Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 19
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert das Nachpflanzen eines Baumes vor der Hausnummer 19 in der Luisenstraße. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um den Verlust von Bäumen durch den Klimawandel entgegenzuwirken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 17.12.2026 antworten. Noch 70 Tage.Warum?
Luisenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 3221.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Luisenstraße 19 einen Baum nachzupflanzen.
Begründung
Aufgrund des Klimawandels sterben mehr Bäume als früher und die Stadt Frankfurt sucht immer Plätze, auf denen Bäume nachgepflanzt werden können. In der Luisenstraße vor der Hausnummer 19 ist ein geeigneter Standort.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2026OFOF 97/3Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 19Ortsbeiratsantrag · Linke
- 24. September 2026Sie sind hierOMOM 752Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 19Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats