Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 369
Betreff: Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8385 - NR 1580/04 CDU, A 534/04 CDU, l. B 257/12 - Zu III. Satz 1 bis 3.: Dieses Konzept wurde im Jahr 2004 erarbeitet; vorgelegt wurde es durch den Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 166. Erstmalig wurde der jährlich geforderte Bericht des Magistrats für das Jahr 2005 vorgelegt am 24.07.2006, B 315. Bericht zu polizeilichen Meldungen über tatverdächtige Kinder im Jahr 2012 Einführung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8385 wird der achte Bericht vorgelegt, der sich mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren in der Stadt Frankfurt befasst, zu denen dem Jugend- und Sozialamt Meldungen über den Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Polizei zugegangen sind. Die entsprechenden polizeilichen Meldungen werden dem Jugend- und Sozialamt zentral über die Jugendgerichtshilfe zugeleitet und von dort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben. Mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens werden die Einschätzung und Reaktion, sowie die entsprechenden Reaktionen der Sorgeberechtigten dezentral in den Sozialrathäusern erfasst und zentral ausgewertet. Das mit der Polizei vereinbarte Verfahren führt nunmehr zu diesem achten Bericht, diesmal über den Zeitraum des Kalenderjahres 2012. Die für das Verfahren notwendigen Routinen sind inzwischen stabil. Die Anzahl der erfassten und verarbeiteten Meldungen liegt weiter unter dem Niveau der Vorjahre. Angesichts der Priorität der Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen, deren Überprüfung durch den Sozialen Dienst keinen Aufschub duldet, und zahlreiche Überprüfungen durch das Hessische Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, ist die Rücklaufquote aus den Sozialrathäusern jährlich neu zu beurteilen. Die Ergebnisse für das Jahr 2012 führen in ihrer Gesamtheit zu einem Überblick über das strafbare Verhalten von minderjährigen strafunmündigen Kindern. Im Grundsatz ist zu betonen, dass es sich jeweils um Verdachtsmitteilungen handelt, die letztlich zwar rechtsstaatlich durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden (Einstellung gem. §170 StPO), bei denen jedoch eine Überprüfung der tatsächlichen Strafbarkeit des Vorwurfes in den meisten Fällen unterbleibt. Aufgabe des Sozialen Dienstes Kinder- und Jugendhilfe ist es, nach erfolgter Mitteilung einzuschätzen, in welchem Umfang er tätig werden muss. Auch hierüber gibt die Auswertung Aufschluss. Daten und Fakten Im Laufe des Jahres 2012 sind insgesamt 451 Meldungen über eine Straftat, bei der der Verdacht bestand, dass sie von einem Kind ausgeführt worden war, auf dem vereinbarten Weg über die Jugendgerichtshilfe zugestellt worden. Tab. 1 Gesamtzahl Verdachtsmeldungen 2008 2009 2010 2011 2012 Jungen 368 (68,4 %) 380 (67,1 %) 457 (69,9 %) 340 (69,2 %) 268 (59,4%) Mädchen 170 (31,6 %) 186 (32,7 %) 197 (30,1 %) 151 (30,8 %) 183 (40,6%) insgesamt 538 566 654 491 451 Die Zahl der Verdachtsmeldungen liegt 2012 weiterhin niedriger als in den vorausgegangenen Vergleichsjahren. Die Verteilung zwischen Jungen und Mädchen zeigt eine leichte Veränderung gegenüber den vergangenen Berichtsjahren; drei Fünftel der Mitteilungen entfallen auf Jungen. Tab. 2 Altersverteilung im Jahr 2012 Jahrgang 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 und jünger insgesamt Jungen 17 58 91 38 32 11 10 11 268 Mädchen 2 54 68 40 13 2 2 2 183 insgesamt 19 112 159 78 45 13 12 13 451 Wie auch in den gesamten vorherigen Erhebungsjahren entfällt die überwiegende Anzahl der Meldungen auf die Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen (77,4%). Tab. 3 Tatgruppen 2012 Tatgruppe Jungen Mädchen insgesamt Diebstahl 128 135 263 58,3% Körperverletzung 74 30 104 23,1% Sachbeschädigung 24 6 30 6,7% Raub 1 1 0,2% Sonstiges (u.a. Betrug, Bedrohung / Beleidigung 41 12 53 11,8% insgesamt 268 183 451 100%
