Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Bericht des Magistrats vom 13.07.2009, B 582
Betreff:
Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385
- NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 402/08 -
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 wurde der Magistrat beauftragt, ein entsprechendes Konzept mit den oben genannten Punkten zu erarbeiten. Vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166.
Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 am 24.07.2006, B 315 vorgelegt.
Nun wird der vierte Bericht vorgelegt, der sich mit den strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die polizeiliche Meldungen während des Jahres 2008 beim Jugend- und Sozialamt bei Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.
Infolge des Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen über tatverdächtig gewordene strafunmündige Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldeverfahrens wurden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten in den Sozialen Diensten der Sozialrathäuser erfasst und zentral ausgewertet.
Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind weiter verbessert worden. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen entwickelte sich von 281 Meldungen im Jahr 2005 über 578 im Jahr 2006 und 749 im Jahr 2007 auf nunmehr 538 Meldungen im Jahr 2008. Damit sank erstmals seit Einführung dieses Berichtes die Anzahl der Meldungen gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Meldungen ohne eine Rückmeldung zur Auswertung aus den Sozialdiensten liegt mit 11,7 % etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Angesichts der weiter hohen Zahl von Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldet, und der zusätzlichen Belastung durch das 2008 neu in Kraft getretene Hessische Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, das ebenfalls zahlreiche Überprüfungen notwendig machte, ist diese Rücklaufquote positiv zu beurteilen.
Die Ergebnisse für das Jahr 2008 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden, weil Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind und deren Taten nicht verfolgt werden können (Einstellung gem. §170 StPO). Es unterbleibt dabei die juristische Prüfung, ob ein festgestellter Verdacht auch eine tatsächliche Strafbarkeit nach sich ziehen würde.
Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienstes (KJS) ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.
Daten und Fakten
Im Laufe des Jahres 2008 sind insgesamt 538 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.
Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen
2005
2006
2007
2008
absolut
%
absolut
%
absolut
%
absolut
%
Jungen
217
77,2
396
68,5
528
70,7
368
68,4
Mädchen
64
22,8
182
31,5
219
29,3
170
31,6
insgesamt
281
100,0
578
100,0
747
100,0
538
100,0
Die Kooperation mit der Polizeibehörde hat sich weiter verstetigt, so dass die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt inzwischen zuverlässig erfolgt.
Wie man in der Tabelle 1 erkennen kann, ist im Jahr 2008 die Zahl der Verdachtsmeldungen erstmals wieder gesunken. Erst die Beobachtung über mehrere Jahre lässt aber die Beurteilung eines veränderten Trends zu.
Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen vier Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen.
Tab. 2 Altersverteilung
Jahrgang
insgesamt
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000 und jünger
%
Jungen
5
120
116
51
39
19
10
8
368
68,4
Mädchen
2
70
64
12
14
3
3
2
170
31,6
insgesamt
7
190
180
63
53
22
13
10
538
100
%
1,3
35,3
33,5
11,7
9,9
4,1
2,4
1,9
100
Wie auch in den vergangenen Jahren entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen.
Tab. 3 Tatgruppen
Tatgruppe
Jungen
Mädchen
insgesamt
Diebstahl
173
118
291
54,1 %
Körperverletzung
77
29
106
19,7 %
Sachbeschädigung
53
9
62
11,5 %
Raub
34
2
36
6,7 %
Betrug
7
6
13
2,4 %
Sonstiges
24
6
30
5,6 %
insgesamt
368
170
538
100,0 %
Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass -wie in den vergangenen Jahren- die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen mit einem Fünftel der erfassten Fälle.
Die Entwicklung 2006 bis 2008 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet:
Tab. 4 Vergleich 2006 – 2008 Tatvorwürfe gegen Jungen
Jungen
2006
2007
2008
Tatgruppe
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Diebstahl
161
41,0
246
46,6
173
47,0
Körperverletzung
87
22,1
128
24,2
77
20,9
Sachbeschädigung
47
12,0
71
13,4
53
14,4
Raub
12
3,1
13
2,5
34
9,2
Betrug
9
2,3
10
1,9
7
1,9
Sonstiges
77
19,6
60
11,4
24
6,5
insgesamt
393
100
528
100
368
100
Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht.
