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Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung des Ortsbeirats 5 fordert den Stadtverordnetenversammlung auf, den Beschluss zur Verwendung der Rücklagen des Ortsbeirats auszusetzen und diese vollständig zurückzugeben. Dies wird vorgeschlagen, um die kommunale Selbstverwaltung und die finanzielle Autonomie der Ortsbeiräte zu sichern und eine nachhaltige Planung von Projekten zu ermöglichen.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 5 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt.

b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 5 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.

c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 5 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung.

d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 5 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.

Begründung

Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen.

Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung.

Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen.

Der Ortsbeirat 5 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2026OFOF 147/5Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 21. August 2026Sie sind hier
    OAOA 31Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 4 · 29.09.2026
TO I, TOP 28
Erledigt
Die Vorlage OA 31 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Stadtv. Yilmaz (Annahme)
zu b und d)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
zu c)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Buchstaben a), b) und d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Buchstabe c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

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