Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- VBL-Immobilien am Oeder Weg: Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und Ergebnisse offenlegenNR24.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, NR 71 Betreff: VBL-Immobilien am Oeder Weg: Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und Ergebnisse offenlegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Eigentümerin der Liegenschaften Hermannstraße 42-42b und 46-46a sowie in der Adlerflychtstraße 35-37, Aberdeen Investments, einzuwirken, die von ihr in Auftrag gegebenen Ergebnisse der Probebohrungen in den Betondecken zu veröffentlichen. 2. Die Bauaufsicht Frankfurt beauftragt ein unabhängiges Gutachten zur statischen Sicherheit der Liegenschaften, dessen Ergebnisse offengelegt werden. 3. Die Bewohner*innen werden zeitnah darüber informiert, ob eine Einsturzgefahr ihrer Wohnungen besteht. 4. Ein Abriss der Gebäude auf Basis der von Aberdeen beauftragten Gutachten ist ausgeschlossen. 5. Der Magistrat verpflichtet Aberdeen Investments dazu, zeitnah alle notwendigen Baumaßnahmen zu ergreifen, um dauerhaft einen sicheren und bewohnbaren Zustand der Wohnungen ohne Einschränkungen wiederzustellen. Dabei soll die Barrierefreiheit der Bewohner*innen sichergestellt sowie ein transparenter Zeitplan vorgelegt werden. Begründung: Die Liegenschaften Hermannstraße 42-42b und 46-46a und Adlerflychtstraße 35-37 im Nordend wurden in den 1950er Jahren erbaut und im August 2025 von Aberdeen Investments gekauft. Die neue Eigentümerin verlautet, dass die Ergebnisse eines von ihr aufgegebenen Gutachtens zum Schluss kommen, dass die untersuchten Decken "nicht standsicher" seien. Die Betonträger der untersuchten Decken seien zu dünn und würden aus minderwertigem Material bestehen. Nun werden die Decken aus statischen Gründen von Metallstützen gestützt. Ob die Häuser abgerissen werden, ist offen. Die Bewohner*innen sind aufgrund von widersprüchlichen Aussagen zur Gebäudesicherheit beunruhigt. Schließlich habe laut Angaben der Leiterin der Bauaufsicht die ehemalige Eigentümerin, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), vor einigen Jahren "glaubhaft und nachvollziehbar" dargelegt, dass die Tragwerkskonstruktion in den Häusern in der Adlerflycht- und Hermannstraße eine andere sei als im Oeder Weg 74-78 [1]. Dieses ehemalige VBL-Gebäude gehört zum Ensemble, das Aberdeen erworben und zu Beginn des Jahres aufgrund von angeblicher Einsturzgefahr abgerissen hat. Andererseits haben die Mieter*innen große Angst vor Verdrängung. Vielen von ihnen wurde bereits 5.000 Euro für einen Auszug angeboten, zudem stehen viele Wohnungen bereits über einen längeren Zeitraum leer. Es besteht die Sorge, dass Aberdeen Investments als finanzstarker Investor mit den verbleibenden Häusern die gleichen Pläne verfolgt wie im Oeder Weg 74-78: Abriss und profitabler Neubau. Aufgrund der großen Unsicherheit unter den Bewohner*innen muss schnellstmöglich Klarheit über die Sicherheit und Zukunft der Liegenschaften Hermannstraße 42-42b und 46-46a sowie Adlerflychtstraße 35-37 geschaffen werden. Die Stadt Frankfurt steht in der Verpflichtung, den Gebäudezustand unabhängig zu prüfen. Die Entscheidung für einen endgültigen Abriss muss sorgfältig und unvoreingenommen getroffen werden. Aus ökologischen und sozialen Gründen sollte er vermieden werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 30.09.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Begrenzung der Außengastronomieflächen auf dem MerianplatzOAOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2026, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 30/3 vom 31.05.2026 Betreff: Begrenzung der Außengastronomieflächen auf dem Merianplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Genehmigung der Außengastronomiefläche für das Restaurant "Kupferstecher" künftig auf den Teil südlich des Eingangs begrenzt und die nördliche Seite wieder der Allgemeinheit als konsumfreie Aufenthaltsfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Auf dem frei werdenden Platz könnten Bänke neben den Baumbeeten und ein Kippenkumpel aufgestellt werden. Begründung: Der Merianplatz ist ein stark frequentierter Stadtteilplatz. Die aktuell für Begegnungen und zur Abwicklung des Querungsverkehrs zur Verfügung stehende Fläche reicht gerade in den Sommermonaten nicht aus und sollte durch diese Maßnahme vergrößert werden. Die anschließend noch zur Verfügung stehende Außengastronomiefläche zählt dann immer noch zu den größten Flächen auf der gesamten unteren Berger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 30.09.2026
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Budget des Ortsbeirats 3OAOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2026, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 65/3 vom 06.08.2026 Betreff: Budget des Ortsbeirats 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel sollen wie bisher im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zu Verfügung stehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat erfahren, dass das Hauptamt zur Sanierung von Haushaltslöchern die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2024 und 2025 gestrichen hat und diese dem Ortsbeirat somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Bisher konnte der Ortsbeirat nicht verbrauchte Mittel aus den letzten beiden Jahren weiterverwenden. Erst nach zwei Jahren sind nicht verbrauchte Mittel verfallen. Der Ortsbeirat 3 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Der Magistrat wird daher zur Unterstützung der Arbeit der Ortsbeiräte gebeten, dafür zu Sorge tragen, dass die Ortsbeiräte auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 weiter zurückgreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 30.09.2026
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Einrichtung eines Stadtteilbüros in SeckbachOFOB 1124.09.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 110/11 Betreff: Einrichtung eines Stadtteilbüros in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 bittet den Magistrat, ein Stadteilbüro in Seckbach einzurichten. Auf der Wilhelmshöherstraße Nr. 150 besteht die Möglichkeit die ehemalige Sparkasse hierzu anzumieten. Diese Räumlichkeiten stehen seit Jahren leer. Begründung: In Seckbach gibt es keine Möglichkeit, wo sich Vereine, Stadtteilgruppen kostenfrei treffen und tagen können. Im "Alten Rathaus" können leider nur Räumlichkeiten kostenpflichtig angemietet werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetinformation des Ortsbeirates 3OFOB 324.09.2026 · SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 119/3 Betreff: Budgetinformation des Ortsbeirates 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 künftig wieder quartalsweise aussagefähige, aktuelle Kontoauszüge zum Ortsbeiratsbudget nebst Umsatzmitteilungen analog den früheren Jahren zur Verfügung zu stellen, dabei Vorgänge, bei denen die Auszahlung ruht oder ausgeblieben ist, gesondert darzustellen und die Gründe für die Verzögerung mitzuteilen, diese Übersicht nach Möglichkeit als digitale, laufend aktualisierte Seite (z. B. intern im Parlamentsinformationssystem) bereitzustellen, auf die die Mitglieder des Ortsbeirats jederzeit zugreifen können. Dies ist für eine geordnete und akzeptable Informationspolitik im Sinne der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit der Stadt Frankfurt am Main unabdingbar. Begründung: Mit der B 205/26 hat der Magistrat über die Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget berichtet. Der Ortsbeirat erfährt jedoch weiterhin nicht, welche der von ihm beschlossenen Mittel tatsächlich ausgezahlt wurden und welche noch offen sind. Zudem hat der Ortsbeirat erst nachträglich erfahren, dass das Hauptamt zur Sanierung von Haushaltslöchern die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2024 und 2025 gestrichen hat. Eine vorherige Information oder Anhörung des Ortsbeirats fand nicht statt. Für die Arbeit des Ortsbeirats ist eine verlässliche und regelmäßige Übersicht über die verfügbaren Budgetmittel und den Stand der Auszahlungen unerlässlich. Nur so kann der Ortsbeirat seine Aufgaben planvoll wahrnehmen, Anträge auf einer belastbaren finanziellen Grundlage stellen und rechtzeitig nachsteuern, wenn Auszahlungen ins Stocken geraten. Eine digitale, fortlaufend gepflegte Übersicht entlastet zugleich die Verwaltung: Statt gesonderte Berichte zu erstellen und zu versenden, muss die zuständige Sachbearbeitung lediglich eine Seite aktuell halten. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung sollte dies ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2026, OF 64/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 759 2026 1. Die Vorlage OF 64/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 119/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fassadenbegrünung am Lessing-Gymnasium – Teil 2OFOB 224.09.2026 · GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 138/2 Betreff: Fassadenbegrünung am Lessing-Gymnasium - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Herstellung der vertikalen Begrünung an der Süd-Fassade des Lessing- Gymnasiums, wie bereits 2023 in der OM 4646 gefordert, schnellstmöglich auszuschreiben und deren Umsetzung voranzutreiben. Diese soll spätestens zum Mai 2027 fertig gestellt sein. 2. hierfür soll eine Förderung aus dem städtischen Klimabonus Programm geprüft und wo möglich genutzt werden. 3. die entsprechenden Kosten (laut ST 473 aus 2024 ca. 350.000 EUR) sind, sofern diese entgegen der damaligen Stellungnahme nicht bereits im Investitionshaushalt verbucht sind, für den Haushalt 2027 einzuplanen und bereits im Rahmen der Eckwerte anzumelden. 