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- HundesteuerVOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.09.2026, V 162 entstanden aus Vorlage: OF 52/3 vom 04.06.2026 Betreff: Hundesteuer Vorgang: V 1455/15 OBR 3; ST 1643/15; ST 956/23 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Hunde wurden für den Ortsbezirk 3 im Jahr 2025 angemeldet? 2. Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3? 3. Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel im Ortsbezirk 3? 4. Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten zehn Jahren im Ortsbezirk 3? 5. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt? 6. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3? Begründung: Regelmäßig bitten Bürger um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Es ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient. Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden. Zuletzt hatte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 24.04.2023, ST 956, ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 11 beantwortet. Bezogen auf den Ortsbezirk 3 erfolgte zuletzt eine Stellungnahme des Magistrats am 23.11.2015, ST 1643, auf ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 3. Eine Aktualisierung der nunmehr veralteten Daten sowie eine Ergänzung bisher nicht gestellter Fragen ist daher erforderlich um sich den Fragen der Bürgerschaft stellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2015, V 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - LadelaternenVOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.09.2026, V 163 entstanden aus Vorlage: OF 54/3 vom 04.06.2026 Betreff: Ladelaternen Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: - Plant die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH im Stadtgebiet die Umrüstung von Straßenlaternen hin zu Ladelaternen? - Ist es dem Magistrat rechtlich möglich, eine Umrüstung von Straßenlaternen hin zu Ladelaternen zu fordern? - Unterstützt der Magistrat die Umrüstung von Straßenlaternen hin zu Ladelaternen, insbesondere im Rahmen des Austausches alter Gaslaternen? - Ist die Umsetzung einer Umrüstung von Straßenlaternen hin zu Ladelaternen finanziell und organisatorisch gegenüber dem Aufbau sonstiger Ladeinfrastrukturen für Elektroautos vorteilhafter und schneller umsetzbar? Begründung: Die Elektromobilität entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil moderner Verkehrssysteme. Damit sie im Alltag zuverlässig funktioniert, ist eine ausreichende Anzahl wohnortnaher Ladepunkte erforderlich. Besonders in städtischen Gebieten, in denen viele Menschen keinen privaten Stellplatz besitzen, sind öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten entscheidend für die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen. Die Umrüstung bestehender Straßenlaternen zu Ladepunkten bietet hierbei eine effiziente Ergänzung zur bestehenden Ladeinfrastruktur. Dies jedenfalls dort, wo Straßenlaternen direkt am Bürgersteigrand gebaut sind und hierdurch keine Kabel über den Gehweg laufen müssen, wie etwa in der Humboldtstraße. Da Laternen bereits über Stromanschlüsse verfügen, können Ladepunkte mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand geschaffen werden. Dies könnte Kosten reduzieren, beschleunigt die Umsetzung und ermöglicht eine flächendeckende Versorgung, ohne zusätzlichen Platzbedarf im Straßenraum zu erzeugen. Zudem werden im Stadtgebiet bereits zahlreiche Gaslaternen auf moderne LED-Technik umgerüstet. In diesem Zusammenhang finden ohnehin bauliche Eingriffe an der Beleuchtungsinfrastruktur statt. Es liegt daher nahe zu prüfen, ob im Zuge dieser ohnehin notwendigen Modernisierungen auch Ladepunkte integriert werden können. Dies würde Synergien nutzen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vereinfachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der ComeniusschuleVOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.09.2026, V 164 entstanden aus Vorlage: OF 102/3 vom 08.09.2026 Betreff: Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand darzustellen und insbesondere zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Aus welchen Gründen konnten die erforderlichen Reparaturen der Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule nicht bereits während der Sommerferien durchgeführt werden? 2. Bis wann ist die Reparatur der Rutsche sowie der Schaukel vorgesehen? 3. Sollte sich die Durchführung der Reparaturen über mehrere Monate verzögern, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu priorisieren? Begründung: Bereits vor Schulbeginn waren an den betroffenen Spielgeräten auf dem Gelände der Comeniusschule Absperrbänder angebracht. Daher ist davon auszugehen, dass der Reparaturbedarf schon länger bekannt war. Die Schüler*innen können in den Pausen dadurch nur eingeschränkt Teile des Schulhofs nutzen; zudem geraten immer wieder Bälle in die Absperrung. Darüber hinaus steht der Schulhof den Kindern auch außerhalb der Schulzeiten bis etwa 16:30 Uhr zur Verfügung, für Kleinkinder fehlen die gesperrten Spielgeräte. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Windpark Schäferköppel – Nutzen und RisikoA23.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 23.09.2026, A 33 Betreff: Windpark Schäferköppel - Nutzen und Risiko Der Windpark Schäferköppel mit vier Windenergieanlagen von jeweils rund 266,5 Metern Gesamthöhe und einer Gesamtleistung von 27,2 MW stellt einen erheblichen und langfristigen Eingriff in den Raum nördlich von Frankfurt dar. Seit den ersten Überlegungen zu einem Windpark an diesem Standort sind inzwischen rund 15 Jahre vergangen. Die Genehmigung des Baus der Windkraftanlagen erfolgte im Dezember 2024. Die dem Projekt zugrunde liegenden Annahmen können inzwischen anders zu bewerten sein, weswegen sich Konsequenzen daraus für die weitere Umsetzung ergeben können. Eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantwortet dabei nicht automatisch die weitergehende kommunalpolitische Frage, ob eine vollständige und transparente Gesamtabwägung sämtlicher langfristiger Auswirkungen und Interessen vorgenommen wurde und die Bürger Frankfurts sich ausreichend informiert fühlen. Es sind nach den aktuellen Veränderungen in der Windstrombranche insbesondere die wirtschaftlichen Bedingungen zu betrachten, um zu erfahren, welchen konkreten Nutzen der Windpark Schäferköppel für Frankfurt hat, welche Kosten und Risiken damit verbunden sind, wie diese Kosten verteilt werden und ob die bisherigen Voraussetzungen angesichts der heutigen Erkenntnisse weiterhin tragfähig sind und ob sich hieraus mögliche Änderungs-, Anpassungs- oder zusätzliche Prüfbedarfe für die weitere Umsetzung ergeben. Gerade aufgrund der erheblichen technischen Weiterentwicklung moderner Windenergieanlagen, der zunehmenden Anlagengröße sowie neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Materialverschleiß, Umweltwirkungen, Gesundheitsaspekten und Systemintegration erscheint eine umfängliche Überprüfung des Gesamtprojektes notwendig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurde die besondere Nähe zu den Siedlungsgebieten von Nieder-Erlenbach inklusive dem Neubaugebiet "Südlich am Riedsteg" und den angrenzenden Wohngebieten bei der Standortwahl angemessen berücksichtigt? 2. Wie groß sind die tatsächlichen Abstände jeder einzelnen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung und wie viele Einwohner befinden sich in den entsprechenden Entfernungsradien? 3. Wurden folgende Untersuchungen zu a) Schall, insbesondere tieffrequenten Schall, b) Amplitudenmodulation, c) Infraschall, d) Schattenwurf, e) Schlaf- und Erholungsbeeinträchtigungen durchgeführt? 4, Welche Auswirkungen auf die unter a) - f) genannten Schutzgüter wurden untersucht und bewertet? a) Vögel, Fledermäuse und sonstige geschützte Arten, b) Lebensräume und Wanderbewegungen, c) Landschaftsbild, d) Boden und Bodenstruktur, e) Grund- und Oberflächenwasser, f) Flächenversiegelung und Bodenverdichtung 5. Welche Vermeidungs-, Minderungs-, Abschalt-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen, wie wird deren Wirksamkeit kontrolliert und nach welchen Kriterien werden Maßnahmen bei festgestellten Abweichungen angepasst? 6. Aus welchen Materialien und Beschichtungen bestehen die Rotorblätter der vorgesehenen Anlagen und werden dabei PFAS, fluorierte Polymere oder andere potenziell umweltrelevante Stoffe eingesetzt? 7. Liegen Erkenntnisse über witterungsbedingten Rotorblattabrieb sowie dessen Abriebraten vor und wurden diesbezüglich mögliche Einträge in Boden und Wasser untersucht? 8. Gab es Untersuchungen zu Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt und ist gegebenenfalls ein gezieltes Monitoring während der Betriebszeit vorgesehen, bei dem ausdrücklich zwischen wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen, plausiblen Risiken und bestehenden Forschungslücken zu unterscheiden ist? 9. Kann der Magistrat eine nachvollziehbare Lebenszyklus- bzw. Ökobilanz für die vier konkreten Windenergieanlagen vorlegen, in der nicht nur der emissionsarme Betrieb berücksichtigt wird, sondern sämtliche wesentlichen Prozessschritte von Rohstoffgewinnung, Materialherstellung, Transport und Errichtung über Betrieb und Wartung bis zu Rückbau, Recycling und Entsorgung? 10. Sind in der Lebenszyklus- bzw. Ökobilanz insbesondere Beton, Stahl, Verbundwerkstoffe, Rotorblätter, Elektronik und sonstige relevante Materialien berücksichtigt worden und wurde dargestellt, welche CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus entstehen und wie hoch die tatsächliche Emissionsbilanz je erzeugter Kilowattstunde unter Zugrundelegung des für das Projekt prognostizierten Jahresertrags und des erwarteten Auslastungsgrades ist? 11. Wurde die Wirtschaftlichkeit des Windkraftanlagenbaus in der Gemarkung Nieder- und Ober-Erlenbach nachvollziehbar und gegliedert in: a) Investitions- und Finanzierungskosten, b) erwartete Stromproduktion, d) zugrunde gelegte Windmessungen, d) P50/P75/P90-Ertragsszenarien, e) Wartungs- und Reparaturkosten, f) Rückbaukosten, g) Strompreis- und Vermarktungsannahmen, h) negative Strompreise, i) Abregelung, j) Netz- und Systemkosten dargestellt und zusätzlich aufgezeigt, welchen Beitrag die vier Anlagen zur jährlichen Stromerzeugung leisten, zudem welcher Beitrag ihnen bei der gesicherten Leistung zugerechnet wird, wie hoch der Kapazitätsfaktor ist und welche Ausgleichs-, Reserve- oder Speicherleistungen für Zeiten geringer Windproduktion erforderlich sind? 12. Ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Windenergiebranche bei der Bewertung des Bauprojektes unter den Auswirkungen von a) steigenden Baukosten, b) gestiegenen Finanzierungskosten, c) schwankenden beziehungsweise sinkenden Erlösen, d) begrenzten Netzanschlusskapazitäten, e) zunehmender Abregelung, f) steigenden Wartungs- und Reparaturkosten, g) sinkenden Projektmargen untersucht worden und wurde dabei auch geprüft, welche Aussagekraft aktuelle Projektaufgaben anderer Marktteilnehmer - beispielsweise den von JUWI im Jahr 2026 erklärten Rückzug aus dem geplanten Windpark im Gieseler Forst, den das Unternehmen nach vorliegenden Berichten mit wirtschaftlichen Ursachen begründet hat - für die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche und gegebenenfalls für die Wirtschaftlichkeitsannahmen des Projektes Schäferköppel besitzen? 13. Wurde bei der Ermittlung der Kosten unterschieden zwischen den unmittelbaren Stromgestehungskosten der Anlagen und den zusätzlich zurechenbaren System-, Netz-, Ausgleichs-, Speicher- und Abregelungskosten? 14. Welche Kenntnisse besitzt der Magistrat darüber, ob für die vier Windenergieanlagen des Windparks Schäferköppel Vereinbarungen bzw. Angebote nach § 6 EEG bestehen, auf welcher Grundlage die Höhe der vorgesehenen Zahlungen berechnet wird und unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang diese Zahlungen nach § 6 Abs. 5 EEG im Rahmen der Endabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber erstattungsfähig sind? 15. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Zahlungen nach § 6 Abs. 5 EEG auf die Gesamtkosten beziehungsweise auf die Erlösstruktur des Bauprojektes haben und wer wird diese Kosten letztlich wirtschaftlich tragen? 16. Wie genau werden die vorgesehenen Bürgerbeteiligungen über die Frankfurter Bürgerenergie Genossenschaft eG (FraBeG) zu folgenden Anhaltspunkten: a) Rechtsform, b) Beteiligungshöhe, c) vorgesehene bzw. erwartete Verzinsung, Ausschüttung oder sonstige wirtschaftliche Ertragskomponenten, d) Laufzeit, e) Kündigungsmöglichkeiten, f) Nachrangigkeit, g) Sicherheiten, h) Insolvenzrisiko, i) Verlustrisiko, j) Rückzahlungsbedingungen, k) wirtschaftliche Abhängigkeit von Stromertrag und Strompreis ausgestaltet sein und welche konkreten Beteiligungsbedingungen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage bereits verbindlich vor? 17. Welche Verlustszenarien bestehen für die beteiligten Bürger und unter welchen Voraussetzungen könnte ein teilweiser bzw. vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals eintreten? 18. Werden die Bürger über die wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung in gleicher Ausführlichkeit informiert werden wie über die erwarteten finanziellen Vorteile? 19. Welche Regelungen und Vorsorgen bestehen im Zusammenhang mit Rückbau, Recycling und langfristiger Haftung? Folgende Punkte bitte ausführlich darstellen: a) Welche Rückbaukosten sind für die vier Anlagen kalkuliert? b) Welche Sicherheitsleistungen sind hinterlegt? c) Decken die Sicherheitsleistungen die realistisch erwarteten Kosten vollständig ab? d) Wer haftet für Mehrkosten? e) Wie wird mit nicht oder nur eingeschränkt recycelbaren Rotorblattmaterialien umgegangen? f) Welche Entsorgungswege sind vorgesehen? g) Verbleiben nach Ende der Betriebszeit dauerhaft Materialien oder Bauwerke im Boden? h) Wer haftet für mögliche langfristige Boden- oder Umweltschäden? 20. Existiert eine Gesamtnutzen-Risiko-Analyse, in der erwartbare Vorteile wie · erneuerbare Stromerzeugung, · reale CO₂-Minderung, · regionale Wertschöpfung, · kommunale Einnahmen und · Beitrag zu Klimaschutz- und Energiezielen den möglichen Belastungen und Risiken wie · Natur- und Landschaftseingriff, · Boden- und Flächeninanspruchnahme, · Lärm und Schattenwurf, · gesundheitliche Fragestellungen, · Material- und Rotorblattabrieb, · Netz- und Systemkosten, · Abregelungs- und Speicherbedarf, · wirtschaftliche Risiken, · Bürgerverlustrisiken sowie · Rückbau- und Entsorgungsrisiken gegenübergestellt werden? Und inwieweit wird dabei nicht lediglich festgestellt, ob einzelne gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden, sondern vielmehr nachvollziehbar dargestellt, welches Gewicht den einzelnen Faktoren in der Gesamtbewertung beigemessen wurde und auf welcher fachlichen Grundlage diese Gewichtung erfolgte? 21. Welche Aspekte der Gesamtnutzen-Risiko-Analyse sind nicht erhoben worden und sind diese noch offenen Punkte für die weitere Umsetzung entscheidungserheblich und bis wann sollen sie geklärt werden? 22. Welche Erkenntnisse aus der vorstehenden Prüfung ergeben sich nach Auffassung des Magistrats für die weitere Umsetzung des Windparks Schäferköppel, insbesondere hinsichtlich möglicher Anpassungs-, Minderungs- oder zusätzlicher Prüfmaßnahmen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Änderung der Leitlinien zum wirtschaftlichen BauenNR23.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2026, NR 69 Betreff: Änderung der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die von der Stadt Frankfurt veröffentlichten "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2026" für städtische Gebäude der Stadt Frankfurt werden geändert: Im Abschnitt "4.3 Klimatechnik" werden die Absätze 4.3.1, 4.3.2 c) bis e) sowie 4.3.3 ersatzlos gestrichen. Begründung: Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen werden vom Amt für Bau und Immobilien herausgegeben und beziehen sich auf Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Frankfurt. Die zu streichende Absätze behindern den Einsatz von Klimaanlagen. Absatz 4.3.1 beginnt mit dem Satz: "Aktive Kühltechnik ist grundsätzlich zu vermeiden." Im weiteren Verlauf soll die Wirkung von Klimatechnik - soweit sie überhaupt eingesetzt wird - auf eine Reduzierung von lediglich drei Grad unter der Außentemperatur beschränkt werden. Diese Behinderung der Nutzung von Klimaanlagen ist nicht mehr zeitgemäß. Die Stadt Frankfurt selbst beschreibt auf ihrer Webseite zum Hitzeschutz die Ausgangslage folgendermaßen: "Als Folge extrem heißer Sommer mit intensiven und langandauernden Hitzeepisoden (. .) rückte insbesondere die Hitze in den Vordergrund der Diskussion um Klimaveränderungen." Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind dem Magistrat bekannt: Am 26.06.2025 führte Stadträtin Voitl in Beantwortung der Frage 3339 aus: "Die meisten Menschen, die während einer Hitzewelle sterben, hatten bereits gesundheitliche Vorbelastungen (. .). Die extreme Hitze wirkt dann als Auslöser, der den Körper überlastet und zu einem akuten, tödlichen Ereignis führen kann, zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen." Ebenfalls bekannt ist dem Magistrat die überlebenswichtige Notwendigkeit angemessener Kühlung: "Ohne die extreme Hitzebelastung hätten diese Menschen noch länger leben können. Die Hitzewelle verkürzt somit ihre verbleibende Lebenserwartung. Der Tod ist vorzeitig, weil wertvolle Lebenszeit verloren geht, die ohne diesen spezifischen Auslöser noch zur Verfügung gestanden hätte." Es liegt auf der Hand, dass Konzepte wie Fassadenbegrünung und nächtliches Lüften keine ausreichende Abhilfe schaffen. Im Wissen um die lebensbedrohliche Situation, welche extreme Hitze im Sommer für viele Menschen schafft, liegt es in der Verantwortung der Stadt Frankfurt, beim Bauen alle verfügbaren technischen Mittel zur Kühlung einzusetzen. Mit der weiteren Behinderung des Einsatzes von aktiver Kühltechnik würde der Magistrat seiner Verantwortung nicht gerecht. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 30.09.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Unterführung Weißer SteinOFOB 923.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2026, OF 147/9 Betreff: Unterführung Weißer Stein Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Schließung der Unterführung der U Bahn Station WeißerStein zu stoppen und zu prüfen, ob die Unterführung für andere soziale Zwecke genutzt werden kann. Wie diese Zwecke letztendlich aussehen, wird in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat beschlossen. Z.B. Begegnungsort, Schutzraum für Wohnungslose oder Proberaum. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 48 Unterbrechung der Sitzung von 21:20 Uhr bis 21:27 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 147/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, AfD und BFF gegen 1 SPD und Linke (= Annahme); GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Ortstermin Grünzug SchwarzerlenwegOFOB 623.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2026, OF 181/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Grünzug Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, einen Ortstermin im Grünzug Schwarzerlenweg unter Bezugnahme auf Beleuchtungsmöglichkeiten auf Grundlage der neuesten Erkenntnisse bezüglich Tier- und Pflanzenschutzes zu veranlassen. Hierzu soll auch Herr Hofman von der Klimawerkstatt Frankfurt hinzugezogen werden. Begründung: Aufgrund der schon länger bestehenden Diskussionen und nicht nachvollziehbaren Ablehnungen durch das Grünflächenamt und dem für die Bürger und Bürgerinnen als äußerst wichtigen Grund geäußerten Wunsches der Beleuchtung bei der Gestaltung der Flächen erübrigt sich eine weitere Begründung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDINGOFOB 623.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2026, OF 186/6 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird an die OM 6294 erinnert, die den Magistrat gebeten hat, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING, den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG FRANKFURT HOLDING dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG), als Tochterunternehmen der ABG FRANKURT HOLDING. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und damit hervorragend geeignet das Management des Parkhauses zu übernehmen. Ziel des Kaufs durch die ABG FRANKURT HOLDING bleibt a) das Beenden des unhygienischen Zustands durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen, b) die Errichtung von E-Ladestationen für PKW und Fahrradparkplätze und c) die vertikale Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Begründung: Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll für die Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm Innenstadt Höchst und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kosten, Wirksamkeit und fehlende ordnungsrechtliche Erfolgskontrolle des Projekts „Mietenmonitor“A22.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 22.09.2026, A 32 Betreff: Kosten, Wirksamkeit und fehlende ordnungsrechtliche Erfolgskontrolle des Projekts "Mietenmonitor" Das Projekt "Mietenmonitor" ist laut Stellungnahme B245 vom 14.08.2026 des Magistrats als Informationskampagne zur Stärkung des Verbraucherschutzes konzipiert. Das erklärte Ziel des Amtes für Wohnungswesen besteht darin, über rechtliche Regelungen und die Anwendung des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels aufzuklären. Es hat dezidiert nicht zum Ziel, standardmäßig ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, sondern soll das rechtssichere Handeln der Vertragsparteien stärken. Im Einzelfall bleibt es somit den Mieterinnen und Mietern überlassen, zivilrechtlich zu klagen und ein individuelles finanzielles Risiko einzugehen. Vor dem Hintergrund des erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwands stellt sich die Frage nach dem messbaren Nutzen dieses Instruments. Wenn die Stadt Frankfurt am Main Haushaltsmittel für ein System aufwendet, das keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfaltet und das tatsächliche Marktverhalten nach dem Versenden von Informationsbriefen nicht überprüft, droht das Projekt zu einer reinen Statistik ohne realen Mehrwert für den Wohnungsmarkt zu werden. Dabei normiert das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) klare öffentlich-rechtliche Befugnisse der Kommunen gegen Mietpreisüberhöhungen: Gemäß § 5 Abs. 2 WiStrG sind Entgelte unangemessen hoch, wenn sie infolge des Ausnutzens eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen, die in der Gemeinde in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Gemäß § 5 Abs. 3 WiStG kann diese Ordnungswidrigkeit von der Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dass auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ein massiver Nachfrageüberhang herrscht, ist unumstritten. Dennoch agiert das Wohnungsamt beim "Mietenmonitor" primär als Informationsdienstleister und Statistik. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hoch beziffern sich die gesamten personellen und sachlichen Kosten für das Projekt Mietenmonitor seit dessen Einführung? 2. Wie viele Vermieter bzw. Inserenten wurden im Rahmen des Projekts seit dem Start der Kampagne insgesamt angeschrieben, und wie hoch ist die exakte Rücklaufquote bzw. der Prozentanteil der Vermieter, die aktiv schriftlich oder telefonisch auf das Schreiben reagiert haben? 3. Auf welche Weise und durch welche konkreten Verfahren prüft der Magistrat, ob die verschickten Informationsschreiben zu einer tatsächlichen Anpassung, Senkung oder Rücknahme der in den Online-Portalen geforderten Mieten geführt haben? Wie gestaltet sich hierbei die konkrete Vorgehensweise des Amtes für Wohnungswesen nach einer erfolgten Rückmeldung seitens der Vermieter und wie wird mit den Vorgängen verfahren, bei denen keinerlei Rückmeldung erfolgte? 4. Gibt es ein systematisches, softwarebasiertes oder manuelles Nachfass-Verfahren bei den betroffenen Inseraten, um zu überprüfen, ob das jeweilige Wohnungsangebot nach dem Anschreiben zu einem niedrigeren Preis neu eingestellt oder stattdessen unverändert vermietet wurde? 5. Wenn eine Überprüfung der tatsächlichen Mietpreisanpassung nicht stattfindet: Wie rechtfertigt der Magistrat den fortdauernden Einsatz von Steuergeldern für eine reine Informationskampagne, deren realer, marktrelevanter Nutzen nicht nachgewiesen oder kontrolliert werden kann? 6. Welchen rechtlichen oder praktischen Mehrwert bietet der Mietenmonitor gegenüber den ohnehin bestehenden, kostenfreien Informationsangeboten der Stadt, wie dem Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel, sowie den etablierten Beratungsleistungen der Mieterschutzvereine oder Rechtsberatungen? 7. Wie wurde mit dem Angebot des Eigentümerverbandes Haus & Grund aus dem Jahr 2025 verfahren, die durch den Mietenmonitor identifizierten Verdachtsfälle proaktiv zu begleiten und welche konkreten Gründe führten gegebenenfalls dazu, dieses Kooperationsangebot zur Erzielung einvernehmlicher und rechtssicherer Mietpreisanpassungen nicht anzunehmen oder nicht weiterzuverfolgen? 8. Wie bewertet der Magistrat das Risiko, dass der Mietenmonitor durch seine Hinweisschreiben Fehlvorstellungen über die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Mietpreisbremse erzeugt, nachdem das Amtsgericht Frankfurt (Az. 33029 C 130/25) die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für unwirksam erklärt hat? Inwiefern läuft diese akute Rechtsunsicherheit dem erklärten Projektziel, "das rechtssichere Handeln der Vertragsparteien zu stärken", entgegen, und auf welche Weise stellt die Stadt in ihren Beratungs- und Informationsangeboten sicher, dass angeschriebene Mieter transparent über die veränderten zivilrechtlichen Risiken infolge des Urteils aufgeklärt werden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 245 Versandpaket: 23.09.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Jetzt direkte und barrierefreie Verbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof ermöglichen!NR22.09.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, NR 68 Betreff: Jetzt direkte und barrierefreie Verbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof ermöglichen! Die Stadtverordnetenversammlung möge, bezugnehmend auf die ST 283/26, ST 51/26, ST 1171/26, OF 41/7 2026, OF 555/7 2025, OF 541/7 2025, OF 1266/2 2025, beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich Gespräche mit der Deutschen Bahn AG, insbesondere mit DB InfraGO, zu intensivieren, um im Zuge der laufenden Modernisierung und des barrierefreien Ausbaus des Frankfurter Westbahnhofs eine direkte, sichere und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Schönhofviertel und dem Westbahnhof zu ermöglichen und diese bis Ende 2028 umzusetzen. Dabei sind insbesondere zu prüfen und zu realisieren: a. eine barrierefreie Gleisunterführung im Bereich der Brigitte-Frauendorf-Straße und der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße; b. eine direkte Verbindung zu dem neuen beziehungsweise umzugestaltenden Zugang des Westbahnhofs an der Solmsstraße; c. weitere barrierefreie Querungs- oder Zugangslösungen, die mit dem Bahnbetrieb, den Anforderungen der DB und den planungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind; 2. der Deutschen Bahn anzubieten, dass sich die Stadt Frankfurt an den Kosten einer Unterführung beteiligt oder diese notfalls sogar vollständig trägt. Hierfür ist der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von drei Monaten eine Kostenschätzung vorzulegen; 3. die notwendigen planerischen, finanziellen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um die gewählte Lösung bis zum Abschluss der Bahnhofmodernisierung, geplant bis Ende 2028, zu realisieren; 4. die Stadtverordnetenversammlung innerhalb von drei Monaten über die getroffenen Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn und den weiteren Umsetzungszeitplan zu informieren. 5. Sollte im Widerspruch zu ST 1171/26 doch eine Überführung als sinnvoll erachtet werden, ist dies im Sinne dieses Beschlusses ebenfalls eine gangbare Lösung. 6. Die Stadtverordnetenversammlung sieht die in ST 1171/26 und im GVP-Schiene angedachte S-Bahn-Haltestelle Ludwig-Landmann-Straße nicht als Lösung des Problems, da diese zum einen frühestens in zehn Jahren realisiert werden würde und zum anderen, falls überhaupt, nur den westlichen, noch nicht bebauten Teil des Schönhofviertels anbinden würde. Begründung: Das Schönhofviertel ist ein dicht besiedeltes neues Quartier mit rund 2.000 Wohnungen und bereits etwa 4.000 Bewohnerinnen und Bewohnern. Obwohl der Westbahnhof in unmittelbarer Nähe liegt, gibt es bis heute keine direkte Verbindung im Bereich der Brigitte-Frauendorf-Straße und der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße. Stattdessen müssen Bewohner, Kinder auf dem Schulweg sowie Passanten einen Umweg von mehr als einem Kilometer über die sogenannte Sticker-Brücke in Kauf nehmen, die bereits heute durch die Nutzung durch Fahrräder, E-Roller und Fußgänger regelmäßig an ihrer Kapazitätsgrenze operiert. Um dieses Problem politisch voranzubringen, hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die bereits mehrfach in den Sitzungen des Ortsbeirats 7 aufgetreten ist, um dort um Unterstützung zu bitten. Darüber hinaus hat die Initiative eigenständig Kontakt zur Deutschen Bahn und zum Magistrat aufgenommen, um auf die unzureichende Verkehrsanbindung hinzuwirken. Um zusätzliche Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu erzeugen, hat sich die Bürgerinitiative zudem mehrfach an die Presse gewandt; über die mangelhafte Anbindung des Schönhofviertels wurde unter anderem in der FAZ, im SAT.1, im Journal Frankfurt und in weiteren regionalen Medien berichtet. Der Ortsbeirat 7 hat das Thema ebenfalls wiederholt aufgegriffen, zuletzt mit den Vorlagen OF 41/7 und OF 42/7, in denen eine direkte Fuß- und Radwegverbindung zum Westbahnhof sowie die Ertüchtigung der bestehenden Brückenverbindung gefordert werden, während der Magistrat in seinen Stellungnahmen auf eine mögliche S-Bahn-Station "Ludwig-Landmann-Straße" im Rahmen des Gesamtverkehrsplans Schiene 2035+ verweist. Diese Planung ist jedoch langfristig angelegt und bietet keine zeitnahe Perspektive für die heutigen Bewohner des Quartiers. Gleichzeitig soll der Westbahnhof bis Ende 2028 barrierefrei ausgebaut werden. Zugänge, Personenunterführung und angrenzende Freiflächen werden ohnehin neu geplant und umgebaut. Genau jetzt besteht daher ein einmaliges Zeitfenster, um die Anbindung des Schönhofviertels in diese Planungen zu integrieren. Eine spätere Nachrüstung wäre baulich und finanziell erheblich schwieriger und aufwändiger. Nach langer Wartezeit und wiederholten Verweisen zwischen Magistrat und Deutscher Bahn muss die Angelegenheit nun auf Römer-Ebene entschieden und konsequent umgesetzt werden. Die Menschen im Schönhofviertel dürfen nicht weiter im Stich gelassen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 541/7 Antrag vom 05.10.2025, OF 555/7 Antrag vom 11.10.2025, OF 1266/2 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 283 Antrag vom 04.08.2026, OF 41/7 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 30.09.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem AtzelbergplatzOFOB 1122.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 108/11 Betreff: Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Technik für die Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz zu überprüfen und ggf. eine Generalrevision durchzuführen. Bei der Gelegenheit sollten auch die Unterflursteckdosen auf dem Atzelbergplatz überprüft werden, da diese funktionslos sind. Begründung: Auch im Jahr 2026 war die Brunnenanlage außer Betrieb und musste repariert werden. Im Jahr 2025 war die Brunnenanlage wg. Wassereinbruch im Technikkeller der Brunnenanlage längere Zeit außer Betrieb. Die Brunnenanlage wird gerade in den Hitzezeiten für die Kinder zur Abkühlung benötigt. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Technik zu überprüfen und ggf. eine Generalsanierung vorzunehmen, damit die Brunnenanlage 2027 im kommenden Sommer zur Verfügung steht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung der Grünanlage an der Konrad-Broßwitz-Straße als „Melanie-Spitta-Platz“OFOB 222.09.2026 · CDU, SPD, Linke, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 139/2 Betreff: Benennung der Grünanlage an der Konrad-Broßwitz-Straße als "Melanie-Spitta-Platz" Der Ortsbeirat wolle beschließen, 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 GOOBR aufgefordert, die bislang namenlose Grünanlage im Bereich Konrad-Broßwitz-Straße / Mulanskystraße / Metzstraße als "Melanie-Spitta-Platz" zu benennen und die zur Umsetzung der Benennung erforderlichen Schritte einzuleiten. Die Bezeichnung 'Melanie-Spitta-Platz' soll in die entsprechenden städtischen Verzeichnisse, Karten und sonstigen Unterlagen aufgenommen werden. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 GOOBR aufgefordert, in der Grünanlage zur Erläuterung der Namensgebung in Zusammenarbeit mit den Antragstellern aus dem OBR 2, der Tochter Melanie Spittas, dem FV Roma e.V., der Kinothek-Asta-Nielsen e.V. und der der 'Initiative Melanie Spitta' dem ein gestaltetes Informationselement aus Eichenholz aufzustellen. Dieses soll über das Leben und Wirken Melanie Spittas, ihre persönliche Geschichte als deutsche Sinteza, ihre wegweisende Arbeit als Filmemacherin sowie ihren Einsatz für die Bürgerrechte der deutschen Sinti, die Anerkennung der nationalsozialistischen Verfolgung und gegen die fortdauernde Diskriminierung nach 1945 informieren. Für die historische und erinnerungskulturelle Einordnung wird darum gebeten, das Kulturdezernat eng in die weitere inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung einzubeziehen. Dabei sollen auch die benachbarten, nach Konrad Broßwitz, Ernst Mulansky und Franz Metz benannten Straßen inhaltlich berücksichtigt und das bestehende Erinnerungsensemble als Ganzes betrachtet werden. 