Im Tatverdachtsbereich der Körperverletzungen ist fast regelhaft Beleidigung und Bedrohung aufgeführt. Unter "Sonstiges" (25x) sind neben "reiner" Bedrohung und Beleidigung folgende Vergehen subsumiert: Verstoß gegen das SprengstoffG, falsche Verdächtigung, Fahren ohne Führerschein, Hausfriedensbruch, BtmG, häusliche Gewalt, "räuberische Erpressung, Körperverletzung, Beleidigung (auf sexueller Grundlage)", Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz, Erwerb von BtM, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (5x, gemeinschaftlich) Unterschlagung sonstiger Sachen (2x), Missbrauch von Notrufen, Unterlassene Hilfeleistung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Umetikettierungsbetrug. Bei der Erfassung der Tatgruppen zeigt sich, dass - wie in allen Vergleichsjahren - die Deliktgruppe Diebstahl / Ladendiebstahl den größten Anteil der Verdachtsfälle darstellt, gefolgt von Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Die Entwicklung 2008 bis 2012 wird für Mädchen und Jungen getrennt betrachtet: Tab. 4 Vergleich 2009 - 2012 Tatvorwürfe gegen Jungen Jungen 2009 2010 2011 2012 Diebstahl 175 (46,1 %) 242 (53,0 %) 163 (47,9 %) 128 (47,8%) Körperverletzung 66 (17,4 %) 64 (14,0 %) 80 (23,5 %) 74 (27,6%) Sachbeschädigung 77 (20,3 %) 56 (12,3 %) 43 (12,6 %) 24 (9,0%) Raub 18 (4,3 %) 42 (9,2 %) 8 (2,6 %) 1 (0,4%) Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 44 (11,6 %) 53 (11,2 %) 46 (13,5 %) 41 (15,3%) insgesamt 380 457 340 268 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. Tab. 5 Vergleich 2009 - 2012 Tatvorwürfe gegen Mädchen Mädchen 2009 2010 2011 2012 Diebstahl 137 (73,7 %) 129 (65,5 %) 116 (76,8 %) 135 (73,8%) Körperverletzung 24 (12,9 %) 35 (17,8 %) 11 (7,3 %) 30 (16,4%) Sachbeschädigung 9 (4,8 %) 12 (6,1 %) 11 (7,3 %) 6 (3,3%) Raub 1 (0,5 %) 7 (3,6 %) 1 (0,7 %) 0 Sonstiges (u.a. Betrug Bedrohung / Beleidigung) 15 (8,1 %) 14 (7,1 %) 12 (7,9 %) 12 (6,6%) insgesamt 186 197 151 183 Es zeigt sich bei beiden Geschlechtern ein unverändert hoher Anteil von Diebstählen. Ladendiebstähle sind mit 82% der weitaus höchste Anteil davon, über die Hälfte wird Mädchen zur Last gelegt. Bei Mädchen ist ein Anstieg zu verzeichnen. Der im Bereich Körperverletzung erhöhte Wert - auch bei Mädchen - geht häufig mit dem Tatvorwurf der Bedrohung und Beleidigung einher. Reaktionen von Sozialen Diensten und Sorgeberechtigten Bei der Bewertung der Reaktionen der Sozialen Dienste und der Sorgeberechtigten ist zunächst davon auszugehen, dass der Sozialdienst eine eingehende Meldung dahingehend prüft, ob hier ein sogenannter Bagatellfall vorliegt, dem zunächst nicht weiter nachgegangen werden muss, oder ob es sich bei dem Verdacht um einen Sachverhalt handelt, der mit den Betroffenen und deren Sorgeberechtigten besprochen werden muss. In Fällen schon bestehender Kontakte oder Hilfen wird die Meldung in die laufende Fallarbeit einbezogen. Tab. 6 Reaktionen des Sozialen Dienstes 2012 Reaktionen des Sozialen Dienstes Jungen Mädchen insgesamt Einschätzung als Bagatellfall 94 (35,1%) 68 (37,2%) 162 (35,9%) Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten 67 (25%) 29 (15,8%) 96 (21,3%) Einbezug in die laufende Arbeit mit der Familie 81 (30,2%) 71 (38,8%) 152 (33,7%) Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 26 (9,7%) 15 (8,2%) 41 (9,1%) insgesamt 268 183 451 Abweichungen von 100 % werden durch Rundungen verursacht. In gut der Hälfte aller Fälle wird ein Beratungsangebot gemacht oder der Vorfall in die schon bestehenden Kontakte mit der Familie einbezogen. Das entspricht einer leichten Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. Tab. 7 Reaktionen der Sorgeberechtigten Reaktionen der Sorgeberechtigten Jungen Mädchen Insgesamt Kooperation im Rahmen der bereits laufenden Arbeit mit der Familie 81 70 151 Annahme des Beratungsangebotes 40 19 59 Fehlende Reaktion oder Ablehnung des Beratungsangebotes 28 11 39 Kein Angebot des KJS, da Einschätzung als Bagatellfall 93 68 161 Bearbeitung noch nicht abgeschlossen 26 15 41 Im Jahr 2012 sind gegenüber dem Vorjahr mehr Beratungsangebote von sorgeberechtigten Eltern angenommen worden. In Folge dessen und im Rahmen der bereits bestehenden Kooperation mit der Familie waren in elf Fällen weitergehende Maßnahmen zur Überprüfung des Kindeswohls notwendig. Kinder mit Mehrfachmeldungen 2012 Insgesamt 225 Jungen und 161 Mädchen waren von Verdachtsmeldungen im Jahr 2012 betroffen. Für 202 Jungen und 142 Mädchen lag nur eine Meldung vor. Die übrigen 107 Meldungen verteilen sich auf insgesamt 23 Jungen und 19 Mädchen. Tab. 8 Kinder mit Mehrfachmeldungen Anzahl der Meldungen pro Kind Jungen Mädchen insgesamt zwei Meldungen 12 16 28 drei Meldungen 8 3 11 mehr als drei Meldungen 3 0 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juli 2013 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1580 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 26. Oktober 2004. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)