4. sofern die personellen Kapazitäten für eine Ausschreibung noch immer nicht gegeben sind, zwischenzeitlich die ebenfalls in der OM 4646 aus 2023 geforderten Hitzeschutzfolien anzubringen. In diesem Fall sollen die Hitzeschutzfolien spätestens zum Mai 2027 angebracht werden. Die hierfür nötigen Mittel von 100.000 EUR laut ST 473 sind, sofern diese entgegen der damaligen Stellungnahme nicht bereits im Investitionshaushalt verbucht sind, für den Haushalt 2027 einzuplanen und bereits im Rahmen der Eckwerte anzumelden. Es dient zur Kenntnis, dass das zwischenzeitlich vor dem Foyer montierte Netz nicht für einen merklichen Temperaturrückgang gesorgt hat, insbesondere nicht in den Unterrichtsräumen des Südbaus. Eine solche Maßnahme kann die seinerzeit in Aussicht gestellte Begrünung nicht ersetzen. Begründung: Die Notwendigkeit eines Hitzeschutzes sowie die Sinnhaftigkeit eines kombinierten passiven Schutzes durch Hitzeschutzfolie und Fassadenbegrünung ist bereits in der OM 4646 (2023) festgestellt worden. Seither hat sich hierbei allerdings bis auf die Kostenprüfung nichts getan. Die Sanierung wurde zwar in die Zuständigkeit der ABG gegeben, scheinbar wurde der Plan des Hitzeschutzes hierbei vergessen an die ABG heranzutragen. Gleichwohl hatte die damalige Bildungs- und Baudezernentin Fr. Weber dem Ortsbeirat in einer Arbeitssitzung vergangenen Jahres zugesichert, dass dies bei der Sanierung durch die ABG umgesetzt würde. Auf Nachfrage weiß man dort aber nichts von den Plänen. In der späteren ST 427 aus 2026 heißt es nun, die Fassadenbegrünung habe nicht umgesetzt werden können, weil diese aufgrund der Kosten hätte ausgeschrieben werden müssen und derzeit es sowohl beim Amt für Bau und Immobilien als auch beim Grünflächenamt an Personalkapazitäten zur Ausschreibung der Maßnahmen fehle. Daher muss die Ausschreibung zügig nachgeholt werden, damit zumindest im Sommer nächsten Jahres eine passive Kühlung durch vertikale Begrünung hergestellt werden kann. Hier besteht dringlicher Handlungsbedarf, damit etwaige Mehrkosten noch in den kommenden Haushalt integriert werden können, sofern sie nicht bereits als langfristige Mittel im Investitionshaushalt verbucht wurden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.06.2026, OF 119/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradstellplätze auf der Kreuzung Im Trutz / GärtnerwegOFOB 224.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 143/2 Betreff: Fahrradstellplätze auf der Kreuzung Im Trutz / Gärtnerweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich und Umfeld der Kreuzung Im Trutz/Gärtnerweg, 1. mindestens 8 Fahrradbügel aufzustellen. Diese können dazu dienen Halteverbotszonen gegen widerrechtliches Beparken zu sichern, wobei auf die Einhaltung sicherer Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder zu achten ist. 2. zu prüfen und zu berichten, ob die kürzlich eingerichteten E-Roller-Parkflächen genutzt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, soll mindestens eine dieser Flächen zugunsten von Fahrradstellplätzen umgewidmet und entsprechend ausgestattet werden. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Aktuell gibt es im Straßenbereich keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, weshalb diese an Verkehrsschildern (siehe Foto anbei) angeschlossen werden und damit die Gehwege beeinträchtigen. Zudem werden immer wieder, insbesondere zu Hol- und Bringzeiten der Anna-Schmidt-Schule, regelmäßig Halteverbotszonen zum Parken genutzt, was die Verkehrssicherheit insbesondere für zu Fuß Gehende beeinträchtigt. (Quelle: Die Fotografin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradfreundliche Nebenstraße im Westend in Nord-Süd-RichtungOFOB 224.09.2026 · GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 147/2 Betreff: Fahrradfreundliche Nebenstraße im Westend in Nord-Süd-Richtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine fahrradfreundliche Nebenstraße in Nord-Süd Richtung durch das Westend Süd zwischen Karlstraße und Bockenheimer Landstraße/Grüneburgweg errichtet werden kann. Von Norden kommen sollen folgende Routen jeweils ab Grüneburgweg geprüft werden: 1. Freiherr-vom-Stein-Straße und Feuerbachstraße, 2. Wiesenau und Feuerbachstraße (unter Anpassung der Diagonalsperre an der Kreuzung zur Guiollettstraße), 3. Liebigstraße, Ulmenstraße und Niedenau, Die Strecke sollte im Süden dann weiter über die Westendstraße verlaufen und an der Mainzer Landstraße in die Karlstraße einmünden, wo der weitere Anschluss durch das Bahnhofsviertel nach Süden besteht. In die Prüfung und Bewertung sollen neben dem Mehrwert für den Radverkehr auch folgende Punkte einfließen: · Auswirkungen auf den Fußverkehr · Möglichkeiten für Einrichtung von Lieferzonen bzw. Außengastronomie · Zu erwartende weitere Auswirkungen für Gewerbe und Gastronomiebetriebe · Möglichkeiten für eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und Begrünung · Notwendige Änderungen der Verkehrsführung für Pkw-Verkehr · Anzahl der durch die Einrichtung wegfallenden Pkw-Parkplätze Bei der späteren Umsetzung sollen nur so wenige Parkplätze wie notwendig wegfallen. Begründung: Im Westend bestehen bereits zwei Fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ost-West-Richtung. Diese werden von Radfahrenden gut angenommen. Nach dem Umbau der Bockenheimer Landstraße kommt eine weitere Fahrradroute in Ost-West-Richtung hinzu. Es fehlt aber an vergleichbaren Angeboten in Nord-Süd-Richtung. Entsprechend der Grundidee der Fahrradfreundlichen Nebenstraße soll durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende erzielt werden. Darüber hinaus soll dies zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um Sorgen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden frühzeitig begegnen zu können, sollen Auswirkungen für diese frühestmöglich in den Entscheidungsprozess einfließen. Visualisierung der drei zu prüfenden Routen, Quelle: geoportal, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Treppe zum Ochsengraben wiederherstellenOFOB 224.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 165/2 Betreff: Treppe zum Ochsengraben wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, warum die Holztreppe zwischen Fritzlarer Straße 8 und 6b zum Ochsengraben ohne Vorankündigung abgerissen wurde. 2. zu prüfen und berichten, wie die FES ohne diesen Zugang die Klärgrube der Anlage V des KGV Bockenheim 1908 erreichen kann, um diese abzupumpen bzw. wie die Grube künftig entleert werden soll. 3. die Treppe wieder herzustellen. Begründung: Am 31.8.2026 wurde die Treppe ohne vorherige Ankündigung bzw. Bekanntgabe (vermutlich vom Stadtentwässerungsamt) entfernt. An der dieser Stelle gab es in den 80er Jahren eine Steintreppe, welche im Zuge des U-Bahn-Baus durch eine Holztreppe ersetzt wurde. Im Juli 2026 wies die Treppe an Stufen und Handlauf Beschädigungen auf (siehe Foto anbei), konnte aber weiter genutzt werden. Sinnvoll wäre gewesen, die Treppe instand zu setzen, statt zu entfernen. Die Treppe diente Kleingärtner*innen (KGV Bockenheim 1908 Anlage V sowie freie Gärten), um auf direktem Wege (ohne Pkw bzw. größere Umwege) in ihre Gärten zu kommen. Auch von Anwohner*innen wurde sie für den Zugang zum Buga-Gelände, Sportplatz oder zum Ochsengraben selbst als Spazierweg genutzt. Das Hautproblem besteht allerdings für den KGV, da die Treppe von der FES genutzt wurde, um ca. alle 6 Wochen die Klärgrube (Abwasser Vereinshaus mit Toiletten KGV Anlage V) abzupumpen. Offensichtlich wurde keine Absprache mit der FES getroffen. Es stellt sich nun die dringende Frage, wie die Klärgrube nun zukünftig abgepumpt werden kann. Der KGV hat zwischenzeitlich mit der FES Verbindung aufgenommen. Hier steht nun ein vor Ort Termin noch aus. Bild 1: Treppe kurz vor dem Abriss Bild 2: Standort der Treppe nach dem Abriss (Quelle: Die Fotografin ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in der SchneckenhofstraßeOFOB 524.09.2026 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 216/5 Betreff: Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in der Schneckenhofstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zu prüfen, ob im Bereich der laufenden Umbaumaßnahme in der Schneckenhofstraße 9 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit vorübergehend ein Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" angebracht werden kann; 2. zu prüfen, ob im unmittelbaren Umfeld eine geeignete Fläche als Aufenthaltsbereich ausgewiesen beziehungsweise einer angrenzenden Eisdiele für Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei müssen Barrierefreiheit sowie Geh-, Zufahrts- und Rettungswege gewährleistet bleiben. Begründung: Die Umbaumaßnahme in der Schneckenhofstraße 9 stellt Anwohnerinnen und Anwohner sowie die angrenzenden Gewerbebetriebe vor erhebliche Herausforderungen. Durch eine eindeutige Verkehrsregelung könnten unübersichtliche Situationen entschärft werden. Zugleich sollte geprüft werden, ob eine kleine Aufenthaltsfläche geschaffen werden kann, die das örtliche Gewerbe unterstützt und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhält. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2026, OF 185/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 185/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 216/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Triftstraße/Frauenhofstraße verbessernOFOB 524.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 218/5 Betreff: Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Triftstraße/Frauenhofstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Zebrastreifen an der Ecke Triftstraße/Frauenhofstraße in Niederrad ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das die Verkehrsteilnehmer*innen frühzeitig auf den bevorstehenden Zebrastreifen aufmerksam macht; 2. zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Zebrastreifen ergriffen werden können, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Sichtverhältnisse im Bereich des dortigen gastronomischen Außenbereichs. Begründung: Aufgrund der Verkehrsführung in diesem Bereich ist der Zebrastreifen an der Ecke Triftstraße/Frauenhofstraße für den Kfz-Verkehr nicht ausreichend frühzeitig erkennbar. Durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse kommt es zu gefährlichen Situationen mit Fußgänger*innen. Da die Querungsstelle auch von Kindern und Schulkindern genutzt wird, ist eine frühzeitige Wahrnehmung des Zebrastreifens durch den Kfz-Verkehr besonders wichtig. Ein Hinweisschild könnte dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen rechtzeitig auf den Zebrastreifen zu lenken. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind. Foto: privat Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 796 2026 Die Vorlage OF 218/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhaltenOFOB 1224.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 55/12 Betreff: Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten Seit dem 1. Juli 2026 befindet sich das Unternehmen AVO Carbon Germany GmbH - auf dem südlichen Bereich des ehemaligen Carbon Geländes ansässig - im Insolvenzverfahren. Dieses wird nach drei Monaten abgeschlossen sein und endet voraussichtlich am 30.09.2026. Damit sind rund 100 industrielle Arbeitsplätze betroffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, gegebenenfalls mit seiner Wirtschaftsförderung, für einen weiteren Betrieb am Standort einzusetzen, 2. alle Möglichkeiten für entsprechende Arbeitsplätze an diesem Standort auszuschöpfen und 3. neue Unternehmen im industriellen, gewerblichen Bereich im Falle der Betriebsauflösung für diesen Standort zu gewinnen. Begründung: Das seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kalbach ansässige Industrieunternehmen Deutsche Carbone am Standort Talstraße war immer wirtschaftlich und stadtteilprägend von Bedeutung. Zudem bietet der neu aufgestellte Bebauungsplan Nr. 947 (Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße) mit seinen planerischen Festsetzungen den Rahmen für eine weitere industrielle und/oder gewerbliche Nutzung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2026 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zu- und Ausstiegshilfen an der Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ endlich einrichtenOFOB 1124.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2026, OF 86/11 Betreff: Zu- und Ausstiegshilfen an der Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" endlich einrichten Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24; OM 7488/25; ST 227/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 bittet den Magistrat um Auskunft, ob es zu dem Vorgang einen neuen Sachstand von Hessen Mobil gibt. Begründung: Die letzte Stellungname des Magistrats erfolgte im Jahr 2024. Sie kündigt eine Abstimmung mit Hessen Mobil an, um Baurecht zu schaffen und die Kostenträgerschaft zu klären. Das Problem bleibt unterdessen unverändert bestehen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkbrunnen für Parks und Plätze im NordendOIOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.09.2026, OI 31 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 18.06.2026 Betreff: Trinkbrunnen für Parks und Plätze im Nordend Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, Trinkbrunnen im Adolph-von-Holzhausen-Park, auf dem Spielplatz Nordendplatz (Nordendstraße), auf dem Friedberger Platz, auf dem Merianplatz, im Von-Bethmann-Park und in der Nähe des Bücherschranks am Oeder Weg zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 30.09.2026
OIOB 3Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Trinkbrunnen im NordendOIOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.09.2026, OI 32 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 31.07.2026 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d . Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, die Bereitstellung zusätzlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk 3 sicherzustellen. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat die aktuellen Planungen für die bereits benannten beziehungsweise in die Prüfliste aufgenommenen Standorte darzulegen und sicherzustellen, dass im kommenden Jahr mindestens zwei weitere Trinkbrunnenstandorte im Nordend eingerichtet werden. Als vorrangig zu prüfende Standorte schlägt der Ortsbeirat zunächst den Merianplatz und den Glauburgplatz vor. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Trinkbrunnen im Günthersburgpark ergäbe sich dadurch eine ausgewogenere Verteilung im Ortsbezirk. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 30.09.2026
OIOB 3Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Einmaliger Ausgleich des Defizits im Budget des Ortsbeirates 9OMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 109/9 vom 10.09.2026 Betreff: Einmaliger Ausgleich des Defizits im Budget des Ortsbeirates 9 Die Kürzungen des Budgets des Ortsbeirates 9 aus den Jahren 2024 und 2025 kamen für alle Fraktionen überraschend. Dies hatte zur Folge, dass bereits beschlossene Förderungen und Mittelbindungen auf einer Budgetgrundlage erfolgten, die sich nachträglich als nicht ausreichend erwiesen hat. Um den Vertrauensschutz gegenüber den Zuwendungsempfängern zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates wiederherzustellen, ist eine einmalige Lösung erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das derzeitige Defizit des Budgets des Ortsbeirates 9 einmalig aus den für Investitionen des Ortsbeirates 9 vorgesehenen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden kann. Hierdurch könnten die bereits beantragten und beschlossenen Zuschüsse ausgezahlt werden. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass das Budget des Ortsbeirates 9 ab dem Haushaltsjahr 2027 wieder in voller Höhe für neue Maßnahmen zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ortsbeiratsbudget verlässlich sichernOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 110/9 vom 07.09.2026 Betreff: Ortsbeiratsbudget verlässlich sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einziehung der nicht verausgabten und den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Mittel den Ortsbeiräten weiterhin zur Verfügung stehen; 2. sicherzustellen, dass sämtliche bereits vom Ortsbeirat 9 beschlossenen Maßnahmen und Zuschüsse vollständig finanziert und umgesetzt werden können und die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden; 3. die durch den Wegfall der Budgetreste aus den Jahren 2024 und 2025 entstandene Finanzierungslücke des Ortsbeirates 9 auszugleichen, damit bereits gefasste Beschlüsse nicht nachträglich zulasten der begünstigten Vereine, Institutionen, Initiativen und Maßnahmen gehen; 4. sicherzustellen, dass der Ortsbeirat 9 auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres finanziell handlungsfähig bleibt und weiterhin berechtigte Anliegen, Projekte, Vereine, Institutionen und Veranstaltungen im Stadtbezirk unterstützen kann; 5. darzulegen, wie künftig verlässliche und planbare finanzielle Rahmenbedingungen für die Ortsbeiräte gewährleistet werden sollen, damit diese bei ihren Beschlüssen darauf vertrauen können, dass ihnen als verfügbar mitgeteilte Haushaltsmittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen; 6. dem Ortsbeirat regelmäßig eine aktuelle und nachvollziehbare Übersicht über den Stand seines Budgets zu Verfügung zu stellen, aus der insbesondere die verfügbaren, bereits gebundenen und verausgabten Mittel sowie die entsprechenden Buchungen und Veränderungen hervorgehen; 7. die Ortsbeiräte bei zukünftigen Entscheidungen, die ihre Budgets und finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig und transparent zu informieren und einzubeziehen, um damit einen verlässlichen und partnerschaftlichen Umgang mit den Ortsbeiräten sicherzustellen. Begründung: Durch den Wegfall der bislang zur Verfügung stehenden Budgetreste aus den Jahren 2024 und 2025 weist der Ortsbeirat 9 aktuell eine Finanzierungslücke von 19.017 Euro auf. Besonders problematisch ist, dass bereits Beschlüsse auf Grundlage der zuvor von der Verwaltung als verfügbar ausgewiesenen Budgetmittel gefasst wurden. Der Ortsbeirat durfte darauf vertrauen, dass diese Mittel entsprechend der bisherigen Praxis weiterhin für seine Arbeit zur Verfügung stehen. Bereits beschlossene Maßnahmen und zugesagte Förderungen müssen daher vollständig finanziert und umgesetzt werden können. Gleichzeitig darf der Ausgleich bereits bestehender Verpflichtungen nicht dazu führen, dass der Ortsbeirat für den weiteren Verlauf des Haushaltsjahres faktisch über keine finanziellen Handlungsmöglichkeiten mehr verfügt. Er muss weiterhin in der Lage sein, Vereine, Initiativen, Veranstaltungen und kleinere Maßnahmen vor Ort zu unterstützen. Die Ortsbeiräte sind die unmittelbar gewählten Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bürgernaher Kommunalpolitik. Haushaltskonsolidierung ist eine gesamtstädtische Aufgabe, darf jedoch nicht dazu führen, dass zunächst als verfügbar mitgeteilte Mittel nachträglich entzogen und dadurch bereits gefasste Beschlüsse oder die weitere Arbeit der Ortsbeiräte gefährdet werden. Für die zukünftige Arbeit der Ortsbeiräte braucht es daher verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und Transparenz über den jeweiligen Budgetstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - KneippbeckenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 