Fassadenbegrünung am Lessing-Gymnasium - Teil 2
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die zügige Umsetzung der vertikalen Begrünung an der Süd-Fassade des Lessing-Gymnasiums bis Mai 2027 sowie die Prüfung einer Förderung aus dem städtischen Klimabonus Programm. Dies ist notwendig, um einen Hitzeschutz für die Unterrichtsräume zu gewährleisten und die angenehme Raumtemperatur zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- die Herstellung der vertikalen Begrünung an der Süd-Fassade des Lessing-Gymnasiums, wie bereits 2023 in der OM 4646 gefordert, schnellstmöglich auszuschreiben und deren Umsetzung voranzutreiben. Diese soll spätestens zum Mai 2027 fertig gestellt sein.
- hierfür soll eine Förderung aus dem städtischen Klimabonus Programm geprüft und wo möglich genutzt werden.
- die entsprechenden Kosten (laut ST 473 aus 2024 ca. 350.000 EUR) sind, sofern diese entgegen der damaligen Stellungnahme nicht bereits im Investitionshaushalt verbucht sind, für den Haushalt 2027 einzuplanen und bereits im Rahmen der Eckwerte anzumelden.
- sofern die personellen Kapazitäten für eine Ausschreibung noch immer nicht gegeben sind, zwischenzeitlich die ebenfalls in der OM 4646 aus 2023 geforderten Hitzeschutzfolien anzubringen. In diesem Fall sollen die Hitzeschutzfolien spätestens zum Mai 2027 angebracht werden. Die hierfür nötigen Mittel von 100.000 EUR laut ST 473 sind, sofern diese entgegen der damaligen Stellungnahme nicht bereits im Investitionshaushalt verbucht sind, für den Haushalt 2027 einzuplanen und bereits im Rahmen der Eckwerte anzumelden.
Es dient zur Kenntnis, dass das zwischenzeitlich vor dem Foyer montierte Netz nicht für einen merklichen Temperaturrückgang gesorgt hat, insbesondere nicht in den Unterrichtsräumen des Südbaus. Eine solche Maßnahme kann die seinerzeit in Aussicht gestellte Begrünung nicht ersetzen.
Begründung
Die Notwendigkeit eines Hitzeschutzes sowie die Sinnhaftigkeit eines kombinierten passiven Schutzes durch Hitzeschutzfolie und Fassadenbegrünung ist bereits in der OM 4646 (2023) festgestellt worden.
Seither hat sich hierbei allerdings bis auf die Kostenprüfung nichts getan.
Die Sanierung wurde zwar in die Zuständigkeit der ABG gegeben, scheinbar wurde der Plan des Hitzeschutzes hierbei vergessen an die ABG heranzutragen. Gleichwohl hatte die damalige Bildungs- und Baudezernentin Fr. Weber dem Ortsbeirat in einer Arbeitssitzung vergangenen Jahres zugesichert, dass dies bei der Sanierung durch die ABG umgesetzt würde. Auf Nachfrage weiß man dort aber nichts von den Plänen.
In der späteren ST 427 aus 2026 heißt es nun, die Fassadenbegrünung habe nicht umgesetzt werden können, weil diese aufgrund der Kosten hätte ausgeschrieben werden müssen und derzeit es sowohl beim Amt für Bau und Immobilien als auch beim Grünflächenamt an Personalkapazitäten zur Ausschreibung der Maßnahmen fehle.
Daher muss die Ausschreibung zügig nachgeholt werden, damit zumindest im Sommer nächsten Jahres eine passive Kühlung durch vertikale Begrünung hergestellt werden kann.
Hier besteht dringlicher Handlungsbedarf, damit etwaige Mehrkosten noch in den kommenden Haushalt integriert werden können, sofern sie nicht bereits als langfristige Mittel im Investitionshaushalt verbucht wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 brachten GRÜNE, FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein.