Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichen
Zusammenfassung
Die Prüfung des privaten Ladens von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen soll dazu beitragen, Elektromobilität zu fördern und die Nutzung von regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik zu erleichtern. Ziel ist es, geeignete technische Lösungen zu finden und Aspekte wie Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob und unter welchen rechtlichen, verkehrsrechtlichen und technischen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die unmittelbar an öffentliche Straßen angrenzen, ihre privaten Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Stellplätzen vor ihrem Grundstück laden können.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob hierfür technische Lösungen wie sogenannte "Charge Arms" unter geeigneten Auflagen zugelassen werden können.
Bei der Prüfung sollen insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit, der Sicherstellung ausreichender Geh- und Radwegbreiten, der elektrischen Sicherheit sowie der zeitlichen und räumlichen Begrenzung der Nutzung berücksichtigt werden.
Es soll zudem geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen eine solche Nutzung zunächst im Rahmen eines zeitlich und räumlich begrenzten Pilotprojekts erprobt werden könnte.
Begründung
Die Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende und der kommunalen Klimaschutzpolitik. Gleichzeitig verfügen insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner innerstädtischer Gründerzeit- und Altbauquartiere häufig über keinen privaten Stellplatz oder keine eigene Garage. Dies gilt auch in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung. Gleichzeitig stehen auf zahlreichen privaten Grundstücken und Gebäuden mittlerweile Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
Eine Möglichkeit, den dort erzeugten Strom unmittelbar zum Laden eines privaten Elektrofahrzeugs zu nutzen, besteht derzeit häufig nicht, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Stellplatz vor dem eigenen Grundstück abgestellt werden muss.
Technische Lösungen wie sogenannte Charge Arms ermöglichen es, ein Ladekabel von einem privaten Grundstück aus zu einem auf einem öffentlichen Stellplatz abgestellten Fahrzeug zu führen. Das Kabel wird dabei nicht lose auf dem Gehweg verlegt, sondern über eine geeignete Konstruktion geführt. Dadurch könnten - bei entsprechender technischer Ausgestaltung und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände - Stolperstellen und andere Behinderungen des Fußverkehrs vermieden werden.
Nach den derzeitigen Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Nutzung nach Angaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung nicht zulässig. Vor dem Hintergrund der technischen Weiterentwicklung bei Ladeeinrichtungen und der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind und ob eine kontrollierte Zulassung unter klar definierten Bedingungen möglich wäre.
Dabei geht es nicht um eine dauerhafte private Reservierung öffentlicher Stellplätze. Die Stellplätze sollen weiterhin grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Vielmehr soll geprüft werden, ob eine zeitlich auf den tatsächlichen Ladevorgang begrenzte Nutzung ermöglicht werden kann, ohne die Sicherheit und Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrsraums zu beeinträchtigen.
Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren könnte eine solche Lösung einen zusätzlichen Beitrag zur Ladeinfrastruktur leisten, ohne hierfür öffentliche Flächen dauerhaft mit zusätzlichen Ladesäulen ausstatten zu müssen. Zugleich würde die Möglichkeit geschaffen, privat erzeugten Solarstrom unmittelbar für die Elektromobilität zu nutzen und damit einen zusätzlichen Anreiz für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu schaffen.
Ein zeitlich und räumlich begrenztes Pilotprojekt könnte der Stadt ermöglichen, praktische Erfahrungen mit solchen Systemen zu sammeln, ihre Auswirkungen auf den öffentlichen Raum zu bewerten und auf dieser Grundlage über eine mögliche allgemeine Regelung zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2026Sie sind hierOFOF 75/4Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2026OMOM 698Privates Laden von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen ermöglichenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung)