Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 402
Betreff:
Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385
- NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 797/07 -
Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166.
Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315.
Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2007
Einführung
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385) vom 16.12.2004 wird der dritte Bericht vorgelegt, der sich mit denjenigen strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die durch die Polizei Meldungen für das Jahr 2007 beim Jugend- und Sozialamt zum Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.
Infolge des Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldebogens wurden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten abgefragt und der Jugendgerichtshilfe zur zentralen Auswertung wieder zugeleitet. Das vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem dritten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2007.
Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind weiter verbessert worden. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen konnte von 281 Meldungen im Jahr 2005 über 578 im Jahr 2006 auf 749 Meldungen im Jahr 2007 gesteigert werden. Gleichzeitig sank der Anteil der Meldungen ohne Rückläufe aus den Sozialdiensten von 32,5 % auf 10,8 %.
Weiterhin wurde die Arbeit der Sozialdienste auch im Jahr 2007 durch die deutlich angestiegene Zahl der Meldungen von akuten Kindeswohlgefährdungen geprägt, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldet. Die deutlich verbesserte Rücklaufquote ist daher besonders positiv zu werten. An der Verbesserung des Verfahrens wird weiter gearbeitet.
Die Ergebnisse für das Jahr 2007 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden
(Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt.
Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.
Auf der Basis der nun geordneten Organisation der Sozialen Dienste und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde mit dem Arbeitskreis der zuständigen Teamleitungen auch 2007 an einer Optimierung des begonnenen Verfahrens gearbeitet. So ist daran gedacht, dass die jeweiligen Teams der Sozialrathäuser jeweils einen aktuellen Einblick in die statistischen Listen der ihnen zugeordneten Fälle Einblick haben und so den Fortgang und die Rückläufe besser beobachten können. Gleichzeitig werden auch mit der Polizei die Abläufe weiter zu klären und zu optimieren sein.
Daten und Fakten
Im Laufe des Jahres 2007 sind insgesamt 747 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.
Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen
2005
2006
2007
absolut
%
absolut
%
absolut
%
Jungen
217
77,2
396
68,5
528
70,7
Mädchen
64
22,8
182
31,5
219
29,3
insgesamt
281
100,0
578
100,0
747
100,0
Wie man in der Tabelle 1 erkennen kann, hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen noch einmal deutlich gesteigert. Das wird allerdings nicht auf eine entsprechend gestiegene Kriminalität von unter 14-Jährigen zurückgeführt, sondern auf eine weiter verbesserte Kooperation mit der Polizeibehörde, auf Grund derer die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt zuverlässiger erfolgt.
Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen drei Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen.
Tab. 2 Altersverteilung
Jahrgang
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
sonstige
insgesamt
Jungen
142
145
113
44
32
21
9
22
528
Mädchen
72
77
25
13
18
6
4
4
219
insgesamt
214
222
138
57
50
27
13
26
747
Wie auch 2005 und 2006 entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen.
Tab. 3 Tatgruppen
Tatgruppe
Jungen
Mädchen
insgesamt
Diebstahl
246
167
413
55,3 %
Körperverletzung
128
26
154
20,6 %
Sachbeschädigung
71
7
78
10,4 %
Raub
13
0
13
1,7 %
Betrug
10
4
14
1,9 %
Sonstiges
60
15
75
10,0 %
insgesamt
528
219
747
100,0 %
Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass -wie in den vergangenen Jahren- die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen mit einem Fünftel der erfassten Fälle.
Die Entwicklung 2006 bis 2007 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet:
Tab. 4 Vergleich 2006 – 2007 Tatvorwürfe gegen Jungen
Jungen
2006
2007
Tatgruppe
abs.
%
abs.
%
Diebstahl
161
41,0
246
46,6
Körperverletzung
87
22,1
128
24,2
Sachbeschädigung
47
12,0
71
13,4
Raub
12
3,1
13
2,5
Betrug
9
2,3
10
1,9
Sonstiges
77
19,6
60
11,4
insgesamt
393
100
528
100
Tab. 5 Vergleich 2006 – 2007 Tatvorwürfe gegen Mädchen
Mädchen
2006
2007
Tatgruppe
abs.
%
abs.