3. Die weitere Ausarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit der 'Initiative Melanie Spitta', insbesondere mit der Tochter Carmen Spitta: Begründung: Die Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen gehört gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 GOOBR zu den dem Ortsbeirat übertragenen Entscheidungsbefugnissen. Dass auch Grünanlagen eigenständig personenbezogen benannt werden können, zeigt unmittelbar im Ortsbezirk die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage in Bockenheim, die offiziell als benannte Grünanlage geführt wird. Melanie Spitta (1946-2005) war Filmemacherin, Bürgerrechtlerin und eine der ersten deutschen Sintezze, die mit eigenen Filmen die Geschichte und Verfolgung ihrer Minderheit dokumentierten. Sie gehörte zu den prägenden frühen Stimmen der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti. Als deutsche Sinteza erlebte Melanie Spitta bereits in ihrer Kindheit und Schulzeit in Düren Ausgrenzung und Diskriminierung. Diese persönlichen Erfahrungen prägten ihren lebenslangen Einsatz gegen Antiziganismus und für die gesellschaftliche Anerkennung der Sinti. Ihr besonderes Anliegen war es, deutlich zu machen, dass die Diskriminierung der Sinti mit dem Ende des Nationalsozialismus keineswegs überwunden war. Über Jahrzehnte setzte sie sich&nb sp;für die Anerkennung und Aufarbeitung der nation alsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma so wie gegen das Vergessen ein. Sie gehörte zu den frühen Sintezze der Bürgerrechtsbewegung und nahm 1971 al s einzige deutsche Delegierte und Vertreterin der Sinti am ersten Welt-Roma-Kong ress in London teil. Sie war eine von nur wenigen Frauen unter den internationalen Teilnehmern und b ehauptete sich in einer damals stark männlich dominierten Bürgerrechtsbewegung. Sie engagierte sich für die Rechte der deutschen Sinti, ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung und di e Anerkennung von Entschädigungsansprüchen. Besondere B edeutung kommt ihrer filmischen Arbeit zu. Melanie Spitta realisierte gemeinsam&nb sp;mit der Filmemacherin Katrin Seybold vier Dokumentarfilme über die Geschichte und Verfolgung der Sinti und stellte dabei konsequent die Perspektive der&n bsp;Betroffenen in den Mittelpunkt. Zu ihren bekan ntesten Arbeiten gehören "Es ging Tag und Nacht, liebes Kind" und "Das falsche& nbsp;Wort". Ihr letztes Werk war das auf eine r wahren Begebenheit beruhende Drehbuch für einen Sp ielfilm, das unverfilmt blieb. Darüber hinaus wirkte sie als Beraterin für das Unite d States Holocaust Memorial Museum in Washington und erhielt 1999 den ersten Otto-Pankok-Preis. Die Auszeichnung würdigte ihren herausragenden Beitrag&nbs p;zur Aufklärung über einen lang verdrängten Teil& nbsp;der deutschen Geschichte. Melanie Spitta war eng mit Frankfurt und insbesondere mit Bockenheim verbunden und lebte in räumlicher Nähe zu der zu benennenden Grünanlage. Die Namensgebung besitzt damit einen unmittelbaren örtlichen und biografischen Bezug. Der Ortsbeirat 2 hat sich bereits zuvor für eine Würdigung Melanie Spittas im öffentlichen Raum ausgesprochen. Mit der Melanie-Spitta-Platz kann dieses Anliegen nun an einem konkreten und inhaltlich besonders geeigneten Ort umgesetzt werden. Die Grünanlage liegt zugleich in einem bestehenden erinnerungskulturellen Umfeld. Die angrenzenden Straßen erinnern mit Konrad Broßwitz, Ernst Mulansky und Franz Metz an Männer aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, die vom NS-Regime verfolgt wurden. Mit der Melanie-Spitta-Platz wird dieses Ensemble um eine bislang fehlende Perspektive ergänzt: die einer Frau, einer deutschen Sinteza und einer Bürgerrechtlerin. Melanie Spitta steht dabei nicht nur für das Gedenken an die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti, sondern auch für deren Kampf um Anerkennung, Menschenwürde und Gleichberechtigung in der Bundesrepublik. Zugleich erhalten damit Frauen sowie Angehörige der Sinti und Roma im öffentlichen Raum des Stadtteils zusätzliche Sichtbarkeit. Die Benennung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, die Anlage perspektivisch als Frauenort zu entwickeln und Melanie Spittas Biografie dauerhaft mit der Geschichte Bockenheims zu verbinden. Aufgrund der historischen und erinnerungskulturellen Bedeutung soll das Kulturdezernat eng in die weitere inhaltliche Konzeption einbezogen werden. Die Ausarbeitung soll zugleich in enger Abstimmung mit der Tochter Melanie Spittas erfolgen. Die Melanie-Spitta-Platz ergänzt damit das bestehende Erinnerungsensemble im Stadtteil und gibt einer bedeutenden Bockenheimer Bürgerrechtlerin einen sichtbaren und dauerhaften Platz im öffentlichen Raum. Mit dem Melanie-Spitta-Platz wird dieses Ensemble um eine bislang fehlende Perspektive ergänzt: die& nbsp;einer Frau, einer deutschen Sinteza und einer Bürgerrechtlerin, die sich sowohl gegen gesellschaftliche Diskriminierung als auch gegen& nbsp;traditionelle männliche Machtstrukturen behauptete. Mel anie Spitta steht dabei nicht nur für das&nbs p;Gedenken an die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti, sondern auch für deren Kampf um Anerkennung, Menschenwürde und Gleichberechtigung in de r Bundesrepublik. Der bislang namenlose Platz an der Konrad-Broßwitz-Straße / Mulanskystraße / Metzstraße, der künftig den Namen ‚Melanie-Spitta-Platz' tragen soll. Fotos: Antragstellerin. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Vorstellung der Erweiterungsplanung sowie Gestaltung um das StellwerkOFOB 622.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 180/6 Betreff: Griesheim: Vorstellung der Erweiterungsplanung sowie Gestaltung um das Stellwerk Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutsche Bahn AG in Kontakt zu treten und um Vorstellung des Erweiterungsvorhabens Griesheimer Stellwerk zeitnah zu bitten. Die Vorstellung muss in Griesheim erfolgen. Begründung: Mit den Planungen für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in der Waldschulstraße war auch die Gestaltung südlich der Bahn einschließlich um das Stellwerk beplant worden. Wie nun zu erfahren war, ist dieser Bereich aus der Umgestaltung herausgenommen, da das Stellwerk erweitert werden soll. Da auch das bestehende Stellwerk nicht als ein Hingucker in Griesheim angesehen werden kann, eher als Ort, den man meiden möchte, wird um Vorstellung der Planungen für dieses Areal gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim und Nied: Sonnenschutz auf BushaltestellenOFOB 622.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 182/6 Betreff: Griesheim und Nied: Sonnenschutz auf Bushaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf sämtlichen Dächern von Bushaltestellen in Griesheim und Nied eine Sonnenschutzfolie aufzubringen. 2. Zu prüfen und zu berichten, welche der Dächer von Bushaltestellen, Straßenbahnen oder S-Bahnstationen begrünt werden könnten und eine Umsetzung bei den entsprechenden Betreibern anzufragen bzw. zu fordern. Begründung: Die Sommer werden immer heißer und Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, haben oft genug Wartezeiten bis zum nächsten Anschluss. Um hier Abhilfe zu schaffen und auch einen schattigen Platz im öffentlichen Raum anbieten zu können, bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Beschattung durch die Dächer der Wartehäuschen oder Unterständen. Dort, wo eine Begrünung möglich ist, sollte dies auch dringend umgesetzt werden, da damit eine kleine Form der Begrünung auf versiegelten Flächen gegeben wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Freiflächen auf dem Griesheimer FriedhofOFOB 622.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 183/6 Betreff: Griesheim: Freiflächen auf dem Griesheimer Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, ob Planungen für die auf dem Friedhof befindlichen Freiflächen vorliegen. Sollte es hierzu noch keine Planungen geben, wird der Magistrat aufgefordert, eine Planung für die Gestaltung der Freiflächen zu erarbeiten und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Griesheimer Friedhof gibt es inzwischen größere Freiflächen, die brach liegen. Diese Flächen würden sich für eine schöne parkähnliche Gestaltung anbieten. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass sich hierzu bereits Planungen im zuständigen Amt ergeben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Vorschläge, die dem Ortsbeirat und der Bevölkerung vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Präventive Maßnahmen, um eine Infektion mit Malaria zu verhindernOFOB 522.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 217/5 Betreff: Präventive Maßnahmen, um eine Infektion mit Malaria zu verhindern Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, welche Maßnahmen in Kooperation mit Fraport ergriffen werden können, um eine Verbreitung von mit Malaria infizierten Anophelesmücken, insbesondere im Frankfurter Süden, zu verhindern. Begründung: Erst kürzlich kam es im Umfeld des Frankfurter Flughafens zu drei, durch Malaria ausgelösten Todesfällen. Übertragen wird Malaria durch die mit Malaria infizierte Anophelesmücke. Diese Mückenart gibt es weltweit, also auch in Deutschland. Durch Eindämmung von für diese Mücke günstigen Bedingungen konnten im 20. Jahrhundert Malariainfektionen stark reduziert werden. Durch den Klimawandel und den damit verbundenen steigenden Temperaturen und stehende Gewässer werden für diese Mücken günstige Bedingungen geschaffen. Auch nicht abgedeckte Regentonnen sowie Gießkannen und Vogeltränken können als Brutstätte in Frage kommen, ebenso Tümpel und Gartenteiche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2026 Die Vorlage OF 217/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen ". .in Kooperation mit Fraport. ." und ". .ergriffen werden können. ." die Wörter "ergriffen worden sind und" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zebrastreifen an der Haltestelle „Atzelberg Ost“ erneuern, fehlende durchgezogene Mittellinie in der Kurve nach dem Zebrastreifen ergänzenOFOB 1122.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2026, OF 89/11 Betreff: Zebrastreifen an der Haltestelle "Atzelberg Ost" erneuern, fehlende durchgezogene Mittellinie in der Kurve nach dem Zebrastreifen ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen an der Haltestelle Atzelberg Ost zu erneuern sowie die fehlende durchgezogene Mittellinie in der Kurve nach dem Zebrastreifen zu ergänzen. Begründung: Um die Verkehrssicherheit an dem Zebrastreifen zu gewährleisten, sollte in der Kurve vor dem Zebrastreifen eine durchgezogene Mittellinie aufgebracht werden. Des Weiteren ist die Markierung des Zebrastreifens nicht mehr gut sichtbar und sollte erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit und Starkregenvorsorge: Reinigung der Gehwege und Rinnsteine in BergenEnkheim durch die FES intensivierenOMOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 23/16 vom 28.08.2026 Betreff: Verkehrssicherheit und Starkregenvorsorge: Reinigung der Gehwege und Rinnsteine in Bergen-Enkheim durch die FES intensivieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) nachdrücklich an ihre vertragliche Verpflichtung zur regelmäßigen und gründlichen Straßen- und Gehwegreinigung im Stadtteil Bergen-Enkheim zu erinnern. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, dass 1. der starke Wildkraut- und Grasbewuchs in den Rinnsteinen (Gossen) sowie in den Pflasterfugen der Gehwege flächendeckend und nachhaltig entfernt wird; 2. die Abflussbänder und Einlaufschächte (Gullys) von Schlamm, Laub und Unkraut befreit werden, um eine ungehindert funktionierende Straßenentwässerung zu gewährleisten; 3. ein Kontrollsystem etabliert wird, welches die Einhaltung der festgelegten Reinigungsklassen in den Wohngebieten des Ortsbezirks 16 überprüft. Begründung: Das Erscheinungsbild und der bauliche Zustand der Gehwege und Rinnsteine in Bergen-Enkheim haben sich in den vergangenen Monaten spürbar verschlechtert. Wie beigefügte Fotodokumentationen exemplarisch zeigen, sind zahlreiche Rinnsteine und Pflasterflächen im Stadtteil von dichtem Grün- und Wildkrautbewuchs überwuchert. Dies stellt nicht mehr nur einen optischen Mangel dar, sondern führt zu konkreten funktionalen Gefahren: - Erhöhte Überflutungsgefahr bei Starkregen Durch den dichten Bewuchs und die angesammelten Sedimente im Rinnstein kann das Regenwasser bei Starkregenereignissen nicht mehr schnell und ungehindert abfließen. Die Entwässerungsrinnen verlieren ihre Funktion, wodurch das Wasser unkontrolliert auf die Gehwege oder angrenzende Grundstücke geleitet wird. - Gefährdung der Verkehrssicherheit Der Bewuchs auf den Gehwegen zerstört langfristig die Fugenstruktur des Pflasters, führt zu Frostschäden und schafft gefährliche Stolperfallen für Fußgänger, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Zudem droht bei feuchter Witterung akute Rutschgefahr durch den Pflanzenfilm. Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadt Frankfurt beziehungsweise die von ihr beauftragte FES in den satzungsgemäß festgelegten Reinigungsklassen für die Säuberung verantwortlich. Um Sach- und Personenschäden durch mangelnde Reinigung und blockierte Abflüsse präventiv zu verhindern, ist ein sofortiges und gründliches Nachsteuern der Reinigungskräfte im Ortsbezirk 16 zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Raumsituation der Schule am Ried – vorhandene Raumkapazitäten nutzen und zusätzliche Räume sichernOMOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 679 entstanden aus Vorlage: OF 24/16 vom 08.09.2026 Betreff: Raumsituation der Schule am Ried - vorhandene Raumkapazitäten nutzen und zusätzliche Räume sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit nicht von der Schule am Hang benötigten Räume im Erdgeschoss der auf dem Gelände der Schule am Ried befindlichen Containeranlage für die Schule am Ried nutzbar gemacht werden, insbesondere durch die hierfür erforderliche Anpassung der Genehmigungs- und Nutzungssituation sowie gegebenenfalls notwendige bauliche oder organisatorische Maßnahmen; 2. für den Fall, dass eine kurzfristige Nutzung der bestehenden Containeranlage nicht möglich ist, unverzüglich die erforderlichen Anträge und Planungen für die Nutzung der Containerräume einzuleiten, sodass der Schule am Ried möglichst bereits zum zweiten Halbjahr 2026/2027, spätestens jedoch zum Schuljahr 2027/2028, zusätzliche Räume zur Deckung ihres bestehenden Raumbedarfs zur Verfügung stehen; 3. bereits jetzt mit der Planung einer dauerhaften beziehungsweise mittel- bis langfristigen Lösung zu beginnen, falls die derzeit auf dem Schulgelände beziehungsweise auf dem Parkplatz vorhandenen Containeranlagen aufgrund des Auslaufens ihrer Standzeit oder aus anderen Gründen abgebaut werden müssen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob anstelle einer erneuten provisorischen Containerlösung ein Gebäude beziehungsweise eine hochwertige Holzmodulanlage errichtet werden kann, die dauerhaft oder zumindest mittel- bis langfristig genutzt werden kann und eine angemessene Aufenthalts- und Lernqualität für die Schülerinnen und Schüler bietet; 4. für den Fall, dass die Schule am Hang nach den Sommerferien 2027 an ihren bisherigen Standort zurückkehrt, bereits jetzt die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die dadurch frei werdenden Container- beziehungsweise Modulräume anschließend zumindest teilweise für die Schule am Ried genutzt werden können und keine schulisch nutzbaren Raumkapazitäten leer stehen; 5. dem Ortsbeirat über die eingeleiteten Maßnahmen, die erforderlichen Genehmigungen und den vorgesehenen Zeitplan zu berichten. Begründung: Die Schule am Ried hat seit mehreren Jahren einen erheblichen Raummangel. Bereits vor Fertigstellung des Neubaus mussten Räume für andere Funktionen in Klassen- und Unterrichtsräume umgewandelt werden. Auch nach dem Bezug der neuen Räume fehlen weiterhin Klassen-, Differenzierungs- und Besprechungsräume. Im Schuljahr 2026/27 werden weiterhin mindestens fünf Klassen als Wanderklassen geführt. Darüber hinaus fehlen vier Klassenräume in der Mittelstufe, drei Klassenräume in der Oberstufe, zwei Klassenräume für Intensivklassen sowie Räume für die UBUS-Kräfte. Gleichzeitig stehen in der auf dem Schulgelände befindlichen Containeranlage Räume im Erdgeschoss zur Verfügung, die derzeit nicht durch die Schule am Hang benötigt werden. Es erscheint daher sachgerecht, diese vorhandenen Raumkapazitäten möglichst kurzfristig für die Schule am Ried nutzbar zu machen, anstatt sie trotz des bestehenden Raummangels ungenutzt zu lassen. Sollte eine kurzfristige gemeinsame Nutzung der bestehenden Anlage aufgrund der erforderlichen Genehmigungen nicht möglich sein, muss unverzüglich eine alternative Lösung vorbereitet werden. Dabei sollte nicht erst dann mit der Planung begonnen werden, wenn bestehende Container aufgrund ihrer Standzeit oder aus anderen Gründen bereits abgebaut werden müssen. Vielmehr sollte frühzeitig geklärt werden, wie der Raumbedarf der Schule am Ried auch mittel- und langfristig gedeckt werden kann. Insbesondere bietet sich dabei die Prüfung einer hochwertigen Holzmodulbauweise an. Eine solche Lösung könnte gegenüber herkömmlichen temporären Containern eine langfristige Nutzung ermöglichen und zugleich eine angemessene Lern- und Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler schaffen. Bereits 2023 hatte die Schule zusätzlichen Raumbedarf durch weitere Container geltend gemacht; der Bedarf besteht somit nicht erst kurzfristig, sondern begleitet die Schule seit mehreren Jahren. Ziel muss es sein, den bestehenden Raummangel der Schule am Ried zeitnah zu beheben, vorhandene Raumkapazitäten vollständig zu nutzen und gleichzeitig eine nachhaltige Lösung für den absehbar weiterhin bestehenden Raumbedarf zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried – Turnhalle, Schulräume und GrundschulstandortOMOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 25/16 vom 08.09.2026 Betreff: Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried - Turnhalle, Schulräume und Grundschulstandort Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und, soweit die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, die erforderlichen weiteren Planungen und Maßnahmen einzuleiten, 1. ob auf dem Gelände des ehemaligen Lehrerparkplatzes der Schule am Ried, das derzeit als Standort für die Containeranlage der Schule am Hang genutzt wird, eine neue Turnhalle errichtet werden kann, die sowohl für den Schulsport der Schule am Ried als auch für den Vereinssport genutzt werden kann. Dabei sollen insbesondere die Belange der örtlichen Sportvereine, wie der SG Enkheim und des Fußballvereins Germania Enkheim, berücksichtigt werden; 2. ob im Zusammenhang mit dem Bau einer Turnhalle weitere schulisch nutzbare Räume für die Schule am Ried geschaffen und in das Bauvorhaben integriert werden können, um den bereits heute bestehenden und voraussichtlich langfristig fortbestehenden Raumbedarf der Schule am Ried zu decken; 3. ob auf dem Gelände zusätzlich ein Standort für eine kleinere, eigenständige Grundschule geschaffen werden kann und welche baulichen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür gegebenenfalls erforderlich wären; 4. ein Gesamtkonzept für die künftige Nutzung des Grundstücks zu entwickeln, das die vorgenannten Nutzungen - Turnhalle, zusätzliche Räume für die Schule am Ried sowie gegebenenfalls eine Grundschule - berücksichtigt und mögliche Synergien zwischen den verschiedenen Nutzungen aufzeigt; 5. dem Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung sowie gegebenenfalls über die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte zu berichten. Begründung: In Bergen-Enkheim besteht seit längerer Zeit ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen überdachten Sportmöglichkeiten. Das Gelände des ehemaligen Lehrerparkplatzes der Schule am Ried bietet sich aufgrund seiner Lage und der bereits bestehenden schulischen Nutzung für die Prüfung eines entsprechenden Neubaus besonders an. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück die Containeranlage der Schule am Hang. Für die Zeit nach deren Nutzung sollte daher frühzeitig über eine nachhaltige und langfristige Verwendung der Fläche nachgedacht werden. Ein Neubau einer Turnhalle könnte dabei sowohl dem weiterhin bestehenden Bedarf der Schule am Ried an Sportflächen als auch dem Bedarf der örtlichen Vereine an zusätzlichen Hallenkapazitäten Rechnung tragen. Insbesondere für die örtlichen Sportvereine würden sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten für Training und Sportbetrieb ergeben. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, den bestehenden und langfristig zu erwartenden Raumbedarf der Schule am Ried bei der Planung zu berücksichtigen. Die Schule verfügt bereits heute nicht über ausreichend Klassen-, Differenzierungs- und Besprechungsräume; auch nach dem Bezug des Neubaus besteht ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf. Darüber hinaus ist aufgrund des weiteren Bevölkerungswachstums in Bergen-Enkheim, insbesondere durch neue Wohngebiete wie das Neubaugebiet Leuchte, mit einem steigenden Bedarf an Grundschulplätzen zu rechnen. Es sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, ob neben den bestehenden Grundschulstandorten Schule am Hang und Schule am Landgraben ein zusätzlicher, kleinerer Grundschulstandort geschaffen werden kann. Das Grundstück bietet damit die Chance, mehrere langfristige Bedarfe des Stadtteils an einem geeigneten Standort miteinander zu verbinden: zusätzliche Sportmöglichkeiten für Schulen und Vereine, eine nachhaltige Verbesserung der räumlichen Situation der Schule am Ried sowie eine vorsorgende Erweiterung des Grundschulangebots. Ziel der Prüfung sollte daher nicht die isolierte Betrachtung einzelner Bauvorhaben sein, sondern die Entwicklung eines integrierten und zukunftsfähigen Nutzungskonzepts für das Grundstück. Dabei sollten insbesondere Flächenbedarf, bauliche Machbarkeit, Erschließung, Finanzierung und die Möglichkeit einer abschnittsweisen Umsetzung betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplatzsituation im Neubaugebiet Leuchte verbessernOMOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 681 entstanden aus Vorlage: OF 30/16 vom 07.09.2026 Betreff: Parkplatzsituation im Neubaugebiet Leuchte verbessern Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Parkplätze für das neugeschaffene Wohngebiet Leuchte zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist beim Neubau der Parkplätze zu beachten, dass diese mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge und einer Überdachung mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Begründung: Das Neubaugebiet Leuchte wurde nach bisherigem Kenntnisstand mit zu wenig Parkplatzfläche für die geplanten und zu erbauenden Wohneinheiten geplant. Daher ist zu befürchten, dass es bei der Fertigstellung und Vermietung der gesamten Fläche zukünftig zu gravierenden missbräuchlichen Parkplatzsituationen kommen wird. Die Parkplatzsituation ist schon jetzt angespannt und es steht zu befürchten, dass sich die gesamte Situation weiter verschlechtern wird. Zudem bietet die Überdachung von Parkplatzflächen, verbunden mit der Errichtung entsprechender Photovoltaikanlagen eine sehr gute Möglichkeit der dezentralen Stromgewinnung. Dieser Strom kann dann wiederum genutzt werden, um zum Beispiel Elektrofahrzeuge zu laden, welche auf dem Parkplatz parken. Der Ortsbeirat sieht daher in der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen und sichtbaren Beitrag zur Entspannung der Parkplatzsituation rund um das Gebiet Leuchte und bittet um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek und Bürgeramt im HessenCenterOMOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 31/16 vom 19.08.2026 Betreff: Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek und Bürgeramt im Hessen-Center Mit der Einrichtung eines Stadtteilzentrums im Hessen-Center erhalten Bergen-Enkheim und die angrenzenden Stadtteile wie Seckbach, Riederwald und Fechenheim einen modernen, zentral gelegenen Begegnungs-, Bildungs- und Kulturort, der Familien unterstützt, die Leseförderung stärkt, digitale Teilhabe ermöglicht und das soziale Miteinander im Stadtteil nachhaltig fördert. Gleichzeitig kann das Hessen-Center als lebendiger Mittelpunkt des Stadtteils weiterentwickelt und in seiner Bedeutung als sozialer und kultureller Treffpunkt gestärkt werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. gemeinsam mit der Eigentümerin bzw. dem Management des Hessen-Centers zu prüfen, ob geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit integrierter Stadtteilbibliothek und Bürgeramt zur Verfügung gestellt werden können; 2. die Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit integrierter Stadtteilbibliothek konzeptionell zu entwickeln; 3. Fördermöglichkeiten des Landes Hessen, des Bundes und weiterer Programme zu prüfen; 4. mögliche Kooperationspartner, insbesondere die Stadtbücherei Frankfurt, Familienbildungsstätten, freie Träger und Vereine, einzubinden; 5. den Ortsbeirat 16 über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen zu informieren. Weiterhin sollte das Stadtteilzentrum unter anderem folgende Angebote umfassen: - eine öffentliche Stadtteilbibliothek mit Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien; - eine Computerecke mit kostenfreiem Internetzugang für Recherchen, Bewerbungen und digitalem Lernen; - eine Spielecke sowie zeitweise Kinderbetreuung, damit Eltern Beratungs- oder Bildungsangebote wahrnehmen können; - ein familienfreundliches Café als Treffpunkt für Jung und Alt; - Hausaufgabenhilfe, Lernförderung und Lesepatenschaften; - Beratungsangebote für Familien und Eltern sowie Seniorinnen und Senioren; - Räume für Vereine, Selbsthilfegruppen, Sprachkurse, Integrationsangebote und ehrenamtliches Engagement; - kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Vorträge, Spielenachmittage, Bastelangebote und Ferienprogramme. Begründung: Bergen-Enkheim ist ein wachsender Stadtteil mit zahlreichen Familien, Kindern und Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren. Gleichzeitig fehlt ein zentraler, niedrigschwelliger Begegnungsort, der Bildung, Beratung, Freizeit und generationsübergreifendes Miteinander verbindet. Das Hessen-Center bietet aufgrund seiner guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, seiner Barrierefreiheit und seiner zentralen Lage ideale Voraussetzungen für ein modernes Familienzentrum. Gleichzeitig kann eine solche Einrichtung die Attraktivität des Centers erhöhen und bislang ungenutzte oder frei werdende Flächen sinnvoll beleben. Ein solches Zentrum würde die Bildungs- und Chancengerechtigkeit fördern, die soziale Teilhabe stärken und einen lebendigen Treffpunkt für alle Generationen schaffen. Gleichzeitig könnte die Kombination aus Familienzentrum und Stadtteilbibliothek neue Besuchergruppen in das Hessen-Center bringen und damit einen Mehrwert für den Stadtteil und den Standort schaffen. Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Herausforderungen sind wohnortnahe Begegnungs- und Bildungsorte von großer Bedeutung. Das Familienzentrum könnte in Kooperation mit Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Kirchengemeinden, sozialen Trägern sowie der Stadtbücherei Frankfurt betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit Zobelstraße und Am TiergartenOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 63/4 vom 08.09.2026 Betreff: Verkehrssicherheit Zobelstraße und Am Tiergarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Hanauer Landstraße, Am Tiergarten und Zobelstraße für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Hierbei soll das Gebiet ganzheitlich betrachtet und ein Konzept für den Kfz-, Fuß- und Radverkehr im südlichen Ostend entwickelt werden. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen insbesondere die Einrichtung einer Geschwindigkeits- beziehungsweise Verkehrsüberwachung sowie ein Rückschnitt der Hecke im Bereich der Einmündung Am Tiergarten / Zobelstraße geprüft werden. Begründung: Der Bereich weist für alle Verkehrsteilnehmenden ein erhebliches Gefährdungspotenzial auf. Die Zobelstraße ist als zweispurige Einbahnstraße in Richtung Hanauer Landstraße geführt. Parallel verlaufen die Gleise der Straßenbahn. Diese werden vermehrt von Pkw entgegen der zulässigen Fahrtrichtung befahren, um von der Hanauer Landstraße in die Straße Am Tiergarten zu gelangen. Eine verstärkte Verkehrsüberwachung könnte dazu beitragen, solche Verkehrsverstöße zu unterbinden. Eine weitere unübersichtliche Verkehrssituation besteht für Kraftfahrzeugführende, die aus der Richtung Alfred-Brehm-Platz über die Bernhard-Grzimek-Allee kommen und nach links in die Straße Am Tiergarten abbiegen möchten. Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder, die den Zebrastreifen in Verlängerung der Zobelstraße nutzen, werden aufgrund einer Hecke erst spät wahrgenommen. Durch einen regelmäßigen Rückschnitt der Hecke könnte die Sicht verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Darüber hinaus besteht auf dem östlichen Gehweg der Zobelstraße ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Zweiradfahrer*innen verwenden diesen Gehweg häufig entgegen den geltenden Verkehrsregeln. Ursache hierfür dürfte sein, dass die Zobelstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist und der Gehweg daher oftmals als vermeintlich schnellste oder auch einzige Verbindung zwischen Hanauer Landstraße und Alfred-Brehm-Platz gehalten wird. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtkonzeption für die Verkehrsführung im südlichen Ostend erforderlich, die insbesondere die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigt und die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert. Quelle: Geoportal Frankfurt Quelle: Apple Karten-App Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Fußgängerüberwege am Danziger Platz umgehend gewährleistenOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 691 entstanden aus Vorlage: OF 88/4 vom 14.09.2026 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege am Danziger Platz umgehend gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, während der Bauarbeiten am Ostbahnhof und auf dem Danziger Platz Fußgängerüberwege auf der Grusonstraße auf Höhe der Hausnummern 6 und 11, auf der Ostbahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 18 und am Danziger Platz auf Höhe der Hausnummer 1 einzurichten. Als Orientierung dient hierzu auch die Fußwegplanung auf der südlichen Platzseite ab Oktober 2026. Begründung: Aufgrund der Bauarbeiten am und um den Ostbahnhof sowie der dadurch erfolgten Umgestaltung des Danziger Platzes ist dieser in weiten Teilen abgesperrt. Eine geordnete Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist derzeit lediglich auf der Nordseite des Danziger Platzes über die dort befindliche Lichtzeichenanlage möglich. Auf der West- und Südseite des Danziger Platzes ist eine geordnete Überquerung der Fahrbahnen der Grusonstraße und der Ostbahnhofstraße hingegen nicht möglich. Angesichts des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials, insbesondere für gehbehinderte Personen und Personen mit Kindern, bedarf es dringend einer geordneten Überquerungsmöglichkeit auch auf den genannten Seiten des Danziger Platzes durch die angeführten Fußgängerüberwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradabstellplätze Heinrich-von-Gagern-GymnasiumOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 692 entstanden aus Vorlage: OF 65/4 vom 29.08.2026 Betreff: Fahrradabstellplätze Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei Parkplätze in der Bernhard-Grizmek-Allee unmittelbar vor dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium umzuwandeln und dort Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Immer mehr Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums kommen mit dem Rad zur Schule. Auf dem Schulhof sind bereits alle Möglichkeiten, die Räder abzustellen, erschöpft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit an der Kreuzung Waldschmidtstraße/SandwegOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 693 entstanden aus Vorlage: OF 66/4 vom 02.09.2026 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Waldschmidtstraße/Sandweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Waldschmidtstraße/Sandweg eine Wartelinie (Verkehrszeichen 341 StVO) aufgebracht werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Verkehrsteilnehmenden die Vorfahrtsregelung offenbar nicht eindeutig klar ist. Teilweise scheint davon ausgegangen zu werden, dass dort rechts vor links gilt. Dies mag auch an der etwas zurückgesetzten Position des "Vorfahrt gewähren"-Schildes in der Waldschmidtstraße liegen. Eine Wartelinie könnte die bestehende Wartepflicht deutlicher hervorheben und Missverständnissen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnenschutz am Sportfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. im OstparkOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 67/4 vom 02.09.2026 Betreff: Sonnenschutz am Sportfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. im Ostpark Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen, insbesondere Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungselemente, am Spielfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. umgesetzt werden können; 2. dem Ortsbeirat darzulegen, welche konkrete Lösung hierfür vorgesehen ist und welche Kosten für deren Umsetzung entstehen; 3. sicherzustellen, dass spätestens zum Beginn der steigenden Temperaturen im Mai 2027 eine geeignete Verschattungsmöglichkeit am Spielfeldrand zur Verfügung steht, damit insbesondere Kinder und Jugendliche während Trainings- und Spielpausen ausreichend vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden können. Begründung: Die Sportanlage des FFC Olympia e. V. wird von zahlreichen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Training und Wettkämpfe genutzt. Gerade in den Nachmittagsstunden ist der Platz der direkten Sonne ausgesetzt. Bei Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr sind die Bedingungen insbesondere für Kinder und Jugendliche während sportlicher Aktivitäten und in den Pausen nicht zumutbar. Angesichts zunehmend heißer Sommer muss die Stadt ihre Sport- und Freizeitanlagen an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. Kinder- und Jugendschutz darf nicht davon abhängen, ob zufällig ein schattiger Platz vorhanden ist. Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungselemente sind eine einfache und verhältnismäßig niedrigschwellige Maßnahme, um den Aufenthalt auf der Anlage auch bei großer Hitze sicherer und angenehmer zu machen. Sportvereine sind Orte der Vielfalt, Begegnung und Teilhabe. Gerade deshalb muss gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder sozialem Hintergrund sichere und gute Bedingungen für gemeinschaftlichen Sport vorfinden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und WittelsbacheralleeOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 02.09.2026 Betreff: Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Bornheimer Landwehr im oben genannten Abschnitt Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Auf diesem Abschnitt der Bornheimer Landwehr wird es im Sommer sehr heiß, denn es gibt kaum Schatten. Die wenigen Bäume in den Vorgärten beschatten die Gehwege nur an wenigen Stellen. Mehr Bäume könnten für mehr Verschattung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk – Nutzung der AilantexNotfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und AufklärungskampagneOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 72/4 vom 08.09.2026 Betreff: Bekämpfung des Götterbaums (Ailanthus altissima) im Ortsbezirk - Nutzung der Ailantex-Notfallzulassung, fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts und Aufklärungskampagne Vorgang: OM 6521/25 OBR 4; ST 1389/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bestandsaufnahme der Götterbaumvorkommen im Stadtgebiet vorzulegen, insbesondere auf städtischen, halböffentlichen Flächen (zum Beispiel von Wohnungsbaugesellschaften) sowie privaten Flächen und entlang von Bahntrassen; 2. zu prüfen, ob im Rahmen der am 15. Juni 2026 erteilten Notfallzulassung des Mittels Ailantex (Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009, gültig bis 12. Oktober 2026, Zulassungsinhaberin: Biofa GmbH, Münsingen) ein fachlich begleitetes Pilotprojekt mit Monitoring in besonders stark betroffenen Bereichen umgesetzt werden kann; 3. sicherzustellen, dass städtische Gärtnereien, beauftragte Firmen sowie die im Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften tätigen Gärtnereien angewiesen werden, Götterbäume fachgerecht zu roden statt lediglich abzuschneiden (vollständige Wurzelentfernung, Entfernung vorhandener Samenstände vor der Fällung sowie fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts), um die bekannte Schockreaktion mit verstärktem Wurzelaustrieb zu vermeiden; 4. darzulegen, welche Behörde konkret für die Koordination zuständig ist und wie die Zusammenarbeit mit privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, der Deutschen Bahn sowie Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen geplant ist; 5. zu prüfen, ob Erfahrungen aus anderen hessischen oder außerhessischen Kommunen beziehungsweise deutschen Großstädten mit vergleichbaren Pilotprojekten vorliegen, die für Frankfurt nutzbar gemacht werden können; 6. zu prüfen, ob eine dauerhafte öffentliche Informationskampagne ermöglicht werden kann, die der betroffenen Bevölkerung mit Informationsmaterial, Schulungen und praktischen Hinweisen den Umgang mit dem invasiven Götterbaum (Ailanthus altissima) näherbringt. Diese Aufklärungskampagne soll die Erkennungsmerkmale, Gesundheitsgefahren und fachgerechte Bekämpfung sowie Entsorgung des Götterbaums beinhalten, dabei vorrangig kostengünstige, niedrigschwellige Maßnahmen benennen sowie ergänzend Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF einbinden. Der beigefügte Maßnahmenkatalog (Anlage 1) ist dabei als Orientierung heranzuziehen; 7. beim Land Hessen und beim Bund darauf hinzuwirken, dass das bereits seit 2019 unionsrechtlich bestehende Handels-, Zucht- und Ausbringungsverbot für den Götterbaum (Verordnung EU Nr. 1143/2014) konsequent kontrolliert und durchgesetzt wird, insbesondere gegenüber Baumschulen, Gartencentern