konzepten und der Förderung präventiver Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit ist weiterhin der Jugendhilfeausschuss befasst.

Zu III.3

Sofern das Jugend- und Sozialamt polizeiliche Meldungen über Kinder oder Jugendliche erhält, wird in jedem Fall die Mitwirkung der Eltern oder der Personensorgeberechtigten

angestrebt. Sollten Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht oder nur ungenügend nachkommen, weil sie dazu nicht willens oder in der Lage sind , so stehen dem Jugend- und Sozialamt die gesetzlichen Möglichkeiten der Anrufung des Familiengerichtes zur Verfügung.

Das Jugend- und Sozialamt wird erstmals ab 2006 jeweils bis zum 1.6. einen differenzierten Bericht zu den Meldungen durch die Polizei und die Bearbeitung durch das Jugend- und Sozialamt vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Februar 2005 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
KAV
Sitzung 36 · 18.04.2005
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Recht und Sicherheit
Sitzung 40 · 25.04.2005
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Frauenausschusses
Sitzung 39 · 25.04.2005
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 35 · 26.04.2005
TO I, TOP 5
Beraten
Die Beratung der Vorlage B 166 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 40 · 03.05.2005
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 36 · 31.05.2005
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 41 · 07.06.2005
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Frauenausschusses
Sitzung 40 · 13.06.2005
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht und Sicherheit
Sitzung 41 · 13.06.2005
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG und REP (= Kenntnis)

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