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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.07.2009, B 582

Betreff:

Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385

- NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 402/08 -

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 wurde der Magistrat beauftragt, ein entsprechendes Konzept mit den oben genannten Punkten zu erarbeiten. Vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166.

Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 am 24.07.2006, B 315 vorgelegt.

Nun wird der vierte Bericht vorgelegt, der sich mit den strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die polizeiliche Meldungen während des Jahres 2008 beim Jugend- und Sozialamt bei Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.

Infolge des Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen über tatverdächtig gewordene strafunmündige Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldeverfahrens wurden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten in den Sozialen Diensten der Sozialrathäuser erfasst und zentral ausgewertet.

Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind weiter verbessert worden. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen entwickelte sich von 281 Meldungen im Jahr 2005 über 578 im Jahr 2006 und 749 im Jahr 2007 auf nunmehr 538 Meldungen im Jahr 2008. Damit sank erstmals seit Einführung dieses Berichtes die Anzahl der Meldungen gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Meldungen ohne eine Rückmeldung zur Auswertung aus den Sozialdiensten liegt mit 11,7 % etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Angesichts der weiter hohen Zahl von Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldet, und der zusätzlichen Belastung durch das 2008 neu in Kraft getretene Hessische Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, das ebenfalls zahlreiche Überprüfungen notwendig machte, ist diese Rücklaufquote positiv zu beurteilen.

Die Ergebnisse für das Jahr 2008 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden, weil Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind und deren Taten nicht verfolgt werden können (Einstellung gem. §170 StPO). Es unterbleibt dabei die juristische Prüfung, ob ein festgestellter Verdacht auch eine tatsächliche Strafbarkeit nach sich ziehen würde.

Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes (KJS) ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.

Daten und Fakten

Im Laufe des Jahres 2008 sind insgesamt 538 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.

Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen

2005

2006

2007

2008

absolut

%

absolut

%

absolut

%

absolut

%

Jungen

217

77,2

396

68,5

528

70,7

368

68,4

Mädchen

64

22,8

182

31,5

219

29,3

170

31,6

insgesamt

281

100,0

578

100,0

747

100,0

538

100,0

Die Kooperation mit der Polizeibehörde hat sich weiter verstetigt, so dass die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt inzwischen zuverlässig erfolgt.

Wie man in der Tabelle 1 erkennen kann, ist im Jahr 2008 die Zahl der Verdachtsmeldungen erstmals wieder gesunken. Erst die Beobachtung über mehrere Jahre lässt aber die Beurteilung eines veränderten Trends zu.

Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen vier Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen.

Tab. 2 Altersverteilung

Jahrgang

insgesamt

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000 und jünger

%

Jungen

5

120

116

51

39

19

10

8

368

68,4

Mädchen

2

70

64

12

14

3

3

2

170

31,6

insgesamt

7

190

180

63

53

22

13

10

538

100

%

1,3

35,3

33,5

11,7

9,9

4,1

2,4

1,9

100

Wie auch in den vergangenen Jahren entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen.

Tab. 3 Tatgruppen

Tatgruppe

Jungen

Mädchen

insgesamt

Diebstahl

173

118

291

54,1 %

Körperverletzung

77

29

106

19,7 %

Sachbeschädigung

53

9

62

11,5 %

Raub

34

2

36

6,7 %

Betrug

7

6

13

2,4 %

Sonstiges

24

6

30

5,6 %

insgesamt

368

170

538

100,0 %

Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass -wie in den vergangenen Jahren- die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen mit einem Fünftel der erfassten Fälle.

Die Entwicklung 2006 bis 2008 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet:

Tab. 4 Vergleich 2006 – 2008 Tatvorwürfe gegen Jungen

Jungen

2006

2007

2008

Tatgruppe

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Diebstahl

161

41,0

246

46,6

173

47,0

Körperverletzung

87

22,1

128

24,2

77

20,9

Sachbeschädigung

47

12,0

71

13,4

53

14,4

Raub

12

3,1

13

2,5

34

9,2

Betrug

9

2,3

10

1,9

7

1,9

Sonstiges

77

19,6

60

11,4

24

6,5

insgesamt

393

100

528

100

368

100

Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht.

