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Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen

Vorlagentyp: B
108 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats schlägt vor, die Attraktivität der Biomülltonne zu erhöhen und die Mülltrennung zu verbessern. Dies soll durch eine Werbekampagne und eine Sortieranalyse des Restmülls erreicht werden, um das Trennverhalten in verschiedenen Siedlungsstrukturen zu untersuchen. Ziel ist es, die Menge an getrennt gesammeltem Bioabfall zu steigern und die Kapazitäten der Biokompostanlage zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Bericht

Der Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 30/2022) zeigt bereits eine Reihe von Ansätzen auf, um die Menge an getrennt gesammeltem Bioabfall zu steigern. Insbesondere wird hier auf die separate Grünschnittsammlung im Frühjahr und Herbst hingewiesen, die auch in den kommenden Jahren weiter beworben und ausgebaut werden soll. Damit eine Trennung von Bioabfällen (aber auch von Papier) nicht aufgrund zu geringer Tonnenkapazitäten unterbleibt, lässt das Umweltamt mittlerweile pro Liegenschaft einen Behälterbestand für Wertstoffe zu, der dem 8-fachen des Restabfallbehältervolumens entspricht - bei unveränderter Gebührenhöhe.

Die gesammelte Menge Bioabfall ist primär abhängig von der Witterung, da zum großen Teil Gartenabfälle über die braune Tonne entsorgt werden. Steigende Mengen bedeuten daher nicht unbedingt eine Verbesserung der Mülltrennung. Wie gut der Müll getrennt wird, kann nur durch die Ermittlung der Menge des Biomülls in der Restmülltonne ermittelt werden. Hierfür ist eine Sortieranalyse des Restmülls erforderlich. Das Umweltamt plant eine umfangreiche Sortieranalyse im Frühjahr 2025, der Auftrag hierzu wurde bereits vergeben.

Aufgrund des entstehenden Aufwands und der anfallenden Kosten kann eine Sortieranalyse nicht so kleinteilig erfolgen, dass sich konkrete Bereiche mit schlechter Mülltrennung identifizieren lassen. Die beauftragte Sortieranalyse ist aber so aufgebaut, dass Unterschiede im Trennverhalten zwischen verschiedenen Siedlungsstrukturen erfasst werden können. Dieses Vorgehen wurde gewählt, weil bereits bekannt ist, dass sich das Trennverhalten umso mehr verschlechtert, je größer die Wohnanlagen sind. Die Analyse wird eine genauere Quantifizierung der Unterschiede erlauben.

In der Stadt wurden bereits umfangreiche Kampagnen durchgeführt, um einen verantwortungsvolleren Umgang mit Bioabfällen zu bewerben. So nimmt das Umweltamt etwa seit mehreren Jahren an den Aktionen der "Aktion Biotonne Deutschland" (https://aktion-biotonne-deutschland.de/) teil. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) hat in den vergangenen Jahren mit den Kampagnen "Mehr Bio in die Biotonne" und "Kein Plastik in die Biotonne" (https://www.fes-bio.de/) intensiv für eine bessere Trennung des Biomülls geworben.

Das Umweltamt wird Anfang 2025 ebenfalls eine umfangreiche Werbekampagne zur Mülltrennung sowie zur Abfallvermeidung starten. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Maßnahmenplans "Auf dem Weg zur Zero Waste City". Aufgrund der oben erwähnten Tatsache, dass die Mülltrennung in größeren Siedlungsstrukturen schlechter funktioniert, soll im Rahmen der Kampagne weniger auf klassische Werbemittel gesetzt werden, sondern vorrangig eine zielgenaue Ansprache der Menschen vor Ort erfolgen.

In Frankfurt am Main werden jährlich zwischen 25.000 und 30.000 t Bioabfall über die Biotonnen gesammelt. Eine Steigerung dieser Menge auf 70-80 kg pro Einwohner:in und Jahr würde etwa eine Verdopplung dieser Menge bedeuten. Dies würde die Kapazitäten der Rhein-Main-Biokompostanlage (RMB) überschreiten, zumal dort nicht nur der Bioabfall aus Frankfurt angeliefert wird.

Der Ausbau der Anlage ist bereits seit 2021 erklärtes Ziel der FES. So wird etwa ein dritter Fermenter zur Erzeugung von Biogas benötigt. Zudem machen die geänderten Anforderungen der Bioabfallverordnung künftig eine Vorsortierung des angelieferten Bioabfalls erforderlich, um die Menge an Fremdstoffen (insbesondere Plastik) im Verwertungsprozess zu reduzieren. Für beide Maßnahmen werden am Standort dringend Erweiterungsflächen benötigt, die derzeit aber nicht zur Verfügung stehen. Der Zeitbedarf für Planung und Bau dieser notwendigen Erweiterungen der Anlage wird von der FES auf vier Jahre geschätzt.

Die in dem Antrag vorgeschlagene Reduzierung der Abholzeiten der Biotonnen lässt sich nicht realisieren, da dies zu Gebührenungerechtigkeit in den verschiedenen Abfuhrgebieten führen würde. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Leerungsintervalle auch aus energetischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, da die Vergärung der Abfälle zu Biogas umso besser gelingt, je frischer der angelieferte Abfall ist. Die gegenwärtige 14-tägige Leerung stellt somit bereits einen Ausgleich zwischen dem Nutzen und den entstehenden Umweltbelastungen her.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juli 2024NRNR 983Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 6. Januar 2025Sie sind hier
    BB 6Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen
    Magistratsbericht
  3. 9. Januar 2025AA 332Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?STVV-Anfrage · BFF-BIG
  4. 28. März 2025BB 131Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  5. 27. Juni 2025BB 238Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  6. 28. November 2025BB 436Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  7. 13. April 2026BB 139Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht
  8. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 256Mülltrennung – Welche Schuhe trägt der Schuster?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 15
Sitzung 35 · 17.01.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 36 · 20.01.2025
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 34 · 21.01.2025
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 34 · 23.01.2025
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 24.01.2025
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 35 · 24.01.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 36 · 10.02.2025
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 36 · 11.02.2025
TO II, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 36 · 11.02.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 36 · 17.02.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

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