709 entstanden aus Vorlage: OF 114/9 vom 04.09.2026 Betreff: Kneippbecken Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im GrünGürtel im Bereich Eschersheim an geeigneter Stelle ein Kneippbecken wie im Kurpark Bad Vilbel anzulegen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ergänzende Beschilderung an der Einfahrt zur FontanestraßeOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 115/9 vom 08.09.2026 Betreff: Ergänzende Beschilderung an der Einfahrt zur Fontanestraße Der Magistrat wird gebeten, am Eingang der Fontanestraße von der Hügelstraße aus eine zusätzliche Beschilderung anzubringen, die auf die dort geltende Verkehrsbeschränkung für Lkw und Busse sowie die Ausnahme für den Lieferverkehr hinweist. Begründung: Die bestehende Beschilderung auf der Hügelstraße weist auf die Verkehrsbeschränkung in Richtung Fontanestraße hin. Aufgrund ihres Standorts und ihrer Ausrichtung ist sie jedoch nur für den Verkehr sichtbar, der aus Richtung Eschersheimer Landstraße kommt Verkehrsteilnehmer, die aus der gegenüberliegenden Fahrtrichtung der Hügelstraße kommen und anschließend in die Fontanestraße einbiegen, können diese Beschilderung nicht erkennen. Dies betrifft insbesondere auch Lkws und andere größere Fahrzeuge, für die die bestehende Verkehrsbeschränkung relevant ist. Um sicherzustellen, dass die geltende Regelung unabhängig von der Anfahrtrichtung rechtzeitig erkannt wird und entsprechende Fehlfarten in die Fontanestraße vermieden werden, sollte die Beschilderung unmittelbar an der Einfahrt ergänzt werden. Fotodokumentation aktuelle Situation: Foto 1 - Bestehende Beschilderung auf der Hügelstraße aus Richtung der Eschersheimer Landstraße. Foto 2 - Verkehrssituation aus der Gegenrichtung Aus der gegenüberliegenden Fahrtrichtung ist die bestehende Beschilderung beim Einfahren in die Fontanestraße nicht erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stadtteilbücherei Eschersheim in der neuen Grundschule einplanenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 116/9 vom 07.09.2026 Betreff: Stadtteilbücherei Eschersheim in der neuen Grundschule einplanen Vorgang: M 197/20; OM 6836/25 OBR 9; V 1169/25 OBR 9; ST 993/25; ST 1199/25; OM 7334/25 OBR 9; ST 1913/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. die bereits erfolgte Planungsphase Null für den Grundschulstandort auf der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplangebiet Nr. 902 um einen neuen Schritt zu ergänzen, in dem geklärt wird, wie eine Stadtteilbücherei im Schulgebäude untergebracht werden kann; 2. in der Folge das Raumprogramm für den Schulstandort entsprechend zu erweitern und die Stadtteilbücherei in die weitere Planung, in die spätere Bau- und Finanzierungsvorlage sowie in die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich seit Längerem dafür ein, im Bebauungsplangebiet Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" eine feste Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen (siehe Anregung OM 6836). Der Magistrat hat den Bedarf für eine solche Einrichtung im Gebiet bereits anerkannt und bestätigt, dass die Flächenbedarfe im Verfahren nach wie vor angepasst und am Schulstandort "zusätzliche Flächen vertikal realisiert werden könnten". Als Hindernis nennt er allein, dass die Planungsphase Null für den Grundschulstandort bereits stattgefunden hat (Stellungnahme ST 1913). Für das Bebauungsplanverfahren kann der Magistrat aktuell keine seriöse zeitliche Prognose stellen, weil die städtebaulichen Verträge und die Zuteilung der Baugrundstücke mit einer Vielzahl von Eigentümern noch verhandelt werden (Stellungnahme ST 1199). Bis zum Satzungsbeschluss und zum Baubeginn vergehen noch viele Jahre. Der zeitliche Vorlauf, den der Magistrat gegen eine Ergänzung anführt, fällt deshalb nicht ins Gewicht; die Zeit ist da und sollte genutzt werden. Eine Chance auf eine neue Einrichtung sollte nicht an einem Verfahrensschritt scheitern, der problemlos nachgeholt werden kann. Die Gemeinbedarfsfläche ist städtische Fläche, auf der ohnehin gebaut wird und über die die Stadt allein entscheidet. Es geht um einige zusätzliche Quadratmeter in einem Gebäude, für das noch kein Entwurf vorliegt. Dies wäre deutlich kostengünstiger als die Anmietung zusätzlicher Flächen im Bebauungsplangebiet oder im näheren Umfeld. Dass eine Stadtteilbibliothek und eine Schule an einem Standort zusammen realisiert werden können, zeigt ein anderes Projekt: Beim Bildungscampus Gallus ist eine Stadtteilbibliothek Bestandteil des Endberichts der Planungsphase Null und soll sich mit der Schulbibliothek zu einem Selbstlernzentrum verbinden (Vorlage M 197). Der aktuelle Abschlussbericht "Orte der Demokratie" des PRIF und der Frankfurt University of Applied Sciences zählt Stadtteilbibliotheken zur zentralen sozialen Infrastruktur und kommt zu dem Befund, dass temporäre Projekte dauerhafte "dritte Orte" nicht ersetzen können. Der Bücherbus belegt den Bedarf, er bietet aber weder feste Öffnungszeiten noch einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche lernen, lesen und sich treffen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 197 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1199 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1913
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/GrafenstraßeOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 117/9 vom 08.09.2026 Betreff: Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße Die Unfallkommission wird erst tätig, wenn an einer Stelle mindestens fünf Unfälle in zwölf Monaten geschehen sind. Stellen, die knapp darunter liegen, aber an denen über Jahre immer wieder Unfälle vorkommen, rutschen durch dieses Raster. Der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (https://unfallatlas.statistikportal.de) zeigt zwei solche Kreuzungen im Ortsbezirk 9: An der Kreuzung Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße gab es von 2016 bis 2025 sechzehn Unfälle mit Personenschaden, neun davon mit Radbeteiligung; an der Kreuzung Hügelstraße/Grafenstraße waren es zwanzig, fünf davon mit Schwerverletzten. In den Berichten der Unfallkommission kommt keine der beiden Stellen vor. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsteilnehmer*innen an den Kreuzungen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße besser zu schützen und dazu auch zu erwägen, aufgrund der langjährigen Unfallhäufung beide Kreuzungen der Unfallkommission zur Prüfung vorzulegen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis der Beratung zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle „Im Geeren“OMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 713 entstanden aus Vorlage: OF 120/9 vom 09.09.2026 Betreff: Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle "Im Geeren" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an der Bushaltestelle "Im Geeren" zu prüfen, da es dort regelmäßig zu widerrechtlichen Überholvorgängen kommt, wenn der Bus dort hält. Geeignete Maßnahmen könnten sein: - Durchführung von punktuellen Polizeikontrollen zu Stoßzeiten (z. B. morgens); - Prüfung, durch welche Maßnahmen (Beschilderung, verbesserte Bodenkennzeichnung) das widerrechtliche Überholen reduziert werden kann. Begründung: Die Bushaltestelle "Im Geeren" auf der Zehnmorgenstraße Richtung Weißer Stein liegt direkt vor einem Zebrastreifen (siehe Bild). Der Zebrastreifen ist zusätzlich mit einer kleinen Verkehrsinsel mit blauem Pfeilschild gekennzeichnet. Es kommt regelmäßig vor, dass Autofahrer den stehenden Bus überholen und dabei gezwungenermaßen den Zebrastreifen auf der falschen Straßenseite mit Überholgeschwindigkeit überfahren (siehe Bild). Der Autofahrer hat in diesem Moment keinen Einblick, ob Fußgänger vor dem Bus queren und würde auch nicht rechtzeitig bremsen können. Fußgänger erwarten den Überholverkehr von der falschen Richtung nicht und können, wenn sie z. B. mit Kinderwagen unterwegs sind, die Fahrbahn aufgrund des stehenden Busses auch nicht einsehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen! Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterführung am Eschersheimer Friedhof – Fahrrad- und Fußweg trotz Bauarbeiten frei haltenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 714 entstanden aus Vorlage: OF 121/9 vom 08.09.2026 Betreff: Unterführung am Eschersheimer Friedhof - Fahrrad- und Fußweg trotz Bauarbeiten frei halten Die Rad- und Fußgängerunterführung am Eschersheimer Friedhof ist wegen der Bauarbeiten für die neue Toilettenanlage offiziell bis Dezember 2026 gesperrt. Für die Menschen in Eschersheim ist diese erneute Sperrung eine erhebliche Zumutung. Die Unterführung war bereits über mehrere Jahre im Zuge des Ausbaus der S6 gesperrt. Kaum ist diese jahrelange Einschränkung beendet, wird die wichtige Verbindung erneut für Monate geschlossen. Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende werden dadurch gezwungen, einen erheblichen Umweg über die Maybachbrücke in Kauf zu nehmen. Es ist nicht vermittelbar, dass für eine Baustelle, die mehrere Monate dauert, eine wichtige Fuß- und Radverkehrsverbindung vollständig unterbrochen wird, obwohl offenbar Möglichkeiten für eine sichere Teilfreigabe bestehen könnten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, unverzüglich gemeinsam mit dem für die Bauarbeiten verantwortlichen Unternehmen zu prüfen, wie die Unterführung während der Bauzeit zumindest teilweise für den Fuß- und Radverkehr offen gehalten werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob durch eine veränderte Anordnung der Baustellenabsicherung ein sicherer und eindeutig gekennzeichneter Korridor für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet werden kann. Eine erneute monatelange vollständige Unterbrechung dieser wichtigen Verbindung ist angesichts der bereits jahrelangen Sperrungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der S6 möglichst zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterstützung für Farbsäcke an der Ziehenschule aus Investitionsmitteln finanzierenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 715 entstanden aus Vorlage: OF 122/9 vom 08.09.2026 Betreff: Unterstützung für Farbsäcke an der Ziehenschule aus Investitionsmitteln finanzieren Vorgang: OIB 340/24 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, die Initiative-Budget OIB 340 "Unterstützung für die Anschaffung von Abfallbehältern für Farbsäcke an der Ziehenschule" dahin gehend zu ändern, dass die hierfür vorgesehenen 9.000 Euro nicht aus dem laufenden Ortsbeiratsbudget, sondern aus den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ausgezahlt werden. Begründung: Angesichts der angespannten Haushaltslage des Ortsbeirates 9 und des bestehenden Budgetdefizits ist es sinnvoll und geboten, die laufenden Haushaltsmittel des Ortsbeirates soweit wie möglich zu entlasten. Bei der Anschaffung von Abfallbehältern handelt es sich um eine investive Maßnahme. Daher sollen die hierfür vorgesehenen 9.000 Euro aus den entsprechenden Investitionsmitteln finanziert werden. Durch die Änderung der Finanzierung wird das laufende Budget des Ortsbeirates 9 um 9.000 Euro entlastet. Die für die Ziehenschule vorgesehene Unterstützung bleibt dabei vollständig erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.09.2024, OIB 340
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung des Sandkastens in der FontaneanlageOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 123/9 vom 08.09.2026 Betreff: Entfernung des Sandkastens in der Fontaneanlage Vorgang: OM 5444/24 OBR 9; ST 1398/24 In der Stellungnahme vom 22.07.2024, ST 1398, wurde zugesagt, den Sandkasten in der Fontaneanlage zu entfernen. Diese Zusage ist bis heute nicht umgesetzt worden. Der Sandkasten befindet sich weiterhin vor Ort, obwohl die Entfernung bereits vor geraumer Zeit angekündigt wurde. Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme ST 1398 angekündigten Abbau des Sandkastens in der Fontaneanlage nunmehr zeitnah umzusetzen und den Ortsbeirat über die erfolgte Entfernung zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1398
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigte Zone in der Lindenau einrichtenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 124/9 vom 08.09.2026 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Lindenau einrichten Die Straße Lindenau ist eine kleine Sackgasse zwischen der Maybachbrücke und der Eschersheimer Landstraße. Die Straße ist sehr ruhig und wird überwiegend von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Auf beiden Seiten wird derzeit teilweise auf den Gehwegen geparkt. Dieses Gehwegparken ist dort nicht zulässig, da dadurch die erforderliche Restbreite des Gehwegs von 1,50 Metern für den Fußverkehr nicht gewährleistet werden kann. Nachdem zuletzt verstärkt Verwarnungen bzw. Strafzettel wegen des Gehwegparkens verteilt wurden, haben sich zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Allgemeinen Fragestunde an den Ortsbeirat gewandt. Gleichzeitig zeigt die Situation vor Ort, dass die vorhandene Aufteilung des Straßenraums den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen in dieser sehr ruhigen Sackgasse nicht optimal entspricht. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen bereits heute problemlos die Fahrbahn. Eine pragmatische Lösung könnte darin bestehen, die Lindenau als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf den vorhandenen Gehwegflächen könnten dabei geeignete Parkflächen bzw. Parkbegrenzungen markiert werden. Dadurch könnte in der Mitte der Straße ein ausreichend breiter, durchgängiger Bereich entstehen, der dem Fußverkehr sicher und möglichst barrierefrei zur Verfügung steht. Gleichzeitig bliebe den Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit erhalten, ihre Fahrzeuge in der Lindenau abzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Lindenau als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, und diese Lösung, sofern rechtlich und verkehrlich möglich, pragmatisch umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob durch eine geeignete Markierung und Begrenzung der zulässigen Parkflächen auf den bisher zum Gehwegparken genutzten Bereichen ein ausreichend breiter und sicherer Mittelbereich für den Fußverkehr geschaffen werden kann. Ziel ist es, eine rechtssichere und praktikable Lösung zu finden, die sowohl den Interessen des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit als auch den berechtigten Parkinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung trägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung des Verbindungswegs zwischen Treunerweg und LindenringOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 08.09.2026 Betreff: Sanierung des Verbindungswegs zwischen Treunerweg und Lindenring Der viel genutzte Verbindungsweg zwischen dem Treunerweg und dem Lindenring auf Höhe der Hausnummern 33 und 27 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Der Weg, der zur Treppe am Lindenring führt, ist stark uneben und weist zahlreiche, teilweise große Schlaglöcher auf. Insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie für Radfahrende stellt der schlechte Zustand eine erhebliche Einschränkung dar. Eine sichere und gefahrlose Nutzung des Weges ist derzeit nicht ausreichend gewährleistet. Der Magistrat wird daher gebeten, den Verbindungsweg zwischen dem Treunerweg und dem Lindenring auf Höhe der Hausnummern 33 und 27 schnellstmöglich grundlegend zu sanieren und die vorhandenen Unebenheiten und Schlaglöcher zu beseitigen, damit eine sichere und barrierearme Nutzung des Weges wieder gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grunderneuerung des Weges in der FontaneanlageOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 719 entstanden aus Vorlage: OF 126/9 vom 08.09.2026 Betreff: Grunderneuerung des Weges in der Fontaneanlage Der Weg durch die Fontaneanlage ist derzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Insbesondere bei Regen und Nässe wird die Oberfläche stark aufgeweicht und ist für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer nur eingeschränkt nutzbar. Pfützen und eine aufgeweichte Wegoberfläche erschweren zudem eine sichere und barrierefreie Nutzung. Eine zeitgemäße, gepflasterte Befestigung würde den Weg witterungsunabhängig, langlebig und barrierefrei nutzbar machen. Dass eine solche Lösung im Bereich der Anlage möglich und sinnvoll ist, zeigt der bereits entsprechend erneuerte benachbarte Weg zum Chamissospielplatz. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg in der Fontaneanlage grundlegend zu erneuern und mit einer dauerhaft befestigten, gepflasterten Oberfläche zu versehen. Dabei soll insbesondere auf eine witterungsunabhängige, langlebige und barrierefreie Ausführung geachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessernOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 132/9 vom 08.09.2026 Betreff: Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Baustellen- und Verkehrsmanagement im Zusammenhang mit den Leitungsbauarbeiten im Bereich der Straßen Am Dornbusch / Eschersheimer Landstraße / Marbachweg kurzfristig zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie Rückstaus und Ausweichverkehre in die angrenzenden Wohnstraßen reduziert und die Verkehrssituation an den Wendeschleifen Fritz-Tarnow-Straße und Am Grünhof verbessert werden können. Zudem sollen die beteiligten Gewerke bestmöglich koordiniert werden, um Bauabläufe zu optimieren und Verzögerungen zu vermeiden. Ferner wird der Magistrat gebeten, Auskunft über den aktuellen Bauzeitenplan und die vorgesehene Dauer der Arbeiten zu geben. Begründung: Die Leitungsbauarbeiten in der Straße Am Dornbusch führen bereits jetzt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Rückstaus auf der Eschersheimer Landstraße und an den Wendeschleifen sowie zunehmender Ausweichverkehr, insbesondere durch die Fritz-Reuter-Straße und Henry-Budge-Straße, belasten Verkehr und Anwohner. Erfahrungen mit anderen Bauabschnitten zeigen zudem, dass sich angekündigte Bauzeiten verlängern können. Eine gute Koordinierung der Gewerke und ein funktionierendes Baustellenmanagement sind daher besonders wichtig. Die angekündigte Überarbeitung des städtischen Baustellenmanagements wird ausdrücklich begrüßt. Die aktuelle Situation in der Straße Am Dornbusch bietet Anlass, die bestehenden Abläufe bereits jetzt zu überprüfen und notwendige Verbesserungen zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuter U-Bahn-Unfall – wieder durch LinksabbiegerOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 133/9 vom 09.09.2026 Betreff: Erneuter U-Bahn-Unfall - wieder durch Linksabbieger Am 25. August kam es erneut an der Kreuzung Marbachweg / Eschersheimer Landstraße zu einem Unfall. Ein Autofahrer, auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend, wollte in Höhe Marbachweg nach links abbiegen - obwohl dies verboten ist - und stieß mit einer in Richtung Innenstadt fahrenden U-Bahn zusammen. Erfreulicherweise wurde niemand verletzt. Dies war allerdings nicht der erste Unfall an dieser Stelle mit dem gleichen Hergang. Die Kollision einer U-Bahn mit einem Pkw kann für den Pkw-Fahrer Lebensgefahr bedeuten, für Menschen in der U-Bahn bedeutet dies eine Verletzungsgefahr und psychische Belastung. Zudem sind mindestens hunderte Menschen durch Verkehrsunterbrechungen und von Verspätungen der U-Bahn-Stammstrecke betroffen. Dies gilt umso mehr wegen der zukünftigen Ringstraßenbahn auf Marbachweg / Am Dornbusch. