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Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen

Vorlagentyp: B
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 257

Betreff: Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385 - NR 1580/04 CDU, A 534/04 CDU, l. B 300/11 - Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166. Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315. Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2011 Einführung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8385, wird der siebte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Das mit der Polizei vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem siebten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2011. Die Ergebnisse für das Jahr 2011 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Die Anzahl der Meldungen liegt unter dem Niveau der Vorjahre. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten Im Laufe des Jahres 2011 sind insgesamt 491 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2007 2008 2009 2010 2011 Jungen 528 (70,7 %) 368 (68,4 %) 380 (67,1 %) 457 (69,9 %) 340 (69,2 %) Mädchen 219 (29,3 %) 170 (31,6 %) 186 (32,7 %) 197 (30,1 %) 151 (30,8 %) insgesamt 747 538 566 654 491 Die Zahl der Verdachtsmeldungen liegt 2011 niedriger als in den vorausgegangenen Vergleichsjahren. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt in allen Berichtsjahren ein unverändertes Bild; gut zwei Drittel der Mitteilungen entfallen auf Jungen. Tab. 2 Altersverteilung im Jahr 2011

Jahrgang 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 und jünger insgesamt Jungen 3 122 93 49 30 18 13 12 340 Mädchen 2 59 50 24 9 4 3 0 151 insgesamt 5 181 143 73 39 22 16 12 491 Wie auch in den gesamten vorherigen Erhebungsjahren entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen. Tab. 3 Tatgruppen 2011 Tatgruppe Jungen Mädchen insgesamt Diebstahl 163 116 279 56,8 % Körperverletzung

80 11 91 18,5 % Sachbeschädigung

43 11 54 11,0 % Raub 8 1 9 1,8 % Bedrohung / Beleidigung 21 10 31 6,3 % Sonstiges 25 2 27 5,5 % insgesamt 340 151 491 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass - wie in allen Vergleichsjahren- die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Die Entwicklung 2008 bis 2011 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet: Tab. 4 Vergleich 2008 - 2011 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2008 2009 2010 2011 Diebstahl 173 (47,0 %) 175 (46,1 %) 242 (53,0 %) 163 (47,9 %) Körperverletzung 77 (20,9 %) 66 (17,4 %) 64 (14,0 %) 80 (23,5 %) Sachbeschädigung 53 (14,4 %) 77 (20,3 %) 56 (12,3 %) 43 (12,6 %) Raub 34 (9,2 %) 18 (4,3 %) 42 (9,2 %) 8 (2,6 %) Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 31 (8,4 %) 44 (11,6 %) 53 (11,2 %) 46 (13,5 %) insgesamt 368 380 457 340 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Tab. 5 Vergleich 2008 - 2011 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2008 2009 2010 2011 Diebstahl 118 (69,4 %) 137 (73,7 %) 129 (65,5 %) 116 (76,8 %) Körperverletzung 29 (17,1 %) 24 (12,9 %) 35 (17,8 %) 11 (7,3 %) Sachbeschädigung 9 (5,3 %) 9 (4,8 %) 12 (6,1 %) 11 (7,3 %) Raub 2 (1,2 %) 1 (0,5 %) 7 (3,6 %) 1 (0,7 %) Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 12 (7,1 %) 15 (8,1 %) 14 (7,1 %) 12 (7,9 %) insgesamt 170 186 197 151

Es zeigt sich bei beiden Geschlechtern ein unverändert hoher Anteil von Diebstählen. Darunter fallen auch alle Fälle von Ladendiebstahl. Der Anteil der primär als "Sachbeschädigung, Körperverletzung und Raub" klassifizierten Vorfälle ist wie in den Vorjahren bei Jungen erhöht. Der in diesem Bereich erhöhte Wert des Vorjahres bei Mädchen ist wieder zurückgegangen. Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten Bei der Bewertung der Reaktionen der Sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfen wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen. Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes 2011 Reaktionen des Sozialen Dienstes Jungen Mädchen insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 101 (29,7 %) 54 (35,8 %) 155 (31,2 %) Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 65 (19,1 %) 27 (17,9 %) 92 (18,7 %) Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 119 (35,0 %) 37 (24,5 %) 156 (31,8 %) Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 55 (16,2 %) 33 (21,9 %) 88 (17,9 %) insgesamt 340 151 491 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. In etwa der Hälfte aller Fälle wird ein Beratungsangebot gemacht oder der Vorfall in die schon bestehenden Kontakte mit der Familie einbezogen. Tab. 7 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten Jungen Mädchen Insgesamt Kooperation im Rahmen der bereits laufenden Arbeit mit der Familie 119 37 156 Annahme des Beratungsangebotes 28 12 40 Fehlende Reaktion oder Ablehnung des Beratungsangebotes 37 15 52 Im Jahr 2011 sind weniger Beratungsangebote von sorgeberechtigten Eltern angenommen worden. In Folge dessen waren in neun Fällen weitergehende Maßnahmen zur Überprüfung des Kindeswohls notwendig. Kinder mit Mehrfachmeldungen 2011 Insgesamt 293 Jungen und 138 Mädchen waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2011 betroffen. Für 258 Jungen und 127 Mädchen lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 106 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 35 Jungen und 11 Mädchen. Diesmal ist der Anteil der Kinder, auf die mehr als zwei Meldungen entfallen, außerordentlich gering. Tab. 8 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 28 9 27 drei Meldungen 5 2 7 mehr als drei Meldungen 2 0 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juni 2012 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 12 · 28.08.2012
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und Stv. Ochs (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 12 · 30.08.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 12 · 03.09.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 7 · 10.09.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 1955,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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