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Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 4

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das private Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen vor Grundstücken zu prüfen. Ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt soll Einblicke in die Machbarkeit und Auswirkungen solcher Lösungen geben.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. ob und unter welchen rechtlichen, verkehrsrechtlichen und technischen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die unmittelbar an öffentliche Straßen angrenzen, ihre privaten Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Stellplätzen vor ihrem Grundstück laden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob hierfür technische Lösungen wie sogenannte Charge Arms unter geeigneten Auflagen zugelassen werden können. Bei der Prüfung sollen insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit, der Sicherstellung ausreichender Geh- und Radwegbreiten, der elektrischen Sicherheit sowie der zeitlichen und räumlichen Begrenzung der Nutzung berücksichtigt werden;
  2. ob und unter welchen Bedingungen eine solche Nutzung zunächst im Rahmen eines zeitlich und räumlich begrenzten Pilotprojekts erprobt werden könnte.

Begründung

Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende und der kommunalen Klimaschutzpolitik. Gleichzeitig verfügen insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner innerstädtischer Gründerzeit- und Altbauquartiere häufig über keinen privaten Stellplatz oder keine eigene Garage. Dies gilt auch in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung. Gleichzeitig stehen auf zahlreichen privaten Grundstücken und Gebäuden mittlerweile Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Eine Möglichkeit, den dort erzeugten Strom unmittelbar zum Laden eines privaten Elektrofahrzeugs zu nutzen, besteht derzeit häufig nicht, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem eigenen Grundstück abgestellt werden muss.

Technische Lösungen wie sogenannte Charge Arms ermöglichen es, ein Ladekabel von einem privaten Grundstück aus zu einem auf einem öffentlichen Stellplatz abgestellten Fahrzeug zu führen. Das Kabel wird dabei nicht lose auf dem Gehweg verlegt, sondern über eine geeignete Konstruktion geführt. Dadurch könnten - bei entsprechender technischer Ausgestaltung und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände - Stolperstellen und andere Behinderungen des Fußverkehrs vermieden werden.

Nach den derzeitigen Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Nutzung nach Angaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung nicht zulässig. Vor dem Hintergrund der technischen Weiterentwicklung bei Ladeeinrichtungen und der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind und ob eine kontrollierte Zulassung unter klar definierten Bedingungen möglich wäre.

Dabei geht es nicht um eine dauerhafte private Reservierung öffentlicher Stellplätze. Die Stellplätze sollen weiterhin grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Vielmehr soll geprüft werden, ob eine zeitlich auf den tatsächlichen Ladevorgang begrenzte Nutzung ermöglicht werden kann, ohne die Sicherheit und Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrsraums zu beeinträchtigen.

Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren könnte eine solche Lösung einen zusätzlichen Beitrag zur Ladeinfrastruktur leisten, ohne hierfür öffentliche Flächen dauerhaft mit zusätzlichen Ladesäulen ausstatten zu müssen. Zugleich würde die Möglichkeit geschaffen, privat erzeugten Solarstrom unmittelbar für die Elektromobilität zu nutzen und damit einen zusätzlichen Anreiz für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu schaffen.

Ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt könnte der Stadt ermöglichen, praktische Erfahrungen mit solchen Systemen zu sammeln, ihre Auswirkungen auf den öffentlichen Raum zu bewerten und auf dieser Grundlage über eine mögliche allgemeine Regelung zu entscheiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2026 richtete Ortsbeirat 4 diese Direktanregung an den Magistrat.

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