Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer…
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Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station "Niddapark"
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Barrierefreiheit am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der U-Bahn-Station "Niddapark" zu verbessern und Gefahrenstellen zu beseitigen. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen wie die Beseitigung eines Höhenversatzes und eine umfassende Überprüfung des Zugangs erreicht werden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 17.12.2026 antworten. Noch 73 Tage.Warum?
Ginnheimer Landstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- In den Mehrfamilienhäusern in der Ginnheimer Landstraße 24-26 gab es einen Eigentümer*innenwechsel. Die neuen Eigentümer20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Tischtennisplatte für den Spielplatz Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 903.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten,
- den bereits im Jahr 2023 den zuständigen Ämtern gemeldeten Missstand am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station "Niddapark" endlich zu beseitigen;
- den dort vorhandenen Höhenversatz von ca. 20 Zentimetern am Übergang des Weges so umzugestalten, dass ein barrierefreier und sicherer Übergang geschaffen wird. Die derzeit lediglich aufgebrachte gelbe Markierung stellt keine ausreichende Gefahrenbeseitigung dar;
- den gesamten Verbindungsweg einschließlich des weiteren Zugangs zur U-Bahn-Station "Niddapark" auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls baulich nachzubessern, damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Rad- und Rollerfahrende den Weg sicher nutzen können;
- dem Ortsbeirat mitzuteilen, weshalb der bereits 2023 gemeldete Mangel bislang nicht beseitigt wurde und wann mit einer Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu rechnen ist.
Begründung
Bereits im Jahr 2023 wurde der erhebliche Mangel den zuständigen Ämtern gemeldet. Bis heute wurde jedoch keine bauliche Verbesserung vorgenommen. Am Beginn des Verbindungsweges befindet sich weiterhin ein etwa 20 Zentimeter hoher Absatz. Dieser stellt insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren sowie Eltern mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Auch für Fahrrad- und Rollerfahrende besteht trotz der gelben Warnmarkierung ein erhöhtes Unfallrisiko.
Nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit sollte eine derart wichtige Wegeverbindung zu einer U-Bahn-Station ohne derartige Hindernisse nutzbar sein.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch der weitere Verlauf des Zugangs zur U-Bahn-Station "Niddapark" den Anforderungen an einen barrierefreien Verkehrsweg entspricht oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.
Die nachfolgenden Fotos verdeutlichen die derzeitige Situation und den seit Jahren bestehenden Handlungsbedarf.
Quelle: privat
Quelle: privat Quelle: privat
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2026OFOF 143/9Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 24. September 2026Sie sind hierOMOM 726Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats