Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Wiederherstellung der entzogen OIB-Mittel, um die Handlungsfähigkeit in der lokalen Investitionspolitik zu stärken. Dies ist besonders wichtig für die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil. Die Wiederverfügbarkeit dieser Mittel würde eine schnellere Anpassung an aktuelle Bedürfnisse der Bürger*innen ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat 5 entzogenen bzw. eingezogenen Mittel aus dem Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) wieder vollständig bereitzustellen und dem Ortsbeirat zur eigenverantwortlichen Verwendung entsprechend den geltenden Richtlinien zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Das Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) ist ein bewährtes Instrument der dezentralen kommunalen Selbstverwaltung. Es ermöglicht den Ortsbeiräten, kleinere Investitionsmaßnahmen im Stadtteil unbürokratisch, zielgerichtet und bürgernah zu realisieren. Gerade Maßnahmen mit hoher Bedeutung für die Lebensqualität vor Ort - beispielsweise im Bereich von Spielplätzen, Grünanlagen, Schulhöfen, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - können häufig nur durch den Einsatz von OIB-Mitteln zeitnah umgesetzt werden. Die Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden OIB-Mittel schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats erheblich ein. Sie entzieht dem Gremium die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe und Anregungen aus der Bürgerschaft flexibel zu reagieren und notwendige Investitionen eigenständig anzustoßen. Damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder ebenso geschwächt wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteils. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig, die vorhandenen Mittel dort einzusetzen, wo sie eine unmittelbare Wirkung entfalten. Die Ortsbeiräte kennen die Bedürfnisse ihrer Stadtteile aus der täglichen Arbeit und dem engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Ortsbeirats-Investitionsbudget ist daher ein unverzichtbares Instrument, um lokale Prioritäten schnell und effizient umzusetzen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte sowie die bürgernahe Stadtteilpolitik nachhaltig zu stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 144/5Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP
- 21. August 2026Sie sind hierOAOA 30Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)