Tab. 5 Vergleich 2006 – 2008 Tatvorwürfe gegen Mädchen
Mädchen
2006
2007
2008
Tatgruppe
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Diebstahl
126
68,1
167
76,3
118
69,4
Körperverletzung
22
11,9
26
11,9
29
17,1
Sachbeschädigung
7
3,8
7
3,2
9
5,3
Raub
0
0
2
1,2
Betrug
2
1,1
4
1,8
6
3,5
Sonstiges
28
15,1
15
6,8
6
3,5
insgesamt
185
100
219
100
170
100
Bei beiden Geschlechtern fällt erneut der hohe Anteil von Diebstählen / Ladendiebstählen auf. Der Anteil der als "Raub“ klassifizierten Vorfälle ist diesmal bei Jungen erhöht, der Anteil der in der Sammelkategorie "Sonstiges“ zusammengefassten Tatvorwürfe dagegen weiter gesunken. Auch hier wirkt sich die wachsende Routine im Umgang mit dem Erfassungsverfahren aus. Die übrigen Veränderungen sind nicht als statistisch signifikant zu bewerten.
Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten
Bei der Bewertung der Reaktionen der sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss.
In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen.
Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes
Reaktionen des Sozialen Dienstes
Jungen
Mädchen
Insgesamt
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
80
21,7
51
30,0
131
24,3
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
93
25,3
22
12,9
115
21,4
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
158
42,9
71
41,8
229
42,6
Kein Rücklauf
37
10,1
26
15,3
63
11,7
insgesamt
368
100
170
100
538
100,0
Die Entwicklung 2006 – 2008 wird für die Geschlechter getrennt betrachtet:
Tab. 7 Vergleich 2006 – 2008 für Jungen
Reaktionen des Sozialen Dienstes
2006
2007
2008
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
89
22,5
150
28,4
80
21,7
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
94
23,7
131
24,8
93
25,3
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
85
21,5
182
34,5
158
42,9
Kein Rücklauf
128
32,3
71
12,3
37
10,1
insgesamt
396
100,0
528
100,0
368
100
Tab. 8 Vergleich 2006 – 2008 für Mädchen
Reaktionen des Sozialen Dienstes
2006
2007
2008
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
61
33,5
78
35,6
51
30,0
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
29
15,9
40
18,3
22
12,9
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
32
17,6
85
38,8
71
41,8
Kein Rücklauf
60
33,0
16
7,3
26
15,3
insgesamt
182
100,0
219
100,0
170
100
Der am deutlichsten zu beobachtenden Aspekt ist ein weiteres Anwachsen derjenigen Vorfälle, bei denen bereits ein Kontakt mit der Familie besteht und die in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden müssen und können.
Reaktionen der Sorgeberechtigten 2008
Tab. 9 Reaktionen der Sorgeberechtigten
Reaktionen der Sorgeberechtigten
Jungen
Mädchen
Insgesamt
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
158
71
229 (66%)
(2007 - 61%)
angenommenes Beratungsangebot
51
10
61 (18%)
(2007 - 19%)
Nicht angenommenes Beratungsangebot
33
8
41 (12%)
(2007 - 18%)
Reaktion auf Beratungsangebot noch nicht bekannt
9
4
13 (4%)
(2007 - 2%)
Zu den Sorgeberechtigten ist zu berichten, dass sich die Arbeit des Sozialdienstes von den Familien, die auf Grund des Straftatverdachts gegen ihr Kind ein Beratungsangebot des Sozialen Dienstes erhielten, offenbar etwas stärker verlagert hat auf die Arbeit mit Familien, zu denen bereits Kontakt besteht. Der Anteil der Beratungsangebote, die nicht von den Eltern angenommen wurden, ist gesunken.
Kinder mit Mehrfachmeldungen 2008
Insgesamt 418 Kinder waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2008 betroffen. Für 352 Kinder lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 186 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 64 Kinder.
Tab. 10 Kinder mit Mehrfachmeldungen
Anzahl der Meldungen pro Kind
Jungen
Mädchen
insgesamt
zwei Meldungen
28
10
38
drei Meldungen
12
4
16
vier Meldungen
5
0
5
mehr als vier Meldungen
2
3
5
Die Mehrzahl dieser Meldungen betrafen Kinder, die dem Sozialdienst bereits bekannt sind und mit deren Familien der Sozialdienst bereits arbeitet. Wenn das nicht der Fall war, wurde in der überwiegenden Anzahl dieser Fälle den betroffenen Sorgeberechtigten ein Kontakt- und Beratungsangebot gemacht.
Weitergehende Maßnahmen
In insgesamt zehn Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Bei neun der zehn Fälle ergab sich diese Notwendigkeit jedoch aus der Bewertung der Gesamtumstände in der laufenden Arbeit mit der Familie. Zwei dieser Fälle hatten einen Antrag auf Unterbringung in einer Einrichtung mit freiheitsbeschränkendem Charakter zur Folge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2009 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.