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, damit auch ortsunkundige Autofahrer eventuell durch neue bauliche Maßnahmen und/oder grüne Pfeile als Ampelanzeige nicht erneut verbotenerweise an dieser Stelle links abbiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehweg im Sinaipark befestigenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 722 entstanden aus Vorlage: OF 134/9 vom 08.09.2026 Betreff: Gehweg im Sinaipark befestigen Der Gehweg durch den Sinaipark vom sogenannten Pilz-Park zum Marbachweg befindet sich insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten nach Regen oder Schneefall in einem schlechten Zustand. Auf dem unbefestigten Weg bilden sich tiefe und großflächige Pfützen, die für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum zu umgehen sind. Aus dem Boden ragende Steine stellen zudem eine erhebliche Stolpergefahr dar und erhöhen insbesondere für Radfahrende das Sturzrisiko. Der Weg wird täglich von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt und ist darüber hinaus ein wichtiger Schulweg für die umliegenden Schulen. Eine sichere und wetterfeste Nutzung muss daher auch in der kalten und nassen Jahreszeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird daher gebeten, den Gehweg durch den Sinaipark vom sogenannten Pilz-Park zum Marbachweg noch vor Beginn der nassen und kalten Jahreszeit so zu befestigen und zu sanieren, dass sich keine tiefen Pfützen mehr bilden und Stolper- bzw. Sturzgefahren durch den Wegebelag ausgeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wildes Parken im Wurzelbereich der Bäume vor dem Kulturdenkmal „Ledigenheim“ in der Platenstraße 31 bis 69 unterbindenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 137/9 vom 07.09.2026 Betreff: Wildes Parken im Wurzelbereich der Bäume vor dem Kulturdenkmal "Ledigenheim" in der Platenstraße 31 bis 69 unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren und Beparken der Grünfläche vor dem Gebäude Platenstraße 31 bis 69 baulich zu unterbinden und die dort stehenden städtischen Bäume so vor einer Beschädigung oder weiteren Verdichtung ihres Wurzelraums zu schützen. Dazu soll er 1. die Grünfläche mit wurzelschonenden Mitteln gegen das Überfahren sichern, etwa mit Findlingen, wie sie in der Platensiedlung bereits verwendet werden, oder mit anderen Elementen, die ohne Gründung im Wurzelbereich auskommen; 2. den Zustand der Bäume und ihres Wurzelraums prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Regeneration ergreifen; 3. bis zur baulichen Sicherung in diesem Abschnitt verstärkt kontrollieren. Begründung: Vor dem Gebäude Platenstraße 31 bis 69 stehen regelmäßig Autos auf der Grünfläche, unmittelbar im Wurzelbereich der städtischen Bäume. Um dorthin zu gelangen, wird der gesamte Gehweg überfahren. Ein durch diese Praxis verdichteter Boden lässt kaum noch Wasser und Luft an die Wurzeln. Die Bäume verlieren dadurch über Jahre an Vitalität, ohne dass der Schaden gleich sichtbar wird. Findlinge wären ein geeignetes Mittel, dies effektiv und schnell zu verhindern. Beispielbilder Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradrinne am Fuchshohl 17OMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 09.09.2026 Betreff: Fahrradrinne am Fuchshohl 17 Der Magistrat wird gebeten, an der Treppe im Fuchshohl 17 eine Fahrradrinne zu installieren. Begründung: Es kommt täglich oft vor, dass Menschen mit ihren Rädern an der Treppe vorbeikommen und das Rad hoch- bzw. heruntertragen. Um dies zu vereinfachen, bietet sich dort eine Schieberinne an, um den Fahrradfahrer*innen die Last abzunehmen und die Treppe für sie nutzbar zu machen. Treppe, um die es sich handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Klarstellung der Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer WäldchenOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 725 entstanden aus Vorlage: OF 142/9 vom 09.09.2026 Betreff: Klarstellung der Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer Wäldchen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz am Ginnheimer Wäldchen zwischen dem Niddaplatz und dem Sportverein Blau-Gelb, der bislang der Allgemeinheit als öffentlicher Parkplatz zur Verfügung stand, inzwischen ausschließlich den Gästen des benachbarten Restaurantbetriebs "Le Phenix" vorbehalten ist; 2. sofern dies nicht der Fall ist, die Beschilderung so zu ändern, dass eindeutig erkennbar ist, dass es sich um einen öffentlichen Parkplatz handelt und die derzeit missverständliche Beschilderung mit dem Hinweis auf den "Kundenparkplatz" des Restaurants entfernt oder entsprechend ergänzt wird. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen zunehmend Rückfragen aus der Bevölkerung zur Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer Wäldchen. Die derzeitige Beschilderung mit dem Hinweis "Le Phenix - Kundenparkplatz" (siehe Foto) vermittelt den Eindruck, dass der gesamte Parkplatz ausschließlich der Gäste des Restaurants vorbehalten ist. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung und hält Bürgerinnen und Bürger möglicherweise von der Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes ab. Sollte der Parkplatz weiterhin öffentlich nutzbar sein, erscheint eine eindeutige Beschilderung als öffentlicher Parkplatz - ohne den irreführenden Hinweis auf den Restaurantbetrieb - zweckmäßig, um Missverständnisse auszuräumen und die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse klarzustellen. Foto (privat) der aktuellen Beschilderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“OMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 726 entstanden aus Vorlage: OF 143/9 vom 09.09.2026 Betreff: Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station "Niddapark" Der Magistrat wird gebeten, 1. den bereits im Jahr 2023 den zuständigen Ämtern gemeldeten Missstand am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station "Niddapark" endlich zu beseitigen; 2. den dort vorhandenen Höhenversatz von ca. 20 Zentimetern am Übergang des Weges so umzugestalten, dass ein barrierefreier und sicherer Übergang geschaffen wird. Die derzeit lediglich aufgebrachte gelbe Markierung stellt keine ausreichende Gefahrenbeseitigung dar; 3. den gesamten Verbindungsweg einschließlich des weiteren Zugangs zur U-Bahn-Station "Niddapark" auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls baulich nachzubessern, damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Rad- und Rollerfahrende den Weg sicher nutzen können; 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, weshalb der bereits 2023 gemeldete Mangel bislang nicht beseitigt wurde und wann mit einer Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Bereits im Jahr 2023 wurde der erhebliche Mangel den zuständigen Ämtern gemeldet. Bis heute wurde jedoch keine bauliche Verbesserung vorgenommen. Am Beginn des Verbindungsweges befindet sich weiterhin ein etwa 20 Zentimeter hoher Absatz. Dieser stellt insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren sowie Eltern mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Auch für Fahrrad- und Rollerfahrende besteht trotz der gelben Warnmarkierung ein erhöhtes Unfallrisiko. Nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit sollte eine derart wichtige Wegeverbindung zu einer U-Bahn-Station ohne derartige Hindernisse nutzbar sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch der weitere Verlauf des Zugangs zur U-Bahn-Station "Niddapark" den Anforderungen an einen barrierefreien Verkehrsweg entspricht oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Die nachfolgenden Fotos verdeutlichen die derzeitige Situation und den seit Jahren bestehenden Handlungsbedarf. Quelle: privat Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel in der Wilhelm-Epstein-Straße vor dem neuen MakkabiCampusOMOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 727 entstanden aus Vorlage: OF 146/9 vom 07.09.2026 Betreff: Fahrradbügel in der Wilhelm-Epstein-Straße vor dem neuen Makkabi-Campus Der Magistrat wird gebeten, an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar vor dem Eingang zum Makkabi-Campus (Wilhelm-Epstein-Straße 95) eine größere Anzahl Fahrradbügel aufzustellen. