Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Bericht des Magistrats vom 26.07.2004, B 486
Betreff:
Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
Vorgang:
A 534 CDU, B 426/04
Das Jugend- und Sozialamt (Besonderer Dienst Jugendhilfe –Jugendgerichtshilfe-) erhält aufgrund seines gesetzlichen Auftrages, nämlich der Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre und Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahre), Meldungen sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht/Jugendgericht.
Polizeimeldungen werden nicht regelhaft erstattet. Daher ist deren Zahl statistisch nicht übereinstimmend mit den Zahlen von Verfahrenseinstellungen und Anklagen der Staatsanwaltschaft. Eine genaue statistische Auswertung über Straftatbestände kann nur aufgrund staatsanwaltlicher oder gerichtlicher Mitteilungen geführt werden.
Im Einzelnen gibt es folgende Mitteilungen über Straffälligkeit von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden:
- polizeiliche Mitteilungen der Reviere und Kommissariate
- Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft wegen Strafunmündigkeit
(§170 Strafprozessordnung)
- Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft für Jugendliche (von 14 bis unter 18 Jahre)
und Heranwachsende (von 18 bis unter 21 Jahre) (§ 45 Jugendgerichtsgesetz und
§154 Strafprozessordnung)
- Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Verfahren auf schriftlichem Wege mit dem Ziel der Einstellung nach Erfüllung
einer gerichtlichen Auflage
- Ordnungswidrigkeitsverfahren (Schulschwänzer)
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt:
Zu Frage
- Wie viele Meldungen erhielt das Jugendamt im Jahr 2003 von der Polizei über Straffällige Jugendliche insgesamt? Das Jugendamt erhielt im Jahre 2003 insgesamt 2618 polizeiliche Meldungen. Zu Frage
- Wie viele entfielen auf die Altersgruppe der - unter 12 Jährigen? - zwischen 12- und 14-Jährigen? - zwischen 14- und 18-Jährigen? Von den 2618 polizeilichen Meldungen entfielen 1994 auf Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren und 624 auf Kinder unter 14 Jahren. Die letzt genannten polizeilichen Meldungen erhalten die Sozialrathäuser. Zuständig ist der Allgemeine Sozialdienst. Die Erkenntnisse über Straftaten der unter 14 jährigen resultieren ausschließlich aus den Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft wegen Strafunmündigkeit. Einstellungen der Staatsanwaltschaft betreffend Kinder unter 12 Jahre 145 Einstellungen der Staatsanwaltschaft betreffend Kinder unter 14 Jahre + 545= 690 Einstellungen der Staatsanwaltschaft betreffend Jugendliche ( von14 bis unter 18 Jahre) + 1122= 1812 Anklagen gegen Jugendliche (von 14 bis unter 18 Jahre) 897 Schriftliche Verfahren mit Ziel der Einstellung + 88= 985 Zu Frage
- Wie verteilen sich die Meldungen auf die einzelnen Deliktarten: - Eigentumsdelikte - Raub - Körperverletzungen - Sachbeschädigungen? Deliktarten: Eigentumsdel. Körperverl. Sachbesch. Raub/Erpressg. Kinder unter 14 Jahre 453 91 86 13 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre Einstellungen 421 120 51 24 Anklagen 368 138 33 26 Schriftl. Verf. mit Einstellungsziel 36 22 4 -- gesamt Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre 825 280 88 50 zu Frage
- Welche Maßnahmen wurden in den einzelnen Fällen vom Jugendamt veranlasst? Im Rahmen des Jugendstrafverfahrens werden durch die gutachterliche Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe erzieherische Vorschläge gemacht, die in die jeweilige Entscheidung des Jugendgerichtes einfließen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht vom Vorschlag der Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen bis zur Verhängung einer Jugendstrafe. Dazwischen gibt es die Möglichkeiten von erzieherischen Vorschlägen wie: - Arbeitsauflagen in gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen - Betreuungsweisungen über mehrere Monate - sozialer Trainingskurs - Anti Gewalt Seminare - Anti Gewalt Training - Verkehrsunterricht für Verkehrssünder - Verkehrssicherheitsseminar der Jugendgerichtshilfe und des Automobilclubs von Deutschland AVD - Teilnahme an Beratungsgesprächen (z.B. Drogen- oder Schuldnerberatung) - Schadenswiedergutmachung durch Arbeitseinsatz oder Geldzahlungen - Teilnahme an Programmen freier Träger oder des Arbeitsamtes zur Berufsfindung oder zur Erlangung eines Schulabschlusses - Teilnahme an speziellen Projekten der Jugendgerichtshilfe oder freier Träger (z.B. Projekt für junge Roma Frauen und Mädchen der Jugendgerichtshilfe, Bildhauerwerkstatt des Falkenheimes, Kunstprojekt des Vereines Kinder- und Jugendhilfe, Besuch einer Justizvollzugsanstalt und Gespräche mit Langzeit- Gefangenen durch die Caritas) Erzieherische Maßnahmen können miteinander kombiniert und auf den Einzelfall und die Person sowie die Situation des Klienten abgestimmt werden. Ebenso kann das Jugendgericht auch noch Dauerarrest bis zu 4 Wochen aussprechen und hinzufügen. Die Auflagen werden im weiteren dann von der Jugendgerichtshilfe oder den Kooperationspartnern in freier Trägerschaft durchgeführt, von der Jugendgerichtshilfe überwacht und dem Jugendgericht über den Verlauf Bericht erstattet. In Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst, den Klienten und deren Erziehungsberechtigten, können auch Unterbringungen in Jugendhilfeeinrichtungen geboten erscheinen, die im Rahmen eines Hilfeplanes ausgearbeitet und dem Jugendgericht als erzieherische Auflage vorgeschlagen werden (z.B. als Alternative zu einer Jugendstrafe). Erzieherische Maßnahmen können aber auch im Vorfeld eines förmlichen Verfahrens im Rahmen einer sog. Diversion stattfinden (Erziehungsgespräch, Täter-Opfer-Ausgleich o.ä.). Dies wird im Einzelfall entschieden und mit der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht besprochen. Bei den strafunmündigen Kindern wird in den Sozialrathäusern durch den Allgemeinen Sozialdienst gehandelt. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind auch hier vom Einzelfall abhängig, z.B. von der Art des Deliktes oder der wiederholten Auffälligkeit. Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2004, NR 1478 Antrag vom 26.10.2004, NR 1580
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Juli 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 WochenBB 486Straffälligkeit von Kindern und JugendlichenMagistratsbericht
- 16. August 2004NRNR 1478Straffälligkeit von Mädchen und JungenSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 486 = Kenntnis, NR 1580 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Ablehnung) E.L. (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 486 = Kenntnis, NR 1580 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 486 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1580 = Annahme) REP (B486 = Kenntnis, NR 1580 = Annahme) FAG und REP (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1478 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1580 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und PDS gegen ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)