Mehr Werbung für die Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten
Zusammenfassung
Diese Anregung fordert eine verstärkte Werbung für kostenlose Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten durch den Magistrat. Die Kurse sind wichtig für die Sensibilisierung der Bevölkerung in Katastrophensituationen und sollten breiter angeboten werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 17.12.2026 antworten. Noch 69 Tage.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den anbietenden Rettungsdiensten die kostenlosen Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten stärker öffentlich zu bewerben. Eventuell könnten solchen Kurse auch in den städtischen Bürgerhäusern, wie dem Bürgerhaus Bornheim, angeboten werden, um mehr Menschen mit dem Angebot zu erreichen.
Begründung
Es gibt seit einiger Zeit kostenlose Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten, die u. a. auf die Eigenvorsorge für den Katastrophenfall, aber auch das richtige Verhalten in Katastrophensituationen eingeht. Aktuell sind diese Angebote leider weitgehend unbekannt. Diese Kurse sind eine wichtige Möglichkeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Eigenvorsorge, nicht nur in Katastrophenfällen. Rettungskräfte klagen über häufig unnötige Rettungseinsätze für Bagatellen, die wertvolle Ressourcen binden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2026OFOF 115/3Mehr Werbung für die ErsteHilfeKurse mit SelbstschutzinhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. September 2026Sie sind hierOMOM 756Mehr Werbung für die ErsteHilfeKurse mit SelbstschutzinhaltenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats