Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.08.2010, B 507
Betreff: Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385 - NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 582/09 - Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166. Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315. Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2009 Einführung Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385) vom 16.12.2004 wird der fünfte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die durch die Polizei Meldungen beim Jugend- und Sozialamt zum Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind. Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort werden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldeverfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten in den Sozialen Diensten der Sozialrathäuser erfasst und zentral ausgewertet. Das vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem fünften Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2009. Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind weiter verbessert worden. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen entspricht dem Niveau des Vorjahres. Die Ergebnisse für das Jahr 2009 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten Im Laufe des Jahres 2009 sind insgesamt 566 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2005 2006 2007 2008 2009 abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % Jungen 217 77,2 396 68,5 528 70,7 368 68,4 380 67,1 Mädchen 64 22,8 182 31,5 219 29,3 170 31,6 186 32,7 insgesamt 281 578 747 538 566 Die Zahl der Verdachtsmeldungen war 2008 erstmals wieder gesunken. 2009 liegen die Anzahl der Verdachtsmeldungen auf dem Niveau des Vorjahres. Die Kooperation mit der Polizeibehörde ist weiter verstetigt worden, so dass die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt inzwischen zuverlässig erfolgt. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen fünf Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen. Tab. 2 Altersverteilung im Jahr 2009 Jahrgang insgesamt 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 und jünger Jungen 5 119 118 71 35 17 8 7 380 Mädchen 2 45 75 43 10 5 6 0 186 insgesamt 7 164 193 114 45 22 14 7 566 Wie auch in den Jahren 2005 bis 2008 entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen. Tab. 3 Tatgruppen 2009 Tatgruppe Jungen Mädchen insgesamt Diebstahl 175 137 312 55,1 % Körperverletzung
66 24 90 15,9 % Sachbeschädigung
77 9 86 15,2 % Raub 18 1 19 3,4 % Bedrohung / Beleidigung 16 9 25 4,4 % Sonstiges 28 6 34 6,0 % insgesamt 380 186 566 100,0 % Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass - wie in den vergangenen Jahren - die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Die Entwicklung 2006 bis 2009 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet: Tab. 4 Vergleich 2006 - 2009 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2006 2007 2008 2009 Tatgruppe abs. % abs. % abs. % abs. % Diebstahl 161 41,0 246 46,6 173 47,0 175 46,1 Körperverletzung 87 22,1 128 24,2 77 20,9 66 17,4 Sachbeschädigung 47 12,0 71 13,4 53 14,4 77 20,3 Raub 12 3,1 13 2,5 34 9,2 18 4,3 Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 86 21,9 70 13,3 31 8,4 44 11,6 insgesamt 393 528 368 380
Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Tab. 5 Vergleich 2006 - 2009 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2006 2007 2008 2009 Tatgruppe abs. % abs. % abs. % abs. % Diebstahl 126 68,1 167 76,3 118 69,4 137 73,7 Körperverletzung 22 11,9 26 11,9 29 17,1 24 12,9 Sachbeschädigung 7 3,8
7 3,2 9 5,3 9 4,8 Raub 0 0 0 0 2 1,2 1 0,5 Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 30 16,2 19 8,7 12 7,1 15 8,1 insgesamt 185 219 170 186
Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Bei beiden Geschlechtern fällt erneut der hohe Anteil von Diebstählen / Ladendiebstählen auf. Der Anteil der primär als "Sachbeschädigung" klassifizierten Vorfälle ist diesmal bei Jungen erhöht. Die wachsende Routine im Umgang mit dem Erfassungsverfahren kann hier noch zu Verschiebungen geführt haben. Insgesamt sind die Veränderungen gegenüber den letzten Jahren nicht als statistisch signifikant zu bewerten. Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten Bei der Bewertung der Reaktionen der Sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen. Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes 2009
Reaktionen des Sozialen Dienstes Jungen Mädchen Insgesamt abs. % abs. % abs. % Einschätzung als Bagatellfall 102 26,8 58 31,2 160 28,3 Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 107 28,2 47 25,3 154 27,2 Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 136 35,8 56 30,1 192 33,9 Kein Rücklauf 35 9,2 25 13,4 60 10,6 insgesamt 380 100,0 186 100,0 566 100,0 Die Entwicklung 2006 - 2009 wird für die Geschlechter getrennt betrachtet: Tab. 7 Vergleich 2006 - 2009 für Jungen Reaktionen des Sozialen Dienstes 2006 2007 2008 2009 abs. % abs. % abs. % abs. % Einschätzung als Bagatellfall 89 22,5 150 28,4 80 21,7 102 26,8 Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 94 23,7 131 24,8 93 25,3 107 28,2 Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 85 21,5 182 34,5 158 42,9 136 35,8 Kein Rücklauf 128 32,3 71 12,3 37 10,1 35 9,2 insgesamt 396 528 368
380
Tab. 8 Vergleich 2006 - 2009 für Mädchen Reaktionen des Sozialen Dienstes 2006 2007 2008 2009 abs. % abs. % abs. % abs. % Einschätzung als Bagatellfall 61 33,5 78 35,6 51 30,0 58 31,2 Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 29 15,9 40 18,3 22 12,9 47 25,3 Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 32 17,6 85 38,8 71 41,8 56 30,1 Kein Rücklauf 60 33,0 16 7,3 26 15,3 25 13,4 insgesamt 182 219 170
186
Deutlich zu beobachten ist die Bedeutung von Beratungsangeboten oder die Nutzung schon bestehender Kontakte mit der Familie. Reaktionen der Sorgeberechtigten 2009 Tab. 9 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten Jungen Mädchen Insgesamt Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 136 56 192 angenommenes Beratungsangebot 54 18 72 Nicht angenommenes Beratungsangebot 53 29 82 Weitergehende Maßnahmen In 25 Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Bei 14 der 25 Fälle ergab sich diese Notwendigkeit aus der Bewertung der erzieherischen Gesamtumstände in der Familie, die durch die laufende Arbeit mit der Familie schon bekannt waren. In den übrigen 11 Fällen lösten die Meldungen der Polizei direkt die Prüfung des Kindeswohls aus. Kinder mit Mehrfachmeldungen 2009 Insgesamt 296 Jungen und 151 Mädchen waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2009 betroffen. Für 253 Jungen und 133 Mädchen lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 180 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 43 Jungen und 18 Mädchen. Tab. 10 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 21 9 30 drei Meldungen 11 5 16 vier Meldungen 7 2 9 mehr als vier Meldungen 4 2 6 Der überwiegende Teil dieser Meldungen betraf Kinder, die dem Sozialdienst bereits bekannt sind und mit deren Familien der Sozialdienst bereits arbeitet. Wenn das nicht der Fall war, wurde in der Regel den betroffenen Sorgeberechtigten ein Beratungsangebot gemacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. August 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)