Akuter Mangel bei der Schulplatzvergabe und Überlastung des Stadtschulamts
Zusammenfassung
Die Anfrage thematisiert den akuten Mangel bei der Schulplatzvergabe in Frankfurt, insbesondere durch steigende Schülerzahlen und Planungsdefizite im Schulbau. Es werden zahlreiche Fragen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und zur Anzahl der Betroffenen aufgeworfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 19.11.2026 antworten. Noch 36 Tage.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Zum Schuljahr 2026/2027 tritt erstmals der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler in Kraft. Während das Staatliche Schulamt diese Vorgabe formal als erfüllt meldet, offenbart der Blick auf die Praxis eine fortgesetzte, akute Mangelverwaltung an den Frankfurter Schulen. Weil der städtische Baufortschritt mit den seit Jahren steigenden Schülerzahlen nicht Schritt hält, müssen bestehende Einrichtungen im Dauermodus durch provisorische Containerlösungen und temporäre Erweiterungen erfolgen.
Gleichzeitig verschärft sich die Situation beim Übergang in die weiterführenden Schulen, insbesondere durch einen drastischen Zuwachs von rund 1.700 Schülern an den Gymnasien. Weil die regulären Kapazitäten fehlen, entscheidet bei Überzeichnungen das Los: 535 Viertklässler (7,5 Prozent) von insgesamt 6.657 Schülern erhielten eine Ablehnung ihrer Wunschschule und wurden behördlich zugewiesen. Die Folge sind eine Welle von 126 Widersprüchen und bereits 13 anhängige Gerichtsverfahren, die die Behörden unter Hochdruck arbeiten lassen.
Es ist den Frankfurter Familien nicht länger zuzumuten, dass der berechtigte Wunsch nach verlässlicher Bildung durch Planungsdefizite beim Schulbau, lückenhafte Übergangslösungen und das unberechenbare Prinzip Zufall bei der Platzvergabe blockiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die rund 6.350 Erstklässler wird laut Staatlichem Schulamt formal erfüllt. Wie viele dieser Plätze mussten jedoch durch provisorische Nachverdichtungen, Containerlösungen oder die Überlastung bestehender Räume geschaffen werden, weil der Baufortschritt mit den Schülerzahlen nicht Schritt hält?
- Wie viele Erstklässler in Frankfurt haben für das Schuljahr 2026/2027 trotz des gesetzlichen Anspruchs keinen Ganztags- oder Hortplatz an ihrer zuständigen Einzugsschule erhalten und bei wie vielen Kindern musste auf Plätze außerhalb des eigenen Stadtteils oder auf baubedingte Interims- und Containerlösungen ausgewichen werden?
- Liegen für alle zum Schuljahresbeginn genutzten temporären Containerbauten und Interims-Mensen die erforderlichen finalen Bauabnahmen, Brandschutzgenehmigungen und Betriebserlaubnisse der Bauaufsicht vor oder wurde in wie vielen Fällen mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet?
- Sind an allen Grundschulstandorten, die den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedienen, die Mensakapazitäten im regulären Betrieb für eine Vollversorgung aller angemeldeten Kinder ausreichend, oder müssen Notlösungen in Anspruch genommen werden?
- Wie schlüsselt sich die Zahl der über 500 Schüler auf, die keinen Platz an ihrer Wunschschule auf einer weiterführenden Schule erhalten haben, nach Schulformen auf und für wie viele dieser Kinder bedeutet die behördliche Zuweisung einen Schulweg außerhalb des eigenen Ortsbezirks bzw. eine tägliche einfache Fahrtzeit mit dem ÖPNV von über 45 Minuten?
- An welchen Frankfurter Schulstandorten konnte die im Aufnahmeverfahren übliche Bevorzugung von Kindern mit dort bereits beschulten Geschwistern nicht umgesetzt werden, und wie viele Ablehnungsbescheide wurden in diesen Fällen ausgestellt?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass auf die personelle und administrative Überlastung des städtischen Stadtschulamts im Zuge des aktuellen Vergabeverfahrens reagiert wird und in welchem Umfang wurde das dortige Personal im Bereich der Schulplatzvergabe seit Januar 2026 aufgestockt bzw. wurden neue Stellen geschaffen?
- Das Staatliche Schulamt registriert bereits 126 Widersprüche und 13 laufende Gerichtsverfahren wegen der Schulplatzvergabe. Wie viele dieser Verfahren und Widersprüche begründen sich direkt auf Kapazitätsengpässe, die in den Verantwortungsbereich des städtischen Schulbaus fallen und wie hat der Magistrat betroffenen Familien einen Schulstart dargestellt?
- Wie viele Widersprüche, gerichtliche Eilverfahren sowie noch offene Aufnahmeanträge (z. B. durch Zuzüge) im Rahmen der Schulplatzvergabe für das Schuljahr 2026/2027 sind per Datenstichtag dieser Anfrage im Stadtschulamt noch unbearbeitet?
- Wurden alle Erziehungsberechtigten der diesjährigen Schulstarter (sowohl für die 1. Klassenstufe als auch für den Übergang in die weiterführenden Schulen) verbindlich und vollumfänglich über ihren finalen Schul- oder Betreuungsplatz informiert und mit welchem zeitlichen Vorlauf vor dem ersten Schultag erfolgte diese Benachrichtigung im Regelfall?
- Wie viele Frankfurter Schüler haben sich für das Schuljahr 2026/2027 nachweislich an privaten oder freien Schulen angemeldet, weil ihnen kein adäquater oder rechtzeitiger Platz an einer staatlichen Wunschschule angeboten werden konnte und welche Auswirkungen hat diese Abwanderung auf die Zuweisung von Landesmitteln für das städtische Schulwesen?
- Bis zum Jahr 2029 plant die Stadt Frankfurt 25 neue Schulen. Bei wie vielen dieser 25 Schulbauprojekte gibt es aktuell konkrete zeitliche Verzögerungen, und wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der dadurch notwendigen interimistischen Erweiterungen bestehender Schulen?
- Beim Übergang in die 5. Klasse konnten 535 von 6.657 Viertklässlern (7,5 Prozent) nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden. Welche Stadtteile und welche konkreten Schulen verzeichneten die höchsten Anmeldeüberhänge und wie begründet der Magistrat diese strukturelle Fehlplanung angesichts des bekannten Zuwachses von rund 1.700 Schülern an den Gymnasien?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. August 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.