Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Bericht des Magistrats vom 29.06.2007, B 466
Betreff:
Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385
- NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 315/06 -
Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2006
Einführung
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385) vom 16.12.2004 wird für das Jahr 2006 der zweite Bericht vorgelegt, der sich mit den strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die durch die Polizei Meldungen beim Jugend- und Sozialamt über den Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.
Infolge des Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldebogens wurden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten abgefragt und der Jugendgerichtshilfe zur zentralen Auswertung zugeleitet.
Das vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu einem zweiten Überblick über den Zeitraum des Kalenderjahres 2006. Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind verbessert, aber noch nicht reibungslos in den Abläufen. Auch 2006 waren noch die Folgen von Umstrukturierung und Zusammenführung von 12 auf 9 Sozialrathäuser und der interne Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den beteiligten Sozialen Diensten bei den Rückläufen zu bemerken. Dazu beeinträchtigte die deutlich angestiegene Zahl der Meldungen von akuten Kindeswohlgefährdungen, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldete, die Rücklaufquote der Meldebögen. Dennoch führen die Ergebnisse auch 2006 in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen.
Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt.
Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.
Auf der Basis der nun geordneten Organisation der Sozialen Dienste und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird mit dem Arbeitskreis der zuständigen Teamleitungen auch 2007 an einer Optimierung des begonnenen Verfahrens gearbeitet. So ist daran gedacht, dass die jeweiligen Teams der Sozialrathäuser jeweils einen aktuellen Einblick in die statistischen Listen der ihnen zugeordneten Fälle Einblick haben und so den Fortgang und die Rückläufe besser beobachten können. Gleichzeitig werden auch mit der Polizei die Abläufe weiter zu klären und zu optimieren sein.
Daten und Fakten
Im Laufe des Jahres 2006 sind insgesamt 578 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg der Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.
Wie man im Diagramm erkennen kann, hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen zu 2005 mehr als verdoppelt. Dies wird nicht auf eine auf das Doppelte gestiegene Kriminalität von unter 14- jährigen zurückgeführt, sondern auf eine verbesserte Kooperation mit der Polizeibehörde, auf Grund deren die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt zuverlässiger erfolgt.
Wie auch 2005 entfallen die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12 bis 14 jährigen.
Die Geschlechterverteilung zeigt, dass die Mehrzahl der Meldungen sich auch im Jahr 2006 weiterhin auf Jungen bezieht: über zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen.
Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass wie 2005 die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle mit knapp 50% einnimmt, gefolgt von Körperverletzungsdelikten, die als altersspezifisch angesehen werden können, ebenso die Fälle von Sachbeschädigung.
Bei der Bewertung der Reaktionen der sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüfen muss, ob hier ein sog. Bagatellfall vorliegt, der nicht weiter verfolgt werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen.
Was verbessert werden muss, ist die hohe Anzahl fehlender Rückmeldungen über die geleistete Arbeit aus den Sozialrathäusern, die auf diese Weise nicht in die Wertung mit einfließen konnten. Ein verbessertes System der Übertragung von erfassten Meldungen soll hier im Jahr 2007 zeitnahe Überprüfungen seitens des Sozialdienstes zulassen und das Problem beheben.
Zu den Reaktionen der Sorgeberechtigten ist zu berichten, dass etwa ein Drittel der Familien, die auf Grund des Straftatverdachts gegen ihr Kind ein Beratungsangebot des Sozialen Dienstes erhielten, auf dieses Angebot eingingen. Dazu kommt die Zahl der Familien, zu denen bereits Kontakt besteht und bei denen die Meldung in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden konnte.
Für die Einschätzung, dass eine Überprüfung des Kindeswohles notwendig ist, ist einerseits die Art des Tatverdachtes, andererseits auch das Ausmaß der Kooperation der Sorgeberechtigten maßgeblich. Nur in einem Fall reichten die vorliegenden Hinweise aus, um eine entsprechende Überprüfung mit dem Ziel eines Antrages nach § 1666 BGB ausreichend begründet einzuleiten.
Kinder mit Mehrfachmeldungen 2006
Insgesamt 495 Kinder waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2006 betroffen. Für 442 Kinder lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 136 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 53 Kinder wie folgend.
Die Mehrzahl dieser Meldungen entfiel auf Fälle, in denen der Sozialdienst bereits tätig ist. Ergänzend wurde in der überwiegenden Anzahl dieser Fälle den betroffenen Sorgeberechtigten ein Kontakt- und Beratungsangebot gemacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Juni 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)