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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorlagentyp: B
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.06.2011, B 300

Betreff: Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385 - NR 1580 CDU, A 534 CDU, l. B 507/10 - Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166. Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315. Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2010 Einführung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8385, wird der sechste Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt am Main befasst, über die durch die Polizei Meldungen beim Jugend- und Sozialamt zum Verdacht einer strafbaren Handlung eingegangen sind. Infolge des Beschlusses aus dem Jahr 2004 war mit den Jugendkoordinatoren der Polizei vereinbart worden, die entsprechenden polizeilichen Meldungen dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zuzuleiten. Dort werden diese Meldungen erfasst und den zuständigen Sozialdiensten zugeleitet. Mit Hilfe eines standardisierten Rückmeldeverfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten in den Sozialen Diensten der Sozialrathäuser erfasst und zentral ausgewertet. Das vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem sechsten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2010. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen liegt innerhalb der Schwankungsbreite der vergangenen Jahre. Die Ergebnisse für das Jahr 2010 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten Im Laufe des Jahres 2010 sind insgesamt 654 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2006 2007 2008 2009 2010 abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % Jungen 396 68,5 528 70,7 368 68,4 380 67,1 457 69,9 Mädchen 182 31,5 219 29,3 170 31,6 186 32,7 197 30,1 insgesamt 578 747 538 566 654 Die Zahl der Verdachtsmeldungen ist nach den Rückgängen der Jahre 2008 und 2009 angestiegen. Die Kooperation mit der Polizeibehörde ist weiter verstetigt worden, so dass die Zustellung der Polizeimitteilungen an das Jugend- und Sozialamt nach wie vor zuverlässig erfolgt. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen Berichtsjahren ein vergleichbares Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen. Tab. 2 Altersverteilung im Jahr 2010 Jahrgang insgesamt 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 und jünger abs. Jungen 6 134 173 66 39 23 8 8 458 Mädchen 6 72 66 34 9 5 1 4 196 insgesamt 12 206 239 100 48 28 9 12 654 Wie auch in den Jahren 2005 bis 2009 entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen. Tab. 3 Tatgruppen 2010 Tatgruppe Jungen Mädchen insgesamt Diebstahl 242 129 371 56,7 % Körperverletzung

64 35 99 15,1 % Sachbeschädigung

56 12 68 10,4 % Raub 42 7 49 7,5 % Bedrohung / Beleidigung 8 4 12 1,8 % Sonstiges 45 10 55 8,4 % insgesamt 457 197 654 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass - wie in den vergangenen Jahren - die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl insgesamt den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Die Entwicklung 2007 bis 2010 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet: Tab. 4 Vergleich 2007 - 2010 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2007 2008 2009 2010 Tatgruppe abs. % abs. % abs. % abs. % Diebstahl 246 46,6 173 47,0 175 46,1 242 53,0 Körperverletzung 128 24,2 77 20,9 66 17,4 64 14,0 Sachbeschädigung 71 13,4 53 14,4 77 20,3 56 12,3 Raub 13 2,5 34 9,2 18 4,3 42 9,2 Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 70 13,3 31 8,4 44 11,6 53 11,2 insgesamt 528 368 380 457

Tab. 5 Vergleich 2007 - 2010 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2007 2008 2009 2010 Tatgruppe abs. % abs. % abs. % abs. % Diebstahl 167 76,3 118 69,4 137 73,7 129 65,5 Körperverletzung 26 11,9 29 17,1 24 12,9 35 17,8 Sachbeschädigung 7 3,2

9 5,3 9 4,8 12 6,1 Raub 0 0 2 1,2 1 0,5 7 3,6 Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 19 8,7 12 7,1 15 8,1 14 7,1 insgesamt 219 170 186 197

Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Bei beiden Geschlechtern bleibt der Schwerpunkt der Tatvorwürfe im Bereich von Diebstählen/Ladendiebstählen. Der Anteil der primär als "Sachbeschädigung, Körperverletzung und Raub" klassifizierten Vorfälle ist bei Jungen erhöht, jedoch auch bei Mädchen 2010 erkennbar angestiegen, wenngleich die Betrachtung der absoluten Zahlen dies wieder etwas relativiert. Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten Bei der Bewertung der Reaktionen der Sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfsangebote wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen. Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes 2010

Reaktionen des Sozialen Dienstes Jungen Mädchen Insgesamt abs. % abs. % abs. % Einschätzung als Bagatellfall 117 25,6 60 30,5 177 27,0 Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 104 22,8 51 25,9 155 23,7 Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 164 35,9 53 26,9 217 33,2 Kein Rücklauf 51 11,2 24 12,2 75 11,5 Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 21 4,6 9 4,6 30 4,6 insgesamt 457 197 654 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Deutlich zu beobachten ist die Bedeutung von Beratungsangeboten oder die Nutzung schon bestehender Kontakte mit der Familie. Reaktionen der Sorgeberechtigten 2010 Tab. 7 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten Jungen Mädchen Insgesamt Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 164 53 217 angenommenes Beratungsangebot 71 34 105 Nicht angenommenes Beratungsangebot 32 18 50 (der Rest der Fälle besteht aus "Bagatellfall", kein Rücklauf" und "Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ") Weitergehende Maßnahmen In 15 Fällen war eine Überprüfung des Kindeswohls erforderlich. Bei 11 der 15 Fälle ergab sich diese Notwendigkeit aus der Bewertung der erzieherischen Gesamtumstände in der Familie, die durch die laufende Arbeit mit der Familie schon bekannt geworden waren. In den übrigen 4 Fällen lösten die Meldungen der Polizei direkt die Prüfung des Kindeswohls aus. Kinder mit Mehrfachmeldungen 2010 Insgesamt 347 Jungen und 164 Mädchen waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2010 betroffen. Für 290 Jungen und 144 Mädchen lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 220 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 57 Jungen und 20 Mädchen. Tab. 8 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 35 15 50 drei Meldungen 7 2 9 vier Meldungen 7 2 9 mehr als vier Meldungen 8 1 9 Der überwiegende Teil dieser Meldungen betraf Kinder, die dem Sozialdienst bereits bekannt sind und mit deren Familien der Sozialdienst bereits arbeitet. Wenn das nicht der Fall war, wurde in der Regel den betroffenen Sorgeberechtigten ein Beratungsangebot gemacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Juni 2011 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 2 · 16.08.2011
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 18.08.2011
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 2 · 22.08.2011
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)

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