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Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?

Vorlagentyp: B
108 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Abfalltrennung in den städtischen Ämtern soll verbessert werden, insbesondere die Sammlung von Bioabfällen. Durch Informationsmaßnahmen und Empfehlungen für die Ausstattung von Büros und Teeküchen sollen Müllvermeidung und Recycling gefördert werden.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Bericht

Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, unterliegen den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Anders, als der Name vermuten lässt, gilt diese somit auch für städtische Ämter, Betriebe und städtische Gesellschaften. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Regelungen der GewAbfV ist gemäß § 19 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz das Regierungspräsidium.

Nach den Regelungen der GewAbfV haben Besitzer:innen von gewerblichen Siedlungsabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen:

  1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier,
  2. Glas,
  3. Kunststoffe,
  4. Metalle,
  5. Holz,
  6. Textilien,
  7. Bioabfälle. Das Umweltamt hat zur Information und Sensibilisierung der städtischen Ämter und städtischen Gesellschaften den Magistratsbeschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 über die verpflichtende getrennte Sammlung von Abfällen herbeigeführt und in den Nachrichten für die Stadtverwaltung (NaSt) Ausgabe 01/2021, S. 96, Nr. 15 veröffentlicht. Alle Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften wurden hierin aufgefordert, ihre Entsorgungssituation, sowie der der Außenstellen zu überprüfen und so anzupassen, dass die Abfallfraktionen Papier/Pappe/Kartonage, Glas, Kunststoffe, Bioabfälle und - sofern diese anfallen - auch Metalle, Holz sowie Textilien bereits am Entstehungsort sortenrein erfasst werden. Anlässlich der vorliegenden Anfrage A 322 hat das Umweltamt die aktuellen abfallrechtlichen Sammlungs- und Überlassungsmodalitäten aller Ämter und städtischer Gesellschaften abgefragt. Hierbei liegen trotz mehrfacher Erinnerung nur Rückmeldungen von 39 % der angefragten Stellen vor (62 Rückmeldungen, 97 Rückmeldungen fehlen). Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass je nach Fragestellung nur zwischen 52 und 58 Rückmeldungen eingegangen bzw. auswertbar waren. Insbesondere diejenigen Ämter oder städtischen Gesellschaften, die nicht das vorgefertigte Rückmeldeformular genutzt haben, sind nicht vollumfänglich auswertbar, da die relevanten Fragen nicht aussagekräftig beantwortet wurden. Für eine vollständige Bewertung sowie ein repräsentatives Gesamtbild der bestehenden Abfalltrennung innerhalb der Stadtverwaltung wäre eine höhere Rücklaufquote notwendig gewesen. Die Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen ergab folgendes: Getrennte Sammlung gemäß § 3 Abs. 1 GewAbfV: 95 % von 58 Rückmeldungen sammeln Papier, Pappe, Karton (kein Hygienepapier) getrennt. 70 % von 57 Rückmeldungen sammeln Kunststoffe getrennt. 40 % von 58 Rückmeldungen sammeln Bioabfälle getrennt. Trennmöglichkeiten im Büro: 73 % von 56 Rückmeldungen haben einen separaten Mülleimer für Papier im Büro. 49 % von 55 Rückmeldungen haben einen separaten Mülleimer für Restmüll im Büro. Trennmöglichkeiten in der Teeküche: 88 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Restmüll an. 65 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Kunststoffe an. 23 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Papier an. 27 % von 52 Rückmeldungen bieten Trennmöglichkeiten für Restabfall, Kunststoff und Bioabfall an. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt, dass die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Karton bereits sehr gut etabliert ist. Mit einer Quote von 95 % wird dieser Wert als insgesamt positiv bewertet und verdeutlicht, dass die Papiertrennung bereits fester Bestandteil der Abfallentsorgung in der Stadtverwaltung ist. Bei der getrennten Erfassung von Kunststoffen liegt die Quote mit 70 % jedoch deutlich darunter. Dies lässt darauf schließen, dass entweder keine geeigneten Sammelmöglichkeiten vorhanden sind oder die bestehenden Entsorgungsstrukturen eine getrennte Erfassung bislang nicht ermöglichen. Hier besteht Optimierungspotenzial durch die Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter. Den größten Handlungsbedarf bzw. das größte Entwicklungspotenzial zeigt sich bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen. Lediglich 40 % der antwortenden Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften erfassen Bioabfälle separat. Als häufigster Grund für den Verzicht auf eine getrennte Sammlung wurde das geringe Aufkommen an Bioabfällen genannt. Hier muss überprüft werden, in welchen Bereichen eine getrennte Bioabfallsammlung in der Zukunft sinnvoll und praktikabel umgesetzt werden kann. Während 73 % über einen separaten Papierbehälter im Büro verfügen, geben lediglich 49 % an, einen separaten Restmüllbehälter direkt am Arbeitsplatz bereitzustellen. Im Hinblick darauf, dass in Büroräumen hauptsächlich Papier anfällt und für weitere Abfälle Behälter in den Teeküchen bereitstehen, ist diese einzige Trennmöglichkeit als ausreichend anzusehen. Trotzdem muss auch hier überprüft werden, ob weitere Trennmöglichkeiten sinnvoll umgesetzt werden können. In den Teeküchen sind Restmüllbehälter nahezu flächendeckend vorhanden (88 %), während Sammelmöglichkeiten für Kunststoffe (65 %) und insbesondere für Papier (23 %) deutlich seltener angeboten werden. Anfallender Papiermüll kann, sofern im Büro Papierbehälter zur Verfügung stehen, allerdings dort problemlos getrennt werden. Nur 27 % verfügen über eine vollständige Trennmöglichkeit für die Fraktionen Restmüll, Kunststoffe und Bioabfälle in den Teeküchen. Hier besteht Potenzial, die Sammelsysteme zu vereinheitlichen und die Abfallfraktionen anzupassen, um insbesondere auch Bioabfälle getrennt erfassen zu können. Nach GewAbfV entfällt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen, wenn diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung beispielsweise dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeuger:innen befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch die Besitzer:innen nicht gewährleistet werden kann. Inwieweit dies für die oben aufgeführten Quoten ausschlaggebend ist, kann auf Basis der vorliegenden Daten leider nicht beurteilt werden. Die Aufstellung von Wertstofftonnen (Papier, Bio, Leichtverpackungen/gelbe Tonne) wird bei vielen Liegenschaften durch unterschiedliche Standortfaktoren beeinflusst. Grundsätzlich versucht das Umweltamt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, eine Ausstattung mit allen erforderlichen Abfallbehältern durchzusetzen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Der Anschlussgrad wohngenutzter Liegenschaften an die kommunale Bioabfallsammlung liegt bei etwa 85%, was ein üblicher Wert für Großstädte ist. Sofern Liegenschaften nicht über eine Biotonne verfügen - und die Liegenschaften der ABG stellen hier keine Ausnahme dar - kann es verschiedene Gründe geben:
    • Platzmangel spielt in den wenigsten Fällen eine entscheidende Rolle. Sind die Verhältnisse so beengt, dass nicht alle vier Abfalltonnen aufgestellt werden können, drängt das Umweltamt vorrangig auf Abzug der freiwilligen gelben Tonne.
    • Gelegentlich kommt es vor, dass Biotonnen zwar vorhanden sind, aus vorgeblich hygienischen Gründen aber nicht genutzt und in Abstellräumen gelagert werden. Zur richtigen Nutzung der Biotonne und zur Vermeidung von Gerüchen und Madenbefall stellt die FES GmbH allerdings Informationsmaterialien zur Verfügung und bietet kostenpflichtige Tonnenreinigungen an.