Tab. 5 Vergleich 2006 – 2008 Tatvorwürfe gegen Mädchen

Mädchen

2006

2007

2008

Tatgruppe

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Diebstahl

126

68,1

167

76,3

118

69,4

Körperverletzung

22

11,9

26

11,9

29

17,1

Sachbeschädigung

7

3,8

7

3,2

9

5,3

Raub

0

0

2

1,2

Betrug

2

1,1

4

1,8

6

3,5

Sonstiges

28

15,1

15

6,8

6

3,5

insgesamt

185

100

219

100

170

100

Bei beiden Geschlechtern fällt erneut der hohe Anteil von Diebstählen / Ladendiebstählen auf. Der Anteil der als "Raub“ klassifizierten Vorfälle ist diesmal bei Jungen erhöht, der Anteil der in der Sammelkategorie "Sonstiges“ zusammengefassten Tatvorwürfe dagegen weiter gesunken. Auch hier wirkt sich die wachsende Routine im Umgang mit dem Erfassungsverfahren aus. Die übrigen Veränderungen sind nicht als statistisch signifikant zu bewerten.

Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten

Bei der Bewertung der Reaktionen der sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss.

In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen.

Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes

Reaktionen des Sozialen Dienstes

Jungen

Mädchen

Insgesamt

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

80

21,7

51

30,0

131

24,3

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

93

25,3

22

12,9

115

21,4

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

158

42,9

71

41,8

229

42,6

Kein Rücklauf

37

10,1

26

15,3

63

11,7

insgesamt

368

100

170

100

538

100,0

Die Entwicklung 2006 – 2008 wird für die Geschlechter getrennt betrachtet:

Tab. 7 Vergleich 2006 – 2008 für Jungen

Reaktionen des Sozialen Dienstes

2006

2007

2008

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

89

22,5

150

28,4

80

21,7

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

94

23,7

131

24,8

93

25,3

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

85

21,5

182

34,5

158

42,9

Kein Rücklauf

128

32,3

71

12,3

37

10,1

insgesamt

396

100,0

528

100,0

368

100

Tab. 8 Vergleich 2006 – 2008 für Mädchen

Reaktionen des Sozialen Dienstes

2006

2007

2008

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

61

33,5

78

35,6

51

30,0

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

29

15,9

40

18,3

22

12,9

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

32

17,6

85

38,8

71

41,8

Kein Rücklauf

60

33,0

16

7,3

26

15,3

insgesamt

182

100,0

219

100,0

170

100

Der am deutlichsten zu beobachtenden Aspekt ist ein weiteres Anwachsen derjenigen Vorfälle, bei denen bereits ein Kontakt mit der Familie besteht und die in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden müssen und können.

Reaktionen der Sorgeberechtigten 2008

Tab. 9 Reaktionen der Sorgeberechtigten

Reaktionen der Sorgeberechtigten

Jungen

Mädchen

Insgesamt

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

158

71

229 (66%)

(2007 - 61%)

angenommenes Beratungsangebot

51

10

61 (18%)

(2007 - 19%)

Nicht angenommenes Beratungsangebot

33

8

41 (12%)

(2007 - 18%)

Reaktion auf Beratungsangebot noch nicht bekannt

9

4

13 (4%)

(2007 - 2%)

Zu den Sorgeberechtigten ist zu berichten, dass sich die Arbeit des Sozialdienstes von den Familien, die auf Grund des Straftatverdachts gegen ihr Kind ein Beratungsangebot des Sozialen Dienstes erhielten, offenbar etwas stärker verlagert hat auf die Arbeit mit Familien, zu denen bereits Kontakt besteht. Der Anteil der Beratungsangebote, die nicht von den Eltern angenommen wurden, ist gesunken.

Kinder mit Mehrfachmeldungen 2008

Insgesamt 418 Kinder waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2008 betroffen. Für 352 Kinder lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 186 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 64 Kinder.

Tab. 10 Kinder mit Mehrfachmeldungen

Anzahl der Meldungen pro Kind

Jungen

Mädchen

insgesamt

zwei Meldungen

28

10

38

drei Meldungen

12

4

16

vier Meldungen

5

0

5

mehr als vier Meldungen

2

3

5

Die Mehrzahl dieser Meldungen betrafen Kinder, die dem Sozialdienst bereits bekannt sind und mit deren Familien der Sozialdienst bereits arbeitet. Wenn das nicht der Fall war, wurde in der überwiegenden Anzahl dieser Fälle den betroffenen Sorgeberechtigten ein Kontakt- und Beratungsangebot gemacht.

Weitergehende Maßnahmen

In insgesamt zehn Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Bei neun der zehn Fälle ergab sich diese Notwendigkeit jedoch aus der Bewertung der Gesamtumstände in der laufenden Arbeit mit der Familie. Zwei dieser Fälle hatten einen Antrag auf Unterbringung in einer Einrichtung mit freiheitsbeschränkendem Charakter zur Folge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2009 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 38 · 24.08.2009
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 33 · 01.09.2009
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 03.09.2009
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 33 · 07.09.2009
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 14.09.2009
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 6607,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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