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob im Eingangsbereich der städtischen Sportanlage, die aktuell neu gebaut wird, bereits frühzeitig zusätzliche Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Im Juni 2026 hat der TuS Makkabi Frankfurt e. V. seinen neuen Campus eröffnet. Der Verein zählt bis zu 6.000 Mitglieder, das Adorno-Gymnasium verlegt seinen gesamten Sportunterricht auf das Gelände, ab 2028 kommen die städtischen Sportplätze nebenan hinzu. Der Andrang ist entsprechend groß. Im Straßenraum davor gibt es bis heute keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Auf dem Vereinsgelände selbst stehen zwar Bügel, sie sind auswärtigen Gästen aber nicht bekannt und reichen bei großen Veranstaltungen sicher nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eingefasste Natursteinfindlinge im HolzhausenparkOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 747 entstanden aus Vorlage: OF 43/3 vom 22.05.2026 Betreff: Eingefasste Natursteinfindlinge im Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Sitzkiesel im Holzhausenpark massiv mit Pflastersteinen eingefasst wurden. Begründung: Die fünf Findlinge im Holzhausenpark wurden aufgestellt, um das Fußballspielen von Kindern auf der Rasenfläche des Parks zu verhindern. Die Kiesel sind so behandelt, dass sie eine Oberfläche aufweisen, die bei Feuchtigkeit oder Nässe extrem glatt ist. Spielende Kinder rutschen auf diesen Kieselsteinen leicht aus und fielen bisher auf eine Rasenfläche, die nunmehr breit mit Pflastersteinen eingefasst ist und somit eine massive Verletzungsgefahr darstellt. Zudem findet eine unnötige Flächenversiegelung statt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Austausch der Richtungstafeln auf der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße durch AbsperrpfostenOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 47/3 vom 02.06.2026 Betreff: Austausch der Richtungstafeln auf der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße durch Absperrpfosten Der Magistrat wird gebeten, die auf der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße installierten Richtungstafeln durch schlankere Absperrpfosten zu ersetzen. Begründung: Das Überqueren der Kreuzung Jahnstraße/Sternstraße durch Fahrzeuge wird zurzeit durch sogenannte Richtungstafeln (Verkehrszeichen 625-20) verhindert. Fahrradfahrer dürfen die Kreuzung überqueren, werden jedoch durch die breiten Richtungstafeln hierbei stark am Durchfahren gehindert. Die Durchfahrt zwischen den einzelnen Tafeln ist dabei so eng, dass die Gefahr besteht, an den Kanten der Tafeln hängen zu bleiben, sich zu verletzen oder zu stürzen: Um das Überqueren der Kreuzung durch Fahrradfahrer zu erleichtern und die Verletzungsgefahr zu reduzieren, wird der Magistrat gebeten, die Richtungstafeln durch entsprechende Absperrpfosten zu ersetzen. Fotos: Privat Durch die Absperrpfosten wäre weiterhin gewährleistet, dass Kraftfahrzeuge die Kreuzung nicht überqueren können. Die aktuelle Verkehrsführung bliebe damit unverändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder WegOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 60/3 vom 27.05.2026 Betreff: Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der aktuell zugespitzten Situation auf dem Oeder Weg und in der Jahnstraße tätig zu werden, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende durch folgende Maßnahmen zu entlasten: - Kontrollen und Sanktionen für Kioske und Spätis bei Lärm durch Musik oder Menschenansammlungen; - Verpflichtung der Gastronomiebetriebe, ihre Außenmöbel nach Betriebsschluss so zu sichern oder wegzuschließen, dass sie nachts nicht als Partytreffpunkt genutzt werden können; - Maßnahmen gegen Wildpinkler; - Kontrolle und Sanktion der Verursacher von widerrechtlicher Müllentsorgung; - abgestimmtes Handeln der beteiligten Ämter (Amt für Straßenbau und Erschließung und Ordnungsamt) bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen, Musik und Sonderveranstaltungen; - Systematische Kontrolle der Bewirtungszeit und der Nutzung der Außengastronomieflächen außerhalb dieser Zeiten. Begründung: In den vergangenen Wochen hat der Ortsbeirat zahlreiche Beschwerden aus der Anwohnerschaft rund um den Oeder Weg, der Jahnstraße und der Finkenhofstraße erhalten. Durch massive Ruhestörungen und Vermüllung wird deren Lebensqualität enorm beeinträchtigt. Die Regelwidrigkeiten dürfen nicht hingenommen werden, sondern erfordern ein Handeln des Magistrates, um die Einhaltung der Nachtruhe und die Sauberkeit des Öffentlichen Raumes zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hitzeschutz Eckenheimer LandstraßeOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 750 entstanden aus Vorlage: OF 73/3 vom 06.08.2026 Betreff: Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. für den rund 500 Meter langen, derzeit vollständig baum- und begrünungsfreien Abschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Jahnstraße ein Konzept zur Nachpflanzung stadtklimaresistenter Bäume (gemäß Frankfurter Baumliste) sowie zur Anlage von Baumscheiben, Rigolen oder Pflanzstreifen zu erarbeiten und bis zum nächsten Sommer umzusetzen; 2. für den angrenzenden Platz im Kreuzungsbereich Eiserne Hand und Hebelstraße eine Entsiegelung zu prüfen. Dies verbunden mit der Anlage von Grün- und Schattenflächen, versickerungsfähigen Belägen, Sitzgelegenheiten im Schatten sowie ggf. einem Trinkwasserbrunnen; 3. bei der Planung die Daten des aktualisierten Frankfurter Klimaplanatlas 2026 (Klimafunktionskarte, Wärmebelastung, Kaltluftbahnen) für diesen Bereich auszuwerten und dem Ortsbeirat die Einstufung des Abschnitts mitzuteilen; 4. zu prüfen, ob Fördermittel von Bund oder Land (z. B. für kommunale Klimaanpassung, Stadtgrün oder Entsiegelung) für die Maßnahme in Anspruch genommen werden können. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist auf der Strecke zwischen Wielandstraße und Jahnstraße vollständig unbeschattet und unbegrünt. Zusammen mit dem angrenzenden, stark versiegelten Platz an der Kreuzung Hebelstraße / Eiserne Hand (der Ortsbeirat kritisierte bereits während des Baus die vollständige Versiegelung mit dunklem Belag) entsteht ein Bereich mit besonders hoher Hitzebelastung - für Anwohnende, Beschäftigte, sowie insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen eine enorme gesundheitliche Belastung. In den bisher erlittenen Hitzewellen des Sommers 2026 gehört Frankfurt neben Mannheim nach Auswertung der Deutschen Umwelthilfe zu den am stärksten hitzebetroffenen und wärmsten Städten Deutschlands. Gerade in vollständig versiegelten, unverschatteten und eng bebauten Bereichen der Innenstadt kommt es nachts kaum noch zu Abkühlung. Der städtische Wärmeinseleffekt sorgt für Temperaturunterschiede von 3 bis 10°C gegenüber grüneren Stadtteilen; nachts kann die Differenz noch größer ausfallen, weil versiegelte Flächen die tagsüber gespeicherte Wärme abstrahlen. Zudem zählt Frankfurt laut Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zu den Regionen mit dem stärksten erwarteten Anstieg an Tropennächten (Nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20°C sinkt) in Deutschland; bis Ende des Jahrhunderts wird mit rund neun Tropennächten pro Jahr gerechnet. Derzeit liegt das Mittel in Frankfurt bei 4,7 Tropennächten pro Jahr. Durch den städtischen Wärmeinseleffekt in den dicht bebauten Quartieren fällt die Zahl in heißen Sommern teils deutlich höher aus. Nach Vorbild der Neubegrünung des Merianplatzes muss nun in vollständig versiegelten städtischen Bereichen schnell und unbürokratisch gehandelt werden - in anderen europäischen Städten werden als Sofortmaßnahme hilfsweise breite Bürgersteige teilweise entsiegelt, wie die privaten Fotos aus Südfrankreich zeigen. Es werden vermehrt, dort wo es möglich ist, Brunnen und Wasserspender angelegt und Pflanzenkübel bzw. Holzgestelle mit Rankpflanzen aufgestellt. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bereich um die Platane vor dem Oeder Weg 51 entsiegelnOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 03.08.2026 Betreff: Bereich um die Platane vor dem Oeder Weg 51 entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, den Bereich um die Platane im Oeder Weg 51 (Baumkataster Baum Nr. 1) zu entsiegeln und den Abstandshalter zu entfernen, sodass der Baum eine Baumscheibe erhält. Begründung: Der Baum ist dicht von Gehwegplatten umschlossen, die sich wegen der Wurzeln stark nach oben wölben. Unter Berücksichtigung des Blindenleitsystems sollte die Baumscheibe freigelegt werden, damit die Wurzeln wieder belüftet und bewässert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 19OMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 97/3 vom 10.09.2026 Betreff: Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 19 Der Magistrat wird gebeten, in der Luisenstraße 19 einen Baum nachzupflanzen. Begründung: Aufgrund des Klimawandels sterben mehr Bäume als früher und die Stadt Frankfurt sucht immer Plätze, auf denen Bäume nachgepflanzt werden können. In der Luisenstraße vor der Hausnummer 19 ist ein geeigneter Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellenOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 753 entstanden aus Vorlage: OF 100/3 vom 10.09.2026 Betreff: Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass auch in Zukunft das Angebot der Gering-Stiftung Franz-Anton von 32 Sozialwohnungen für Frauen in der Böttgerstraße 24 bis 28 bestehen bleibt. Begründung: Die Gering-Stiftung Franz-Anton stellt als "nicht-selbständige Stiftung", gemäß dem Wunsch des Stiftungsgründers 32 Sozialwohnungen in der Böttgerstraße 24 bis 28 bereit. Es werden seitens der Stiftung Befürchtungen geäußert, dass dieser Auftrag künftig gefährdet sein könnte, da der Stiftung finanzielle Mittel für notwendige Sanierungen fehlen. Im Nordend besteht großer Mangel an Wohnraum für finanziell bedürftige Menschen. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass die bestehenden Angebote sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Piktogramme an der Ecke Eschersheimer Landstraße / FichardstraßeOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 754 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 28.08.2026 Betreff: Piktogramme an der Ecke Eschersheimer Landstraße / Fichardstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem vorhandenen Radweg im Bereich der Ecke Eschersheimer Landstraße / Fichardstraße (in Richtung stadtauswärts) gut sichtbare Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn anzubringen. Die Markierungen sollen insbesondere für Fußgänger*innen und den querenden Verkehr deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen Radweg handelt und an dieser Stelle mit Radverkehr zu rechnen ist. Begründung: Das Fahrradpiktogramm fehlt an dieser Stelle und erschwert die eindeutige Erkennbarkeit des vorhandenen Radwegs. Ein gut sichtbares Piktogramm würde insbesondere für Fußgänger*innen klarer kenntlich machen, dass an dieser Stelle mit Radverkehr zu rechnen ist, und damit zur Verkehrssicherheit beitragen. Foto: Google Streetview Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/UnterwegOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 755 entstanden aus Vorlage: OF 109/3 vom 10.09.2026 Betreff: Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg klimagerecht umzugestalten und hierbei die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Ersetzung der Asphaltfläche durch Pflastersteine; b) Einbringung von drei Bäumen in die Mitte der neu gestalteten Fläche; c) Schaffung größtmöglicher Pflanzbeete; d) Ermöglichung einer Beet- oder Baumscheibenpatenschaft; e) Beibehaltung und ggf. Erhöhung der Anzahl der vorhanden Fahrradbügel; f) Rasengittersteine unter den Fahrradbügeln. Begründung: Die Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine klimagerechte Stadtgestaltung. Die asphaltierte Sperrfläche heizt sich im Sommer stark auf. Zudem wird die unansehnliche Fläche regelmäßig für illegale Sperrmüllablagerungen genutzt. Während einer Ortsbegehung des Ortsbeirates mit dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde beraten, die Fläche daher so weit wie möglich zu entsiegeln und klimagerecht anzupassen. Es sollen Blumenbeete und Bäume angebracht werden, um das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollte die Anzahl der Fahrradbügel erhöht werden, da die vorhandenen Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Es sollten, um die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen, unter den Fahrradbügeln Rasengittersteine eingebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Werbung für die ErsteHilfeKurse mit SelbstschutzinhaltenOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 756 entstanden aus Vorlage: OF 115/3 vom 06.09.2026 Betreff: Mehr Werbung für die Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den anbietenden Rettungsdiensten die kostenlosen Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten stärker öffentlich zu bewerben. Eventuell könnten solchen Kurse auch in den städtischen Bürgerhäusern, wie dem Bürgerhaus Bornheim, angeboten werden, um mehr Menschen mit dem Angebot zu erreichen. Begründung: Es gibt seit einiger Zeit kostenlose Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten, die u. a. auf die Eigenvorsorge für den Katastrophenfall, aber auch das richtige Verhalten in Katastrophensituationen eingeht. Aktuell sind diese Angebote leider weitgehend unbekannt. Diese Kurse sind eine wichtige Möglichkeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Eigenvorsorge, nicht nur in Katastrophenfällen. Rettungskräfte klagen über häufig unnötige Rettungseinsätze für Bagatellen, die wertvolle Ressourcen binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessernOMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 757 entstanden aus Vorlage: OF 116/3 vom 02.08.2026 Betreff: Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) sowie Feinstaub (PM10 und PM2,5) entlang der Friedberger Landstraße nachhaltig zu reduzieren; 2. dabei insbesondere die Potenziale von Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung, Temporeduzierungen, der Förderung des Umweltverbundes sowie zusätzlicher Begrünungsmaßnahmen zu bewerten; 3. die offiziellen Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (NO₂) sowie Feinstaub (PM10 und PM2,5) für 2025 sowie 2026 (kumuliert) zur Verfügung zu stellen; 4. dem Ortsbeirat ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner vorzulegen. Begründung: Die Friedberger Landstraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße und entsprechend von verkehrsbedingten Luftschadstoffen belastet. Die Qualität der Atemluft hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Menschen, die sich entlang der Straße aufhalten. Die aktuellen Monatsmittelwerte der Messstation Friedberger Landstraße zeigen für das erste Halbjahr 2026 eine durchschnittliche Stickstoffdioxidbelastung von 25,8 µg/m³. Zwar wird der derzeit geltende gesetzliche Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten, der Messwert liegt jedoch deutlich über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Richtwert von 10 µg/m³ sowie über dem ab 2030 geltenden europäischen Grenzwert von 20 µg/m³. Positiv ist, dass sich die Stickstoffdioxidbelastung gegenüber dem Jahr 2015 mit damals 52,8 µg/m³ deutlich verbessert hat. Gleichzeitig stagniert die Entwicklung seit 2023 weitgehend, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich erscheinen, um die künftigen europäischen Anforderungen zu erreichen und die Belastung weiter zu senken. Darüber hinaus zeigen die Messdaten, dass insbesondere während der morgendlichen Verkehrsspitzen regelmäßig deutlich höhere Belastungen auftreten. So wurden am 2. Juni 2026 um 9 Uhr 42,4 µg/m³, am 10. Juni 2026 um 9 Uhr 45,7 µg/m³ und am 16. Juni 2026 um 9 Uhr 45,8 µg/m³ Stickstoffdioxid gemessen. Dies verdeutlicht, dass die Belastung in verkehrsintensiven Zeiten deutlich höher ausfällt als die Monats- oder Jahresmittelwerte vermuten lassen. Auch die Feinstaubbelastung liegt weiterhin über den von der WHO empfohlenen Richtwerten. Im ersten Halbjahr 2026 betrugen die durchschnittlichen Konzentrationen rund 18,9 µg/m³ für PM10 und 11,0 µg/m³ für PM2,5. Die ausgeprägten Hitzeperioden des Sommers 2026 haben erneut verdeutlicht, wie wichtig der Schutz der Gesundheit der Stadtbevölkerung ist. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse weisen zudem darauf hin, dass Stickstoffdioxid und Feinstaub bereits unterhalb der derzeit geltenden Grenzwerte gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten können. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sollte daher nicht erst dort beginnen, wo gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Vielmehr sollte die Stadt alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, die Luftqualität entlang der Friedberger Landstraße weiter zu verbessern und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu reduzieren. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung zu prüfen und umzusetzen. Ziel ist eine lebenswerte, gesunde und klimaresiliente Stadt, in der der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einnimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mobilitätskonzept für das Nordend – Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287OMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 117/3 vom 30.08.2026 Betreff: Mobilitätskonzept für das Nordend - Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Vorgang: B 287/25 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die im Bericht 287 anvisierte Verkehrserhebung stattgefunden hat. Sofern dies der Fall ist, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse und weiteren Planungen vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Budgetinformation des Ortsbeirates 3OMOB 324.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 119/3 vom 24.09.2026 Betreff: Budgetinformation des Ortsbeirates 3 Vorgang: B 205/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 3 künftig wieder quartalsweise aussagefähige, aktuelle Kontoauszüge zum Ortsbeiratsbudget nebst Umsatzmitteilungen analog den früheren Jahren zur Verfügung zu stellen; 2. dabei Vorgänge, bei denen die Auszahlung ruht oder ausgeblieben ist, gesondert darzustellen und die Gründe für die Verzögerung mitzuteilen; 3. diese Übersicht nach Möglichkeit als digitale, laufend aktualisierte Seite (z. B. intern im Parlamentsinformationssystem) bereitzustellen, auf die die Mitglieder des Ortsbeirats jederzeit zugreifen können. Dies ist für eine geordnete und akzeptable Informationspolitik im Sinne der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit der Stadt Frankfurt am Main unabdingbar. Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205, hat der Magistrat über die Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget berichtet. Der Ortsbeirat erfährt jedoch weiterhin nicht, welche der von ihm beschlossenen Mittel tatsächlich ausgezahlt wurden und welche noch offen sind. Zudem hat der Ortsbeirat erst nachträglich erfahren, dass das Hauptamt zur Sanierung von Haushaltslöchern die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2024 und 2025 gestrichen hat. Eine vorherige Information oder Anhörung des Ortsbeirats fand nicht statt. Für die Arbeit des Ortsbeirats ist eine verlässliche und regelmäßige Übersicht über die verfügbaren Budgetmittel und den Stand der Auszahlungen unerlässlich. Nur so kann der Ortsbeirat seine Aufgaben planvoll wahrnehmen, Anträge auf einer belastbaren finanziellen Grundlage stellen und rechtzeitig nachsteuern, wenn Auszahlungen ins Stocken geraten. Eine digitale, fortlaufend gepflegte Übersicht entlastet zugleich die Verwaltung: Statt gesonderte Berichte zu erstellen und zu versenden, muss die zuständige Sachbearbeitung lediglich eine Seite aktuell halten. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung sollte dies ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Leer stehendes Haus im Langheckenweg: Was passiert damit?VOB 924.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.09.2026, V 157 entstanden aus Vorlage: OF 118/9 vom 09.09.2026 Betreff: Leer stehendes Haus im Langheckenweg: Was passiert damit? Vorgang: OM 6416/25 OBR 9; ST 1538/25 Schon seit etlicher Zeit steht eine Doppelhaushälfte samt Anbau im Langheckenweg 19 leer. Nach Informationen des Geoportals ist dies ein städtisches Gebäude. Das ist verwunderlich. Laut Anregung OM 6416 und der dazugehörigen Stellungnahme ST 1538 müsste das Gebäude vermietet sein. Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, wie der bauliche Zustand der Gebäude - Vorderhaus und flacher Anbau - ist und welche kurz-, mittel- und langfristige Planungen der Stadt es dazu gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1538
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat.