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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 402

Betreff:

Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385

- NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 797/07 -

Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166.

Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315.

Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2007

Einführung

Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 8385) vom 16.12.2004 wird der dritte Bericht vorgelegt, der sich mit denjenigen strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, über die durch die Polizei Meldungen für das Jahr 2007 beim Jugend- und Sozialamt zum Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind.

Infolge des Beschlusses war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort wurden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldebogens wurden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten abgefragt und der Jugendgerichtshilfe zur zentralen Auswertung wieder zugeleitet. Das vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem dritten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2007.

Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind weiter verbessert worden. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen konnte von 281 Meldungen im Jahr 2005 über 578 im Jahr 2006 auf 749 Meldungen im Jahr 2007 gesteigert werden. Gleichzeitig sank der Anteil der Meldungen ohne Rückläufe aus den Sozialdiensten von 32,5 % auf 10,8 %.

Weiterhin wurde die Arbeit der Sozialdienste auch im Jahr 2007 durch die deutlich angestiegene Zahl der Meldungen von akuten Kindeswohlgefährdungen geprägt, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldet. Die deutlich verbesserte Rücklaufquote ist daher besonders positiv zu werten. An der Verbesserung des Verfahrens wird weiter gearbeitet.

Die Ergebnisse für das Jahr 2007 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern und lassen Tendenzen erkennen. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden

(Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt.

Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss.

Auf der Basis der nun geordneten Organisation der Sozialen Dienste und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde mit dem Arbeitskreis der zuständigen Teamleitungen auch 2007 an einer Optimierung des begonnenen Verfahrens gearbeitet. So ist daran gedacht, dass die jeweiligen Teams der Sozialrathäuser jeweils einen aktuellen Einblick in die statistischen Listen der ihnen zugeordneten Fälle Einblick haben und so den Fortgang und die Rückläufe besser beobachten können. Gleichzeitig werden auch mit der Polizei die Abläufe weiter zu klären und zu optimieren sein.

Daten und Fakten

Im Laufe des Jahres 2007 sind insgesamt 747 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden.

Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen

2005

2006

2007

absolut

%

absolut

%

absolut

%

Jungen

217

77,2

396

68,5

528

70,7

Mädchen

64

22,8

182

31,5

219

29,3

insgesamt

281

100,0

578

100,0

747

100,0

Wie man in der Tabelle 1 erkennen kann, hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen noch einmal deutlich gesteigert. Das wird allerdings nicht auf eine entsprechend gestiegene Kriminalität von unter 14-Jährigen zurückgeführt, sondern auf eine weiter verbesserte Kooperation mit der Polizeibehörde, auf Grund derer die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt zuverlässiger erfolgt.

Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen drei Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen.

Tab. 2 Altersverteilung

Jahrgang

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

sonstige

insgesamt

Jungen

142

145

113

44

32

21

9

22

528

Mädchen

72

77

25

13

18

6

4

4

219

insgesamt

214

222

138

57

50

27

13

26

747

Wie auch 2005 und 2006 entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen.

Tab. 3 Tatgruppen

Tatgruppe

Jungen

Mädchen

insgesamt

Diebstahl

246

167

413

55,3 %

Körperverletzung

128

26

154

20,6 %

Sachbeschädigung

71

7

78

10,4 %

Raub

13

0

13

1,7 %

Betrug

10

4

14

1,9 %

Sonstiges

60

15

75

10,0 %

insgesamt

528

219

747

100,0 %

Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass -wie in den vergangenen Jahren- die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen mit einem Fünftel der erfassten Fälle.

Die Entwicklung 2006 bis 2007 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet:

Tab. 4 Vergleich 2006 – 2007 Tatvorwürfe gegen Jungen

Jungen

2006

2007

Tatgruppe

abs.

%

abs.

%

Diebstahl

161

41,0

246

46,6

Körperverletzung

87

22,1

128

24,2

Sachbeschädigung

47

12,0

71

13,4

Raub

12

3,1

13

2,5

Betrug

9

2,3

10

1,9

Sonstiges

77

19,6

60

11,4

insgesamt

393

100

528

100

Tab. 5 Vergleich 2006 – 2007 Tatvorwürfe gegen Mädchen

Mädchen

2006

2007

Tatgruppe

abs.

%

abs.

