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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.07.2006, B 315

Betreff:

Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385

- NR 1580 und A 534 CDU, B 166/05 -

  1. Einführung

Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385) vom 16.12.2004 wird für das Jahr 2005 ein Bericht vorgelegt, der sich mit den strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die durch die Polizei Meldungen beim Jugend- und Sozialamt über den Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.

Infolge des vorliegenden Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen zentral erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldebogens wurden die Einschätzung und Reaktionen sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten abgefragt und wieder der Jugendgerichtshilfe zur zentralen Auswertung zugeleitet.

Das vereinbarte Verfahren führt zu einem ersten Überblick über den Zeitraum des Kalenderjahres 2005. Die für das Verfahren notwendigen Routinen mussten etabliert werden. Zu Anlaufschwierigkeiten führte insbesondere die im Laufe des Jahres 2005 erfolgte Zusammenführung von 12 zu 9 Sozialrathäusern und der erhebliche interne Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den beteiligten Sozialen Diensten. Die einschneidenden Umorganisationen im Jugend- und Sozialamt in der Folge der Einrichtung des Rhein-Main-Job-Centers führten zu Zuständigkeitswechseln in der Fallverantwortung, so dass Meldungen nicht immer eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch auf Seiten der Polizeibehörden gab es Abweichungen vom vereinbarten Verfahrensweg, so dass die kontrollierende Funktion der zentralen Erfassung nicht in vollem Umfang wirksam werden konnte. Unklarheiten hinsichtlich der Trennung von Kindern und Jugendlichen wie auch der Trennung von Kindern als mögliche Täter von denen, die Opfer oder Mitbetroffene häuslicher Gewalt waren, erschwerten die Aufbereitung korrekter Daten und erforderten einen erheblichen Nachbesserungsaufwand.

Dennoch führen die Ergebnisse in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt.

Aufgabe des Sozialdienstes in den Sozialrathäusern ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.

Auf der Basis der nun geordneten Organisation der Sozialen Dienste wird mit dem Arbeitskreis der zuständigen Teamleitungen eine Optimierung des begonnenen Verfahrens für das Jahr 2006 vereinbart; die verbesserte Möglichkeit der Fachaufsicht wird einen direkten Zugriff ermöglichen. Gleichzeitig werden auch mit der Polizei die Abläufe weiter zu klären und zu verbessern sein.

  1. Ergebnisse der polizeilichen Meldungen

Im Laufe des Jahres 2005 sind insgesamt 281 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg der Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.

Nach Geschlecht, Alter und Delikt [1] aufbereitet ergibt sich folgende Verteilung:

Tab. 1

Anzahl der Verdachtsmeldungen nach Geschlecht und Geburtsjahr

Geschlecht

Geburtsjahr

Summen

über 1992

1992

1993

1994

1995

1996

unter 1996

m

39

68

45

24

17

10

14

217

77,2 %

w

13

13

21

8

2

3

4

64

22,8 %

m

in %

18,0

31,3

20,7

11,1

7,8

4,6

6,5

100

w

in %

20,3

20,3

32,8

12,5

3,1

4,7

6,3

100

Auf Jungen entfallen mehr als Dreiviertel der Meldungen; der überwiegende Teil der Meldungen konzentriert sich auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen.

Tab. 2

Anzahl der Verdachtsmeldungen nach Geschlecht und Deliktgruppe1

Tatgruppe

Geschlecht

Diebstahl

Körperverletzung

Sachbeschädigung

Sonstige Delikte

alle

männlich

100

50

24

43

217

weiblich

47

9

1

7

64

zusammen

147

59

25

50

281

männlich

46,1 %

23,0 %

11,1 %

19,8 %

100 %

weiblich

73,4 %

14,1 %

1,6 %

11,0 %

100 %

Tab. 3

Anzahl der Verdachtsmeldungen nach Geschlecht, Geburtsjahr und Deliktgruppe1

Tatgruppe

m / w

Geburtsjahr

Summen

über 1992

1992

1993

1994

1995

1996

unter 1996

Diebstahl

m

14

29

24

11

12

5

5

100

147

52,3 %

w

11

8

18

6

2

1

1

47

Körper-

verletzung

m

15

17

8

5

2

1

2

50

59

21,0 %

w

2

3

2

1

1

9

Sachbe-

Schädigung

m

4

7

5

5

1

2

24

25

8,9 %

w

1

1

Sonstige

Delikte

m

6

15

8

3

2

4

5

43

50

17,8 %

w

2

1

1

2

1

7

insgesamt

m+w

52

81

66

32

19

13

18

281

281

100 %

In den Tabellen 2 und 3 zeigt sich, dass die Deliktgruppe Diebstahl/ Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle einnimmt, nämlich ca. 52,3 %, gefolgt von Körperverletzungsdelikten, die größtenteils als altersspezifisch angesehen werden dürften.

Die Gruppe der "sonstigen“ (17,8 %) betrifft Fälle wie Verkehrsdelikte, Hausfriedensbruch, Schwarzfahren, Betrug etc.; "Räuberische Erpressung“ wurde im Berichtszeitraum nur in zwei Fällen als Verdacht von der Polizei mitgeteilt.

Unter den Mädchen konzentrieren sich die Meldungen überwiegend auf den Verdacht eines Diebstahls bzw. Ladendiebstahls.

