Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer…
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Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station "Niddapark"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Barrierefreiheit am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der U-Bahn-Station Niddapark herzustellen und Gefahrenstellen zu beseitigen. Es wurde bereits 2023 ein Missstand gemeldet, der bis heute nicht behoben wurde, was vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Nutzergruppen betrifft.
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Ginnheimer Landstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn – Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.202219.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- In den Mehrfamilienhäusern in der Ginnheimer Landstraße 24-26 gab es einen Eigentümer*innenwechsel. Die neuen Eigentümer20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- den bereits im Jahr 2023 den zuständigen Ämtern gemeldeten Missstand am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der U-Bahn-Station Niddapark endlich zu beseitigen.
- den dort vorhandenen Höhenversatz von ca. 20 cm am Übergang des Weges so umzugestalten, dass ein barrierefreier und sicherer Übergang geschaffen wird. Die derzeit lediglich aufgebrachte gelbe Markierung stellt keine ausreichende Gefahrenbeseitigung dar.
- den gesamten Verbindungsweg einschließlich des weiteren Zugangs zur U-Bahn-Station Niddapark auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls baulich nachzubessern, damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Rad- und Rollerfahrende den Weg sicher nutzen können.
- dem Ortsbeirat mitzuteilen, weshalb der bereits 2023 gemeldete Mangel bislang nicht beseitigt wurde und wann mit einer Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu rechnen ist.
Begründung
Bereits im Jahr 2023 wurde der erhebliche Mangel den zuständigen Ämtern gemeldet. Bis heute wurde jedoch keine bauliche Verbesserung vorgenommen.
Am Beginn des Verbindungsweges befindet sich weiterhin ein etwa 20 cm hoher Absatz. Dieser stellt insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren sowie Eltern mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Auch für Fahrrad- und Rollerfahrende besteht trotz der gelben Warnmarkierung ein erhöhtes Unfallrisiko.
Nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit sollte eine derart wichtige Wegeverbindung zu einer U-Bahn-Station ohne derartige Hindernisse nutzbar sein.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch der weitere Verlauf des Zugangs zur U-Bahn-Station Niddapark den Anforderungen an einen barrierefreien Verkehrsweg entspricht oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2026Sie sind hierOFOF 143/9Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 24. September 2026OMOM 726Herstellung der Barrierefreiheit und Beseitigung von Gefahrenstellen am Verbindungsweg zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße (Fußweg von der Ginnheimer Landstraße) und der UBahnStation „Niddapark“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD und Linke