und dem Onlinehandel in Hessen und im gesamten Bundesgebiet, sowie zu prüfen, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten ein verbindliches Pflanzverbot für Ailanthus altissima auf städtischen Flächen sowie einen entsprechenden Ausschluss in Ausschreibungen, Grünflächenkonzepten und der Baumschutzverordnung festschreiben kann; 8. zu prüfen, ob auch der Essigbaum (Rhus typhina, Hirschkolbensumach) in vergleichbarer Weise in den Blick genommen werden sollte. Er breitet sich ebenfalls stark über Wurzelausläufer aus und gilt als invasiv, ist jedoch - anders als der Götterbaum - nicht in der EU-Verordnung 1143/2014 gelistet, sodass kein unionsweites Handels- oder Pflanzverbot besteht. Es ist daher zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt unabhängig davon in eigener Zuständigkeit auf eine Aufnahme in die städtische Pflanzliste beziehungsweise Baumschutzverordnung als "nicht zu verwenden auf städtischen Flächen" hinwirken kann, um einer vergleichbaren Ausbreitung frühzeitig vorzubeugen; 9. dem Ortsbeirat innerhalb einer angemessenen Zeit zu berichten, damit angesichts der zeitlich befristeten Notfallzulassung (Gültigkeit nur bis 12. Oktober 2026) noch ausreichend Zeit für eine Umsetzung verbleibt. Begründung: Der Götterbaum breitet sich im Ortsbezirk, insbesondere in Nähe des Günthersburgparks, nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer bislang nie dagewesenen Geschwindigkeit aus. Gerade für Frankfurt als eine der heißesten Städte Deutschlands ist dies von besonderer Relevanz, da sich der Götterbaum unter Hitze- und Trockenstress besonders aggressiv ausbreitet. Ohne konsequentes Gegensteuern ist mittelfristig mit erheblichen Folgeschäden an Straßen, Gebäuden, Leitungen und der Kanalisation zu rechnen, da die Wurzeln auch feste Bausubstanz durchdringen können. Zudem liegen Hinweise auf unsachgemäße Rückschnittpraxis vor (unter anderem in einer bislang unbeantworteten Beschwerde an die ABG Holding), die die Ausbreitung durch Schockreaktionen der Bäume eher verstärkt als eindämmt. Eine begleitende Aufklärungskampagne ist notwendig, damit auch private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Institutionen wissen, wie mit dem Götterbaum richtig umzugehen ist und welche Gesundheitsgefahren (unter anderem Hautreizungen bei Kontakt mit Saft und Blättern, allergenes Potenzial der Pollen) bestehen. Der als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenkatalog stellt dar, mit welchen überwiegend kostengünstigen Mitteln eine solche Kampagne umgesetzt werden kann, ergänzt um Infoscreens in U-Bahn-Stationen und Fahrzeugen der VGF für eine breite Sichtbarkeit. Vergleichbare Bestrebungen gibt es bereits in anderen Kommunen: Die Stadt Darmstadt ruft ihre Bevölkerung öffentlich zur Entfernung junger Götterbäume auf und stellt auf ihrer Website konkrete Bekämpfungsmethoden bereit. Dort greift zudem die städtische Baumschutzsatzung ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern. Berlin veröffentlicht ein ausführliches Merkblatt, unterhält eine Meldestelle bei der Obersten Naturschutzbehörde und arbeitet bei betroffenen Bahndämmen und historischen Mauern mit der Deutschen Bahn sowie dem Landesdenkmalamt zusammen. Ein über das seit 2019 bestehende EU-weite Verbot hinausgehendes, eigenständiges kommunales Verkaufs- oder Pflanzverbot konnte hingegen in keiner der genannten Städte festgestellt werden. Frankfurt hätte hier die Gelegenheit, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Frankfurt hat sich bereits politisch mit der gezielten Bekämpfung des Götterbaums befasst (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389), dieser Antrag knüpft daran an und zielt auf eine konsequente, fachgerechte und fristgerechte Umsetzung im Ortsbezirk ab. Anlage 1: Maßnahmenkatalog Aufklärungskampagne Götterbaum Sortiert nach Kosten/Aufwand, aufsteigend. Die ersten Maßnahmen lassen sich mit vorhandenen städtischen Mitteln und Kanälen ohne nennenswerten Zusatzaufwand umsetzen, die letzten Positionen (unter anderem Infoscreens, Plakate, Radiospots) erfordern Abstimmung mit VGF bzw. Presseamt und einen entsprechenden Vorlauf. Anlage 1 (ca. 333 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6521 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Transparenz bei Genehmigungen für AußengastronomieOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 74/4 vom 06.09.2026 Betreff: Transparenz bei Genehmigungen für Außengastronomie Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei genehmigten Sondernutzungen für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen künftig eine einheitlich gestaltete und gut sichtbare Genehmigungsinformation unmittelbar an beziehungsweise im Bereich der genehmigten Außengastronomiefläche angebracht werden kann. Aus dieser Information soll in knapper und allgemein verständlicher Form insbesondere folgende Angaben hervorgehen: 1. die genaue Lage und Ausdehnung der genehmigten Fläche, möglichst durch eine eindeutige Kennzeichnung vor Ort; 2. die zulässige Anzahl beziehungsweise Anordnung von Tischen und Sitzplätzen; 3. die freizuhaltende Durchgangsbreite des Gehwegs; 4. gegebenenfalls weitere für die Nutzung der Fläche wesentliche Auflagen; 5. der Geltungszeitraum der Sondernutzungserlaubnis. Die Kennzeichnung soll so gestaltet sein, dass Bürger:innen insbesondere erkennen können, welche Fläche tatsächlich genehmigt ist und welche Flächen für den Fußverkehr frei bleiben müssen. Begründung: Die Nutzung des öffentlichen Raums für Außengastronomie hat in den vergangenen Jahren - auch aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Außenaufenthalten bei höheren Temperaturen - deutlich an Bedeutung gewonnen. Außengastronomie kann zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen, die Aufenthaltsqualität erhöhen und für gastronomische Betriebe eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Gleichzeitig führt die zunehmende Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie immer wieder zu Konflikten. Insbesondere die ungehinderte und barrierefreie Nutzung von Gehwegen kann beeinträchtigt werden. Davon sind beispielsweise Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Eltern mit Kinderwagen in besonderem Maße betroffen. Die Stadt Frankfurt hat für Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen bereits konkrete Regelungen geschaffen. So ist grundsätzlich eine geradlinige Gehwegdurchgangsbreite von mindestens eineinhalb Metern freizuhalten; in stark frequentierten Bereichen kann eine größere Breite vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sind unter anderem Flucht- und Rettungswege sowie Blindenleitsysteme freizuhalten. Für Bürger:innen ist vor Ort jedoch häufig nicht erkennbar, welche konkrete Fläche einem einzelnen Gastronomiebetrieb tatsächlich genehmigt wurde und welche individuellen Auflagen für diesen Betrieb gelten. Dies erschwert die sachliche Kommunikation zwischen Anwohner:innen, Passant:innen, Gastronomiebetrieben und den zuständigen Behörden. Eine standardisierte, gut sichtbare und auf die wesentlichen Angaben beschränkte Genehmigungsinformation würde hier für mehr Transparenz sorgen. Sie könnte dazu beitragen, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und eine sachliche Kommunikation über die tatsächlichen Rechte und Pflichten aller Beteiligten ermöglichen. Dies wäre insbesondere auch für die Ortsbeiräte hilfreich, an die bei entsprechenden Nutzungskonflikten immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft herangetragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichenOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 698 entstanden aus Vorlage: OF 75/4 vom 06.09.2026 Betreff: Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und unter welchen rechtlichen, verkehrsrechtlichen und technischen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die unmittelbar an öffentliche Straßen angrenzen, ihre privaten Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Stellplätzen vor ihrem Grundstück laden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob hierfür technische Lösungen wie sogenannte Charge Arms unter geeigneten Auflagen zugelassen werden können. Bei der Prüfung sollen insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit, der Sicherstellung ausreichender Geh- und Radwegbreiten, der elektrischen Sicherheit sowie der zeitlichen und räumlichen Begrenzung der Nutzung berücksichtigt werden; 2. ob und unter welchen Bedingungen eine solche Nutzung zunächst im Rahmen eines zeitlich und räumlich begrenzten Pilotprojekts erprobt werden könnte. Begründung: Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende und der kommunalen Klimaschutzpolitik. Gleichzeitig verfügen insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner innerstädtischer Gründerzeit- und Altbauquartiere häufig über keinen privaten Stellplatz oder keine eigene Garage. Dies gilt auch in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung. Gleichzeitig stehen auf zahlreichen privaten Grundstücken und Gebäuden mittlerweile Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Eine Möglichkeit, den dort erzeugten Strom unmittelbar zum Laden eines privaten Elektrofahrzeugs zu nutzen, besteht derzeit häufig nicht, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem eigenen Grundstück abgestellt werden muss. Technische Lösungen wie sogenannte Charge Arms ermöglichen es, ein Ladekabel von einem privaten Grundstück aus zu einem auf einem öffentlichen Stellplatz abgestellten Fahrzeug zu führen. Das Kabel wird dabei nicht lose auf dem Gehweg verlegt, sondern über eine geeignete Konstruktion geführt. Dadurch könnten - bei entsprechender technischer Ausgestaltung und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände - Stolperstellen und andere Behinderungen des Fußverkehrs vermieden werden. Nach den derzeitigen Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Nutzung nach Angaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung nicht zulässig. Vor dem Hintergrund der technischen Weiterentwicklung bei Ladeeinrichtungen und der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind und ob eine kontrollierte Zulassung unter klar definierten Bedingungen möglich wäre. Dabei geht es nicht um eine dauerhafte private Reservierung öffentlicher Stellplätze. Die Stellplätze sollen weiterhin grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Vielmehr soll geprüft werden, ob eine zeitlich auf den tatsächlichen Ladevorgang begrenzte Nutzung ermöglicht werden kann, ohne die Sicherheit und Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrsraums zu beeinträchtigen. Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren könnte eine solche Lösung einen zusätzlichen Beitrag zur Ladeinfrastruktur leisten, ohne hierfür öffentliche Flächen dauerhaft mit zusätzlichen Ladesäulen ausstatten zu müssen. Zugleich würde die Möglichkeit geschaffen, privat erzeugten Solarstrom unmittelbar für die Elektromobilität zu nutzen und damit einen zusätzlichen Anreiz für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu schaffen. Ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt könnte der Stadt ermöglichen, praktische Erfahrungen mit solchen Systemen zu sammeln, ihre Auswirkungen auf den öffentlichen Raum zu bewerten und auf dieser Grundlage über eine mögliche allgemeine Regelung zu entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verwertung herrenloser FahrräderOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 699 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 08.09.2026 Betreff: Verwertung herrenloser Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie aus dem öffentlichen Raum im Ortsbezirk entfernte Schrott- und herrenlose Fahrräder künftig systematisch erfasst, verwertet und - soweit technisch und rechtlich möglich - einer sozialen, gemeinnützigen oder inklusiven Nutzung zugeführt werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie viele Fahrräder jährlich aus dem öffentlichen Raum entfernt werden und wie mit diesen derzeit verfahren wird; 2. welcher Anteil der entfernten Fahrräder beziehungsweise Fahrradkomponenten grundsätzlich für eine Wiederverwendung geeignet ist; 3. ob geeignete Fahrräder und verwertbare Komponenten sozialen Fahrradwerkstätten, Jugend- und Bildungsprojekten, Inklusionsprojekten oder gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können; 4. ob hierfür ein Frankfurter Pilotprojekt nach dem Prinzip "Aus Schrott wird sozialer Mehrwert" entwickelt werden kann; 5. welche Frankfurter Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialwesen und Zivilgesellschaft hierfür als Kooperationspartner in Betracht kommen. Begründung: Schrott- und herrenlose Fahrräder gehören mittlerweile vielerorts zum sichtbaren Erscheinungsbild des öffentlichen Raums. Sie beeinträchtigen das Stadtbild, blockieren Fahrradabstellmöglichkeiten und verursachen Aufwand bei der Entfernung und Entsorgung. Gleichzeitig enthalten viele dieser Fahrräder noch verwertbare Komponenten. Räder, Naben, Bremsen, Sättel, Gepäckträger, Kurbeln oder andere Bauteile können - abhängig von ihrem Zustand - möglicherweise einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Hier liegt eine Chance für Frankfurt: Aus einem Problem der Sauberkeit und Ordnung könnte ein konkreter sozialer und ökologischer Mehrwert entstehen. Geeignete Fahrräder und Fahrradteile könnten beispielsweise in sozialen Fahrradwerkstätten, Jugendprojekten, Bildungsangeboten oder inklusiven Beschäftigungsprojekten eingesetzt werden. Dadurch könnten Ressourcen geschont, handwerkliche Fähigkeiten vermittelt und gleichzeitig Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammengebracht werden. Auch innovative Ansätze zur Wiederverwendung und Weiterverarbeitung von Fahrradkomponenten sollten geprüft werden. Dabei können insbesondere wissenschaftliche und technologische Kompetenzen von Frankfurter Einrichtungen und Forschungspartnern einbezogen werden. Ein solcher Ansatz würde die Themen Sauberkeit, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Innovation und soziale Verantwortung miteinander verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern)OMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 02.09.2026 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Wittelsbacherallee (auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern) in die Freiligrathstraße ein Zebrastreifen angebracht werden kann, gegebenenfalls in Kombination mit einer Zickzacklinie und Aufbauten vor dem Überweg. Alternativ zur Zickzacklinie könnte auch eine Ausfahrhilfe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße eine geeignete Lösung sein (siehe Bild unten). Begründung: Auf der nordwestlichen Seite der Wittelsbacherallee werden im Kurvenbereich direkt vor der Fußgängerfurt regelmäßig Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt. Dadurch entstehen zum einen erhebliche Sichtbehinderungen für abbiegende Fahrzeuge und Fußgänger, zum anderen wird insbesondere größeren Fahrzeugen das Einbiegen von der Wittelsbacherallee in die Freiligrathstraße erschwert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen im Bereich Ringelstraße/MainkurstraßeOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 701 entstanden aus Vorlage: OF 79/4 vom 08.09.2026 Betreff: Maßnahmen im Bereich Ringelstraße/Mainkurstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ringelstraße/Mainkurstraße nachfolgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Mainkurstraße an der Mündung zur Ringelstraße, westliche Seite: Dort wird eine (Sperr-)Fläche markiert, in Größe der auf der gegenüberliegenden Seite bereits befindlichen Fläche. Auf der Fläche werden Fahrradbügel angebracht, sodass sie nicht mehr von Pkws etc. beparkt werden kann. 2. Ringelstraße, südliche Seite gegenüber der Gaststätte Bernemer Fass: Es wird ein Parkwinkel beziehungsweise eine Sperrfläche angebracht, bis zu der maximal geparkt werden kann. Der Übergang der Mainkurstraße über die Ringelstraße muss auf dieser vollen Breite ungehindert möglich sein. Da dort auf dem Bürgersteig bereits Fahrradbügel angebracht sind, ist das Parken halb/halb auf dem Bürgersteig nicht möglich, ohne den Straßendurchschnitt zu verringern. Die Sperrfläche kann sich also bis zu diesem Fahrradbügeln erstrecken. 3. Ringelstraße, nördliche Seite vor der Gaststätte Bernemer Fass: Die Fläche fünf Meter von der Ecke muss durch eine Markierung oder das Aufstellen von Pollern freigehalten werden, damit der Übergang von der Mainkurstraße über die Ringelstraße gefahrlos und ohne Behinderungen möglich ist. Begründung: Bei einem Ortstermin wurden die obenstehenden Maßnahmen unter Mitwirkung von zuständigen Ämtern, Anwohnern und Ortsbeiräten erörtert und für gut befunden, um diese stark frequentierte Kreuzung sicherer zu machen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnenschutz Bushaltestelle „Höhenstraße“OMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 702 entstanden aus Vorlage: OF 80/4 vom 29.08.2026 Betreff: Sonnenschutz Bushaltestelle "Höhenstraße" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Wartenden an der Bushaltestelle "Höhenstraße" in Richtung Westen Schatten zu bieten. Begründung: Die Haltestelle liegt in Südausrichtung und tagsüber komplett in der Sonne. Da sie sich auf dem Bürgersteig befindet und keinen eigenen Raum hat, müsste eine sehr platzsparende Option gefunden werden. Denkbar wäre zum Beispiel ein Dach mit Stützen an der Rückseite oder eine begrünte Pergola, die jedoch einen barrierefreien Durchgang über den Fußweg gewähren müsste. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Schatten auf den Spielplätzen am Bornheimer HangOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 81/4 vom 04.09.2026 Betreff: Mehr Schatten auf den Spielplätzen am Bornheimer Hang Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Am Nußberg sowie auf dem Spielplatz Kettelerallee/Karl-Albert-Straße zusätzliche Verschattungsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei sollen insbesondere ein Teil der vorhandenen Sitzbänke sowie Bereiche der Spielflächen und der frei nutzbaren Flächen zum Spielen beschattet werden. Je nach Standort sollen dafür geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Baumpflanzungen, Sonnensegel oder andere Formen der Verschattung. Begründung: Die zunehmenden Hitzeperioden stellen gerade auf stark sonnenexponierten Spielplätzen, insbesondere auf dem Spielplatz Am Nußberg, eine Belastung für Kinder und ihre Begleitpersonen dar. Besonders in den Sommermonaten können sich unbeschattete Spielgeräte, Sitzgelegenheiten und Flächen stark aufheizen, wodurch die Nutzung der Spielplätze eingeschränkt werden kann. Der Hitzesommer 2026 hat erneut gezeigt, wie wichtig Maßnahmen zur Klimaanpassung auch im öffentlichen Raum sind. Auch die Frankfurter Stadträtin Zapf-Rodriguez hat vor diesem Hintergrund gefordert, den Hitzeschutz im öffentlichen Raum stärker auszubauen. Dabei betonte sie in einer Meldung vom 24.08.2026 ausdrücklich: "Auch Schattenplätze müssen auf städtischen Plätzen und Kinderspielanlagen stärker zum Standard werden." Zusätzlicher Schatten würde dazu beitragen, dass die Spielplätze auch an besonders heißen und sonnigen Tagen genutzt werden können. Beschattete Sitzmöglichkeiten sind auch für Eltern, Großeltern und andere Begleitpersonen wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Angleichung der Parkraumbewirtschaftungszeiten in der BuchwaldstraßeOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 704 entstanden aus Vorlage: OF 82/4 vom 07.09.2026 Betreff: Angleichung der Parkraumbewirtschaftungszeiten in der Buchwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bewirtschaftungszeit der öffentlichen Parkplätze in der Buchwaldstraße bis 22:00 Uhr zu verlängern und damit an die Bewirtschaftungszeit der Inheidener Straße (nördlich der Buchwaldstraße, Parkzone 41) anzugleichen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde auf einen erhöhten Parkdruck in der Buchwaldstraße, insbesondere in den Abendstunden, aufmerksam gemacht. Während in der Inheidener Straße (nördlich der Buchwaldstraße, Parkzone 41) bis 22:00 Uhr eine Parkscheinpflicht besteht, endet diese in der direkt angrenzenden Buchwaldstraße bereits um 19:00 Uhr. In der Inheidener Straße befindet sich unter anderem die Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. mit vielen Mitgliedern und Besucher:innen, die gerade in den Abendstunden ebenfalls Parkplätze benötigen. Dadurch kann der Anreiz entstehen, ab 19:00 Uhr auf die dann kostenfreien Parkplätze in der Buchwaldstraße auszuweichen. Mit einer Angleichung der Bewirtschaftungszeit auf 22:00 Uhr soll diesem möglichen Ausweichen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann evaluiert werden, ob sich die Parksituation in der Buchwaldstraße dadurch verbessert und welche Auswirkungen die längere Bewirtschaftungszeit auf die angrenzenden Straßen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradabstellplätze KirchnerschuleOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 705 entstanden aus Vorlage: OF 83/4 vom 29.08.2026 Betreff: Fahrradabstellplätze Kirchnerschule Der Magistrat wird gebeten, entweder auf dem breiten Gehweg oder auf den beiden Parkplätzen auf der Berger Straße vor der Kirchnerschule Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Durch die Etablierung des BiciBus - einer gemeinsamen Fahrradschulweggruppe an der Kirchnerschule - kommen immer mehr Kinder mit dem Rad zur Schule. Auf dem Schulhof gibt es keine Möglichkeit, die Räder abzustellen oder neue Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen, ohne dass das Pausenspiel davon beeinträchtigt wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulwegsicherheit Valentin-Senger-SchuleOMOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2026, OM 706 entstanden aus Vorlage: OF 85/4 vom 29.08.2026 Betreff: Schulwegsicherheit Valentin-Senger-Schule Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen im Bereich des Haupteingangs der Valentin-Senger-Schule geeignet sind, um das Halten von Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen rechts und links des Haupttores wirksam zu verhindern. Hierbei sollen insbesondere feste Einbauten wie Pflanzkübel (alternativ Bügel oder Poller) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu den Bring- und Abholzeiten der Schule, insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr sowie ab 15:00 Uhr, verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs durchführen zu lassen. Begründung: Vor der Valentin-Senger-Schule kommt es seit Jahren regelmäßig zu problematischen Situationen durch sogenannte Elterntaxis. Zahlreiche Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder holen sie dort ab und halten dabei unmittelbar vor dem Haupteingang sowie auf den angrenzenden Gehwegen. Hierdurch entstehen Gefährdungen für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere für diejenigen, die ihren Schulweg zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Durch haltende Fahrzeuge wird die Sicht eingeschränkt, werden Gehwege blockiert und werden unübersichtliche Verkehrssituationen geschaffen. Wiederholte Hinweise der Schulleitung an die Elternschaft sowie regelmäßige Appelle zur Einhaltung der Verkehrsregeln haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt. Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherheit im Juni 2025 wurde lediglich ein einzelner Bügel installiert. Diese Maßnahme hat sich als nicht ausreichend erwiesen, um das verbotswidrige Halten auf den Gehwegen wirksam zu unterbinden. Daher sind zusätzliche bauliche Maßnahmen sowie eine verstärkte Überwachung insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten erforderlich, um die Sicherheit der Schulkinder dauerhaft zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Information zum Radverkehrskonzept für die östlichen StadtteileVOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.09.2026, V 152 entstanden aus Vorlage: OF 26/16 vom 03.09.2026 Betreff: Information zum Radverkehrskonzept für die östlichen Stadtteile Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Stand das Radverkehrskonzept für die östlichen Stadtteile hat bzw. ob dieses vielleicht final fertiggestellt ist. Begründung: "Um die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs grundlegend zu steigern, genügen punktuelle Verbesserungen nicht. Eine durchgängige hohe Qualität erreicht ein Netz nur, wenn die Maßnahmen in ein schlüssiges Radverkehrskonzept eingebunden sind." (Radfahrportal Stadt Frankfurt am Main, Abruf 03.09.2026). Für die westlichen Stadtteile existieren sehr gute und informationsreiche Radverkehrskonzepte. Ein Netzplan ist erstellt worden und Informationen zu Großmaßnahmen sind abrufbar. Der Ortsbeirat 16 benötigt den Stand der Konzepte und Planungen für die östlichen Stadtteile, um hier fundiert informieren und unterstützen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums – Abwärme im Frankfurter OstenVOB 1622.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.09.2026, V 153 entstanden aus Vorlage: OF 27/16 vom 06.09.2026 Betreff: Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums - Abwärme im Frankfurter Osten Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: I. Rechenzentren und Abwärmenutzung im Frankfurter Osten - Werden die Rechenzentren Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) in die für Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans vorgesehene Machbarkeitsstudie einbezogen? Wenn nein, warum nicht - wenn ja, mit welcher Priorität? - Mit welchen Rechenzentrumsbetreibern hat der laut Wärmeplan bereits erfolgte erste Austausch stattgefunden, und waren Betreiber im Frankfurter Osten (Fechenheim-Nord/Seckbach/Bergen-Enkheim) darunter? - Warum fehlen diese Standorte in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) der Bestandsanalyse, obwohl Fechenheim und Seckbach im selben Bericht als Eignungsgebiet für Rechenzentren benannt werden? - Ist eine Einbindung des Ortsbeirats 16 (Bergen-Enkheim) in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sowie der bis 2028 geplanten gesamtstädtischen Strategie zur Rechenzentrums-Abwärme vorgesehen? - Wie hoch ist das tatsächliche Abwärmepotenzial dieser Rechenzentren, welche Kühlleistung bzw. Wärmemenge fällt dort an, und wohin wird die Abwärme mangels Wärmenetzanschluss derzeit abgeführt? - Ist - analog zum bereits realisierten Equinix-Projekt in Griesheim (rund 10 MW Abwärme für die Bizonale-Siedlung) - ein vergleichbares Wärmenetz-Projekt für den Frankfurter Osten geplant oder geprüft worden? II. Tarifgestaltung, Verbraucherschutz und Kostenbeteiligung - Welche Maßnahmen sind geplant, um Fernwärmekunden vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen zu schützen, insbesondere angesichts des Anschluss- und Benutzungszwangs, der einen Anbieter- oder Systemwechsel praktisch ausschließt? - Gibt es eine Preisaufsicht oder Regulierung analog zur Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen, die überhöhte Grundpreissteigerungen bei der Fernwärme verhindert? - Ist ein sozialer Ausgleich oder eine Übergangsregelung für Bestandskunden vorgesehen, die von der kohleausstiegsbedingten Preissteigerung besonders betroffen sind? - Ist vorgesehen, Rechenzentrumsbetreiber, die von einer Abwärmeauskopplung profitieren, an den Kosten für den notwendigen Netzausbau (Wärme- und Stromnetz) zu beteiligen - etwa über städtebauliche Verträge, wie sie in Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans selbst als Instrument genannt werden? - Welche vertraglichen oder ordnungsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt, die gesetzliche Abwärmenutzungspflicht der Rechenzentren (Energieeffizienzgesetz, EnEfG) mit einer finanziellen Beteiligung am kommunalen Netzausbau zu verknüpfen? - Wird geprüft, ob durch Rechenzentrums-Abwärme eingesparte Erzeugungskosten (z. B. geringerer Kohle-/Gasbedarf im Heizkraftwerk) an die Bestandskunden weitergegeben werden können, um den Grundpreisanstieg abzufedern? Begründung: Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Frankfurt am Main sieht für Bergen-Enkheim keinen Anschluss an das Fernwärmenetz vor. Gleichzeitig befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. auf angrenzender Gemarkung mehrere große Rechenzentren - u. a. Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) -, die über ein erhebliches Abwärmepotenzial verfügen. Diese Standorte tauchen jedoch nicht in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) des Wärmeplan-Entwurfs auf, obwohl der Bericht Fechenheim und Seckbach ausdrücklich als Eignungsgebiete für Rechenzentren benennt. Die im Wärmeplan vorgesehene Maßnahme M3.1.1 ("Erstellung einer Strategie zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren") befindet sich noch in der Vorbereitungsphase: Die Machbarkeitsstudie für konkrete Standorte soll erst Ende 2026 ausgeschrieben werden, eine gesamtstädtische Priorisierung ist erst für 2028 vorgesehen. Es ist daher der richtige Zeitpunkt, die Rechenzentren im Frankfurter Osten frühzeitig in diesen Prozess einzubringen, bevor Standortprioritäten festgelegt werden. Eine Beispielrechnung zeigt zudem, dass Fernwärme-Kunden aktuell überdurchschnittlich hohe und stark steigende Grundpreise tragen - der Grundpreis der Mainova Wärme Classic hat sich zwischen Anfang und Mitte 2025 nahezu verdoppelt, während der Arbeitspreis nur leicht gesunken ist. Anders als Gas- oder Wärmepumpen-Haushalte können Fernwärmekunden aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht auf ein anderes Heizsystem ausweichen. Zudem erhalten Fernwärme und Gas - anders als Wärmepumpe und Pelletheizung - keine Investitionsförderung, was Bestandskunden zusätzlich benachteiligt. Da Rechenzentrumsbetreiber von einer Abwärmeauskopplung durch geringere Kühlkosten selbst profitieren und nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ohnehin zur Abwärmenutzung verpflichtet sind, erscheint eine Beteiligung an den Kosten des notwendigen Netzausbaus sachgerecht. Dass eine solche Nutzung technisch und vertraglich möglich ist, zeigt bereits das realisierte Equinix-Projekt in Griesheim, bei dem rund 10 MW Abwärme die Bizonale-Siedlung versorgen. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft, ob ein vergleichbares Modell auch für den Frankfurter Osten geprüft wird und wie Bestandskunden vor einseitigen Kostenbelastungen geschützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ganztag an der Linnéschule und Schließung des Schülerladens RäubernestVOB 422.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.09.2026, V 156 entstanden aus Vorlage: OF 70/4 vom 29.08.2026 Betreff: Ganztag an der Linnéschule und Schließung des Schülerladens Räubernest Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Ganztagsangebot der Linnéschule gebeten: 1. Mit welchen Akteuren und Kooperationen wird das Ganztagsangebot an der Linnéschule entwickelt und umgesetzt? 2. Wie wird mit der Schließung des Schülerladens Räubernest und dem damit verbundenen Wegfall von 25 Betreuungsplätzen umgegangen? 3. Wie und an welchem Ort können diese 25 Betreuungsplätze kompensiert werden? 4. Wie haben sich die Schüler- und Betreuungszahlen an der Linnéschule in den vergangenen Jahren entwickelt und welche Entwicklung wird für die kommenden Jahre erwartet? 5. Ist im Einzugsbereich der Linnéschule mit weiteren Schließungen von Horten oder Schülerläden zu rechnen? Begründung: Nach derzeitiger Planung wird der Schülerladen Räubernest aufgrund des auslaufenden Mietvertrags im Sommer 2027 seinen Betrieb einstellen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist nicht vorgesehen, Ersatzräumlichkeiten für die Einrichtung zu suchen. Damit gehen 25 etablierte Betreuungsplätze verloren, die bislang einen wichtigen Bestandteil des Betreuungsangebots für Schülerinnen und Schüler der Linnéschule darstellen. Für die betroffenen Familien ist eine frühzeitige und transparente Information über die künftige Betreuungssituation von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zivile Verteidigung im Rahmen des Paktes für den BevölkerungsschutzB21.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.09.2026, B 279 Betreff: Zivile Verteidigung im Rahmen des Paktes für den Bevölkerungsschutz Vorgang: A 14/26 Linke Zunächst darf vorangeschickt werden, dass der "Pakt für den Bevölkerungsschutz" grundsätzlich folgende Kernaussage enthält: Ziel ist es, Deutschland besser auf Krisen, Katastrophen und militärische Konflikte vorzubereiten. Bis 2029 sollen dafür insgesamt 10 Milliarden Euro investiert werden. Schwerpunkte sind dabei insbesondere: · Modernisierung der Ausstattung von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und anderen Einsatzkräften · Ausbau und Modernisierung der Warnsysteme, insbesondere Sirenen und NINA · Verbesserung von Kommunikations- und Lagebildsystemen · Stärkung des THW · Verbesserung der Trinkwassernotversorgung und Notstromversorgung · Ausbau der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte · Stärkung des Ehrenamtes · Verbesserung der Zivilen Alarmplanung · engere Verzahnung von militärischer und ziviler Verteidigungsplanung · stärkere Einbindung der Kommunen · Förderung der Eigenvorsorge und Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung Die Anfrage richtet sich inhaltlich weitestgehend an den Themen des Zivilschutzes aus, die von den Inhalten des Paktes für den Bevölkerungsschutz tangiert werden. 1. Welche Ziele verfolgt der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt derzeit? Der Katastrophenschutz hat schon aus seiner gesetzlichen Aufgabenstellung heraus die Vorbereitung der Abwehr sowie die Abwehr von Katastrophen zum Ziel. Der Zivilschutz hat zur Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen sowie wichtige Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Im Fokus beider Tätigkeitsbereiche steht es mithin, die Bevölkerung vor Schäden zu bewahren bzw. diese möglichst zu minimieren. Wir begrüßen daher alle Maßnahmen des Bundes, die dazu geeignet sind, den Bevölkerungsschutz vor Ort zu stärken. Gleichzeitig ist immer zu betonen, dass die Möglichkeiten und Ressourcen der Einrichtungen und Einheiten des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes in der jeweiligen Krisensituation naturgemäß begrenzt sind und priorisiert eingesetzt werden müssen. Aus diesem Grund legen wir in Frankfurt am Main bereits seit Jahren großen Wert darauf, die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Menschen durch gezielte Informationen und Sensibilisierung zu stärken. 2. Wie ist er für diese Aufgaben aufgestellt? Die Strukturen im Katastrophen- und Zivilschutz sind grundsätzlich etabliert und im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung sowie teils darüber hinaus leistungsfähig. Für die Zukunft beabsichtigen wir die Aufstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplans Kommunaler Katastrophen- und Zivilschutz, um den Bedarf an weiterführenden strukturellen Maßnahmen zu erheben und mit einem gezielten Umsetzungs- und Finanzierungsauftrag für die Beteiligten zu versehen. Vergleichbare Planungsinstrumente sind in den anderen Bereichen des Bevölkerungsschutzes, dem Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und dem Rettungsdienst, langjährig etabliert und bewährt. 3. Welche Strategien und Maßnahmen gibt es, den Zivil- und Katastrophenschutz auf eine potenzielle Kriegssituation auszurichten? Wie in unserer Antwort zu Frage 1 ausgeführt, steht der Schutz der Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen im Fokus sowohl des Katastrophen-, als auch des Zivilschutzes. In einer Kriegssituation kann das z. B. ganz konkret bedeuten, Menschen zu helfen, deren Wohnungen von Bomben beschädigt oder zerstört wurden, und - allgemeiner - die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge zu unterstützen. 4. Inwiefern werden Maßnahmen des militärischen Zivilschutzes auch an Schulen geplant bzw. durchgeführt? Zivilschutz ist nie militärisch, da er den Schutz der Zivilbevölkerung zur Aufgabe hat (s. o.). Auch bei der Arbeit in Schulen steht die Vermittlung von Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten im Mittelpunkt. Hierzu wird ein neuer Erlass des Landes Hessen erwartet, der die Verfahrensweise bzgl. des Selbstschutzes in Schulen regelt. Aktuell werden Maßnahmen des Selbstschutzes altersgerecht in die Brandschutzaufklärung implementiert, soweit es pädagogisch sinnvoll erscheint. 5. Gibt es im Kontext des neuen "Paktes für den Bevölkerungsschutz" Vorgaben an die Stadt Frankfurt, die den Aufbau von Infrastruktur beinhalten? Wenn ja, welche? Der "Pakt für den Bevölkerungsschutz" sieht Investitionen vor, um die Zivil- und Katastrophenschutzstrukturen in Deutschland zu modernisieren und zu stärken. Inwiefern die Stadt Frankfurt am Main davon direkt partizipieren kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Bundesregierung hat das Programm ins Leben gerufen, um auf die wachsenden Herausforderungen durch Naturkatastrophen, geopolitische Spannungen und technische Großschadenslagen zu reagieren. Ziel ist es, die Resilienz der Gesellschaft zu erhöhen und die Bevölkerung besser auf Notlagen vorzubereiten. Der Pakt setzt zunächst den groben Rahmen und ist insoweit als Absichtserklärung zu verstehen, unter anderem zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes vor Ort. Konkrete, damit verbundene Vorgaben stehen noch aus. 6. Inwiefern gibt es Pläne der Stadt Frankfurt Schutzräume, wie beispielsweise Bunkeranlagen, zu renovieren bzw. neu zu bauen? Die diesbezüglichen Maßnahmen beschränken sich derzeit, auch mangels aktuell noch ausstehender Vorgaben des Bundes, auf die Bestandsaufnahme potenzieller öffentlicher Schutzräume in Bestandsliegenschaften. Maßnahmen zur Renovierung und zum Neubau von Bunkeranlagen gibt es keine, da dies Aufgaben des Bundes wären. 7. Für wie viele Menschen sollen diese Anlagen ausgelegt sein? Siehe Antwort zu Frage 6: Konkrete diesbezügliche Informationen oder Planungen liegen derzeit nicht vor. Eine pauschale Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Personen ist derzeit nicht gegeben. Im privaten Bereich können sich Bürgerinnen und Bürger mithilfe der vom BBK herausgegebenen Broschüre, Kapitel "Schutz vor Explosionen" (Seiten 30-31), über geeignete Möglichkeiten informieren und einen für die jeweilige Situation geeigneten Zufluchtsort bestimmen. Für den öffentlichen Bereich werden geeignete Zufluchtsorte identifiziert und in Folge entsprechend kommuniziert, sodass diese der Bevölkerung auch außerhalb des privaten Umfelds zur Verfügung stehen. Funktionsfähige Bunkeranlagen, die als öffentliche Schutzräume genutzt werden könnten, existieren in Frankfurt am Main nicht mehr. Die konkrete Ausgestaltung und insbesondere die erforderlichen Kapazitäten öffentlicher Schutz- bzw. Zufluchtsmöglichkeiten können derzeit noch nicht abschließend bestimmt werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die entsprechenden bundesweiten Vorgaben und Anforderungen zum Zivilschutz derzeit noch aktualisiert bzw. überarbeitet werden und in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vorliegen. Die Stadt Frankfurt am Main wird diese Vorgaben nach deren Veröffentlichung bei der weiteren Planung und Festlegung konkreter Maßnahmen berücksichtigen. 8. Wie hoch werden die, für eine Umsetzung des "Paktes für den Bevölkerungsschutz" anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt geschätzt? Zum aktuellen Zeitpunkt sind die anfallenden Kosten für die Umsetzung des Paketes noch nicht bezifferbar. Im Rahmen der Ausplanung und Umsetzung von verschiedenen Kennziffern im Rahmen der zivilen Alarmplanung ist allerdings mit hohen und laufenden Investitionskosten über die nächsten Jahre zu rechnen. 9. Über welche Arten der Finanzierung verfügt der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt derzeit? Neben einigen haushaltstechnischen Ansätzen, die im Bereich der Zivilen Verteidigung bestehen, ist die Möglichkeit vorhanden, dass konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz Förderungen durch Landes- und/oder Bundesmittel erfahren. Aktuell werden beispielsweise Instandhaltungs- und Wartungskosten für (Not-) Brunnenanlagen durch das Land Hessen erstattet. Im Rahmen des Zivilschutzes umfassen die Arten der Finanzierung die kommunalen Mittel, Zuwendungen des Landes und des Bundes gemäß der jeweiligen Bewirtschaftungsrundschreiben sowie direkte Zuweisungen von Einsatzmitteln. 10. Inwiefern wird der Zivil- und Katastrophenschutz in Frankfurt mit Investitionsmitteln vom Bund ausgestattet? Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 9. Die Finanzierung erfolgt auf Bundesebene durch entsprechende Zuwendungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.06.2026, A 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 23.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche WohnprojekteB21.09.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.09.2026, B 280 Betreff: Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.05.2025, § 149 - E 45/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 57/26 - Zwischenbericht: Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023, B 343 vom 18.09.2023, B 104 vom 15.03.2024, B 339 vom 09.09.2024, B 159 vom 25.04.2025, B 355 vom 22.09.2025 und B 57 vom 13.02.2026 wird Bezug genommen. Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Die Obererbbaurechtsverträge zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) und der Waisenhaus Stiftung, in deren Eigentum sich die Grundstücke befinden, auf denen die Projekte der "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt) sowie der KEG mbH (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) realisiert werden sollen, wurden Anfang 2026 abgeschlossen. Die Untererbbaurechtsverträge für die jeweiligen Projektgrundstücke Im Hilgenfeld konnten bislang noch nicht abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung soll jedoch zeitnah erfolgen, damit die Bauvorhaben in die Realisierung kommen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß der letzten Berichte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 45 Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 8, 10 Versandpaket: 23.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGBM21.09.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.09.2026, M 130 Betreff: Bebauungsplan Nr. 859 Ä - Gewerbegebiet an der Berner Straße - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3090 (M 39) I. Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 859 - Gewerbegebiet an der Berner Straße - in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach / Bonames, ist der Bebauungsplan Nr. 859 Ä - Gewerbegebiet an der Berner Straße - 1. vereinfachte Änderung - aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.08.2026 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des vorhandenen Gewerbestandortes als klassisches Gewerbegebiet für nicht erheblich emittierendes Gewerbe geschaffen werden. Dazu sollen in den Gewerbegebieten konkurrierende Nutzungen wie Vergnügungsstätten und Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlagen eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebs dienen, ausgeschlossen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das zirka 39 Hektar große Plangebiet liegt in verkehrstechnisch begünstigter Lage am Bad Homburger Autobahnkreuz im südlichen Bereich des Stadtteils Nieder-Eschbach. Ein kleiner Teil des Gebiets im Süden liegt in der Gemarkung Bonames. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Züricher Straße, im Nordosten an die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 403 - Am Bügel - und Nr. 848 - Südlich Züricher Straße - und im Osten an die Arnoldstraße. Im Süden verläuft der räumliche Geltungsbereich entlang des Ben-Gurion-Rings und im Westen an der Bundesautobahn (BAB) A 661. Bestand und städtebauliche Situation Das Gewerbegebiet an der Berner Straße wurde seit Mitte der 1970er Jahre mit einer heterogenen Bau- und Nutzungsstruktur bebaut. Heute präsentiert sich das Gebiet mit seinen über 250 Unternehmen als vielseitiger Gewerbestandort mit einer breiten und kleinteiligen Mischung aus Büro-, Handels-, Service-, Produktions- und Dienstleistungsflächen. Städtebaulich prägen bis zu 5-geschossige Bürogebäude, die von mehreren Unternehmen genutzt werden, Einzelhandelsflächen und großmaßstäbliche Fachmärkte das Bild des Gewerbegebiets. Ergänzt wird dies durch zahlreiche kleinformatige Gewerbe- und Bürobauten, die gastronomische Dienstleistungen und Bildungsangebote sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke beherbergen und gemeinsam zu einer lebendigen, gut durchmischten Quartiersstruktur mit hoher Arbeitsplatzdichte und reger Kunden- beziehungsweise Besucherfrequenz beitragen. Über das Gebiet verteilt sind zudem mehrere Leerstände sowie vereinzelt Wohnnutzungen festzustellen. Das der Fläche nach größte ansässige Unternehmen im Plangebiet ist ein Baumarkt, der mit seinem Betriebsgelände den nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs zwischen Berner Straße und Züricher Straße prägt. Im daran anschließenden Bereich westlich der Genfer Straße finden sich neben klassischen Gewerbebetrieben auch kirchliche und soziale Einrichtungen, zwei Lebensmittel-Discountmärkte sowie vereinzelt Vergnügungsstätten und Anlagen für sportliche Zwecke, die den Charakter dieses Teilgebiets mitbestimmen. In Bereich östlich der Genfer / Züricher Straße ist die Bebauungs- und Nutzungsstruktur kleinteiliger. Hier haben sich diverse kleinere bis mittelgroße Unternehmen vornehmlich aus dem Bereich Dienstleistung, Verkauf und Handel sowie Büro und Verwaltung angesiedelt. Bezogen auf die Fläche dominiert hier ein Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich Immobiliendienstleistungen. Vereinzelt sind auch Einrichtungen aus dem sozialen, bildungsbezogenen und gesundheitlichen Sektor wie das "Jugendhaus am Bügel" mit angegliedertem Bolzplatz, die evangelische Kirche mit dem Familienzentrum "Regenbogen" sowie eine Krabbelstube ansässig. Zudem befinden sich in diesem Teil des Plangebiets ein Heizkraftwerk am Ben-Gurion-Ring und ein Umspannwerk nördlich der Berner Straße. Weiterhin ist im Bereich zwischen Genfer Straße und Ben-Gurion-Ring die Teilnutzung eines Einzelgebäudes als Rechenzentrum dokumentiert. Die derzeit weitgehend leerstehenden Bürogebäude am Ben-Gurion-Ring 158 bis 164 und 172 bis 174 im südlichen Bereich des Plangebiets sollen innerhalb der nächsten Jahre im Rahmen der städtischen Schulbauoffensive zum dauerhaften Auslagerungsstandort für den Interimsschulbetrieb mehrerer Schulen umgebaut werden. In der Umgebung des Plangebiets befinden sich nördlich, direkt an den Geltungsbereich angrenzend, eine Kleingartenanlage sowie seit 2007 ein großes Möbelhaus. Östlich des Geltungsbereichs schließt sich ein Wohngebiet an, welches ab den 1960er Jahren als Splittersiedlung entstand und sich später auf Grundlage der Bebauungspläne Nr. 227 und 262 zu einem geordneten Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und einer Kirche entwickelte. Südöstlich des Plangebietes befindet sich die Großwohnsiedlung Ben-Gurion-Ring, die in den 1970er-Jahren als Hochhaussiedlung mit Hochhausgruppen von bis zu achtzehn Geschossen, sozialer Infrastruktur sowie mit einer Ladenpassage errichtet wurde. Planungsgrundlagen Bebauungspläne Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 859 Ä umfasst vollständig den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 859 - Gewerbegebiet an der Berner Straße -, in Kraft getreten am 02.07.2013. Dieser setzt zur Steuerung der baulichen Nutzung der Grundstücke differenzierte Gewerbegebiete (GE und GE-1) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie jeweils zwei Flächen für die Versorgung (Umspannwerk, Heizkraftwerk) und für den Gemeinbedarf (Kirche, Jugendhaus) fest. Da sich in den benachbarten Baugebieten östlich und südöstlich des Geltungsbereichs störempfindliche Wohnnutzungen befinden, sind in den Gewerbegebieten GE-1 nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihren Auswirkungen und Störungen auch in Mischgebieten zugelassen werden können. Von den zulässigen Nutzungen gemäß § 8 BauNVO werden in den Gewerbegebieten GE-1 daher auch Tankstellen ausgeschlossen. Aufgrund der in den 2000er Jahren einsetzenden Tertiärisierung des Plangebiets durch Einzelhandel, wurde zudem die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben eingeschränkt. Diese sind in allen Gewerbegebieten (GE, GE-1) nur ausnahmsweise zulässig. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) 2021 bildet als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung zur Flächensicherung und -vorsorge für Industrie und Gewerbe in Frankfurt am Main. Es wurde zuletzt am 09.06.2022 von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 1838 hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten (Rechenzentrenkonzept) aktualisiert. Das GEP weist dabei auf die Sonderrolle von Rechenzentren in der Stadt Frankfurt hin und hält im Zusammenhang mit bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten fest, dass diese eine direkte Flächenkonkurrenz insbesondere für produzierendes Handwerk, Gewerbe und Industrie auslösen können. Die Ansiedlung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren soll daher beschränkt werden. In Anlage 2 zum GEP wurde dazu die räumliche Abgrenzung der Eignungs- und Ausschlussgebiete für die Ansiedlung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren im Stadtgebiet definiert. Der Großteil des Plangebiets wird hier dezidiert als Ausschlussgebiet dargestellt. Zudem stellt das GEP in Anlage 4 den Großteil des Plangebiets als Bereich dar, für den als Maßnahme zur Sicherung und Entwicklung des Gewerbestandorts die Aufstellung beziehungsweise Änderung eines Bebauungsplans erfolgen soll. Mit der Einordnung von Standorttypen konkretisiert das GEP die jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele der gewerblichen Bauflächen und gibt dabei erste Hinweise auf bestimmte planungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten. Für den Großteil des Plangebiets sieht das GEP in Anlage 1 unter Ziffer 15.1 "Berner Straße" Standorttypik und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" vor. Damit soll ein Gewerbestandort gesichert werden, der über eine attraktive Erreichbarkeit durch den öffentliche Personennahverkehr verfügt und der auf eine leistungsfähige, externe Erschließung für den motorisierten Individualverkehr angewiesen ist. Der klassische Standorttyp "Gewerbe (emittierend)" soll vorwiegend für nicht erheblich emittierende Gewerbebetriebe vorbehalten sein. Verarbeitendes Gewerbe, Logistik, Baugewerbe sowie deren Produktions-, Lager- und Werkstätten sollen in ihrem Bestand gesichert beziehungsweise die Grundlage für weitere Ansiedlungen dieser Gewerbebetriebe geschaffen werden. Büro- und Verwaltungsgebäude sollen in der Regel betriebszugehörig sein. Mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll zudem restriktiv umgegangen werden. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Der Bestand der Gewerbeflächen am Standort "Berner Straße" wird heute vorwiegend von gewerblichen Nutzungen belegt, für welche die gut erschlossene Lage des Gewerbegebiets im Stadtteil Nieder-Eschbach vorteilhaft ist und erhalten werden soll. Der bestehende Leerstand und die Flächenverfügbarkeit führen zu einem gesteigerten Umnutzungsdruck. Besonders für etablierte Kleingewerbe-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe besteht die Gefahr, dass sie infolge einer erhöhten Flächennachfrage und der höheren Zahlungsbereitschaft konkurrierender Nutzungen verdrängt werden. Es ist davon auszugehen, dass für sie kaum adäquate Ersatzflächen zu vergleichbaren Konditionen im Frankfurter Stadtgebiet zu finden sind. Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 859 soll für die Grundstückeigentümer und Gewerbebetriebe Planungssicherheit geschaffen und somit möglichen spekulativen Leerständen und Kündigungen von Mietverhältnissen vorgebeugt werden. Im Vordergrund der planerischen Zielsetzung steht daher die langfristige Sicherung und Stärkung des Gewerbestandortes "Berner Straße" und dessen Standortprofils als klassischer Standort für Gewerbenutzungen, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse und Eigenschaften zwingend auf diese Gebietskategorie und die am Standort vorhandenen Lagevorteile angewiesen sind. Dazu sollen konkurrierende Nutzungen, die dazu geeignet sind, die ansässigen und zukünftigen gewerblichen Nutzungen zu verdrängen und bodenrechtliche Spannungen hervorzurufen, planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Rechenzentren, für die aufgrund ihres rasanten Wachstums im Rahmen der Aktualisierung des GEP bedarfsgerechte Eignungsgebiete formuliert wurden, und Vergnügungsstätten, welche nicht auf Gewerbegebiete angewiesen sind. Zur Steuerung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren ist das bestehende Planungsrecht nur bedingt geeignet. Rechenzentren werden in der Regel als nicht erheblich störender Gewerbebetrieb eingestuft. Sie sind daher in allen Gewerbegebieten (GE und GE-1) des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 859 uneingeschränkt zulässig, wenn sie durch Immissionen die vorhandenen Wohnnutzungen nicht wesentlich stören. Gemäß § 8 (3) Nr. 3 BauNVO sind Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten (GE und GE-1) des Plangebietes ausnahmsweise zulässig, ihre Genehmigung wurde bisweilen nicht restriktiv behandelt. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich im westlichen Teilgebiet des Gewerbegebiets "Berner Straße" erste Spielhallen in den bestehenden Gewerbegebieten ansiedelten und dort vorhandene, vorwiegend klassische gewerbliche Nutzungen verdrängten. Sowohl Spielhallen als auch andere Vergnügungsstätten stehen nicht nur im Konflikt mit anderen gewerblichen Nutzungen, sondern können - wie Rechenzentren auch - das vorhandene Ortsbild und die bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnen und soziale Einrichtungen im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung stören. Aufgrund des rasanten Anstiegs von KI-Anwendungen und der allgemeinen Entwicklung hin zur Digitalisierung der Gesellschaft sowie der steigenden Tendenz zur Erlebnis- und Freizeitgesellschaft ist davon auszugehen, dass von diesen Nutzungen, die sich aufgrund ihres vielfach höheren Flächenertrags in der Konkurrenz gegen gewerbliche Betriebe durchsetzen können, eine anhaltende Nachfrage ausgehen wird. Es ist daher vorgesehen in den Gewerbegebieten des Bebauungsplans Nr. 859 die Festsetzungen zur Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung an die dargestellten Erfordernisse anzupassen. Um Bauflächen für die Nutzungen zu sichern, die durch ihre besonderen Eigenschaften auf Gewerbegebiete angewiesen sind, sowie die oben beschriebenen sensiblen Nutzungen vor städtebaulichen Konflikten zu schützen, sollen Vergnügungsstätten und Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Nebenanlage oder als untergeordneter Bestandteil der Hauptanlage einem im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieb dienen, in den Gewerbegebieten (GE und GE-1) ausgeschlossen werden. Die Bebauungsplanänderung soll sich ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung des Ausschlusses der oben genannten Nutzungsarten erstrecken. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet. Alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 859 - Gewerbegebiet an der Berner Straße - bleiben bestehen. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Anlage 1_Lageplan (ca. 4,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2013, M 39 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 23.09.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Hitze-SofortprogrammNR21.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, NR 67 Betreff: Hitze-Sofortprogramm Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Frühjahr 2027 - rechtzeitig vor Beginn der nächsten Hitzesaison - integrierend in den bestehenden Klimawandelaktionsplan (KWAP) ein Hitze-Sofortprogramm zu entwickeln und umzusetzen. Das Sofortprogramm soll auf Grundlage der Hitzewarnungen des DWD bei anhaltender besonderer Hitzebelastung kurzfristig greifen. Es soll insbesondere folgende Bausteine umfassen: 1. Einheitliche Auslösung: Die bereits bestehenden Warn- und Informationswege sollen so gebündelt werden, dass alle relevanten Ämter und Einrichtungen bei entsprechender Hitzebelastung frühzeitig informiert und erforderliche Maßnahmen ausgelöst werden können. 2. Kommunikation bündeln: Die bestehenden Bausteine des KWAP (Hitzewarnungen des Gesundheitsamts, Klimalotsinnen und -lotsen, Kühle-Orte-Karte) sollen um Informationskanäle und Verbreitungswege ergänzt werden, damit insbesondere vulnerable Gruppen niedrigschwellig und zielgerichtet an die wichtigsten Informationen und Hilfsangebote gelangen. 3. Kommunales Hitzeschutz- und Vulnerabilitätsregister: für gefährdete Personen entwickelt die Stadt schnellstmöglich eine freiwillige Meldedatei zur gezielten Ansprache in Hitzeperioden. 4. Kühle Orte kurzfristig ausweiten: Bestehende städtische und nichtstädtische Angebote sollen in Anlehnung an best-practice Beispiele aus bspw. Erfurt, Mannheim, Karlsruhe, Mainz, Amsterdam, Paris oder Lyon niedrigschwellig stärker als kühle Aufenthaltsorte nutzbar gemacht werden. Dabei sollten auch temporäre Übernachtungsangebote für Menschen, die in überhitzten Wohnungen leben, mitgedacht werden. Hierfür legt der Magistrat innerhalb von sechs Monaten eine Liste städtischer und stadtnaher Gebäude und Liegenschaften vor, die hierfür geeignet sind. Desweiteren wird der Magistrat in diesem Rahmen beauftragt, auf Dritte, wie z.B. Kirchen, Sportvereine, Stadtteilbüros, etc. zuzugehen. 5. Zentrale Information sicherstellen: Bestehende zentrale Informationswege, insbesondere die Behördennummer 115, sollen genutzt werden, um gebündelt über kühle Orte und zielgruppenspezifische Hilfsangebote zu informieren. 6. Vulnerable Gruppen gezielt schützen: Der KWAP sieht für Gemeinschaftsunterkünfte bereits Ventilatoren und mobile Klimageräte vor. Hitzeschutzmaßnahmen sollen bedarfsgerecht auf weitere sensible Einrichtungen ausgeweitet und um zusätzliche Trinkwasserangebote ergänzt werden. Dazu zählen insbesondere: Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Pflegeheime und Seniorenwohnanlagen. Die Angebote für Wohnungslose, Alleinlebende und Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren (z. B. Hitzebus, aufsuchende Sozialarbeit, Transportwesen) sollen räumlich und zeitlich ausgeweitet werden. 7. Evaluation und Verstetigung: Jährliche Fortschreibung und Wirksamkeitsprüfung des Sofortprogramms durch die Koordinierungsgruppe Klimawandel -- mit Bericht an die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des fortlaufenden "Dachberichtes zur Klimastadt Frankfurt" (zuletzt B 291/25). 8. Finanzierung: Eine angemessene Finanzierung der Sofortmaßnahmen ist ab 2027 in den Haushaltsplanungen abzubilden und einzeln auszuweisen. Begründung: Frankfurt am Main zählt zu den heißesten Großstädten Deutschlands. Bereits im Juni 2026 sorgten Temperaturen von über 40 Grad für eine erhöhte Auslastung der Notfallrettung, Mitte Juli 2026 folgte mit Werten bis 41 Grad die nächste Hitzewelle. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts starben 2026 bundesweit schon bis Anfang August mehr als 11.900 Menschen an den Folgen der Hitzewellen; das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos beziffert allein die Schäden der ersten Hitzewelle auf mehr als sechs Milliarden Euro. Die Klimakrise ist also bereits da. Neben der Notwendigkeit, Klimaschutz stärker zu priorisieren, bleibt es nicht aus, dass wir uns dieser Situation stärker anpassen müssen. Maßnahmen wie die Gestaltungssatzung "Freiraum und Klima", das Schwammstadtprinzip, der Erhalt der Frischluftschneisen oder das Pflanzen von über 15.000 neue Bäumen seit 2015 sind wichtig, wirken aber überwiegend mittel- bis langfristig. Ergänzend zu den präventiven langfristigen Maßnahmen brauchen wir bei Hitzewellen kurzfristige Soforthilfe. Frankfurt verfügt mit dem KWAP bereits über ein detailliertes Instrument der akuten Gefahrenabwehr bei Hitze. Er bündelt zahlreiche Einzelmaßnahmen: Hitzewarnungen des Gesundheitsamts an sensible Einrichtungen und die Allgemeinbevölkerung, eine Kühle-Orte-Karte im Geoportal, ein saisonal betriebenes Trinkbrunnennetz, Merkblätter und Sofortmaßnahmen für Schulen bei DWD-Hitzewarnung, Hitzeschutzmaßnahmen (u. a. mobile Klimageräte) in Gemeinschaftsunterkünften, mehrsprachige Aufklärung durch Klimalotsinnen und Klimalotsen sowie den Hitzebus des Frankfurter Vereins für wohnungslose Menschen, der bereits heute ab drei Tagen in Folge mit Temperaturen über 32 Grad aktiv wird. Der KWAP selbst beschreibt sich als Dokument, das "kontinuierlich erweitert und aktualisiert" wird. Der KWAP ist damit ein Verwaltungsinstrument: Er regelt, welche Stelle bei welchem Ereignis mit welcher bereits vorhandenen Maßnahme reagiert. Darüber hinaus sind jedoch noch weitere kurzfristig aktivierbare Maßnahmen für den Fall mehrtägiger Extremhitze notwendig. Auch andere Städte zeigen, wie ein solches Sofortprogramm aussehen kann. Karlsruhe hat einen Hitzeaktionsplan mit 64 konkreten Einzelmaßnahmen beschlossen - von einem an die Behördennummer 115 gekoppelten Hitzetelefon über automatisch mit dem DWD-Warnsystem verknüpfte Zuständigkeiten bis zu Hitzepatenschaften für ältere Menschen. Köln schreibt seinen Hitzeaktionsplan jährlich über einen "Runden Tisch" aus Gesundheitsamt, Wissenschaft und Sozialverwaltung fort und dokumentiert den Umsetzungsstand öffentlich. Wiesbaden legt für jede Maßnahme klare Zuständigkeiten und Auslösezeitpunkte fest, weitet Trinkwasserangebote im Sommer aus und informiert bei Hitzewarnungen zusätzlich über digitale Verkehrsschilder. Mannheim, Erfurt und Karlsruhe bieten an Hitzetagen kostenlosen Eintritt in Museen an. Lyon stellt Menschen aus überhitzten Wohnungen kostenfreie Übernachtungsmöglichketen in Parks zur Verfügung. Amsterdam bietet kühle Orte an, zu denen man Haustiere mitbringen kann. Neben kostenfreien kühlen Orten erproben einige Städte auch vergünstigte kühle Orte, wie vergünstigte Übernachtungen für Anwohnende in Hotels (Mainz) oder günstigere Nachmittagsvorstellungen in Kinos für junge und ältere Menschen (Paris). Leverkusen versteht seinen Hitzeaktionsplan ausdrücklich als "dynamisches Dokument", das kurzfristige Schutzmaßnahmen mit langfristigem Stadtumbau verbindet. Ein Hitze-Sofortprogramm ergänzt die bestehenden kurzfristigen Maßnahmen aus dem Klimawandelaktionsplan und die langfristigen Instrumente aus der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel um weitere verbindliche, kurzfristig aktivierbare Maßnahmen für den akuten Krisenfall. Es stellt sicher, dass insbesondere vulnerable Gruppen - ältere und pflegebedürftige Menschen, Kinder, Schwangere, chronisch Kranke und wohnungslose Menschen - nicht erst dann Hilfe erhalten, wenn Hitzeschäden bereits eingetreten sind, sondern vorsorglich geschützt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.10.2026, NR 80 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 291 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.09.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter SchilderOFOB 1121.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 106/11 Betreff: Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt von der Bebraer Straße in die Birsteiner Straße ein Schild mit der Aufschrift "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" anzubringen. Begründung: Die Birsteiner Straße wird als Durchfahrtsstraße von PKW's, LKW's und sonstigen Verkehrsmitteln benutzt, da in der Bebraer Straße und der nach dieser Straße folgenden Wächtersbacher Straße der Bus fährt und eine Ampel die Fahrt beeinträchtigt. Zu den Stoßzeiten und auch zwischen den Stoßzeiten wollen die Verkehrsteilnehmer:innen nicht hinter dem Bus herfahren oder an der roten Ampel stehen und nutzen die Birsteiner Straße als Durchgangsstraße und fahren teilweise mit hoher Geschwindigkeit durch die Birsteiner Straße sowie die Langenselbolder Straße. Die Anwohner:innen sind durch das laufende hohe Verkehrsaufkommen stark beeinträchtigt. Mit dem Schild mit der Aufschrift "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" sind die Anwohner:innen und Menschen berechtigt in das Wohngebiet einzufahren, die in diesem Wohngebiet wohnen oder dort Grundstücke besitzen. Ebenso können Besucher:innen und Gäste einfahren, die jemanden in dem Wohngebiet besuchen wollen. Auch Handwerker, Kunden , Post, Müllabfuhr usw. sind berechtigt einzufahren. Verboten ist, die Birsteiner Straße und Langenselbolder Straße als Abkürzung (Durchgangsstraße) zu nutzen. Ohne jeglichen Grund oder Beziehungsstatus zum Gebiet ist eine Einfahrt verboten und kann zum Beispiel bei einem Verstoß für PKW und Motorräder mit einem Bußgeld von 50 € geahndet werden, PKW mit Anhänger mit einem Bußgeld von 55 € und LKW über 3,5 Tonnen sogar mit bis zu 1000 €. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stein raus – Grün rein: Fassadengärten für Westend und BockenheimOFOB 221.09.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 159/2 Betreff: Stein raus - Grün rein: Fassadengärten für Westend und Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach niederländischem Vorbild ein niedrigschwelliges Modell für sogenannte Fassadengärten im öffentlichen Gehwegbereich zu entwickeln und zunächst im Ortsbezirk 2 zu erproben. Dabei soll ermöglicht werden, unmittelbar entlang von Hausfassaden schmale Streifen des befestigten Gehwegs zu entsiegeln und zu bepflanzen, sofern Barrierefreiheit, ausreichende Gehwegbreiten, Rettungswege, Leitungstrassen und sonstige öffentliche Belange gewahrt bleiben. Hierfür soll ein einfaches, standardisiertes und möglichst unbürokratisches Verfahren geschaffen werden. Zugleich soll geprüft werden, ob die Stadt das Entfernen und Abholen der aufgenommenen Pflastersteine sowie gegebenenfalls Pflanzerde oder kleine Pflanzpakete bereitstellen kann. Die Pflege der Fassadengärten soll von den jwlg. Antragstellern übernommen werden; die Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bestehende Fördermöglichkeiten - insbesondere der Frankfurter Klimabonus - sollen nach Möglichkeit einbezogen werden. Nach erfolgreicher Erprobung soll zudem geprüft werden, ob nach dem Vorbild des niederländischen "NK Tegelwippen" ein Wettbewerb zwischen Frankfurter Stadtteilen oder Ortsbezirken durchgeführt werden kann. Begründung: Westend, Bockenheim und Kuhwald gehören zu den dicht bebauten Frankfurter Stadtteilen. Der Anteil versiegelter Flächen ist hoch, während zusätzliche Flächen für Begrünung nur begrenzt zur Verfügung stehen. Gerade entlang von Hausfassaden bestehen jedoch vielerorts kleine Flächenpotenziale, die bislang vollständig gepflastert sind. Ein erfolgreiches Vorbild hierfür gibt es in den Niederlanden (NL). Dort startete im Jahr 2020 das sogenannte "NK Tegelwippen" zunächst als Wettbewerb zwischen Amsterdam und Rotterdam. Das Prinzip ist simpel: Pflastersteine werden entfernt und durch Pflanzen und wasserdurchlässige Flächen ersetzt. Bereits 2021 wurde daraus eine landesweite Aktion, an der inzwischen zahlreiche niederländische Kommunen teilnehmen. Seit Beginn wurden landesweit mehr als 22 Millionen Pflastersteine entfernt. Ein wichtiger Bestandteil dieser Idee sind die in den NL verbreiteten "Geveltuinen", also kleine Fassadengärten unmittelbar entlang der Häuser. Dabei werden einzelne Reihen von Gehwegplatten aufgenommen und bepflanzt. Solche Maßnahmen können zugleich die Biodiversität fördern, Regenwasser aufnehmen und insbesondere während sommerlicher Hitzeperioden für zusätzliche Verdunstung und Kühlung sorgen. Auch in Deutschland gibt es inzwischen vergleichbare Ansätze. Die Stadt Köln ermöglicht bereits straßenseitige, bodengebundene Fassadenbegrünungen im öffentlichen Straßenraum. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine ausreichende und barrierefreie Gehwegbreite erhalten bleibt und Leitungen sowie verkehrliche Belange berücksichtigt werden. Die Bepflanzung und Pflege des Beetes übernimmt der Antragsteller. Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf verfolgt ebenfalls das Ziel, Fassadengärten auf Gehwegen zu ermöglichen und die hierfür erforderlichen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Der Bezirk hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, bis 2030 insgesamt 200 Fassadengärten zu realisieren. Auch der Wettbewerbsgedanke wurde inzwischen in Deutschland aufgegriffen: Köln, Bonn und Düsseldorf führen 2026 gemeinsam den Entsiegelungswettbewerb "Grau raus, Grün rein" durch. Bis zum 31. Oktober 2026 wird ermittelt, welche Stadt bezogen auf ihre Einwohner die größte Fläche entsiegelt und begrünt. Als Wanderpokal wird die "Goldene Gießkanne" vergeben. Für den Ortsbezirk 2 bietet dieses Modell mehrere Vorteile zugleich. Bereits kleine entsiegelte Flächen können Regenwasser aufnehmen, die Verdunstung fördern, der sommerlichen Aufheizung entgegenwirken und zusätzliche Lebensräume für Insekten schaffen. Gleichzeitig wird der Straßenraum gestalterisch aufgewertet. Vor allem aber entsteht eine Win-win-Situation für Stadt und Anwohner: Bürger erhalten die Möglichkeit, ihr unmittelbares Wohnumfeld eigenverantwortlich zu begrünen und mitzugestalten. Die Stadt gewinnt zusätzliche gepflegte Grünflächen, ohne dauerhaft selbst für deren Unterhaltung und Pflege aufkommen zu müssen. Gerade angesichts begrenzter kommunaler Ressourcen liegt darin ein besonderer Vorteil des Modells: Mit überschaubarem öffentlichen Aufwand und privatem Engagement kann an vielen kleinen Stellen neues Grün entstehen. Der Ortsbezirk 2 bietet sich mit seinen dicht bebauten Quartieren daher besonders für eine Pilotphase an: Stein raus, Grün rein - direkt vor der Haustür. Beispielfotos aus den Niederlanden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Sitzmöglichkeiten und Wetterschutz an Bushaltestellen nachrüstenOFOB 621.09.2026 · SPD, GRÜNE, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 194/6 Betreff: Frankfurter Westen: Sitzmöglichkeiten und Wetterschutz an Bushaltestellen nachrüsten An mehreren Bushaltestellen im Frankfurter Westen fehlen bislang Sitzmöglichkeiten oder Überdachungen. Dies erschwert vor allem älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen das Warten auf den Bus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen im Ortsbezirk daraufhin zu prüfen, ob ausreichend Sitzmöglichkeiten und ein angemessener Wetterschutz vorhanden sind, und die erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung zu ergreifen. Dem Ortsbeirat soll hierzu eine Übersicht der einzelnen Haltepositionen vorgelegt werden. Daraus soll hervorgehen, welcher Kategorie sie nach dem Nahverkehrsplan 2025+ zugeordnet sind, ob Sitzmöglichkeiten und Fahrgastunterstände vorhanden sind und welche Nachrüstungen bis wann geplant sind. Ist an einer Halteposition keine Nachrüstung vorgesehen oder möglich, sollen die Gründe genannt werden. Begründung: An Haltestellen ohne Überdachung stehen Fahrgäste bei Regen, Schnee oder starker Sonneneinstrahlung ungeschützt im Freien. Fehlende Sitzmöglichkeiten stellen vor allem für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität eine zusätzliche Belastung dar. Eine bedarfsgerechte Nachrüstung verbessert die Wartebedingungen und die Aufenthaltsqualität an den Haltestellen. Sie trägt dazu bei, die Nutzungsbedingungen des öffentlichen Nahverkehrs im Frankfurter Westen für alle Fahrgäste zu verbessern. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffenOFOB 1421.09.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 36/14 Betreff: Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen Der Magistrat wird gebeten, neue Gießkannen für den Friedhof Harheim anzuschaffen. Um den erneuten Besitzübergang der Kannen in den Privatbesitz unattraktiver zu machen, schlägt der Ortsbeirat vor zu prüfen, ob eine dauerhafte Beschriftung "Friedhof Harheim" möglich ist. Hierfür stellt der Ortsbeirat 14 aus seinem Budget Mittel in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen für die Anschaffung von zehn Kannen verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 21.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 36 2026 Die Vorlage OF 36/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.