  1. Reaktionen der Sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten

Tab 4. Reaktionen des Sozialen Dienstes

Vorgehen des Sozialen Dienstes

Tatgruppe

Einschätzung als Bagatellfall; keine Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten

Den Sorgeberechtigten wurde ein Beratungsangebot gemacht

Die Meldung wurde in die bestehende Zusammenarbeit mit der Familie einbezogen

Über den Vorgang liegen keine Unterlagen vor

Diebstahl

50

30

35

32

Körperverletzung

5

23

17

14

Sachbeschädigung

4

5

11

5

Sonstige Delikte

13

12

17

8

alle Verdachts.meldungen

72

70

80

59

25,6 %

24,9 %

28,5 %

21,0 %

Insbesondere bei der Einschätzung, dass es sich hier zunächst um einen Bagatellfall handelt, wurde in der Umbruchssituation des vergangenen Jahres die Dokumentation des Vorgehens nicht immer sichergestellt. Die Anzahl der Meldungen ohne Rücklauf muss in der Berichterstattung der folgenden Jahre reduziert werden.

Tab 5. Reaktionen der Sorgeberechtigten

Reaktion der Sorgeberechtigten

Vorgehen des Sozialen Dienstes

Angabe entfällt

Die Beratung wurde angenommen

Die Beratung wurde nicht angenommen

Einschätzung als Bagatellfall; keine Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten

72

Den Sorgeberechtigten wurde ein Beratungsangebot gemacht

38

32

Die Meldung wurde in die bestehende Zusammenarbeit mit der Familie einbezogen

51

17

12

Gesamtergebnis

123

55

44

Das Vorgehen der Sozialen Dienste bestand einerseits darin, Familien ein Beratungsangebot zu machen, wenn vor einer Meldung eines Tatverdachtes gegenüber einem Kind noch kein Kontakt bestanden hatte. Ein nicht unerheblicher Teil der Meldungen betrifft jedoch Kinder und deren Familien, mit denen bereits ein Kontakt besteht, diese Meldung in die laufende Arbeit einbezogen wurde und auf dem Hintergrund des schon bestehenden Wissens um die familiäre und kindliche Situation bewertet werden konnte.

Tab. 6 Notwendigkeit der Überprüfung des Kindeswohls

Einschätzung des Sozialen Dienstes, ob Prüfung Kindeswohlgefährdung erforderlich ist

Erstes Vorgehen des Sozialen Dienstes

Reaktion der Sorgeberechtigten

nicht erforderlich

erforderlich

Den Sorgeberechtigten wurde ein Beratungsangebot gemacht

Die Beratung wurde angenommen

38

Die Beratung wurde nicht angenommen

31

1

Die Meldung wurde in die bestehende Zusammenarbeit mit der Familie einbezogen

Angabe entfällt

51

Die Beratung wurde angenommen

17

Die Beratung wurde nicht angenommen

10

2

Für die Einschätzung, dass hier eine Überprüfung des Kindeswohles notwendig ist, ist einerseits die Art des Tatverdachtes, aber andererseits auch die mangelnde Kooperation der Sorgeberechtigten maßgeblich. In der überwiegenden Anzahl der Fälle reichten die vorliegenden Hinweise nicht aus, um eine entsprechende Überprüfung mit dem Ziel eines Antrages nach § 1666 BGB ausreichend begründet einzuleiten.

  1. Kinder mit mehreren Verdachtsmeldungen

Auf dem Hintergrund des Interesses, problematische Entwicklungen schon frühzeitig im Kindesalter wahrzunehmen, wurden die Daten auf Mehrfachmeldungen für einzelne Kinder hin ausgewertet. Dabei ergab sich folgendes Bild:

Insgesamt 250 Kinder waren von einer Meldung eines einzelnen Verdachts im Laufe des Jahres 2005 betroffen; die übrigen 31 Meldungen verteilen sich auf 14 Kinder; 12 davon sind von zwei Meldungen betroffen; 2 von mehr als zwei Meldungen.

Bei diesen 14 Kindern mit mehr als einer Meldung liegt für 13 Kinder die Rückmeldung über die Einschätzung und das Verhalten des Sozialrathauses sowie zu der Reaktion der Sorgeberechtigten vor.

In keinem Fall wurde von einem Bagatellfall ausgegangen.

In 7 Fällen arbeitet der Sozialdienst bereits mit der Familie und die Vorfälle wurden in die laufende Arbeit einbezogen. Die Bewertung der Gesamtlage in zwei dieser Fälle führt inzwischen zu einer Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, und zu entsprechenden Anträgen vor dem Familiengericht.

In weiteren 6 Fällen wurde der Familie ein Beratungsangebot gemacht, auf das drei Familien eingingen. In den drei Fällen, in denen die Eltern nicht auf das Beratungsangebot eingingen, wurde auf Grund der vorliegenden Informationen zu den vorgeworfenen Delikten die Sachlage in zwei Fällen so eingeschätzt, dass derzeit keine Überprüfung des Kindeswohls angezeigt ist. In einem Fall wurde jedoch eine solche Überprüfung eingeleitet.

Die Meldungen im verbleibenden Fall sind zunächst nicht beim zuständigen Sozialen Dienst eingegangen. Auf Grund der Nachfragen zur Datenüberprüfung für die Erhebung geht der Soziale Dienst nunmehr mit einem Beratungsangebot auf die Eltern zu. Die Entscheidung über weiterführende Schritte wird von der Kooperationsbereitschaft der Eltern abhängen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Juli 2006 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
KAV
Sitzung 7 · 28.08.2006
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 3 · 05.09.2006
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 3 · 07.09.2006
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 3 · 11.09.2006
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 4 · 26.09.2006
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 46 · 26.09.2006
TO I, TOP 3
Beraten
Die Beratung der Vorlage B 315 wird zurückgestellt bis zur Beratung im FA Erziehungshilfe.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 4 · 05.10.2006
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 4 · 09.10.2006
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 2 · 31.10.2006
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 5 · 07.11.2006
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 09.11.2006
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 5 · 13.11.2006
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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