%

Diebstahl

126

68,1

167

76,3

Körperverletzung

22

11,9

26

11,9

Sachbeschädigung

7

3,8

7

3,2

Raub

0

0

Betrug

2

1,1

4

1,8

Sonstiges

28

15,1

15

6,8

insgesamt

185

100

219

100

Bei beiden Geschlechtern fällt der wachsende Anteil von Diebstählen / Ladendiebstählen auf. Der Anteil der in der Sammelkategorie "Sonstiges“ zusammengefassten .Tatvorwürfe ist gesunken. Auch hier wirkt sich die wachsende Routine im Umgang mit dem Verfahren positiv aus. Die übrigen Veränderungen sind nicht als statistisch signifikant zu bewerten

Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten

Bei der Bewertung der Reaktionen der sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen.

Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes

Reaktionen des Sozialen Dienstes

Jungen

Mädchen

Insgesamt

abs.

%

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

150

28,4

78

35,6

228

30,5

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

131

24,8

40

18,3

171

22,9

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

182

34,5

85

38,8

267

35,8

Kein Rücklauf

65

12,3

16

7,3

81

10,8

insgesamt

528

100,0

219

100,0

747

100,0

Die Entwicklung 2006 – 2007 wird für die Geschlechter getrennt betrachtet:

Tab. 7 Vergleich 2006 – 2007 für Jungen

Reaktionen des Sozialen Dienstes

Jungen 2006

Jungen 2007

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

89

22,5

150

28,4

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

94

23,7

131

24,8

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

85

21,5

182

34,5

Kein Rücklauf

128

32,3

71

12,3

insgesamt

396

100,0

528

100,0

Tab. 8 Vergleich 2006 – 2007 für Mädchen

Reaktionen des Sozialen Dienstes

Mädchen 2006

Mädchen 2007

abs.

%

abs.

%

Einschätzung als Bagatellfall

61

33,5

78

35,6

Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten

29

15,9

40

18,3

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

32

17,6

85

38,8

Kein Rücklauf

60

33,0

16

7,3

insgesamt

182

100,0

219

100,0

Die am deutlichsten zu beobachtenden Aspekte sind die sinkende Anzahl der Fälle, über die keine weiteren Angaben vorliegen und ein deutliches Anwachsen derjenigen Vorfälle, bei denen bereits ein Kontakt mit der Familie besteht und die in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden müssen und können.

Zu bemerken ist noch, dass der Soziale Dienst, sofern es seine Arbeitsbelastung zuließ, über den hier erfassten Rahmen hinaus häufig auch dann, wenn der Vorgang als Bagatellfall eingeschätzt wurde, die betroffene Familie angeschrieben und ein Beratungsangebot unterbreitet hat.

Reaktionen der Sorgeberechtigten 2007

Tab. 9 Reaktionen der Sorgeberechtigten

Reaktionen der Sorgeberechtigten

Jungen

Mädchen

Insgesamt

Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie

182

85

267

angenommenes Beratungsangebot

65

18

83

Nicht angenommenes Beratungsangebot

64

17

81

Reaktion auf Beratungsangebot noch nicht bekannt

2

5

7

Zu den Reaktionen der Sorgeberechtigten ist zu berichten, dass der Anteil der Familien, die auf Grund des Straftatverdachts gegen ihr Kind ein Beratungsangebot des Sozialen Dienstes erhielten und auf dieses Angebot eingingen, gegenüber dem Vorjahr (1/3) auf rund 50 % gestiegen ist. Dazu kommt die gewachsene Zahl der Familien, zu denen bereits Kontakt bestand und bei denen die Meldung in die laufende Arbeit mit der Familie einbezogen werden konnte. Das Verhältnis von angenommenen und nicht angenommenen Beratungsangeboten ist bei beiden Geschlechtern gleich.

Kinder mit Mehrfachmeldungen 2007

Insgesamt 596 Kinder waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2007 betroffen. Für 504 Kinder lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 243 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 92 Kinder.

Tab. 10 Kinder mit Mehrfachmeldungen

Anzahl der Meldungen pro Kind

Jungen

Mädchen

insgesamt

Zwei Meldungen

48

14

62

Drei Meldungen

14

3

17

Vier Meldungen

7

1

8

Mehr als vier Meldungen

2

3

5

Die Mehrzahl dieser Meldungen entfiel auf Fälle, die dem Sozialdienst bereits bekannt waren und in denen der Sozialdienst bereits tätig war.

Wenn das nicht der Fall war, wurde in der überwiegenden Anzahl dieser Fälle den betroffenen Sorgeberechtigten ein Kontakt- und Beratungsangebot gemacht.

In insgesamt sieben Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Allerdings ergab sich diese Notwendigkeit bei der Mehrzahl der Fälle (5) aus der Bewertung der Gesamtumstände in der laufenden Fallarbeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juni 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 28 · 04.08.2008
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 23 · 19.08.2008
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 23 · 21.08.2008
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 23 · 25.08.2008
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 20 · 02.09.2008
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 4324,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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