%
Diebstahl
126
68,1
167
76,3
Körperverletzung
22
11,9
26
11,9
Sachbeschädigung
7
3,8
7
3,2
Raub
0
0
Betrug
2
1,1
4
1,8
Sonstiges
28
15,1
15
6,8
insgesamt
185
100
219
100
Bei beiden Geschlechtern fällt der wachsende Anteil von Diebstählen / Ladendiebstählen auf. Der Anteil der in der Sammelkategorie "Sonstiges“ zusammengefassten .Tatvorwürfe ist gesunken. Auch hier wirkt sich die wachsende Routine im Umgang mit dem Verfahren positiv aus. Die übrigen Veränderungen sind nicht als statistisch signifikant zu bewerten
Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten
Bei der Bewertung der Reaktionen der sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen.
Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes
Reaktionen des Sozialen Dienstes
Jungen
Mädchen
Insgesamt
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
150
28,4
78
35,6
228
30,5
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
131
24,8
40
18,3
171
22,9
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
182
34,5
85
38,8
267
35,8
Kein Rücklauf
65
12,3
16
7,3
81
10,8
insgesamt
528
100,0
219
100,0
747
100,0
Die Entwicklung 2006 – 2007 wird für die Geschlechter getrennt betrachtet:
Tab. 7 Vergleich 2006 – 2007 für Jungen
Reaktionen des Sozialen Dienstes
Jungen 2006
Jungen 2007
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
89
22,5
150
28,4
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
94
23,7
131
24,8
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
85
21,5
182
34,5
Kein Rücklauf
128
32,3
71
12,3
insgesamt
396
100,0
528
100,0
Tab. 8 Vergleich 2006 – 2007 für Mädchen
Reaktionen des Sozialen Dienstes
Mädchen 2006
Mädchen 2007
abs.
%
abs.
%
Einschätzung als Bagatellfall
61
33,5
78
35,6
Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten
29
15,9
40
18,3
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
32
17,6
85
38,8
Kein Rücklauf
60
33,0
16
7,3
insgesamt
182
100,0
219
100,0
Die am deutlichsten zu beobachtenden Aspekte sind die sinkende Anzahl der Fälle, über die keine weiteren Angaben vorliegen und ein deutliches Anwachsen derjenigen Vorfälle, bei denen bereits ein Kontakt mit der Familie besteht und die in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden müssen und können.
Zu bemerken ist noch, dass der Soziale Dienst, sofern es seine Arbeitsbelastung zuließ, über den hier erfassten Rahmen hinaus häufig auch dann, wenn der Vorgang als Bagatellfall eingeschätzt wurde, die betroffene Familie angeschrieben und ein Beratungsangebot unterbreitet hat.
Reaktionen der Sorgeberechtigten 2007
Tab. 9 Reaktionen der Sorgeberechtigten
Reaktionen der Sorgeberechtigten
Jungen
Mädchen
Insgesamt
Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie
182
85
267
angenommenes Beratungsangebot
65
18
83
Nicht angenommenes Beratungsangebot
64
17
81
Reaktion auf Beratungsangebot noch nicht bekannt
2
5
7
Zu den Reaktionen der Sorgeberechtigten ist zu berichten, dass der Anteil der Familien, die auf Grund des Straftatverdachts gegen ihr Kind ein Beratungsangebot des Sozialen Dienstes erhielten und auf dieses Angebot eingingen, gegenüber dem Vorjahr (1/3) auf rund 50 % gestiegen ist. Dazu kommt die gewachsene Zahl der Familien, zu denen bereits Kontakt bestand und bei denen die Meldung in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden konnte. Das Verhältnis von angenommenen und nicht angenommenen Beratungsangeboten ist bei beiden Geschlechtern gleich.
Kinder mit Mehrfachmeldungen 2007
Insgesamt 596 Kinder waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2007 betroffen. Für 504 Kinder lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 243 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 92 Kinder.
Tab. 10 Kinder mit Mehrfachmeldungen
Anzahl der Meldungen pro Kind
Jungen
Mädchen
insgesamt
Zwei Meldungen
48
14
62
Drei Meldungen
14
3
17
Vier Meldungen
7
1
8
Mehr als vier Meldungen
2
3
5
Die Mehrzahl dieser Meldungen entfiel auf Fälle, die dem Sozialdienst bereits bekannt waren und in denen der Sozialdienst bereits tätig war.
Wenn das nicht der Fall war, wurde in der überwiegenden Anzahl dieser Fälle den betroffenen Sorgeberechtigten ein Kontakt- und Beratungsangebot gemacht.
In insgesamt sieben Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Allerdings ergab sich diese Notwendigkeit bei der Mehrzahl der Fälle (5) aus der Bewertung der Gesamtumstände in der laufenden Fallarbeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juni 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.