    • Gerade in großen Wohnanlagen besteht die Situation, dass Biotonnen in der Vergangenheit häufig mit anderen Abfällen vermüllt wurden und dann als Restabfall geleert werden mussten. Wenn sich auch nach mehreren Interventionen und Aufklärungsmaßnahmen keine Besserung ergeben hat, wurden die Biotonnen in der Regel abgezogen. Gerade im Zusammenhang mit den verschärften Anforderungen der Bioabfallverordnung muss verhindert werden, dass durch vermüllte Biotonnen einzelner Liegenschaften die gesamte Ladung eines Abfallsammelfahrzeugs verunreinigt wird. Konkret hat die ABG aktuell rund 30 Liegenschaften, die nicht mit Wertstoffanschlüssen ausgestattet sind, sondern nur mit Restabfallbehältern. Allerdings können die Anwohner:innen in einigen Fällen über Nutzungsgemeinschaften die Wertstoffbehälter benachbarter Liegenschaften mitnutzen, wodurch eine korrekte Abfalltrennung ermöglicht wird. Im Zuge der laufenden Zero-Waste-Werbekampagne klären Umweltamt und FES auch über eine korrekte Mülltrennung und deren Sinn und Zweck auf. Es ist vorgesehen, durch unterstützende Kommunikationsmaßnahmen auch den Anschlussgrad an die Biotonne weiter zu erhöhen. Auf Grundlage der Ergebnisse sowie der zum Großteil fehlenden Rückmeldungen werden alle Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften hinsichtlich ihrer bestehenden Abfalltrennsysteme erneut über die NaSt sensibilisiert und informiert. Dabei erfolgt die Empfehlung, möglichst viele Abfallfraktionen getrennt zu sammeln. Zudem wird eine einheitliche Ausstattungsempfehlung für die Abfalltrennung in Büros und Teeküchen zentral für die Stadt Frankfurt definiert, an der sich die genannten Stellen orientieren können. Hierzu gehören insbesondere ausreichend gekennzeichnete Sammelbehälter für Restmüll, Kunststoffe, Papier sowie Bioabfälle. Seitens des Umweltamtes wird grundsätzlich empfohlen in den Büros zumindest eine Trennmöglichkeit für Papier anzubieten. Zusätzlich sollten die Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften in den Teeküchen Trennmöglichkeiten für Restmüll, Leichtverpackungen sowie auch Bioabfall anbieten. Somit wäre eine vollständige Trennung der täglich anfallenden Abfälle möglich. Eine getrennte Erfassung von Leichtverpackungen und Bioabfällen trägt dazu bei, das Restmüllaufkommen erheblich zu reduzieren und eine Verwertung der Abfälle zu ermöglichen. Insbesondere an Standorten mit Teeküchen oder Aufenthaltsbereichen, in denen regelmäßig organische Abfälle anfallen, kann eine getrennte Sammlung von Biomüll einen besonders sinnvollen Beitrag zu einem nachhaltigen Abfallwirtschaftskreislauf leisten. Alle rückmeldenden städtischen Stellen gaben an, dass die Reinigungsverträge die getrennte Sammlung der Abfallfraktionen vorsehen. Somit ist die Grundlage für eine optimale Abfalltrennung innerhalb der gesamten Stadtverwaltung gegeben. Als weiteren Schritt müssen die dezentralen Verwaltungen ihre Abfallentsorgung fortwährend überprüfen und Optimierungspotenziale, sofern diese organisatorisch sowie entsorgungstechnisch möglich sind, umsetzen. Ergänzend werden alle Ämter, Betriebe und städtischen Gesellschaften darauf hingewiesen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die korrekte Abfalltrennung zu informieren bzw. sensibilisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juli 2024NRNR 983Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 6. Januar 2025BB 6Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machenMagistratsbericht
  3. 9. Januar 2025AA 332Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?STVV-Anfrage · BFF-BIG
  4. 28. März 2025BB 131Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  5. 27. Juni 2025BB 238Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  6. 28. November 2025BB 436Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  7. 13. April 2026BB 139Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  8. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 108 Wochen
    BB 256Mülltrennung – Welche Schuhe trägt der Schuster?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)

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